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Monatsreport 02-18

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 02-18

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen – eine erste fachliche Einordnung aus Sicht der Jugendsozialarbeit

Die zusätzlichen Bildungsausgaben des Bundes für diese Legislatur werden sich laut Koalitionsvertrag im Bereich allgemeine Bildung und Schulen auf insgesamt 5,5 Milliarden Euro belaufen. Das sind 2 Milliarden für den Ausbau der Betreuung in den Grundschulen und für den Ganztagsausbau auf der Basis der Einführung des Rechtsanspruches auf Betreuung von Grundschulkindern im SGB VIII bis 2025 und 3,5 Milliarden für den Digitalpakt Schule (insgesamt 5 Milliarden in 5 Jahren).Wenn Deutschland sich bei den öffentlichen Bildungsausgaben den durchschnittlichen OECD-Bildungsausgaben von 5,2 % des BIP angleichen würde, könnten jährlich 26 Milliarden Euro mehr zur Verfügung stehen (Deutschlands Ausgaben liegen derzeit bei 4,3%).

Der Digitalpakt Schule beinhaltet die Förderung der technischen Ausstattung der Schulen. Allein die technische Ausstattung genügt jedoch nicht. Die letztliche Verantwortung für die personellen Ressourcen und fachliche Weiterbildung verbleibt auf Länderebene. Es muss sichergestellt werden, dass die Länder an dieser Stelle mitziehen.

Die Einführung und Umsetzung eines Rechtsanspruches auf Betreuung von Grundschulkindern im SGB VIII bis 2025 ist zu begrüßen. Dafür wird aber dringend mehr Geld benötigt, weil bundesweit sowohl bauliche als auch personelle und qualitative Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um den Rechtsanspruch im Sinne der Ansprüche der Kinder und Eltern umzusetzen. Wenn die finanzielle Verantwortung für die Umsetzung größtenteils bei Ländern und Kommunen verbleibt, ist zu befürchten, dass an anderen Stellen auf Landes- und kommunaler Ebene massive Einsparungen erfolgen.

Die Aufhebung des Kooperationsverbotes durch Streichung des Begriffes „finanzschwache“ Kommunen in Art.104 c GG ist zu begrüßen. Dies betrifft jedoch lediglich die Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes im Bereich Bildung auf Landes- und kommunaler Ebene. Da die Kultushoheit der Länder unangetastet bleibt, ist nicht zu erwarten, dass Bund und Länder hier zu gemeinsamen, notwendigen inhaltlichen bildungspolitischen Entscheidungen in den nächsten Jahren kommen werden.

Dies wird auch die Schaffung eines nationalen Bildungsrates nicht ändern, der lediglich Vorschläge erarbeiten wird. Im Grundsatz ist dieses Gremium aber zu begrüßen.

Der Koalitionsvertrag geht nicht explizit auf den massiven Fachkräftemangel bei Lehrerinnen und Lehrern und sonstigem pädagogischen Personal für den Bereich Schule ein. Es soll lediglich die Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern mit Schwerpunkt Digitalisierung und berufliche Schulen fortgesetzt werden.

Im Rahmen der Leistungen Bildung und Teilhabe sollen das Schulstarterpaket aufgestockt werden und die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für die Schülerbeförderung entfallen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings bleiben die administrativen und stigmatisierenden Hürden der Inanspruchnahme für sozial benachteiligte Kinder bestehen.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Schülerdaten zum Zwecke der Transparenz am Übergang Schule – Beruf durch einen erleichterten Datenaustausch für die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. Agentur für Arbeit) zugänglich zu machen. Das sei für die erfolgreiche Begleitung von Jugendlichen z.B. in Jugendberufsagenturen wichtig. Der Paritätische lehnt die Einführung des Kerndatensystems ab. Im Übergang Schule-Beruf geht es im Kern um passgenaue Angebote für die Ratsuchenden, nicht um die Erfassung aller – inklusive derer, die ohne Unterstützung zurechtkommen. So verliert die Berufsberatung nach wie vor im Beratungsprozess Jugendliche, und einem nicht unwesentlichen Teil der Ratsuchenden bleibt der (unterstützte) Weg in die Ausbildung verschlossen. Der zusätzliche Ressourceneinsatz sollte in der Entwicklung von bedarfsgerechten und maßgeschneiderten Angeboten und innovativen Beratungsansätzen liegen, nicht in der Ausweitung des Datenmaterials.

