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Schwerpunkt

Hochwasser 2021

Lena Mucha / Lena Mucha
Informationen zu den Folgen und Hilfsmaßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe von Mitte Juli 2021 in Deutschland.

Mitte Juli 2021 haben starke Unwetter zu Hochwasser und Überschwemmungen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen geführt. Viele Menschen haben ihr Leben verloren. Häuser sind eingestürzt, Keller und Straßen waren überflutet und Kindergärten und Schulen wurden stark beschädigt. Senioren- und Altenheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mussten evakuiert werden.
Dank der großen Solidarität und Spendenbereitschaft hat der Paritätische einen Hilfetopf aus Spendenmitteln des Bündnisses „Aktion Deutschland Hilft“ und eigenen Spenden eingerichtet, um freigemeinnützigen Trägern von Einrichtungen und Diensten die erforderlichen Hilfen bei der Beseitigung von Schäden, Wiederbeschaffung von Ausstattung und Inventar und zur Beratung und Begleitung der Betroffenen zukommen zu lassen.
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen.

Aktuelles

Hochwasserhilfe der KfW 2021

Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat in verschiedenen Gebieten in Deutschland schwere Schäden verursacht. Um den von der Flutkatastrophe Betroffenen… weiterlesen

3 Monate nach der Hochwasserkatastrophe in Deutschland

Das Bündnis "Aktion Deutschland Hilft" zieht erste Bilanz weiterlesen

FAQ zur Hochwasserkatastrophe und den Hilfsmaßnahmen: Fragen und Antworten

In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben Hochwasser und Überschwemmungen schwere Schäden hinterlassen. Auch aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen sind Schäden bekannt. In vielen Regionen sind Häuser eingestürzt, Keller und Straßen waren überflutet. Vielerorts sind auch Mobilfunknetze oder die Stromversorgung ausgefallen. Kindergärten, Schulen, Senioren- und Altenheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wurden stark beschädigt.

Das Ausmaß der Überschwemmungen ist vielerorts auch heute noch deutlich erkennbar. Langjährige Erfahrungen von Hilfsorganisationen nach schweren nationalen und internationalen Katastrophen zeigen, dass nach der dringend notwendigen Soforthilfe auch eine langfristige Unterstützung erforderlich ist. Nicht zu unterschätzen ist dabei auch der nach wie vor hohe Bedarf an psycho-sozialem Beistand für die betroffenen Menschen, die Verwandte und Freunde, ihr Zuhause und/ oder ihre Lebensgrundlage verloren haben.

Paritätische Mitgliedsorganisationen, die Paritätischen Landesverbände sowie der Paritätische Gesamtverband sind aufgrund der Hochwasserkatastrophe aktiv geworden. 

Zum einen erfolgt die Hilfe im Rahmen des Bündnisses „Aktion Deutschland Hilft“. Fünf Paritätische Mitgliedsorganisationen, die der Verband bei „Aktion Deutschland Hilft“ vertritt (arche noVa, Bundesverband Rettungshunde, Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners, Kinderhilfswerk Global Care und LandsAid) sowie zwei überregionale Paritätische Mitgliedsorganisationen, die auch bei „Aktion Deutschland Hilft“ organisiert sind (ADRA und Arbeiter-Samariter-Bund) sind in den betroffenen Gebieten aktiv. Bereits direkt nach der Katastrophe waren der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) sowie der Bundesverband Rettungshunde vor Ort und haben u. a. Hilfsgüter verteilt, für eine sichere Unterbringung der betroffenen Menschen gesorgt oder nach Vermissten gesucht. Arche noVa und der ASB haben gemeinsam Hygiene-Sets vor Ort verteilt. Die Freunde der Erziehungskunst leisteten pädagogische Unterstützung, LandsAid hat sich auf Hilfen für von der Flut betroffene Landwirte konzentriert, während das Kinderhilfswerk Global Care vielfältige Hilfen zur Unterstützung der Menschen in den betroffenen Gebieten initiiert hat. Dabei setzen viele Organisationen in verschiedenen Projekten auch auf Kooperation untereinander und bringen sich mit ihren jeweiligen Expertisen ein.

Darüber hinaus hat der Paritätische Gesamtverband aus Spenden von „Aktion Deutschland Hilft“ sowie aus eigenen Spendenmitteln einen Hilfstopf eingerichtet, um insbesondere freigemeinnützigen Trägern von Einrichtungen und Diensten die erforderlichen Hilfen zukommen zu lassen. Spendengelder werden anteilig oder ggfs. auch vollständig für Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden, den Ersatz oder die Wiederherstellung von Inventar oder Immobilien eingesetzt. Gefördert werden ebenfalls Maßnahmen und Projekte, die sich direkt an die betroffenen Menschen richten und einen Beitrag zur Bewältigung sozialer und psycho-sozialer Auswirkungen der Katastrophe leisten sollen.

