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Monatsreport 02-21

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NEUES INFORMATIONSFORMAT

Monatsreport 02-21

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 
Die ersten Frühlingsboten sind zu sehen und zu spüren und erfreuen Sie hoffentlich ebenso wie uns! Wir bereiten uns auf den digitalen 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag vor und geben Ihnen wichtige Informationen zur Jugendsozialarbeit hiermit gern weiter.

Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen!

Aktuelles

Paritätisches Forderungspapier: "Junge Menschen nicht im Stich lassen, Ausbildung in Corona-Zeiten sichern"

Der Paritätische fordert in Anbetracht der schon im letzten Jahr schwierigen Ausbildungssituation und der zu erwartenden weiteren Abnahme von Ausbildungsplatzangeboten von der Bundesregierung, zusätzliche öffentlich geförderte Ausbildungsplätze zu schaffen. Erschwert durch die langen Schulschließungszeiten und die fehlenden Öffnungszeiten der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zur Beratung in der beruflichen Orientierungszeit benötigen Jugendliche schon auf dem Weg zur Berufswahl mehr Unterstützung.

Deshalb fordert der Paritätische auf Bundesebene zusätzlich eine Initiative für Ausbildungscoaches. Aufgrund des großen Verlustes an Ausbildungsstellen während der Corona-Pandemie soll ein Bundesprogramm mit öffentlich geförderten Ausbildungsplätzen aufgelegt werden, der bedarfsgerechte Ausbau von integrativen BAE-Plätzen (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) erfolgen sowie die Nutzung arbeitsmarktpolitischer Instrumente der Ausbildungsförderung auch für vollzeitschulische Berufsausbildungen zugelassen werden.
Hier lesen Sie das Paritätische Forderungspapier (PDF).

AGJ-Stellungnahme: „Kurz vor dem Zieleinlauf – Weiterentwicklungschancen im SGB VIII nutzen“

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ betont in ihrer Stellungnahme „Kurz vor dem Zieleinlauf – Weiterentwicklungschancen im SGB VIII nutzen“, dass sie in der Reform des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz-KJSG eine wertvolle fachliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts sieht.

Hervorgehoben werden die Regelungsvorschläge im KJSG-Regierungsentwurf, zu denen die AGJ eine Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren dringend empfiehlt. Dies betrifft insbesondere die Themenbereiche Kinderschutz sowie Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung.
Hier lesen Sie die die Stellungnahme der AGJ (PDF).

Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums:
Das Recht junger Menschen auf Schutz vor Gewalt – Verantwortung aller jenseits institutioneller Grenzen

Junge Menschen als Grundrechtsträger*innen zu betrachten bedeutet auch, dass die Schutzrechte aller Kinder und Jugendlichen unabhängig der Lebenssituationen, in denen sie sich befinden, verwirklicht werden. Um Schutzrechte verwirklichen zu können, braucht es Infrastrukturen, die die Etablierung und Implementation von Schutzkonzepten unterstützen. Kinder und Jugendliche sollten hierbei aktiv mit in den Erarbeitungsprozess der Konzepte eingebunden werden. Dabei müssen insbesondere auch junge Menschen mit Fluchterfahrungen, mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sowie Kinder und Jugendliche, die Diskriminierungen ausgesetzt sind, berücksichtigt werden.

Zudem braucht es Räume und Ressourcen, um Aufarbeitungsprozesse zu ermöglichen. Die Stärkung der Selbstvertretung und Selbstorganisation Betroffener ist hierbei zentral. Auch der Schutz vor Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum muss bei der Ausarbeitung und Etablierung institutioneller Schutzkonzepte berücksichtigt werden.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik.
Hier lesen Sie den Zwischenruf des BJK (PDF).

Angebot für Jugendliche:
Kostenübernahme im SGB II für digitale Endgeräte

Schüler*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen sollen ab sofort von den Jobcentern digitale Endgeräte finanziert bekommen, die für Online-Lernangebote sowie Distanzunterricht erforderlich sind. Die Anschaffung solcher Geräte soll als Mehrbedarf im SGB II anerkannt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das im Rahmen einer Weisung geregelt, die Kostenübernahme gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021.

