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Monatsreport 01-19

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 01-19

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Wir wünschen Ihnen für das noch junge Jahr 2019 viel Glück, Gesundheit
und ein erfolgreiches Vorankommen auf beruflichen Wegen!

Aktuelles

BMBF legt Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
vor und führt erste
Anhörung durch

Nur wenige Tage vor den Weihnachtsferien, am 19. Dezember 2018, wurden Verbände und Organisationen über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung informiert und zur Stellungnahme bis zum 8. Januar 2019 aufgefordert. Kernelement des Gesetzentwurfes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung ist die Mindestausbildungsvergütung. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, im Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Mindestausbildungsvergütung zu verankern. Im BBiG ist bereits gegenwärtig die Vergütung der betrieblichen Ausbildung als Ausbildungsvergütungspflicht gesetzlich geregelt. Mit dieser Verpflichtung sollen eine finanzielle Hilfe während der Ausbildungszeit sichergestellt sowie die Gewährleistung von ausreichendem Nachwuchs an qualifizierten Facharbeitern und Angestellten erreicht werden. Gleichzeitig dient die Ausbildungsvergütung arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten, da Auszubildende eine wirtschaftliche Leistung erbringen. Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein, das Lebensalter der Auszubildenden berücksichtigen sowie mit fortschreitender Ausbildungsdauer ansteigen.

Der Paritätische hat sich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf intensiv beschäftigt und hierzu fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben. Dabei hat sich der Verband auf die für ihn fachlich zentralen Regelungsvorschläge zur Verbesserung der Durchlässigkeit bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen zur Teilzeitausbildung und zur Mindestausbildungsvergütung beschränkt.

Zu diesem Gesetzentwurf wurde am 10. Januar 2019 eine Anhörung durchgeführt, bei der verschiedene Fragestellungen diskutiert wurden. Der Paritätische hat bei dieser Anhörung darauf hingewiesen, dass von diesen gesetzlichen Vorgaben nur die betrieblichen Ausbildungen erfasst werden. Die vollzeitschulischen Berufsausbildungen nach Landesrecht sowie die öffentlich geförderten Berufsausbildungen, z.B. in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), bleiben außen vor. Diese Tatsache sowie die bestehenden Disparitäten bei der Höhe der Ausbildungsvergütungen, jenseits belastbarer branchenspezifischer Begründungen, geben den Anlass, um aus Sicht des Paritätischen eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zu fordern, die sich auf alle Ausbildungsbereiche und -arten erstreckt. Darüber hinaus hat sich der Paritätische für die Aufnahme der Assistierten Ausbildung ins BBiG als Regelleistung eingesetzt, um jungen Menschen und den Ausbildungsbetrieben mit Unterstützungsbedarf eine adäquate Förderung zu ermöglichen. An diesen Forderungen muss sich der vorgelegte Gesetzentwurf aus Sicht des Paritätischen grundsätzlich messen lassen.

Der Referentenentwurf geht nun ins Kabinett und anschließend in die parlamentarischen Beratungen, die laut Zeitplan im Sommer 2019 inklusive der Befassung durch den Bundesrat abgeschlossen sein sollen.
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¹ Siehe Begründung des Berufsbildungsgesetzes § 10 – Drucksache V/4260, S.9; heute BBiG § 17
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG)
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Gesetzentwurf (BBiMoG)

Dialogprozess „SGB VIII Mitreden-Mitgestalten“ gestartet

Am 21. Januar 2019 fand das erste von insgesamt sechs Treffen der einberufenen Arbeitsgruppe im Dialogprozess „SGB VIII Mitreden-Mitgestalten“ statt. Das erste Treffen diente der Konstituierung der AG sowie einem ersten grundsätzlichen Austausch. Im Rahmen der weiteren AG-Sitzungen sollen verschiedene Themen angesprochen und diskutiert werden. (siehe Monatsreport 11-2018). Die BAG FW ist mit zwei Sitzen in dieser AG vertreten. Die Arbeit der Arbeitsgruppe wird von einer Unterarbeitsgruppe „Quantifizierung und Statistik“ unterstützt, die sich mit den jeweiligen Ergebnissen im Nachgang zu den AG-Sitzungen auseinander setzen sowie proaktiv die jeweils kommenden Treffen, was Datenlage und Quantifizierung möglicher Kostenfolgen anbelangt, beschäftigen soll. Die Mitglieder der UAG setzen sich aus Vertreter*innen der Wissenschaft und Statistik sowie Vertreter*innen der JFKM, der Kommunalen Spitzenverbände, der BAG FW, der AGJ sowie des Deutschen Behindertenrats und der Fachverbände für Menschen mit Bedingung zusammen. Je nach Themenfeld können auch Vertreter*innen anderer Bundesressorts, der BAG der überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie des GKV Spitzenverbandes hinzugezogen werden.