Es soll die Berufsorientierung im Zusammenwirken von Bund und Ländern an allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe weiter gestärkt und qualitativ ausgebaut werden, auch an allen Gymnasien. Aussagen über die Mitausgestaltung durch den Bund – ggf. durch eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit – werden nicht gemacht.

Der Berufsbildungsbericht 2017 weist aus, dass in 2016 1,95 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können und seit vielen Jahren ca. 13 % eines jeden Jahrgangs ohne berufliche Abschlüsse verbleiben. Diese Entwicklung wird auch durch den zumindest im Bundesdurchschnitt merklich entspannten Ausbildungsmarkt nicht durchbrochen. Zunehmend wird auch von Passungsproblemen gesprochen, da unversorgte und nicht mit Ausbildungsstellen versorgte Bewerber*innen einer steigenden Zahl von gemeldeten, aber unbesetzt bleibenden Ausbildungsstellen gegenüberstehen. Mit den gegebenen Instrumenten der Ausbildungsförderung ist es bisher nicht gelungen, die ausbildungswilligen jungen Menschen mit den ausbildungsfähigen Betrieben zusammen zu bringen, um mehr jungen Menschen eine Chance auf eine anerkannte berufliche Qualifizierung und mehr Betrieben die Chance auf eine eigene Fachkraftausbildung zu geben. Gleichzeitig suchen Betriebe händeringend junge Menschen für die Fachkraftausbildung und für die meisten Jugendlichen / jungen Erwachsenen liegt – trotz Erfahrungen des Scheiterns am Übergang – in einer abgeschlossenen Berufsausbildung nach wie vor ein hoher Wert.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Paritätische alle Anstrengungen, neue Wege in den Bereichen Berufsausbildung und Ausbildungsbegleitung zu gehen. So auch das grundsätzliche Bekenntnis im Koalitionsvertrag, Hilfen für stärkere und schwächere Jugendliche fortzuentwickeln, aber auch mehr Betriebe für Ausbildung zu gewinnen.

Eine Ausbildungsplatzgarantie wird im Koalitionsvertrag nicht formuliert. Es soll allen jungen Menschen garantiert ein qualitativ hochwertiger Ausbildungsplatz angeboten werden. Dafür soll die Allianz für Aus- und Weiterbildung fortgesetzt und weiter entwickelt werden.

Die Assistierte Ausbildung stellt eine innovative Ausbildungsbegleitung dar, die 2015 bundesweit eingeführt wurde. Die im Koalitionsvertrag beabsichtigte Verlängerung des Instruments „Assistierte Ausbildung“ um zwei weitere Jahre und die Weiterentwicklung des Fachkonzeptes wird vom Paritätischen positiv beurteilt. So kann es gelingen, die Assistierte Ausbildung weiterhin zur Verfügung zu stellen und ausreichend Zeit zu gewinnen, um eine Weiterentwicklung des Förderkonzeptes fundiert auf den Weg zu bringen. Der im Koalitionsvertrag formulierte Ansatz, die Assistierte Ausbildung so zu verstehen, dass sie neben den Jugendlichen auch Eltern, Schulen und Unternehmen unterstützt, lässt ein sozialpädagogisches Konzept erkennen, wie es der Paritätische bezogen auf die Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung zum sozialpädagogischen Begleitinstrument gefordert hat.

Auch die Stärkung des Instrumentes der ausbildungsbegleitenden Hilfen, insbesondere bei Lernschwierigkeiten und Problemen im sozialen Umfeld, trifft die Zustimmung des Paritätischen. Es sollten beide Förderansätze bestehen: die ganzheitlich ausgerichtete Assistierte Ausbildung und die eher speziell auf Lernschwierigkeiten ausgerichteten, ausbildungsbegleitenden Hilfen.

Die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, auf eine stärkere Nutzung der Teilzeitausbildung zu setzen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und mehr Menschen die Ausbildung zu ermöglichen, wird grundsätzlich befürwortet. Eine Teilzeitregelung sollte nicht nur jungen Eltern, sondern auch jungen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, mit Lerneinschränkungen, psychischen Erkrankungen etc. ermöglicht werden.

