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Monatsreport 03-19

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 03-19

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Großer Wurf oder kleine Schritte - Was wird aus der Reform des Berufsbildungsgesetzes?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt den rechtlichen Rahmen für die duale Aus-, Fort- und Weiterbildung in Deutschland. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1969 und wurde zuletzt 2005 überarbeitet und angepasst. Ungeachtet dessen stellte sich in den vergangenen Jahren, gerade vor dem Hintergrund der Verpflichtungen, die sich aus der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention 2009 ergeben, auch die Frage einer inklusiven Ausgestaltung des Berufsbildungsgesetzes. Entsprechend groß waren die Erwartungen an die im Koalitionsvertrag 2013 vereinbarte Evaluation des bestehenden Berufsbildungsgesetzes und den Bericht, der noch in der laufenden Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag vorgelegt wurde. Anders als erwartet wurde ergab die Evaluation keinen konkreten Reformbedarf des Berufsbildungsgesetzes. Überraschenderweise haben sich dann aber die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode darauf verständigt, das Berufsbildungsgesetz stärken und modernisieren zu wollen. Konkret wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Mindestausbildungsvergütung im BBiG zu verankern.
 
Das Modernisierungsanliegen mündete – zumindest im 1. Aufschlag – Anfang 2019 in den Referentenentwurf zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG). Der hier aufgenommene Modernisierungsbedarf umfasste im Wesentlichen die Mindestausbildungsvergütung, das Prüfungswesen und die Berufsbezeichnungen. Anforderungen an eine inklusive Ausgestaltung des Berufsbildungsgesetzes oder gar Überlegungen zur zukünftigen Gleichbehandlung von vollzeitschulischen Berufsausbildungen in Länderhoheit und betrieblichen Berufsausbildungen kamen hier nicht zum Tragen.
 
Die Verbände und Organisationen waren aufgefordert sich hierzu zu positionieren. Der Paritätische Gesamtverband hat dies ausführlich getan (siehe Monatsreport 1/2019). Die Verankerung einer Mindestausbildungsvergütung in das BBiG gilt dabei als das Kernstück des Gesetzesvorhabens. Von der beabsichtigten Öffnung der Teilzeitausbildung und Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen zwei- und dreijähriger Ausbildung können junge Menschen profitieren, die aus unterschiedlichen Gründen darauf angewiesen sind, ihr Ausbildungsziel auf flexiblem Weg erreichen zu können.
 
Der Gesetzesentwurf ist offensichtlich in der Bundesregierung umstritten, denn noch immer fehlt ein entsprechender Kabinettsbeschluss. Zentraler Streitpunkt ist natürlich die Mindestausbildungsvergütung, zu der es in der Regierung sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Aber auch die neuen Berufsbezeichnungen und die Veränderungen im Prüfungswesen sind in der Koalition strittig. Dennoch gibt es einen straffen Zeitplan: Laut Koalitionsvertrag soll der Gesetzentwurf alle parlamentarischen Hürden, einschließlich einer Befassung im Bundestag und Bundesrat, im Sommer 2019 genommen haben, um zum 1. Januar 2020 in Kraft treten zu können.
 
Angesichts der großen Zahl junger Menschen ohne anerkannten Ausbildungs-abschluss und der eher ernüchternden Bilanz in der Umsetzung  der UN-BRK seit 2009 ist es sehr bedauerlich, dass die aktuelle Reform keinen sichtbaren Bezug auf eine inklusive Ausgestaltung der beruflichen Bildung nimmt und die Frage, wie das Berufsbildungsgesetz grundlegend besser inklusiv ausgestaltet werden kann, noch immer unbeantwortet bleibt.

Der Paritätische setzt sich für die Verankerung der Assistierten Ausbildung im BBiG ein, um jungen Menschen und den Ausbildungsbetrieben mit Unterstützungsbedarf eine adäquate Förderung zu ermöglichen. Auch mit der Frage, wie die Rahmen-bedingungen von Ausbildungsprüfungen zielgruppenübergreifend inklusiv ausgestaltet werden können, wird sich der Paritätische weiter beschäftigen und die Ergebnisse dieser Fachdiskussion in den politischen Meinungsbildungsprozess einbringen. Bisher sind die geplanten Gesetzesänderungen eher als ein „kleiner Schritt“ denn als „großer Wurf“ anzusehen. Es bleibt demnach auch zukünftig eine wichtige Aufgabe, auf eine, im Sinne der UN-BRK, große Reform des Berufsbildungsgesetzes hinzuwirken.

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) legt Papier zur "Cannabispolitik – Maßnahmen zur Befähigung, zum Schutz und Hilfen für junge Menschen" vor

In dem Papier wird die Notwendigkeit einer gesundheits- und gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung mit den Bedingungen des Cannabiskonsums, der sich in den Jahren 2016 und 2017 noch einmal erhöht hat, betont.

Mit dem Blick über den Tellerrand werden Maßnahmen und rechtliche Bedingungen in anderen Ländern aufgegriffen und mit Initiativen politischer Parteien und konkreter Aktivitäten auf  kommunaler Ebene in Deutschland in Bezug gesetzt. Gerade auf kommunaler Ebene bemühen sich verschiedene Initiativen um die Umsetzung von Modellprojekten zur Erforschung von Alternativen zur geltenden  Verbotspraxis.

