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Monatsreport 04-17

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 04-17

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Nun doch: Vorlage eines Regierungsentwurf SGB VIII


Seit dem 12. April 2017 liegt ein Regierungsentwurf für ein Gesetz „zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendlichenstärkungsgesetz – KJSG) vor. Im Vergleich zu den Arbeitsentwürfen, die seit Sommer 2016 diskutiert wurden und noch eine „große“ oder „inklusive Lösung“ beinhalteten, ist nunmehr lediglich ein Entwurf für eine Novellierung des SGB VIII vorgelegt worden, der keine Reform des SGB VIII im Sinne einer umfassenden inklusiven Ausgestaltung mehr darstellt. Der nunmehr vorliegende Entwurf hat auch noch einmal ein wesentlich anderes Gepräge, im Vergleich zu der bereits abgespeckten Referatsentwurfsfassung vom 17. März 2017. In dem Regierungsentwurf wurde im Gegensatz zu dem Referatsentwurf noch einmal eine ganze Reihe von Änderungen vorgenommen. Diese sollen im Weiteren kurz vorgestellt und eine erste Einordnung bzw. Bewertung der wesentlichen Regelungsinhalte vorgenommen werden.

Schwerpunkte des Entwurfs sind aus der Sicht der Bundesregierung:
  1. Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  2. Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien
  3. Qualifizierung von Schutzinstrumenten und –maßnahmen
  4. Verbesserung der Kooperation im Kinderschutz
  5. Bedarfsgerechtere Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
Hier einige erste Bewertungen im Hinblick auf die Kernpunkte:

zu 1.: Die bloße Kann-Regelung für Ombudsstellen in § 9a, der jeder Hinweis auf die fachliche Ungebundenheit fehlt (der vorher in § 1 verankert war, nun aber gestrichen wurde) ist völlig unzureichend.

zu 2.: Positiv zu bewerten ist, dass auch den Eltern der Herkunftsfamilie ein subjektiver Rechtsanspruch auf Unterstützung und Beratung eingeräumt werden soll. Die eigentlich im Dialogforum Pflegekinderhilfe im Konsens erarbeiteten Änderungen sind in ihren Konkretisierungen jetzt wieder Gegenstand heftiger Kontroversen. Manchen Verbänden der Pflegekinderhilfe gehen sie nicht weit genug, anderen wiederum sind die Rechte der Herkunftseltern nicht mehr ausreichend geschützt durch den frühen Zwang zu Prognosen über die Dauer der Unterbringung und die vorgesehenen BGB-Änderungen zur Verbleibensanordnung durch Familiengerichte.

zu 3.: Die Änderungen im Hinblick auf die Betriebserlaubnisverfahren und bei Auslandsmaßnahmen sind der Teil der Reform, der seit Anfang 2016 konkret ausgearbeitet vorlag, der aber zunächst nur wenige Diskussionsbeiträge auslöste. Jetzt werden Bedenken vor allem von Erziehungsstellen und Trägern von Auslandsmaßnahmen vorgetragen, die aber nicht wirklich überzeugen können. Viel Protest löst die Regelung des § 48b zum „Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der offenen Jugendarbeit“ aus, da die „Schutzlücke“, auf die sie angeblich reagiert, so recht nicht nachvollzogen werden kann, wohingegen der Jugendselbstorganisation verhindernde Bürokratieaufwand allen lebhaft vor Augen steht, wenn diese Regelung so verabschiedet werden sollte.

zu 4.: Weil vor allem Ärzt*innen bemängelt hatten, dass sie zu selten Rückmeldun-gen bekämen über das weitere Vorgehen der Jugendämter, wenn sie Kindeswohlgefährdungen gemeldet haben, wird nun eine Verpflichtung der Jugendämter konstituiert, alle Meldepersonen nach § 4 Abs.1 KKG „in geeigneter Weise an der Gefährdungseinschätzung zu beteiligen“ (§ 8a Abs. 1). Und da die Bundesregierung dabei vor allem die Ärzt*innen im Blick hat, ist diese „Beteiligung“ die teuerste Position im Kostentableau.

zu 5.: Aus Sicht der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die geplanten Änderungen im § 13 Abs. 3 besonders problematisch. Wird diese Regelung wirksam, dann wird der Kerngehalt des § 13 Abs. 3 (sozialpädagogisch begleitete Wohnformen für junge Menschen während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung) gestrichen. An ihre Stelle soll ein Annexrechtsanspruch zu Maßnahmen nach § 13 Abs.2 (nachrangige sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen) treten. Damit ist das betreute Jugendwohnen im Ausbildungskontext ersatzlos gestrichen! Nach allen Versuchen, junge unbegleitete Flüchtlinge in die kostensparenden Maßnahmen nach § 13 Abs. 3 zu drängen, ist nun diese völlig verunglückte Regelung herausgekommen. Die Begründung zu dieser Änderung liest sich allerdings so, als hätte die Bundesre-gierung selbst nicht verstanden, was sie da tut.