Die Koalitionspartner haben sich vorgenommen, die Möglichkeit der Teilqualifizierungen für einen schrittweisen Einstieg von Menschen mit Beeinträchtigungen, die als nicht ausbildungsfähig gelten, in eine anerkannte Ausbildung (nach § 66 BBiG oder § 42m Handwerksordnung – Fachpraktikerausbildung) zu prüfen. Der Paritätische begrüßt alle Wege zur Entwicklung einer flexiblen und passgenauen Ausbildungsunterstützung für junge Menschen, so auch diesen Prüfauftrag.

Doch berufliche Ausbildung passiert nicht nur im dualen System, sondern auch in vollzeitschulischen Berufsausbildungen, z.B. im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialbereich.

Die im Koalitionsvertrag geäußerte Absicht, in den Sozial- und Pflegeberufen die finanziellen Ausbildungshürden abzubauen und Ausbildungsvergütungen anzustreben, begrüßt der Paritätische sehr. Nur so kann letztlich die Gleichwertigkeit der schulischen und betrieblichen Berufsausbildungen erreicht werden. Da die schulischen Berufsausbildungen überwiegend von Frauen absolviert werden, würde dieser Schritt auch einer zunehmenden Gendergerechtigkeit in der Berufsausbildung zuträglich sein.

Die Zugangsvoraussetzungen zu den ausbildungs- und berufsvorbereitenden Maßnahmen sollen vereinheitlicht und für die Gruppe der Geduldeten mit dem rechtlichen Arbeitsmarktzugang harmonisiert werden. Zudem sollen für diejenigen, bei denen die Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist, Angebote für Spracherwerb und Beschäftigung gemacht werden, ohne dass es zu einer Verfestigung des Aufenthaltsrechts kommt. Die geplanten Verbesserungen bei den Zugangsvoraussetzungen zu den ausbildungs- und berufsvorbereitenden Maßnahmen – insbesondere für die Geduldeten – sind grundsätzlich zu begrüßen, allerdings sehr vage formuliert.

Bei der Ausbildungsduldung sieht der Koalitionsvertrag vor, die 3+2 Regelung bundesweit einheitlich anzuwenden. Die Regelung soll auch auf staatlich anerkannte Helferberufe ausgeweitet werden. Die grundsätzliche Zielsetzung dieser Neuregelungen, den Zugang zu einer qualifizierten Berufsausbildung nicht durch eine zu enge Anwendung des Beschäftigungsrechts für Geduldete zu unterlaufen, ist richtig. Allerdings sind die Formulierungen so vage, dass eine abschließende Bewertung kaum möglich ist.

Die erfolgreiche Arbeit der Jugendberufsagenturen soll ausgeweitet werden. Es gibt keine Angaben über den angestrebten (und bereits erreichten) Erfolg von Jugendberufsagenturen und die qualitative Ausrichtung. Da Jugendberufsagenturen nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit in ca. 90 % aller Agenturbezirke gegründet sind, ist hier kaum noch ein politischer Auftrag enthalten.

Grundsätzlich positiv ist auch die Willenserklärung zu beurteilen, dass die Gruppe der schwer zu erreichenden Jugendlichen in dieser Legislaturperiode im Fokus stehen soll. Dass dieser Passus im Kontext der Arbeitsmarktpolitik aufgeführt ist, lässt die Verantwortung der Jugendhilfe (SGB VIII) außen vor. Für die Umsetzung des neuen § 16h SGB II, der sich an diese Zielgruppe wendet, sollen ab 2019 jährlich 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Diese Angabe verweist auf die Einrichtung einer gesonderten Haushaltsstelle für diese im SGB II eher untypische Förderung des §16h. Mit dieser finanziellen und strukturellen Unterstützung des § 16h SGB II kann eine stärkere Umsetzung dieses Förderangebotes in den Jobcentern eher gelingen. Leider sind diese 50 Millionen nicht zusätzlich zum Eingliederungstitel eingestellt worden, sondern ergeben sich aus einer Erhöhung der Restmittelübertragung aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr um 50 Millionen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung und Entfristung von Restmitteln aus dem Eingliederungstitel im Umfang von jährlich nun insgesamt 400 Mio. Euro (plus 50 Millionen) kommt damit dem eigentlichen Eingliederungstitel nicht zugute.