Darüber hinaus wurden insgesamt 8 Fokusgruppen mit 160 Teilnehmer*innen eingerichtet, in denen Stimmen von weiteren Verbänden und Praxisvertreter*innen erhoben und in den Prozess eingespeist werden sollen. Diese Fokusgruppen sollen bereits bis Ende Februar abgeschlossen sein. An jeder Fokusgruppe konnten Vertreter*innen der Jugendsozialarbeit teilnehmen. Mit der Befragung von rund 1.000 Fachkräften aus den unterschiedlichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe sowie der gleichen Anzahl von Betroffenen sollen nicht nur weitere Beteiligte sowie Betroffene zu Wort kommen, sondern auch Rückschlüsse auf Wirkungsweisen aufgezeigt und nötiger Handlungsbedarf herausgearbeitet werden. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich das Ganze im kommenden Prozess darstellt. Wir werden informieren.

Diskutieren Sie jetzt mit!- Hier finden Sie Informationen und können Ihre Erfahrung einbringen.

Veranstaltungen

Klausur des Steuerungskreises - Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Am 6. und 7. Februar 2019 treffen sich die Mitglieder des Steuerungskreises im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, um die fachliche Arbeit des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit in 2018 auszuwerten, aktuelle Themen der Jugendsozialarbeit zu besprechen und die Fachthemen für 2019ff zu erarbeiten.

Es handelt sich um eine interne Veranstaltung.

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Aufruf:Gute Beispiele zur Umsetzung des
neuen § 16h SGB II „Förderung schwer zu erreichender
junger Menschen“ gesucht!

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit möchte gute Praxisbeispiele zur Umsetzung des § 16h SGB II sammeln, um sie in einer Broschüre des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit veröffentlichen zu können. Die Praxisbeispiele sollten aus unserer Sicht folgende Qualitätsbedingungen erfüllen:
  • Das Förderangebot passt in die Förderlandschaft der Region.
  • Das Förderangebot ist für die jungen Menschen freiwillig.
  • Durchführender Träger ist ein Jugendhilfeträger.
  • Die Ausgestaltung ist zwischen Jugendhilfe und SGB-II-Träger vereinbart.
  • Die Jugendhilfe beteiligt sich an der Finanzierung (mindestens bei notwendiger Weiterbegleitung der Jugendlichen, die vom SGB-II-Träger - ab einem bestimmten Zeitpunkt - nicht mehr gefördert werden dürfen).
  • Die Umsetzung erfolgt auf dem Wege der Projektförderung und des Zuwendungsrechtes
  • Das Förderangebot wird langfristig angeboten (möglichst 3 Jahre).
Wir bitten Sie um einen Hinweis, in welchen Regionen es entsprechende Beispiele geben könnte bzw. darum, dass sich durchführende Träger melden, deren Umsetzung des §16h SGB II sich einigermaßen in die aufgeführten Qualitätsbedingungen einfügt.

Rückmeldungen bitte unter: E-Mail: jsa@paritaet.org
 
Hintergrund:
 
Der Paritätische Gesamtverband hat in seiner Federführung für den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit schon während des Gesetzgebungsprozesses den neuen Fördertatbestand unter § 16h SGB II begleitet. Auf der Grundlage unserer Forderung, dass die Jugendhilfe (Jugendsozialarbeit) in der Verantwortung bleiben muss, haben wir uns letztendlich für eine gemeinsame Umsetzung von Jugendhilfe und SGB II ausgesprochen.

Inzwischen gibt es einige Erfahrungen in der Umsetzung durch gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger, über den Weg der Projektförderung und über den Weg der Vergabe, mit und ohne Beteiligung der Jugendhilfe in der Gestaltung und Finanzierung, mit kurzen und längeren Durchführungszeiträumen und völlig unterschiedlichen Konzepten vor Ort. Dazu kommt, dass sowohl die Zielgruppe der SGB II-Kund*innen unter 25 Jahren im Blick ist, die durch die anderen Instrumente nicht mehr erreicht werden, als auch die Zielgruppe derer, die zurzeit keine SGB II-Leistungen erhalten, mit hoher Wahrscheinlichkeit aber leistungsberechtigt wären.
 
Mit guten Praxisbeispielen wollen wir zu einer qualitätsvollen Umsetzung der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16h SGB II beitragen.