Die Hinweise zum Antragsverfahren für die Paritätische Hochwasserhilfe 2021 finden Sie hier.

Aufgrund des Umfangs der Katastrophe ist auch langfristig Unterstützung weiterhin nötig. Es müssen Lücken geschlossen werden, die durch Versicherungen oder die öffentliche Hand nicht getragen werden. Diese Hilfen werden nachrangig zu den Leistungen des Bundes, der Länder, Städte, Gemeinden und den Versicherungen ausgezahlt, wenn betroffene Einrichtungen und Organisationen von diesen Stellen keine ausreichende finanzielle Hilfe erhalten haben.

Über den Paritätischen Hilfstopf werden keine Einzelfallhilfen an betroffene Personen oder Haushalte ausgezahlt.

Soziale Träger sind oft bei den staatlichen Hilfen benachteiligt, da sie als gemeinnützige Organisationen keine Gewinne erzielen dürfen. Mit Gewinnen können gewerbliche Unternehmen Kredite zurückzahlen, was Einrichtungen und Organisationen sehr viel schwerer fällt. Im Spendenbündnis „Aktion Deutschland Hilft“, in dem der Paritätische insgesamt 10 Organisationen vertritt, sind vielfältige Organisationen aktiv, bei denen einige auch Soforthilfen an einzelne Personen/ Haushalte auszahlen. Bei Fragen zu Soforthilfen an Privathaushalte ist es ratsam sich zunächst direkt an die eigene Kommune zu wenden. 

Betroffene Einrichtungen und Organisationen sowie Initiativen und Organisationen, die in den betroffenen Gebieten mit Aktivitäten und Maßnahmen unterstützen und noch finanzielle Hilfen benötigen, können sich direkt an die Paritätischen Landesverbände wenden. Die Ansprechpartner*innen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt „Hochwasserhilfe 2021“.

Hinweisblatt „Hochwasserhilfe 2021“

Der Paritätische Gesamtverband hat bei der Bank für Sozialwirtschaft ein Sonderkonto "Hochwasserhilfe" eingerichtet, um Paritätische Mitgliedseinrichtungen bei der Bewältigung der Hochwasserschäden zu unterstützen:

IBAN: DE71 5502 0500 0007 0395 50
BIC: BFSWDE33MNZ
Stichwort: Hochwasserhilfe

Spenden für die Nothilfe in der Hochwasserkatastrophe sammelt auch das Bündnis Aktion Deutschland Hilft, in dem auch der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen vertreten ist:

IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Stichwort: Hochwasser Deutschland

Wir gehen mit den Spenden, die uns erreichen, sehr verantwortungsvoll um. Alle Spenden, die auf unserem Spendenkonto unter dem Stichwort „Hochwasserhilfe“ eingehen, dürfen ausschließlich für diese Zwecke eingesetzt werden.

Selbstverständlich wird der Paritätische auf Wunsch eine Spendenbescheinigung zukommen lassen. Dies gelingt reibungslos, wenn Spendende auf Ihrer Überweisung per Bank auch Ihre vollständige Postadresse im Verwendungszweck und mit dem Hinweis "Hochwasserhilfe 2021" zukommen lassen.

Soweit der Paritätische allerdings keine Adresse erhält, bedarf es großer Anstrengungen, dann die Adresse ausfindig zu machen. Ferner ist es dann notwendig, sich den Vorgang ein zweites Mal bestätigen zu lassen.

Ja. Es reicht, den Kontoauszug mit Spende bei der nächsten Steuererklärung einzureichen. Wer eine Spendenquittung dennoch haben möchte, bekommt sie, wenn die Adresse auf der Überweisung im Verwendungszweck mit angegeben wird.

Grundsätzlich ist bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung allerdings auch keine formale Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) erforderlich, um sie z. B. steuerlich geltend zu machen (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).

Bezüglich der Flutkatastrophe im Juli 2021 haben Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern jeweils einen fast inhaltsgleichen Katastrophenerlass inkraft gesetzt. Demnach genügt für den steuerlichen Abzug jeder Geldspende auf ein Sonderkonto bis zum 31. Oktober 2021 ein einfacher Zahlungsbeleg als Nachweis, zum Beispiel der Kontoauszug.

Nein, aber keine seriöse Spendenorganisation verspricht Ihnen, dass die gesamte Summe bei den Betroffenen ankommt. Jede Institution hat Personal, das bezahlt werden muss, damit ein Großteil der Spenden richtig ankommt. Wir versuchen den Aufwand minimal zu halten und schaffen es dadurch, dass über 90 % der uns zur Verfügung stehenden Mittel wirklich für die Hochwasserhilfe verwendet werden.