Leider sind im Koalitionsvertrag keinerlei Angaben über eine verpflichtende Zusammenarbeit der Jobcenter bei der Umsetzung des § 16h SGB II mit der öffentlichen Jugendhilfe hinterlegt. Denn nicht nur bei der Bedarfsfeststellung, sondern auch in der Umsetzung sollte die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger gesichert sein. Schwer zu erreichende junge Menschen brauchen Unterstützungsangebote; dies gilt aber auch für diejenigen unter ihnen, die keine potentiellen SGB II-Beziehenden sind (und damit aus der Förderung des § 16h SGB II herausfallen) und deshalb ausschließlich von der Jugendhilfe gefördert werden müssen.

Und was nicht drin steht…

Es finden sich keine Aussagen zum Bereich der Schulsozialarbeit.

Es finden sich keine Aussagen zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen im Bereich Schule und zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit durch Abbau entsprechender Bildungshürden für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche. Inklusion und Abbau von Bildungsbarrieren im Bereich Schule sind laut Koalitionsvertrag mit dem Rechtsanspruch auf Betreuung in der Grundschule und dem Digitalpakt Schule mitbedient. Lediglich die Bildungsforschung soll diesbezüglich noch Schwerpunkte entwickeln. So will der Bund gemeinsam mit den Ländern die besonderen Herausforderungen von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration aufgreifen und die begleitende Forschung stärken. Ansonsten sehen CDU/CSU und SPD hier offensichtlich keinen weiteren Handlungsbedarf.

Die Übertragung der Ausbildungsvermittlung und -förderung von Jugendlichen aus dem SGB II-Bezug auf die Agenturen wird nicht thematisiert. Durch die Entscheidung, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge um 0,3 Prozentpunkte zu reduzieren, ist die finanzielle Voraussetzung dieses Vorschlages voraussichtlich obsolet.

Zwischenruf!

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge brauchen Hilfen zur Erziehung

Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe richtet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen, sie fragen nicht danach, ob das Kind oder der Jugendliche in Deutschland geboren, zugewandert oder geflüchtet ist. Wenn an dieser Grundausrichtung über die Umdeutung einzelner Normen gerüttelt wird, wenn dadurch Rechtsansprüche, gerade von besonders marginalisierten Gruppen wie den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, beschnitten werden sollen, dann ist die Kinder- und Jugendhilfe aufgefordert, diesen Entwicklungen energisch entgegenzutreten. In den Versuchen, die „sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen“ nach § 13 Abs. 3 SGV III zur bedarfsgerechten Unterbringungsform für die jungen Geflüchteten umzuinterpretieren, nehmen entsprechende Entwicklungen Gestalt an und werden konkret greifbar.

Angeregt durch Berichte über die Situation in Bayern, wo massiv versucht wird, Angebote des betreuten Jugendwohnens nach § 13 Abs. 3 SGB VIII zur Regelversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umzudeuten, hat der Paritätische Gesamtverband eine Stellungnahme verabschiedet, die deutlich unterstreicht, dass die Vormünder Minderjähriger einen klaren Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben, der als solcher nichts mit Angeboten der Jugendsozialarbeit zu tun hat. Darüber hinaus spricht sich der Verband gegen 4-fache Verlegungen junger Geflüchteter durch eine Erstunterbringung in sog. ANkER-Lagern aus, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht.
Stellungnahme des Paritätischen

Von der Theorie zur Praxis – erste Ansätze und Überlegungen für die Implementierung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Betreuung für Grundschulkinder ist politisch gewollt und auf den Weg gebracht. Der Koalitionsvertragsentwurf zwischen CDU/CSU und SPD will dafür 2 Milliarden Euro in der laufenden Legislaturperiode zur Verfügung stellen und hierfür das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in Bezug auf Bildung in Art. 104c GG lockern. Erste Ansätze und Überlegungen für eine konkrete Umsetzung dieses Anspruchs finden sich in dem seit Mitte 2017 vorliegenden Rechtsgutachten „Bedarfsdeckende Förderung und Betreuung für Grundschulkinder durch Schaffung eines Rechtsanspruches“ von Prof. Dr. Johannes Münder. Das Gutachten wurde im Auftrag des BMFSFJ erstellt.

