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Monatsreport 03-20

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NEUES INFORMATIONSFORMAT

Monatsreport 03-20

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 
Wir grüßen Sie im Home Office, im Einzelbüro, in Kurzarbeit und/oder im Dauerstress. Die aktuelle Lage verlangt vielen sehr viel ab - bleiben Sie gesund, achten Sie auf sich und Ihre Lieben. Auf der Website des Paritätischen finden Sie, täglich aktualisiert, Antworten. Für unseren Bereich der Jugendsozialarbeit haben wir folgend wichtige Informationen und Neues zusammen getragen.

Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen!

Aktuelles

Paritätischer informiert über den Schutzschirm für soziale Einrichtungen

Das Kabinett hat am 23. und der Bundestag am 25. März 2020 ein großes Schutzschirm-Paket verabschiedet, das am heutigen Freitag, 27.März 2020 noch im Bundesrat beraten und hoffentlich verabschiedet wird. Dieses Gesetzespaket soll in Zeiten der Corona-Pandemie für eine Abfederung der finanziellen Folgen von Kontaktreduzierungsanordnungen für die einzelnen Menschen, für die Wirtschaft, aber auch für die sozialen Einrichtungen sorgen. Im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG und Artikel 10 des Gesamtpaketes – werden die Leistungsträger ("Finanzgeber") der betroffenen sozialen Angebote ermächtigt und verpflichtet soziale Dienstleister auch in den Fällen, in denen die sozialen Leistungen nicht erbracht werden können, in gleicher oder geringerer Höhe weiterhin zu finanzieren. Die sozialen Einrichtungen müssen hierzu Bedingungen erfüllen.

Bedingungen:
  • Die Gewährung von Zuschüssen nach diesem Gesetz ist davon abhängig, dass der soziale Dienstleister mit der Antragstellung erklärt, alle ihm nach den Umständen zumutbaren und rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel in Bereichen zur Verfügung zu stellen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Virus SARS-CoV-2 Krise geeignet sind. Der soziale Dienstleister hat Art und Umfang dieser zumutbaren und rechtlich zulässigen Unterstützungsmöglichkeiten bei der Antragstellung mitzuteilen und seine tatsächliche Einsatzfähigkeit glaubhaft zu machen.
     
  • Der Zuschuss soll vom Leistungsträger (Land, Kommune, BA ...) in Höhe von max. 75 % des Monatsdurchschnittes der letzten 12 Monate gezahlt werden, Abweichungen der Zuschusshöhe nach oben können durch die Länder vorgenommen werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass durch Kurzarbeitergeldzahlungen die Fixkosten der betroffenen sozialen Dienstleister bereits erheblich niedriger als vor der Corona-Krise sind. Auch variable Kosten, wie sie z. B. durch den Einkauf von Materialien anfallen, werden bei wegbleibenden Klienten/Kursteilnehmern deutlich geringer ausfallen.
Näheres entnehmen Sie bitte unserer Fachinformation.
Informationen zu Kurzarbeitergeld und Honorarkräften.
Soforthilfe für Solo-Selbständige.

BAGFW "Freie Wohlfahrtspflege informiert über den Rettungsschirm der Bundesregierung für soziale Einrichtungen"

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts vom 23. März 2020, die Arbeit ihrer gemeinnützigen Träger unter den Schutz des Corona-Rettungsschirms zu nehmen. „Das sichert die Existenz unserer Angebote und Einrichtungen, aber vor allem nützt es den Millionen Menschen, denen wir täglich Hilfe leisten“, sagt BAGFW-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

Hier lesen Sie die Pressemitteilung der BAGFW.

Aktuelle Positionen der AGJ

Menschenwürde und Kinderrechte ernstnehmen – Geflüchtete Minderjährige aus Griechenland und von der griechisch-türkischen Grenze aufnehmen! AGJ-Zwischenruf
 
Aufgrund der aktuellen Situation im Umgang zur Eindämmung der Corona-Infektionen hat sich die Notlage der betroffenen Minderjährigen und ihrer Familien noch zugespitzt. Die Fortsetzung humanitärer Hilfe ist mit Blick auf Menschenwürde, Kinderrechte, aber auch und gerade der Gesundheitsversorgung dringend erforderlich und darf nicht auf ungewisse Zeit nach Corona verschoben werden.
 