In der Debatte wird stets hervorgehoben, welche besondere Bedeutung der Jugendschutz bei etwaigen Neuregelungen der derzeitigen Rechtslage, aber auch unter unveränderten Bedingungen, hat. Grundsätzlich wird die Frage aufgeworfen, ob einem risikobezogenen Ansatz zu folgen ist oder ob die rechtlichen Bestimmungen einem an pathologischen Auswirkungen orientierten Ansatz folgen sollten.
Dabei wird einerseits auf die für junge Menschen erhöhten Gesundheitsrisiken bzw. besonderen Gefährdungen durch den Konsum Bezug genommen. Anderseits wird auch auf spezifische Teilhabebeschränkungen und negative Auswirkungen auf unterschiedliche Lebensbereiche durch die aktuellen Konsequenzen des Strafrechts hingewiesen.

Betont wird, dass sich Teilhabebeschränkungen in der Jugendphase in Bereichen der schulischen und beruflichen Ausbildung, der Mobilität und in der Sozialisation nachhaltig auf spätere Lebensphasen auswirken. Anlässlich dieser herausgehobenen Stellung des Jugendschutz-Aspektes in der Debatte des äußerst vielschichtigen Themas, fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. den bestmöglichen Schutz junger Menschen vor den Risiken und Schäden des Cannabiskonsums hinsichtlich ihrer Gesundheit, psychosozialen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe.
 
Der Paritätische hatte sich mit diesem Thema ebenfalls befasst und bereits im März 2017 unter dem Titel „Ein 'Weiter so!' verbietet sich. Cannabispolitik ändern - Jugend schützen“ ein Positionspapier vorgelegt.
DHS: Cannabispolitik - Maßnahmen zur Befähigung, zum Schutz und Hilfen für junge Menschen
Paritätisches Positionspapier Ein „Weiter so!“ verbietet sich. Cannabispolitik ändern – Jugend schützen

Entwicklung der Jugendsozialarbeit in den vergangenen zehn Jahren

Wie stellen sich die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Jugendsozialarbeit in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe aktuell dar, und welche Entwicklungen sind in den letzten 10 Jahren zu beobachten?

Welche Bedeutung hat die Jugendsozialarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt?

An welchen Stellen kommt es zu Abgrenzungs- und Überschneidungsproblemen zu Angeboten und Leistungen aus anderen Rechtskreisen?

In welchem Umfang sind Fachkräfte in den Teilgebieten der Jugendsozialarbeit beschäftigt, und wodurch sind diese gekennzeichnet?

Wie hoch sind aktuell die öffentlichen Ausgaben für die Jugendsozialarbeit?

Diese und mehr Fragen beantwortet der aktuelle Kinder- und Jugendhilfereport 2018 [S. 123ff.] der Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik.

Da durch die hohe Zahl der Zugewanderten aus Kriegs- und Krisengebieten in den Jahren 2015 und 2016 auch die Kinder- und Jugendhilfe vor besondere Herausforderungen gestellt ist, wird außerdem das
Themenfeld der schutz- und asylsuchenden jungen Menschen als Schwerpunkt [Kap. 14] in den Mittelpunkt gerückt.
Kinder- und Jugendhilfereport 2018

Veranstaltungen

Fachgespräch "Inklusive Ausbildung =  inklusive Prüfungen!?", 21. Mai 2019 in Berlin

Aus der Praxis wird berichtet, dass für viele junge Menschen aufgrund von Behinderung, Krankheit, Lernschwierigkeiten, des Neuerwerbs der deutschen Sprache etc. das Risiko besteht, an den praktischen Bedingungen der Ausbildung zu scheitern. Es gilt daher Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung in den Rahmenbedingungen der anerkannten Ausbildung so zu verankern und Barrieren abzubauen, dass junge Menschen ihr Ausbildungsziel erreichen können.

Bei diesem Paritätischen Fachgespräch werden die Prüfungsrahmenbedingungen in der dualen Ausbildung näher in den Blick genommen. Es wird der Frage nachgegangen, wie Prüfungen grundlegend inklusiv gestaltet werden können,  so dass die individuellen Dispositionen von Auszubildenden in Prüfungssituationen berücksichtigen werden – ohne dabei die fachlichen Standards der beruflichen Bildung, d.h.  Anforderungsniveau und Bewertungsgrundsätze, zu verringern.

Die Ermöglichung dieser Unterstützung obliegt den zuständigen Kammern. Für junge Menschen mit Behinderungen ist der Nachteilsausgleich in der Ausbildung im Berufsbildungsgesetz verankert. Aus der Praxis wird auch berichtet, dass sich immer mehr Kammern zielgruppenübergreifend um inklusive Prüfungsrahmenbedingungen bemühen.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachleute, Praktiker*innen und Interessierte auf Einladung.

In eigener Sache

Auswertung der Umfrage zum Monatsreport

Darstellung, Lesbarkeit und der monatliche Rhythmus wurden gut und sehr gut bewertet, hier wurde z.B. der praktische Einbau von Links und PDF-Downloads gelobt. Etwa die Hälfte der Einsendungen fanden den Umfang des Monatsreports manches Mal zu lang – teils auf einzelne Beiträge, teils auf die Themenfülle insgesamt bezogen. Sehr gut und gut bewerteten Sie die Verständlichkeit und die Themenauswahl, fachliche Interessen werden angemessen berücksichtigt. Themen, die Sie sich stärker wünschen, sind der Institutionelle Kinderschutz, Migration und Inklusion. Wir bedanken uns herzlich für die Rückmeldungen, die uns erreicht haben, nehmen Ihre Anmerkungen gern an und setzen sie um.
Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 28. März 2019
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