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Monatsreport 01-20

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Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 01-20

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 
Wir wünschen Ihnen einen sonnigen Start in die 20er mit viel Kraft und Muße:

Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen!

Aktuelles

Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten – Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums am 20.12.2019 veröffentlicht

Paritätischer aktualisiert seine Arbeitshilfe

Seit 1. Januar 2020 kann Menschen mit einer Duldung aus persönlichen Gründen nach § 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder die durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung), ein rechtssicherer Aufenthalt ermöglicht und eine Bleibeperspektive aufgezeigt werden.

Der Paritätische hat die grundsätzliche Intention des Gesetzes begrüßt, sieht diese durch die Ausgestaltung der Regelungen allerdings keineswegs erfüllt. Vielmehr werden neue Fallstricke gespannt, wie z. B. die Aufwertung der Bedeutung der Identitätsklärung mit Fristsetzung von sechs Monaten nach der Einreise und Vorduldungszeiten von drei bzw. zwölf Monaten, die zeigen, wie sehr dieses Gesetz auf neue Ausgrenzung statt auf Integration setzt.

Der Paritätische arbeitet derzeit an einer Aktualisierung seiner Arbeitshilfe unter Berücksichtigung der Neuerungen sowie der aktualisierten Anwendungshinweise. Letztere finden Sie hier (PDF).

BMFSFJ legt Schwerpunktvorhaben für 2020 vor

Auch in diesem Jahr hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend pünktlich zum Jahresanfang seine Schwerpunktvorhaben für 2020 vorgelegt. Unter dem Motto „Deutschland spürbar stärker machen. Starke Familien für ein stärkeres Land.“ werden auf 18 Seiten Vorhaben und Ziele beschrieben, die die verschiedenen Handlungsfelder und -ebenen des BMFSFJ entsprechend abbilden. Lediglich eine Seite lässt sich dabei unmittelbar der Jugendpolitik zuordnen, andere beziehen sich mittelbar auf die Zielgruppe Jugend.

So soll beispielsweise bereits im ersten Halbjahr 2020 ein Referentenentwurf für eine Reform des SGB VIII vorgelegt werden. Über diesen Entwurf sollen verschiedene Ziele verfolgt und umgesetzt werden. Interessanterweise ist – anders noch als in der Startphase des Dialogprozesses aus 2019 – jetzt auch das Ziel „Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen“ aufgenommen worden.

Auch bei der Implementierung der Kinderrechte ins Grundgesetz gibt es eine ambitionierte Planung. Hier soll das Gesetzgebungsverfahren sogar in 2020 abgeschlossen werden. Etwas weniger ambitioniert wirken hingegen die Vorhaben zur Jugendstrategie der Bundesregierung, wenn ausgeführt wird, dass die im Kabinett beschlossene Jugendstrategie „In gemeinsamer Verantwortung: Politik für, mit und von Jugend“ umgesetzt und die interministerielle Arbeitsgruppe „Jugend“ fortgeführt wird.

Auch dass Beteiligungsformate weiter entwickelt werden und das Programm „Starke Kinder- und Jugendparlamente“ für die kommunale Ebene im Frühjahr 2020 startet, mag den Eindruck nicht revidieren, dass Jugend mit ihren Belangen und Bedarfen zumindest 2020 keinen zentralen Schwerpunkt in der Vorhabenbeschreibung des BMFSFJ einnimmt.

Das ist umso erstaunlicher, als sich gerade das Jahr 2020 dafür anbietet, um die Frage einer jugendgerechten Förderung und Unterstützung junger Menschen am Übergang Schule in Ausbildung und Beruf auf den Prüfstand zu stellen. Immerhin blickt die Benachteiligtenförderung in 2020 auf 40 Jahre zurück. Ein guter Zeitpunkt, sich gerade jetzt mit dieser Förderung und dem hierbei entstandenen Bereich kritisch auseinander zu setzen.
Schwerpunktvorhaben BMFSFJ 2020 (PDF)

Wichtige Aspekte der neuen ESF+ Förderung 2021-2027 für die Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit

Wie bereits in der Fachöffentlichkeit angekündigt, soll der neu geschaffene ESF+ die ESF-Förderung und weitere Förderungen (Fonds/Programme) im EU-Raum zusammenfassen. Die Überlegungen und Entwürfe zum zukünftigen operationalen Programm des Bundes (Stand Dezember 2019) umfassen eine Mischung aus bewährten Förderansätzen mit neuen Elementen und neuen Förderprogrammen. Der inhaltliche Schwerpunkt „Soziale Inklusion“ soll sich im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dabei durch die Zielgruppenauswahl und die Förderschwerpunkte abbilden. So soll u.a. die Mobilität von arbeitssuchenden Jugendlichen und jungen Männern mit Migrationshintergrund und mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit gefördert werden. Auch Flucht, Wohnungslosigkeit und Armut sind Lebenslagen, die mit den geplanten Förderprogrammen angesprochen werden sollen.
 
Das BMFSFJ plant eine Weiterführung des Programms JUGEND STÄRKEN mit einer Fokussierung auf entkoppelte Jugendliche, insbesondere auf Care Leaver und die Vermeidung von Obdachlosigkeit. Zudem soll zukünftig ein Programm zur Elternbegleitung für Familien in besonderen Lebenslagen geschaffen werden.