AGJ-Zwischenruf zum Download (PDF).
Die European Youth Work Agenda für qualitativ hochwertige Youth Work – in Europa und in Deutschland. Positionspapier der AGJ
 
Der Rat der EU und der Europarat streben die Weiterentwicklung von Youth Work im Rahmen einer European Youth Work Agenda an. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ verbindet mit der European Youth Work Agenda die Zuversicht, wirksame Impulse aus der europäischen Debatte in die deutsche Kinder- und Jugendhilfe einbringen zu können.

Um zur Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Youth Work beizutragen, setzt sich die AGJ in diesem Positionspapier mit der angekündigten European Youth Work Agenda auseinander und formuliert Forderungen an deren Ausgestaltung sowie an den europäischen und deutschen Umsetzungsprozess.
 
AGJ-Position zum Download (PDF).

Bundesjugendkuratorium: Unterstützung von jungen Menschen in Zeiten von Corona gestalten!
Kinder- und Jugendpolitik ist gefordert!

Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums ist es jetzt unbedingt wichtig, dass die Schließung der öffentlichen Einrichtungen von jungen Menschen und Familien nicht als Rückzug der Kinder- und Jugend- sowie Bildungspolitik aus der Unterstützung der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien erlebt wird. Dafür ist es dringend notwendig, dass die Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe erhalten bleibt und freie Träger finanziell gesichert bleiben. Freie Träger sollten gerade jetzt – wenn sie in dieser Krise innovative Wege mit jungen Menschen suchen – schnell und unkompliziert finanziell unterstützt werden.

Notwendig sind auch finanzielle Unterstützungen für junge Menschen und Familien, die angesichts von Kurzarbeit etc. oder fehlendem Einkommen in Notlagen geraten. Es müssen auch Übergangslösungen für diejenigen jungen Menschen gefunden werden, die nicht auf verlässliche private und soziale Netzwerke zurückgreifen können.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.
Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums (PDF).

BJK zum Jugendschutzgesetz: Stärkere Orientierung an den Kinder- und Jugendrechten wünschenswert

Das  Bundesjugendkuratorium (BJK) verweist darauf, dass die UN-Kinderrechtskonvention den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Dreiklang von „Protection, Participation & Provision“ begreift. Dies bedeutet, dass der Kinder- und  Jugendschutz nur gelingen kann, wenn er in der Grundorientierung die jungen Menschen schützt, beteiligt und befähigt und eine nicht-diskriminierende kinder- und jugendgerechte soziale Teilhabe von jungen Menschen in der medialen Umwelt  ermöglicht. Gleichzeitig besteht genau darin ein permanentes Spannungsfeld, das sich zwischen den Polen von Schutz und Autonomie bewegt und eine sensible Balance erfordert.
Hier lesen Sie ausfürlich und erhalten den Link zur Stellungnahme.

17. DJHT „Wir machen Zukunft – Jetzt!“
2021 in Essen - Save The Date

Vom 18. bis 20. Mai 2021 wird sich auf dem 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag wieder alles um die Generation U27 drehen. Drei Tage lang werden im Essener Messe-/Kongresszentrum aktuelle und brisante Themen rund um 22 Mio. junge Menschen – die Generation U27 im Fokus stehen. Ausstellerinnen und Aussteller können sich ab jetzt bis zum 15. Mai 2020 bewerben. Weitere Informationen sind auf der Website www.jugendhilfetag.de zu finden.

Neues aus dem Kooperationsverbund

GEW und EJSA fordern mehr Qualität in der dualen und vollzeitschulischen Ausbildung

Für mehr Qualität in der Ausbildung machen sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) mit Blick auf die am 6. März veröffentliche „Integrierte Ausbildungsberichterstattung“ des Statistischen Bundesamtes stark. Die Arbeitgeber sind gefordert, klare Beschäftigungs- und Aufstiegsperspektiven für beruflich Qualifizierte zu bieten und die berufliche Ausbildung attraktiver zu gestalten.
Hier lesen Sie mehr über die Einschätzung einzelner Zahlen.

