Teilnehmer/-innen im FSJ
Am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) können Frauen und Männer unabhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach Bundesland mit 15 oder 16 Jahren). Das FSJ und das FÖJ richten sich als Jugendfreiwilligendienste an Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Geburtstag.
Bewerbung für ein FSJ
Das FSJ wird im Paritätischen über die FSJ-Träger auf Länderebene umgesetzt. Sie können sich daher direkt an unsere Träger aus den
einzelnen Bundesländern wenden. Sie informieren über die verschiedenen Einsatzbereiche und sind insgesamt für den Bewerbunsprozess zuständig. Darüber hinaus können Sie sich auch direkt an einzelne Einsatzstellen wenden. Eine Liste der Einsatzstellen erhalten Sie bei den FSJ-Trägern.
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem FSJ
Wer zwölf Monate ein FSJ leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während des Freiwilligendienstes zahlt die Einsatzstelle oder der Träger mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Nähere Informationen dazu erteilt die regional zuständige Agentur für Arbeit. Damit Zahlungen ggf. ohne Unterbrechung bzw. ohne Abzug erfolgen, muss man sich bereits drei Monate vor Ablauf des FSJ Arbeit suchend melden.
Ausländische Freiwillige
Ausländer/-innen können am FSJ teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme an den Freiwilligendiensten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden. Seitens des/der Freiwilligen sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache von Vorteil.
Führungszeugnis
Freiwillige sind von der Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses befreit. Bei der Beantragung des Führungszeugnisses muss dazu ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden. Die Meldebehörde darf in diesem Fall keine Gebühr erheben, sondern muss die Entscheidung des allein zuständigen Bundesamtes für Justiz abwarten, an das der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses einschließlich des Antrages auf Gebührenbefreiung zur Entscheidung weiterzuleiten ist. Als Nachweis für die ehrenamtliche Tätigkeit ist eine entsprechende Bescheinigung der Einsatzstelle vorzulegen und dies auch als Begründng des besonderen Verwendungszwecks anzugeben.