Die SCI:Moers gGmbH – Gesellschaft für Einrichtungen und Betriebe sozialer Arbeit – ist ein anerkannter gemeinnütziger Träger und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Hervorgegangen ist die Gesellschaft aus der Arbeit des Service Civil International Moers e.V. Dieser wurde als Lokalverein des Service Civil International 1979 in Moers gegründet. Der Service Civil International Moers e.V. und die SCI:Stiftung sind Gesellschafter der SCI:Moers gGmbH. Als Teil der weltweiten Bewegung des Service Civil International treten sie für soziale Gerechtigkeit und benachteiligte Gruppen ein und fördern die Verständigung zwischen Menschen mit unterschiedlichen sozialen und ethnischen Hintergründen. Die Schulsozialarbeit ist ein wesentlicher Teil ihrer Angebote für Schülerinnen und Schüler. Mit der Finanzierungsgrundlage aus den Mitteln des Bundesarbeitsministeriums (Bildungs- und Teilhabepaket), konnten sie die schulbezogenen Jugendhilfen erweitern und die Angebote ausbauen.

 

Paritätischer beschließt Positionierung zur Cannabispolitik


Anfang April 2017 hat der Paritätische ein Positionspapier mit dem Titel „Ein „Weiter so!“ verbietet sich. Cannabispolitik ändern – Jugend schützen“ eine Positionierung zur Cannabispolitik in Deutschland verabschiedet. Mit dieser Positionierung hat der Paritätische die aktuelle fachliche, politische und gesellschaftliche Diskussion zum Umgang mit Cannabis aufgriffen und Empfehlungen für eine Neubewertung der Cannabispolitik anregt.

Cannabis ist unter den illegalen Drogen weltweit die mit Abstand am häufigsten konsumierte Droge. Das gilt auch für Deutschland. Mehrere Millionen Menschen konsumieren hierzulande regelmäßig Cannabis, unter Jugendlichen wird diese Droge am häufigsten konsumiert. Der Umgang mit Cannabis reicht in Deutschlang von einer hohen Verbreitung des Konsums mit stillschweigender Akzeptanz in der Bevölkerung bis hin zur Kriminalisierung der Konsument/-innen. Daher stellt sich aus Sicht des Paritätischen die Frage, welche politischen und präventiven Strategien im Umgang mit Cannabis sinnvoll und zielführend sind.

Aus Sicht des Paritätischen verfehlt die bisherige Cannabispolitik ihre Ziele. Sie hält weder Jugendliche und Erwachsene davon ab, Cannabis zu konsumieren, noch ist sie in der Lage, den Handel von Drogen nachhaltig zu unterbinden.

Der Paritätische fordert deshalb die Bundesregierung auf, alternative Ansätze zur aktuellen Repressionspolitik bei Cannabis zu entwickeln, den frühzeitigen Zugang zu Prävention und Beratung zu ermöglichen und dauerhaft sicherzustellen sowie Ziele für den Jugendschutz zu definieren, um die cannabisbedingten Probleme junger Menschen zu lösen.
Positionspapier Cannabis

Veranstaltungen

Ankündigung: Expertenworkshop am 05. Juli 2017 in Berlin


Das, was allgemein „Digitalisierung“ genannt wird, ist ein gesellschaftlicher Umwäl-zungsprozess, der technisch betrieben wird, aber in allen Teilbereichen der Gesell-schaft Auswirkungen hat.

Während alltagsbezogen vor allem die Nutzung mobiler Kommunikationsgeräte the-matisiert und auch problematisiert wird, ist die Verfolgung der Entwicklung in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, Robotik oder Industrie 4.0 meist nur Experten vorbehalten. Eine Verengung auf das Thema Mediennutzung greift hier zu kurz. Allein die hier verwendeten Begriffe machen das Verstehen und Mitdiskutieren nicht einfach.

Da all diese Entwicklungen – egal in welcher Ausprägung sie realisiert werden – das Leben der heranwachsenden Generationen massiv betreffen werden, ist es vonnöten Chancen und Risiken dieser Entwicklungen auch seitens der Jugendsozialarbeit zu diskutieren und ggf. für sich nutzbar zu machen. Allein die Veränderungen in den Bereichen Freizeit und Arbeitswelt, wie sie sich andeuten, aber teilweise bereits stattgefunden haben, sind Anlass genug, sich mit sich abzeichnenden Auswirkungen auf Ausbildung, Qualifizierung und Beruf intensiv zu beschäftigen.