Im Kontext einer unscheinbaren Gesetzreform
zum SGB IV „Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung“ gibt es Auswirkungen für unversorgte Jugendliche im SGB III

Der Bundestag hat am 12. und 13. März 2020 das Siebte Veränderungsgesetz des SGB IV beraten. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung ist das Einfügen eines neuen Paragraphen 31a in das Arbeitsförderungsgesetz (SGB III) geplant. So soll die Agentur für Arbeit in die Lage versetzt werden, junge Menschen, die nach der Schule keine konkrete Anschlussperspektive haben, zu kontaktieren und sie über Unterstützungsmöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit zu informieren. Der erforderliche Datentransfer soll hier auf Bundesebene geregelt werden. Die Länder müssen dann noch auf ihrer Ebene entsprechende Grundlagen schaffen.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit kritisiert, dass gerade Jugendliche ohne konkrete Anschlussperspektive nach der Schule, die sich nicht aus eigenem Antrieb bei der Berufsberatung melden, mehr als eine schriftliche Einladung und ein Beratungsangebot der Bundesagentur benötigen. Gefordert wird eine im Kontext von Jugendberufsagenturen abgestimmte vielfältige Förderstruktur, die sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe umfasst und auch unterjährig Förderangebote ermöglicht.
Den ausführlichen Zwischenruf vom 11.03.2020 gibt es hier (PDF).

In eigener Sache

SOZIALE PLATTFORM WOHNEN

Gemeinsam mit sieben anderen Sozial- und Fachverbänden hat der Paritätische Gesamtverband am 17. März 2020 die "Soziale Plattform Wohnen - Für eine menschenorientierte Wohnungspolitik" gegründet.

Mit eigenem Konzept und einem konkreten Forderungskatalog mischt sich dieser neue Zusammenschluss mit gemeinsamer Stimme in die aktuelle wohnungspolitische Debatte ein. Zum Auftakt veröffentlichte der Paritätische die Broschüre "Menschen im Schatten des Wohnungsmarktes". Diese enthält unter anderem sechs Reportagen über Menschen, die von den aktuellen Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt besonders hart betroffen sind.

Der Sozialen Plattform Wohnen gehören der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK Deutschland e. V., der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e. V., die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V., die Volkssolidarität Bundesverband e. V., der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V., die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. und der Sozialverband Deutschland e. V. an.
Die Broschüre gibt es hier zum Download (PDF).
Das Plattformpapier können Sie hier herunterladen (PDF).

Absage Paritätischer Verbandstag 2020

Leider müssen wir den Paritätischen Verbandstag vom 22. April bis 24. April 2020 in Potsdam absagen. Als Paritätischer sehen wir uns ganz besonders in der Pflicht, dabei mitzuhelfen, dass die Ausbreitung des Corona-Virus zumindest verlangsamt wird, um unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Dabei ist es das Gebot der Stunde, Sozialkontakte mit Ansteckungsrisiko soweit wie möglich zu meiden. Deshalb sehen wir uns leider dazu gezwungen, vom Verbandstag Abstand zu nehmen. Das betrifft auch den Fachkongress "Was uns bewegt. Paritätische Ideenwerkstatt für das Gemeinwohl".

Veranstaltungen

EJSA-Fachtagung: Schulsozialarbeit an Grundschulen
27./28.05.2020

Lebensweltlich und sozialräumlich arbeiten und die jungen Menschen in ihren individuellen Bedarfen und Lebensfragen wahr und ernst nehmen.

Die Tagung wendet sich an Fachkräfte, Verantwortliche bei Trägern und Kommunen, sowie Multiplikator*innen aus Schule und Kinder- und Jugendhilfe. Anmeldeschluss ist der 2. April 2020.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Link.

Oben: Bild © Mandy Gänsel
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