Veröffentlichungen

Paritätischer veröffentlicht Fallbeispiele aus der Praxis „Inklusive Wege in Ausbildung?! Junge Menschen mit Behinderungen am Übergang Schule-Beruf“

Für die Umsetzung inklusiver beruflicher Bildungswege junger Menschen mit Behinderungen ist ein breites Handlungswissen über die komplexen Strukturen der beruflichen Bildung und des betreffenden Sozialrechts grundlegend. Der Paritätische Gesamtverband hat dazu 2017 eine Arbeitshilfe „Inklusive Wege in Ausbildung?!“ veröffentlicht. Die Arbeitshilfe informiert über die Regelungen und Förderangebote am Übergang Schule-Beruf: von der beruflichen Orientierung, der Berufsvorbereitung bis in die Ausbildung und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im Regelsystem und Sondersystem.
 
Ergänzend zu diesem Überblick bietet die aktuelle Veröffentlichung Einblicke in die Situation junger Menschen mit Behinderungen am Übergang Schule-Beruf. Anhand von Fallbeispielen werden individuelle Wege nach Verlassen der Schule geschildert und verschiedene Ausbildungsregelungen und Maßnahmen in ihrer Umsetzung nachgezeichnet. Quer durch die Fallbeispiele wird deutlich: Individuelle Begleitung und Assistenz, passgenaue, flexible Förderung und durchlässige Strukturen sind entscheidende Grundbedingungen für erfolgreiche Inklusion – egal, ob in der regulären, in der reha-spezifischen Ausbildungsförderung im dualen System oder in der schulischen Ausbildung.
 
Die Broschüre steht als Download unter:
https://www.jugendsozialarbeit-paritaet.de/publikationen/arbeitshilfen/ zur Verfügung.
 

Claudia Linsel:
Neue Referentin im Referat Jugendsozialarbeit/Schule stellt sich vor

Mit dem Jahreswechsel hat der Paritätische einen Wechsel bei der Referatsbesetzung im Bereich Jugendsozialarbeit und Schule vollzogen. Diese Neubesetzung ist notwendig geworden, weil Juliane Meinhold das Referat Jugendhilfe übernommen und damit die Nachfolge von Norbert Struck angetreten hat.
 
Liebe Kolleg*innen,
 
das Themengebiet "Jugendsozialarbeit und Schule" ist über die Diskussionen um den Ausbau von Ganztagsangeboten und inklusiven Ansätzen an Schulen in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus gerückt. Methoden, Ansätze und vor allem das Selbstverständnis von Jugendsozialarbeit in diesem Zusammenhang zu behaupten, bleibt dennoch eine Herausforderung. Die Verzahnung zu anderen Feldern der außerschulischen Bildung und sozialraumorientierten Ansätzen sowie der zielgruppenspezifische Ansatz, immer vor dem Hintergrund der im SGB VIII beschriebenen Zuständigkeiten, machen dieses Arbeitsgebiet besonders spannend für mich. Daher freue ich mich auf meine neue Aufgabe als Referentin für Jugendsozialarbeit und Schule im Paritätischen Gesamtverband. Meine gesamte berufliche Laufbahn weist inhaltlich große Schnittmengen zu den Themen der Jugendsozialarbeit auf. Beim DGB Thüringen war ich vier Jahre für Jugendarbeit und berufliche Bildung zuständig. Anschließend verantwortete ich sieben Jahre verschiedene Themengebiete bei der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ, u.a. das Arbeitsfeld "Jugend, Bildung, Beruf". Seit 2013 konnte ich meine vorherigen Erfahrungen beim Paritätischen Gesamtverband als Referentin für die Umsetzung des Bundesprogrammes "Kultur macht stark" einbringen.

Sie erreichen mich, per E-Mail unter jsa-schule@paritaet.org sowie telefonisch 030 – 24636-436.

Auf gute Zusammenarbeit! Claudia Linsel

Evaluationsbogen

Wir bedanken uns für die bisher eingegangenen Rückmeldungen! Weil sich bisher nicht allzu viele gemeldet haben, möchten wir hiermit noch einmal aufrufen, unseren kleinen Fragebogen auszufüllen. Die bisherigen Rückmeldungen helfen uns dabei besser zu werden – helfen Sie mit?

Den Reflexionsbogen erhalten Sie hier per Cloud-Link im Word-Format. Einfach dem Link folgen, das Dokument öffnen, Bearbeitung aktivieren, ausfüllen, speichern und an uns per E-Mail oder Fax zurücksenden. Vielen Dank!
Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 30. Januar 2019
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