Unter Hinzuziehung externer Experten werden die Themenzuständigen der bundesweit tätigen Organisationen, die sich im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zusammengefunden haben, eine erste Bestandsaufnahme vornehmen, um danach Empfehlungen für die weitere Beschäftigung mit dem Thema zu geben.
 

Ankündigung: Fachtag „Europäische Strategie 2020 - Nationale Entwicklungen im Vergleich zur Verringerung der Schulabbrecherquoten“ – Ein internationaler Vergleich, 06. November 2017 in Berlin


Schulabsentismus ist als eine relevante Größe beim Entstehen von Schulabbrüchen – quasi als Vorlaufphänomen - lange identifiziert. Experten aus Schweden, der Schweiz, Polen, Österreich und Deutschland werden berichten, wie in diesen Ländern diese gesellschaftliche Herausforderung angegangen wird und ob eine nationale Strategie zur Reduktion der Schulabbrecherquoten sich in der Hinwendung zum Phänomen Schulabsentismus bemerkbar macht. Ziel der Fachveranstaltung ist es, über einen Vergleich der verschiedenen Strukturen, Konzepte und Ergebnisse der nationalen Strategien zur Verringerung der Schulabbrecherquoten in den hier vorgestellten Ländern in den Austausch zu kommen.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Multiplikator/-innen der Jugendsozialarbeit und Entscheider/-innen im Handlungsfeld sowie an am Austausch mit europäischen Nachbarn interessierten Expert/-innen.

Voranmeldungen sind jetzt schon möglich an: jsa-schule@paritaet.org , dadurch erhalten Sie gezielt eine entsprechende Einladung.

Veröffentlichungen

Dokumentation: Fachtagung "Blick über den Tellerrand - von den Nachbarn lernen. Internationaler Vergleich von Jugendsozialarbeit an Schule", vom 12.06.2016


Um voneinander zu lernen hat der Paritätische Gesamtverband Fachleute aus Polen, Finnland, Liechtenstein und Deutschland eingeladen, darzustellen, wie Schulsozialarbeit in den jeweiligen Ländern praktiziert wird. Dabei konnten viele Anregungen gewonnen werden, wie Schulsozialarbeit im hiesigen Kontext weiter entwickelt werden kann, wo es bereits gute Entwicklungen gibt, aber auch wo es sich lohnt bei den Nachbarn hin zu sehen, wie sie zu erstrebenswerten Bedingungen gekommen sind. Die zentralen Vorträge und Inputs sowohl eine kurze Auswertung sind in einer Dokumentation nachzulesen.
Dokumentation "Blick über den Tellerrand ..."

Ergebnissicherung: Fachgespräch zur Ausbildungsbenachteiligung junger Migrantinnen und Migranten, vom 08. Dezember 2016


Im Rahmen eines Fachgesprächs hat der Paritätische Gesamtverband Expertinnen und Experten aus der Praxis eingeladen, bisherige Erkenntnisse zur Ausbildungsbenachteiligung junger Migrantinnen und Migranten auszuwerten, die verschiedenen Ursachen wie z.B. eigene Ressourcen aber auch Diskriminierung genauer in den Blick zu nehmen und darüber zu diskutieren, inwiefern sich bisherige Ansätze bewährt haben oder ob es neuer Strategien bedarf. Darüber hinaus wurde der Frage nachgegangen welche Rolle die Jugendsozialarbeit und Migrantenorganisationen bei der Verbesserung der Ausbildungsteilhabe einnehmen und wie sie gemeinsam an deren Umsetzung arbeiten können.

Die Ergebnisse dieses Fachgesprächs finden Sie in der angefügten Dokumentation.
Ergebnissicherung Fachgespräch

Dokumentation: Fachtag "Zusammen denken, was zusammen gehört. Inklusive Zugänge in Ausbildung und Beschäftigung für Jugendliche mit Behinderungen", vom 08.03.2017 in Berlin


Der Paritätische Gesamtverband hat am 8. März 2017 einen bundesweiten Fachtag zum Thema Inklusion am Übergang Schule-Ausbildung-Beruf aus der Perspektive der Jugendsozialarbeit veranstaltet.

Rund 70 Teilnehmende aus der Jugendhilfe und Behindertenhilfe, von berufsbildenden Schulen, Integrationsfachdiensten, der Agentur für Arbeit, von Jugendberufsagenturen, Verbänden und freien Träger etc. trafen sich zum Austausch mit dem gemeinsamen Ziel, notwendige Weiterentwicklungen zur Umsetzung von Inklusion am Übergang von der Schule in die Ausbildung zu befördern.