Achtung: Es gibt die Einschätzung, dass der Übergang zwischen der ESF-Förderung bis 2021 und der ESF+ Förderung von 2021-2027 nicht ohne Unterbrechung gestaltet werden kann. Es muss mit einer sechsmonatigen Zwischenphase gerechnet werden, die sicherlich nicht überall mit Restmitteln gefüllt werden kann. Die Träger werden sich daher auf ein Finanzierungsloch in 2021 einstellen müssen.

Im Einzelnen:

Der ESF+ soll künftig folgende Fonds/Programme umfassen
  • Europäischer Sozialfonds (ESF)
  • Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI)
  • Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
  • Programm für Beschäftigung und Soziale Innovation (EaSI)
  • Gesundheitsprogramm
Das neue Bundes-OP (Operationelles Programm) soll eine Mischung aus bewährten und neuen Maßnahmen darstellen
  • bewährte Förderansätze sollen fortgesetzt und mit neuen Elementen fortentwickelt werden
  • Planung neuer Förderprogramme
Inhaltliche Schwerpunkte
  • Soziale Inklusion
  • Fachkräftesicherung
  • Allgemeine und berufliche Bildung einschließlich Lernmobilität sowie lebenslanges Lernen
  • Arbeitswelt im Wandel (Arbeit 4.0)
Zielgruppen der geplanten BMAS Programme
  • von Armut betroffene oder bedrohte Familien und ihre Kinder
  • Menschen mit Migrationshintergrund, darunter neuzugewanderte EU-Bürger*innen, anerkannte Flüchtlinge, Gestattete, Geduldete und ihre Familien
  • Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen
  • arbeitslose/ arbeitsuchende Jugendliche/junge Erwachsene am Übergang zur Ausbildung sowie am Übergang zwischen Ausbildung und Beruf mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen
BMAS Programme im Schwerpunktthema Soziale Inklusion
  •  „EHAP+“als eigenes Förderprogramm im Rahmen des Bundes-OPs
  • Förderung im Bereich Mobilität für arbeitslose/arbeitssuchende Jugendliche
  • spezifische Förderung für junge Männer mit Migrationshintergrund mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung
  • Förderung des Zugangs für Flüchtlinge, Gestattete und Geduldete zum regionalen Arbeitsmarkt 
Schwerpunkte des BMFSFJ (in Planung, bisherige Arbeitstitel)
  • JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit. (Übergangshilfen für entkoppelte junge Menschen; insbesondere solche, die von der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und Heranführung an eine eigenständige Lebensführung)
  • Elternbegleitung für Familien in besonderen Lebenslagen (insb. für Familien mit kleinen Einkommen oder die von Armut betroffen sind, Familien mit Flucht- oder Migrationshintergrund, bildungsbenachteiligte Familien)
  • Soziale Teilhabe älterer Menschen: begleitende Unterstützung beim Übergang aus dem Erwerbsleben in die Rente, Stärkung der sozialen Teilhabe durch die Inanspruchnahme von Beratungs-, Begleitungs- sowie anderen bedarfsspezifischen Hilfsangeboten für über 60-jährige Menschen, die von sozialer Ausgrenzung und von Armut bedroht sind

Neues aus dem Kooperationsverbund

Sprecher*innenfunktion übernimmt BAG ÖRT

Mit dem Jahreswechsel ist der Staffelstab der Sprecher*innenfunktion an die BAG ÖRT übergeben worden. Dort übernimmt diese Funktion für die kommenden zwei Jahre Angela Werner, die die Geschäftsleitung der BAG ÖRT innehat. Wir wünschen Angela Werner an dieser Stelle gutes Gelingen und viel Freude und Erfolg bei dieser Aufgabe.

Veranstaltungen

BAG EJSA Fachkräftebegegnung: Drop-out - Armut und soziale Ausgrenzung (23. - 27. März 2020 in Mersin/Türkei)

Soziale Ausgrenzung und Drop-out sind zentrale Herausforderungen für die soziale Arbeit. Welche jungen Menschen als „ausgegrenzt“ betrachtet werden, ist auch vom jeweiligen sozialen Kontext abhängig. Dementsprechend sind die Konzepte und Maßnahmen in der Türkei und in Deutschland sehr unterschiedlich. Im Rahmen der Fachkräftebegegnung werden Einrichtungen aus dem Spektrum aufsuchende Arbeit, Streetwork, Angebote für Straßenkinder, Bildungsangebote und niederschwellige Wohnangebote besucht, um die jeweiligen sozialpädagogischen Konzepte zu diskutieren und in Bezug zueinander zu setzen.

Anmeldung bis spätestens 15. Februar 2020. Bitte fragen Sie bei Interesse auch nach Anmeldeschluss wegen freier Plätze nach. Rückfragen beantworten gerne Benjamin Weil (weil@bagejsa.de, 0711-16489-32) oder Hans Steimle (Steimle@bagejsa.de, 0711-16489-22).

Informationen zum Programm und zur Teilnahme (PDF)
Anmeldeformular (PDF)
Oben: Photo by Eliott Reyna on Unsplash
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