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Monatsreport 04-18

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 04-18

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Paritätischer nimmt erste fachliche Einschätzung und Bewertung zur Mindestausbildungsvergütung vor

Laut aktuellem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf verständigt eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu verankern. Vor diesem Hintergrund sowie der Tatsache, dass der DGB erste Vorschläge für eine Mindestausbildungsvergütung vorgelegt und in den Meinungsbildungsprozess eingebracht hat, hat sich der Paritätische ebenfalls mit der Frage einer Mindestausbildungsvergütung im Rahmen seines Verbandstages im April 2018 beschäftigt und hierzu eine erste fachliche Einschätzung und Bewertung vorgenommen.

Im Unterabschnitt 4, § 17-19 BBiG findet sich die gesetzliche Grundlage für die gegenwärtige Ausbildungsvergütung in der betrieblichen Ausbildung. Danach soll die Ausbildungsvergütung angemessen sein und das Lebensalter des Auszubildenden bzw. die fortschreitende Ausbildung berücksichtigen. Der Gesetzgeber hat mit der Ausbildungsvergütungspflicht im Wesentlichen drei Ziele verfolgt: Er wollte einerseits eine finanzielle Hilfe während der Ausbildungszeit implementieren, anderseits den ausreichenden Nachwuchs an qualifizierten Facharbeiterinnen und Facharbeitern und Angestellten sicherstellen sowie darüber hinaus die wirtschaftliche oder produktive Leistung der Auszubildenden entsprechend berücksichtigen. Von dieser gesetzlichen Regelung werden die vollzeitschulischen Berufsausbildungen nach Landesrecht und die Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nicht erfasst.

Die Ausbildungsvergütung stellt demnach ein wesentliches Merkmal der betrieblichen Ausbildungen dar, sie wird direkt von den tarifgebundenen Betrieben über im Tarifvertrag vereinbarte Ausbildungsvergütungssätze den Auszubildenden gezahlt. In nicht tariflich gebundenen Ausbildungsbetrieben können — nach derzeitiger Rechtsprechung — diese Ausbildungsvergütungen um bis zu 20 Prozent unterschritten werden. Die Berufsausbildungsvergütungen lagen 2017 bei durchschnittlich 794,-€ im ersten Ausbildungsjahr, 870,-€ im zweiten und 960,-€ im dritten Ausbildungsjahr. Junge Menschen unter 25 Jahren können während der Ausbildung zusätzlich Kindergeld erhalten. Die Ausbildungsvergütung von betrieblichen Berufsausbildungen wird im Bedarfsfall ergänzt durch elternabhängige und ausbildungsvergütungsabhängige Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Eine Mindestausbildungsvergütung erscheint dem Paritätischen über eine Anknüpfung am BBIG sachgerecht und sinnvoll. Daher hat sich der Verband für eine Mindestausbildungsvergütung ausgesprochen, die in ihrer Ausgestaltung die vorhandenen tariflichen Regelungen berücksichtigt. Bei den vollzeitschulischen Berufsausbildungen (nach Landesrecht) sollen die Länder aufgefordert werden — ggf. mit den Trägern von Berufsfachschulen — Lösungen zu erarbeiten, um Schulgeldzahlungen zukünftig zu verhindern und zusammen mit den Tarifpartnern einen Vorschlag für eine zukünftige (Mindest-) Ausbildungsvergütung in schulischen Berufsausbildungen zu entwickeln. Die BAföG-Sätze sind bedarfsdeckend zu erhöhen. Zudem sollten durch Härtefalllösungen individuelle Lebens- und Ausbildungssituationen Berücksichtigung finden, so dass beispielsweise der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen sowie eine Berufsausbildung in Teilzeit Rechnung getragen wird und der Lebensunterhalt von geduldeten jungen Menschen während der Ausbildung (3+2-Lösung) abgesichert wird.

Paritätischer Gesamtverband legt Konzept für eine Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose vor

Um die fachliche und politische Diskussion weiter voranzutreiben, hat der Paritätische Ende April 2018 ein umfassendes Konzept für eine menschenwürdige Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose sowie eine aktuelle Expertise zur Höhe der Regelbedarfe veröffentlicht.