Insgesamt wurde deutlich: Die verantwortlichen Systeme greifen sehr ineinander, grenzen sich jedoch sowohl in ihren Rechtsgrundlagen als auch in ihren Handlungslogiken und Perspektiven noch sehr voneinander ab. In Bezug auf Jugendliche mit Behinderungen ist es wichtig zu erfassen, in welchen Systemen und Rechtskreisen sie sich bewegen bzw. bewegen müssen, damit sie gezielt unterstützt in eine reguläre Berufsausbildung einmünden können. Und, zur Umsetzung von Inklusion braucht es Handlungswissen über den eigenen Tellerrand hinaus!
Dokumentation Fachtag "Zusammen denken ..."

Bericht: Fachforum des Paritätischen Gesamtverbandes und der Landesar-beitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW „Abgehängt – und nix zu machen? Wie ausgegrenzte junge Menschen die Jugendhilfe an ihre Grenzen bringen – und was man tun kann“, vom 29.03.2017 beim DJHT in Düsseldorf


Auf dem 16. DJHT in Düsseldorf hat der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW ein Fachforum durchgeführt.

Dabei berichtete Frau Prof. Dr. Birgit Reißig über die aktuelle Straßenjugendlichen-Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und Frau Anne-Sophie Köhler vom Institut für Praxisforschung und Evaluation der Evangelischen Hochschule Nürnberg, über eine Studie im Auftrage der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern „Die im Dunkeln sieht man nicht!“. Anschließend wurden drei Praxisprojekte in Kurzfilmen vorgestellt, die sich der Zielgruppe der jungen Erwachsenen am Rande der Sozialsysteme zuwenden.

Die Podiumsdiskussion mit Wissenschaft und Praxis machte deutlich, dass die langjährige Eingebundenheit der Träger in die sozialen Netzwerke vor Ort und das „Andocken“ solcher Angebote an die strukturell verankerte Jugendsozialarbeit des Trägers (Straßenjugendsozialarbeit, lebensweltorientierte Beratung) eine wesentliche Voraussetzung für die Nachhaltigkeit der Förderung darstellt.
Download Vortrag Prof. Dr. Birgit Reißig
Download Vortrag Anne-Sophie Köhler

Links zu den Filmen:


Ohne Wohnung keine Perspektive

Mit Beratung, Bildung und Arbeit eine Perspektive entwickeln

"STREET COLLEGE. Selbstbestimmt und partizipativ zum Hauptschulabschluss (BBR)"

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Neuerscheinung: Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 16 h SGB II


Die Arbeitshilfe zum neuen § 16 h SGB II wendet sich primär an in der Jugendsozialarbeit erfahrene Träger der Jugendhilfe und spricht 7 Empfehlungen zur Umsetzung des § 16 h SGB II in Absprache mit der öffentlichen Jugendhilfe und dem Jobcenter vor Ort aus.

Mit dem § 16 h SGB II ist im August 2016 ein neuer Fördertatbestand in das SGB II aufgenommen worden, der sich an die Zielgruppe schwer erreichbarer junger Men-schen unter 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme derzeit (zumindest zeitweise) nicht erreicht werden, richtet. Dieser Zielgruppe sollen pass-genaue Betreuungs- und Unterstützungsleistungen angeboten werden, damit sie bestehende individuelle Schwierigkeiten überwinden, Hilfe annehmen und nach Möglichkeit eine schulische und/oder berufliche Qualifikation aufnehmen und abschließen können.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit präsentiert eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 16 h SGB II vor Ort. Sie soll dazu beitragen, dass sich die Einrichtungen und Träger der Jugendsozialarbeit engagieren und die kommunale Jugendhilfe vor Ort in die Gestaltung (und möglichst auch in die Finanzierung) der niedrigschwelligen Förderangebote eingebunden wird. Die an der Umsetzung interessierten Träger sollten fundierte Erfahrungen mitbringen und gewachsene Kooperationen im regionalen Jugend- und Sozialhilfenetzwerk aufgebaut haben. Wir möchten den (öffentlichen und freien) Trägern der Jugendhilfe vor Ort Mut machen, für diese mit dem § 16 h SGB II angesprochene Zielgruppe der schwer erreichbaren jungen Menschen Verantwortung zu übernehmen und die Erfahrungen der Jugendhilfe bei der Angebotsgestaltung einzubringen.

http://www.jugendsozialarbeit.de/expertisen
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