Demnach könnte der Rechtsanspruch in § 24 Abs.4 SGB VIII neu verankert werden und jedem Grundschulkind von Schuleintritt bis zum Beginn der 5. Klasse einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Betreuung von 7 Stunden am Tag und weiteren 3 bedarfsabhängigen Stunden zusprechen. Dies inkludiert auch die Ferienzeiten. Die Frage, wer diese Angebote schafft, beantwortet der Vorschlag mit einem Vor- und Nachrangverhältnis: Die Förderungs- und Betreuungsangebote bei offenen Ganztagsschulen sind gegenüber der Förderung in Tageseinrichtungen vorrangig. Das hieße, dass die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe erst dann zum Tragen kommen, wenn die Grundschulen das Angebot nicht schaffen. Der Paritätische wird sich nun der Frage stellen müssen, welche Auswirkungen ein Rechtsanspruch auf die Angebote des SGB VIII hat. Insbesondere steht die Frage der Definition von Qualität in der Betreuung der Grundschulkinder angesichts der unabhängig voneinander geltenden Rechtskreise Schule (Länderrecht) und SGB VIII (Bundesrecht) im Raum. Quantitative Anforderungen wie die Anzahl von Plätzen, Personal- und Raumbedarfe und deren Finanzierung bedürfen ebenfalls einer Antwort.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/dr--katarina-barley--wir-brauchen-einen-rechtsanspruch-auf-betreuung-fuer-grundschulkinder/117802

Paritätischer positioniert sich zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht (…)“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 14. Februar 2018 einen Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vorgelegt.

Der Referentenentwurf sieht u.a. vor, dass die Maßnahmen der Assistierten Ausbildung (§ 130 SGB III) um weitere zwei Jahre bis Ende September 2020 verlängert werden. Damit können zwei weitere Ausbildungsjahrgänge in die befristete Regelung des § 130 SGB III eingeschlossen werden. Mit der Verlängerung soll hinreichend Spielraum für eine nachhaltige Implementierung des Förderinstruments erreicht werden, ohne dass Lücken in der Förderung entstehen. Die Untersuchung der Wirkung der Assistierten Ausbildung soll über die Bundesagentur für Arbeit erfolgen (§ 282 SGB III), an einen extern zu vergebenen Evaluationsauftrag ist nicht gedacht. Die ohnehin gängige Wirkungsmessung der Maßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit erscheint zu kurz gegriffen, um ein möglichst vollständiges Bild über die Umsetzung des Instruments, zumal unter Beteiligung der Länder, zu erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollte daher den Auftrag zur Durchführung einer Evaluierung der Umsetzung des Instruments erteilen.

Der Paritätische begrüßt grundsätzlich die Verlängerung der befristeten Regelung des § 130 SGB III, um ausreichend Zeit für eine zukünftige Ausgestaltung des Förderinstrumentes zu erhalten. Vor dem Hintergrund der bestehenden Erfahrungen mit dem Instrument hält es der Paritätische allerdings für fachlich geboten, zukünftig die Assistierte Ausbildung nicht als Bildungsmaßnahme, sondern als individuell einsetzbares, flexibles pädagogisches Begleitinstrument (in der Struktur der Berufseinstiegsbegleitung) auszugestalten. Der Paritätische steht für die Beratung zur Neugestaltung des Instrumentes der Assistierten Ausbildung gern mit seinen Erfahrungen und seiner fachlichen Expertise zur Verfügung.
Stellungnahme des Paritätischen

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Kooperationsverbund legt Handlungsempfehlungen zur besonderen Gestaltung der Angebote im Übergang Schule-Beruf im ländlichen Raum vor: Junge Menschen im ländlichen Raum brauchen besondere Beachtung

Dass ländliche Regionen (vor allem strukturschwächere Regionen) von den demografischen Entwicklungen besonders betroffen sind, ist bekannt. Die Anzahl junger Menschen dort geht zurück. Damit sinken die Chancen für junge Menschen weiter, sich in ländlichen Regionen persönlich und beruflich zu verwirklichen. Schulschließungen, Ausdünnung des ÖPNV, Reduzierung der Angebote der offenen Jugendarbeit, usw. – der Rückbau der Infrastruktur insgesamt - wirken sich auch auf dramatische Art und Weise auf Angebote der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit aus.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt und Expert*innen aus der Wissenschaft und der Praxis sowie die Jugendlichen befragt und unter dem Aspekt einer eigenständigen Jugendpolitik beleuchtet. Der Zusammenschluss der Bundesorganisationen der Jugendsozialarbeit hat daraus Handlungsempfehlungen für die Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik erarbeitet.