Nötig ist ein Paradigmenwechsel, der mit dem negativen Menschenbild bricht, das dem System Hartz IV zu Grunde liegt. Der Respekt und die Würde des Menschen sollen ins Zentrum des Hilfe- und Unterstützungssystems für Arbeitslose rücken. Dazu finden sich im Konzept elf konkrete Vorschläge, unter anderem zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung, zu einem armutsfesten Grundsicherungsniveau und zum Aufbau eines Hilfe- statt Sanktionssystems.
Konzept
Expertise

Veranstaltungen

Ergebnisse des Fachgesprächs „Förderinstrumente für junge Geflüchtete – Monitoring und Weiterentwicklung“ vom 22.03.2018 in Berlin

Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit rund 25 Teilnehmenden von Arbeitsmarkt- und Bildungsträgern, Trägern der Jugendberufshilfe und Jugendintegrationskurse sowie Mitarbeitenden aus Beratungsstellen, der Senatsverwaltung, der Kultusministerkonferenz, einem Ministerium die Frage diskutiert, inwieweit eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der bisher für junge Geflüchtete geöffneten oder auch neu zur Verfügung gestellten Förderinstrumente erforderlich ist. Es wurde festgestellt, dass das idealtypische Step by Step Modell „Jugendintegrationskurs > Aktivierung z.B. in Form von PerjuF > EQ > Ausbildung mit AsA oder abH“ in der Praxis nicht greift, weil einige junge Geflüchtete von der Förderung ausgeschlossen sind, Anschlüsse nicht zeitnah realisiert werden können und erworbene deutsche Sprachkenntnisse wieder verloren gehen. Es braucht eine bessere Verzahnung der verschiedenen Angebote vor Ort. Eine Kombination von praktischer Tätigkeit und dem Erlernen der deutschen Sprache wird als besonders sinnvoll erachtet. Für das Verfestigen und Vertiefen der deutschen Sprache und insbesondere der beruflichen Fachsprache werden aktuell viele kreative Einzellösungen gefunden. Mit dem Einmünden junger Geflüchteter in Ausbildung wird teilweise deutlich, was vorher im Übergangssystem auch schon nicht funktioniert hat, und von einer Weiterentwicklung der Förderinstrumente sowie der Anpassung von Rahmenbedingungen in den Jugendintegrationskursen sowie der Berufsschule würden auch andere Jugendliche profitieren.

Unter folgendem Downloadbutton finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Diskussionsergebnisse zur Weiterentwicklung der Förderinstrumente und Rahmenbedingungen einer erfolgreichen Ausbildung für junge Geflüchtete.
Zusammenfassung

Ankündigung Fachgespräch "Ungenutzte Chancen für ein inklusives Ausbildungssystem?" am 12.06.2018 in Berlin

Ein inklusives System der beruflichen Bildung öffnet, so die Vision, Zugänge in Ausbildung im Regelsystem und ermöglicht flexible, individuelle Wege zum Ausbildungsabschluss für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In dem bestehenden Ordnungsrahmen der beruflichen Bildung lassen sich Anknüpfungspunkte für die Gestaltung inklusiver Ausbildung identifizieren. Dazu zählen insbesondere Möglichkeiten der Flexibilisierung und Individualisierung, z. B. im Rahmen der Teilzeitausbildung und Stufenausbildung sowie durch die Verlängerung der Ausbildungszeit.

Das Fachgespräch bietet den Rahmen, um sich mit den Möglichkeiten und Grenzen des Berufsbildungsgesetzes und der Förderinstrumente im Sozialrecht auseinanderzusetzten, sich über bisherige Programme und Modellvorhaben zur Flexibilisierung und Individualisierung der beruflichen Ausbildung auszutauschen und schließlich über Empfehlungen für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung des Berufsbildungsgesetzes nachzudenken.

Das Expertengespräch richtet sich an Fachleute, Praktiker/-innen und Interessierte. Zu diesem Expertengespräch wird persönlich eingeladen.
Programmflyer

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Jahrestreffen Interkulturelle Multiplikator*innen/Trainer*innen
08. bis 09. Mai 2018 in Kassel

Einmal im Jahr bietet die BAG EJSA eine trägergruppenübergreifende Plattform für den kollegialen Austausch für Mitarbeiter*innen in JMD, MBE etc., die als interkulturelle Trainer*innen oder Multiplikator*innen im Sozialraum tätig sind. Das Jahrestreffen bietet die Möglichkeit, sich über Erfahrungen mit interkulturellen Workshops/Trainings auszutauschen, neue Trainingsbausteine oder -module kennen zu lernen, um den Methodenkoffer für zukünftige Workshops/Trainings zu erweitern, in einem geschützten Rahmen neue Elemente auszuprobieren und mehr Sicherheit in der Rolle als Moderator*in und Trainer*in zu gewinnen, sich langfristig untereinander zu vernetzen und so gegenseitig zu unterstützen.

In diesem Jahr soll das Trainer*innentreffen dazu genutzt werden, um die zwei Bereiche Antidiskriminierung und Empowerment zu vertiefen.