Berechtigt sind aber auch solche Schüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Anspruch ist jedoch nur für diejenigen Schüler*innen gegeben, die bisher über keine digitalen Endgeräte verfügen und auch über den DigitalPakt Schule nicht ausgestattet wurden. Dafür ist eine entsprechende Bescheinigung der Schule notwendig. Der Zuschuss pro Kind/Jugendliche*r für digitale Ausstattung wie Laptop, Tablet sowie Zubehör beträgt im Regelfall bis zu 350 Euro.
Hier lesen Sie die dazugehörige Weisung der Bundesagentur für Arbeit (PDF).

Digitale Endgeräte auch für SGB XII-Beziehende und Geflüchtete mit Analog-Leistungen nach § 2 AsylbLG

Auch im Rechtskreis des SGB XII besteht der Übernahmeanspruch auf digitale Endgeräte entsprechend der Weisung im SGB II (Weisung 202102001/ GR 1- II-1900 vom 01.02.2021) in Höhe von gesamt 350 EUR. Laut Weisung ist nach nach § 37 Absatz 1 SGB XII eine Darlehensgewährung mit gleichzeitigem dauerhaften Verzicht auf die Rückzahlung nach § 37 Absatz 4 SGB XII möglich. Diese verbindliche Erklärung des dauerhaften Verzichts auf die Rückzahlung sollte gleich mit dem Antrag gestellt werden.

Aus Gründen der Gleichbehandlung zwischen SGB II und SGB XII bzw. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG beziehenden Kindern und Jugendlichen sind auch im vorliegenden Fall digitale Endgeräte zu erbringen.

Infos und Musteranträge zum Anspruch auf digitale Endgeräte gibt es bei unserer Mitgliedsorganisation Tacheles e.V.
Hier lesen Sie das dazugehörige Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (PDF).

Jumb - Junge Menschen informieren und beteiligen
Digitale Postkarte

„Ich will mich mit meinen Freund*innen treffen und weiß nicht, was alles erlaubt ist. Ich bin mir unsicher, wie es weitergeht und fühle mich mit meinen Fragen nicht gehört“. So und ähnlich geht es derzeit vielen jungen Menschen. Das haben unter anderem die zwei bundesweiten Studien JuCo 1 und 2 gezeigt.

Auf der Seite www.informiert-und-beteiligt.de können junge Menschen ab 15 Jahren ihre Fragen und Erfahrungen mit anderen teilen. Sie finden Hinweise, Infos und Tipps für verschiedene Themen, die sie in ihrem Alltag bewegen.

Leiten Sie die digitale Postkarte (siehe Button) und den Link gern an junge Menschen weiter.

Haben Sie selbst Hinweise für Veranstaltungen, Tipps, Links oder spannende Videos für junge Menschen? Dann senden Sie diese an: jumb@uni-hildesheim.de oder severine.thomas@uni-hildesheim.de.
Digitale Postkarte Jumb (PDF).

Lehren aus der Pandemie:
Gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen sichern

Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat im November 2020 eine Kommission aus Expert*innen eingesetzt, deren Auftrag es war, Empfehlungen zu erarbeiten, wie Bildungsbenachteiligungen angesichts der Herausforderungen der Corona-Pandemie kurzfristig und perspektivisch vermieden werden können. 22 Expert*innen aus Bildungswissenschaften, Didaktik, Schulverwaltung und kommunalen Vertretungen, Schulleiter*innen, Vertreter*innen von Schüler*innen und Eltern haben im Januar ihre Ergebnisse vorgelegt.
Hier finden Sie die Stellungnahme mit den Ergebnissen (Weblink).