Als Vertreter*innen der Interessen von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf setzt sich der Kooperationsverbund insbesondere für die Erhaltung und Entwicklung von fachlich qualifizierter Jugendsozialarbeit in ländlichen Regionen ein.

Wir fordern alle politischen Akteure auf, diese Handlungsempfehlungen in ihren Programmen und in ihrer Kommunikation zu verankern und in ihrem Wirken zu unterstützen.
Handlungsempfehlungen des Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Tagungsankündigung der BAG EJSA "Gelingendes pädagogisches Handeln mit Jungen* und jungen Männern* mit Fluchterfahrungen" am 07.- 08.03.2018 in Leipzig

Migration, Flucht und geflüchtete Menschen sind eine Tatsache, mit der Gesellschaft, Politik und Pädagogik gemeinsam umgehen müssen. Fachkräfte in der pädagogischen Arbeit mit jungen Menschen mit Fluchterfahrung stehen vor der Hausforderung die Bedürfnislagen und die Perspektiven von jungen männlichen Geflüchteten und der Gesellschaft gelingend zusammen zu bringen. In der zweitägigen Veranstaltung werden die oft unterschiedlichen Bilder, Erfahrungen und Vorstellungen des gemeinsamen pädagogischen Prozesses eröffnet und bearbeitet.
  • Was benötigen weibliche* und männliche* Fachkräfte für professionelles pä-dagogisches Handeln?
  • Wie können junge männliche* Geflüchtete angemessen und gelingend erreicht werden?
  • Welche Konzepte sind dafür notwendig?

Inputs, Workshops und Austausch werden die Fachtagung prägen. Die Veranstaltung richtet sich an sozialpädagogische und psychosoziale Fachkräfte, Lehrkräfte, Verwaltungspersonen und Entscheider*innen.

Die BAG EJSA führt diese Tagung mit einer Reihe von Kooperationspartnern durch, u. a. auch dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. Nähere Informationen finden Sie im Anhang
Programm und Anmeldeformular
oder hier: www.bagejsa.de.

Veröffentlichungen

Arbeitshilfe: Diskriminierungen in sozialen Einrichtungen paritätisch entgegentreten! erschienen

Mit der neuen Broschüre „Diskriminierung in sozialen Einrichtungen paritätisch entgegentreten!“ wollen die paritätischen Landesverbände Brandenburg, Thüringen und Schleswig-Holstein für das Thema Diskriminierung in der sozialen Arbeit sensibilisieren. Anhand einer Vielzahl von Beispielen wird darauf eingegangen, dass in der Sozialen Arbeit durchaus Benachteiligungen auftreten und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu vermeiden oder zu unterbinden. Die Broschüre, die mit Unterstützung des Bundesprogramms "Zusammenhalt durch Teilhabe" entstanden ist, soll dazu anregen, das eigene Verhalten zu reflektieren und sich gegen Diskriminierung zu wehren. In thematischen Blöcken werden unterschiedliche Aspekte der Diskriminierung erläutert und umfassende Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Im Fokus stehen dabei gesetzliche Grundlagen, die Schaffung einer benachteiligungsfreien Arbeitsatmosphäre und Strategien, mit denen gegen Diskriminierung in Alltagszusammenhängen entgegengewirkt werden kann.

Die PDF-Datei können Sie hier als Anhang oder unter Der PARITÄTISCHE Brandenburg - Arbeitshilfen downloaden. Druckversionen können Sie bei Gabi Jaschke (gabi.jaschke@paritaet-brb.de) bestellen, die im Rahmen des Projekts InSchwung an der Erarbeitung der Broschüre maßgeblich beteiligt war.
Download Arbeitshilfe
Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 23. Februar 2018
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