Die BAG EJSA ist seit September 2017 Partner bei dem Bundesmodellprojekt „Empowerment – quer gedacht“ des Netzwerks Antidiskriminierung e.V.
Andreas Foitzik und Marjam Kashefipour, beide aus dem Projekt „Empowerment – quer gedacht“, werden durch die beiden Tage begleiten.


Andreas Foitzik, Netzwerk Antidiskriminierung e.V., interkultureller Trainer, Berater und Organisationsentwickler mit dem Schwerpunkt Jugendhilfe.

Marjam Kashefipour, Kulturwissenschaftlerin, Schwerpunkt auf Antidiskriminierung und Empowerment. Sie arbeitet zum pädagogischen Umgang mit Rassismuserfahrungen und an der Entwicklung von Praxis- und Weiterbildungsformaten im Bereich Empowerment.

Die BAG EJSA richtet sich mit ihrem Angebot an alle Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Migrationsfachdienste für interkulturelle Öffnung, Antidiskriminierung oder Empowerment und an die, die als Multiplikator*in/ Trainer*in tätig sind. Sie sind herzlich zu dem Jahrestreffen eingeladen. Das Jahrestreffen ist offen für Mitarbeitende aller Träger(gruppen).

http://jugendsozialarbeit.de/veranstaltungen/einladung-zum-jahrestreffen-interkulturelle-multiplikatorinnen-trainerinnen/

Jetzt anmelden!

Fachtagung "Schulabsentismus verhindern! Strategien und Konzepte" am 05./06.06.2018 in Berlin

Schulabsentismus ist ein zentraler Faktor für Brüche im Lebenslauf. Langzeitstudien zufolge erhöhen häufige Fehlzeiten in der Schule die Gefahr, dass der Übergang in Ausbildung und Arbeit nicht gelingt. Deshalb gibt es Initiativen, Programme und Maßnahmen von der Europäischen Union, der Bundesregierung, den Ländern und vielen Kommunen zur Reduktion und Verhinderung von Fehlzeiten und manifestem Schulabsentismus. Als relevante Konstante für die wirksame Reduzierung von Schulabsentismus hat sich eine „Kultur des Hinsehens“ herausgestellt. Unerheblich ist dabei, wie die Zuständigkeiten geregelt sind und ob die Ursachen multifaktoriell oder eindimensional sind. Je früher Anzeichen für ein drohendes Abwenden von der Schule erkannt werden und die Schüler*innen Unterstützung erfahren, desto besser und eher gelingt es Schulabsentismus abzuwenden.

Eingeladen sind Fachkräfte, Verantwortliche bei Trägern bzw. in Kommunen sowie Multiplikator*innen aus Schule und der Kinder- und Jugendhilfe.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.der-paritaetische.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/register/result/reguid/hmac/fachtagung-schulabsentismus-verhindern-strategien-und-konzepte/

Veröffentlichungen

Projektdokumentation
"Angekommen und angenommen?!?"

Junge geflüchtete Menschen: Individuelle Ressourcenstärkung und die Rolle der Jugendsozialarbeit
Wie gelingt jungen Geflüchteten das Ankommen in Deutschland? Was braucht es, damit sie sich angenommen fühlen? Und welche Rollte spielt die Jugendsozialarbeit, wenn es darum geht, die gesellschaftliche Anerkennung der jungen Geflüchteten voran zu treiben und deren individuelle Ressourcen zu stärken? Mit diesen Fragen befasste sich das Projekt „Angekommen und angenommen?!?“, das die Katholische Jugendsozialarbeit Nord gGmbH über zwei Jahre für die BAG KJS durchführte. Die gewonnen Erkenntnisse fasst die Projektdokumentation zusammen.

Welche Rolle spielt die Jugendsozialarbeit für die individuelle Ressourcenstärkung Geflüchteter?

Zentral ist ein vom einzelnen Individuum ausgehendes Erkennen der Realität und die aktive individuelle Bewältigung alltäglicher Situationen. Die individuelle Geschichte der jeweiligen Person steht im Mittelpunkt allen pädagogischen Agierens. Ziel sollte es sein, ein kohärentes Gefühl des Vertrauens zu ermöglichen:
  • Vertrauen in Struktur, Vorhersehbarkeit und Erklärbarkeit
  • Vertrauen, dass ausreichend Ressourcen zur Bewältigung der Lebensanforderungen zur Verfügung stehen und diese nutzbar sind
  • Welche Konzepte und Ansätze zur Umsetzung gibt es, und was hat sich bereits als erfolgreich etabliert?
  • Vertrauen, dass es sich lohnt, für die Herausforderungen Anstrengungen und Engagement zu leisten

Sie können die Projektdokumentation "Angekommen und angenommen?!?" über den folgenden Downloadbutton herunterladen.
Dokumentation
Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 27. April 2018
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