Jugend in Coronazeiten
Diskurse in Gesellschaft und Wissenschaft

Reinhold Gravelmann, Referent des Bundesverbands für Erziehungshilfe e.V. (AFET), hat in der Zeitschrift "Dialog Erziehungshilfe" (Ausgabe 4-2020, S. 39-45) einen Artikel mit dem Thema "Jugend in Coronazeiten" verfasst. Der Beitrag „zeichnet die Diskussion nach, die jungen Menschen Schuld in Bezug auf die Ausbreitung der Pandemie zuweist und die zugleich auf (zunehmende oder vereinzelte?) Konflikte zwischen jungen und älteren Menschen hindeutet.“
Hier lesen Sie den Artikel (PDF).

Neues aus dem Kooperationsverbund

Pressemitteilung 16. Kinder- und Jugendbericht: „Jugendsozialarbeit und politische Bildung / Demokratiebildung wirkungsvoll verzahnen – jetzt!“

Mehr denn je steht die Jugendsozialarbeit in der Verantwortung, wenn es um die Bewältigung der gegenwärtigen sozialen und politischen Veränderungen geht.

Der 16. Kinder- und Jugendbericht fordert den Fachdiskurs der Jugendsozialarbeit und der politischen Bildung stärker miteinander zu verschränken und Kooperationen zu intensivieren. Gleichzeitig soll eine stärkere Berücksichtigung der Zielgruppen der Jugendsozialarbeit in der Förderphilosophie von Bundesprogrammen wie „Demokratie leben!“ erfolgen und niedrigschwellige, zielgruppenkonforme Beteiligungsformate entwickelt werden.
Hier lesen Sie die vollständige Pressemitteilung (PDF).

Überlegungen zu einer Standortbestimmung Jugendsozialarbeit, Demokratiebildung und Politische Bildung – eine Annäherung

Frisch eingetroffen (25.02.2021) informieren wir Sie über das Diskussionspapier des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zu o.g. Thematik: Junge Menschen sollen eigene Meinungen und Haltungen entwickeln, Selbstwirksamkeitserfahrungen machen und selbstbestimmt handeln. Unser Auftrag als Jugendsozialarbeit ist es, ihnen in unseren Einrichtungen und Angeboten jeden Tag die Gelegenheiten und Möglichkeiten dazu zu geben.

Kern unserer Standortbestimmung ist, dass politische Bildung zum Aufgabenspektrum und Alltag der Jugendsozialarbeit gehört. Die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit spielen eine übergeordnete Rolle bei dieser Arbeit und müssen durch ihre Einrichtungen und Netzwerke unterstützt werden. Einen Teil unserer Standortbestimmung bildet aber auch eine Selbsterkenntnis: Ein größeres Bewusstsein für den Auftrag der Jugendsozialarbeit im Bereich der politischen Bildung ist ebenso notwendig wie eine strategischere Integration von Ansätzen der politischen Bildung in der Jugendsozialarbeit und eine systematische Zusammenarbeit mit Akteur*innen der Politischen Bildung. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit setzt sich dafür ein, die politische Bildung in der Jugendsozialarbeit zu stärken und seiner Zielgruppe dort zugänglich zu machen, wo sie lernt, arbeitet und lebt.
Hier lesen Sie das vollständige Diskussionspapier (PDF).

Veranstaltungen

17. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT)

Der 17. DJHTfindet wie geplant vom 18. bis 20. Mai 2021 statt, und zwar rein digital. Diesen Beschluss fasste der AGJ-Vorstand in einer außerordentlichen Sitzung am 11. Februar 2021. Angesichts der anhaltenden Pandemielage und der damit verbundenen Risiken wurde gleichzeitig die Präsenzveranstaltung abgesagt.

Die digitale Fachmesse des 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages ermöglicht Information, Austausch, Vernetzung und Kommunikation im virtuellen Raum. Die digitale Fachmesse bietet den Vorteil, dass die sorgfältig erstellten Inhalte der Aussteller*innen sogar noch nach den drei Veranstaltungstagen abrufbar sind. Im Nachgang zum 17. DJHT wird die digitale Fachmesse – ebenso wie der digitale Fachkongress – bis zum 31. Oktober 2021 online verfügbar sein und kann so noch weit über den 17. DJHT hinaus genutzt werden.
Oben: Photo by Csaba Talaber on Unsplash.
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