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Monatsreport 05-17

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 05-17

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Der Berufsbildungsbericht der Bundesregierung 2017

 

Ausgewählte Zahlen und Fakten aus dem im Schwerpunkt die duale Ausbildung betrachtenden Bericht


Seit Anfang April 2017 liegt der Berufsbildungsbericht 2017 der Bundesregierung vor. Er umfasst 182 Seiten und einen dazugehörigen Datenreport des Bundesinstituts für Berufliche Bildung von gut 500 Seiten kommentierten Tabellen und Grafiken. Er enthält wenig Überraschendes, aber er bestätigt die sich verfestigenden Probleme am Ausbildungsmarkt – trotz regionaler Entspannung aufgrund von abnehmenden Schulabgängerzahlen.

Kurz und bündig:

Wenig Überraschungen, aber eine Verfestigung der Problemlage an der Schwelle zwischen Schule und Ausbildung!
  • Von den 547.728 Jugendlichen, die sich bei der Bundesagentur für Arbeit mit dem Wunsch, eine duale Ausbildung zu machen, gemeldet haben, waren nur knapp 58% (316.439) Neuschulabgänger/-innen, 42 % hatten schon im Vorjahr (96.713) oder Vorvorjahr oder in früheren Jahrgängen (134.576) die Schule verlassen.
Auch in diesem Jahr gilt: 230.000 junge Menschen mit Ausbildungswunsch warten schon länger als ein Jahr auf einen Ausbildungsplatz.
  • Unter den bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsbewerber /-innen waren in 2016 rund 41 % mit Realschulabschluss, 27 % mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife, 26,5 % mit Hauptschulabschluss und 1,5 % ohne Schulabschluss (3,7% o.A.).
Einen Realschulabschluss bringen inzwischen zwei Drittel der bei der BA gemeldeten Ausbildungsbewerber/-innen mit.
  • Nur 45,3 % der Jugendlichen mit HSA schaffen den direkten Weg in die Berufsausbildung. In den meisten (auch dualen) Ausbildungen wird heute einen mittleren Schulabschluss oder gar eine HZB erwartet.
Der Einstieg in die betriebliche Ausbildung mit HSA wird immer schwieriger. Die betriebliche Ausbildung muss weiter attraktiv für Jugendliche mit HSA bleiben, dafür müssen wir werben.
  • Der Frauenanteil in den dualen Ausbildungsberufen ist mit gut 38 % historisch auf dem tiefsten Stand seit 20 Jahren. Der Frauenanteil in der schulischen Berufsausbildung ist mit z.B. 77,9 % in den Sozial-, Gesundheits-, Erziehungsberufen in 2016 traditionell hoch.
Es braucht neue Wege, wie junge Frauen stärker für duale Ausbildungsberufe und junge Männer stärker für schulische Ausbildungsberufe im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich zu gewinnen sind.

Die vollzeitschulischen Ausbildungen müssen in die Ausbildungsförderung und -begleitung einbezogen werden.
  • Der Ausländeranteil ist mit 6,5 % in den dualen Ausbildungsberufen wieder leicht angestiegen, aber noch lange nicht ausreichend.
Die Akzeptanz von Migrant/-innen als Auszubildende in Betrieben muss gestärkt werden.
  • Von den 547.728 bei der BA gemeldeten Bewerber/-innen mündeten 264.447 (48 %) in eine betriebliche Berufsausbildung ein, 169.329 entschieden sich für eine Alternative zur Berufsausbildung, 93.402 meldeten sich nicht mehr und 20.550 blieben unversorgt.
Trotz höherer formaler Bildungsabschlüsse (überwiegend mehr als HSA) konnten in 2016 weniger als 50 % der gemeldeten Bewerber/-innen von der BA in eine duale Ausbildung vermittelt werden.
  • 80.603 der gemeldeten Bewerber/-innen blieben bezogen auf einen gewünschten Ausbildungsplatz unversorgt: 60.053 sind zwar zunächst in einer Alternative eingemündet, hegen aber weiter ihren Ausbildungswunsch, 20.550 blieben ausgewiesen unversorgt. Das sind insgesamt 14,8 % aller gemeldeten Ausbildungsplatzsuchenden.
Trotz entspanntem Ausbildungsmarkt haben 174.005 gemeldete Bewerber/-innen keinen Ausbildungsplatz gefunden (zählt man die 93.402 Bewerber/-innen dazu, die sich nicht mehr bei der Berufsberatung gemeldet haben).
  • 298.781 Bewerber/-innen mündeten in den Übergangsbereich. Das sind 30.000 junge Menschen mehr als in 2015. Allerdings ist diese Zunahme höchst wahr-scheinlich der Förderung von jungen Geflüchteten im Übergangsbereich geschuldet. Eine große Zunahme von besetzten EQ-Plätzen (ca. + 3.500) und bei schulischen Berufsvorbereitungsangeboten sowie eine erhebliche Zunahme von Jugendlichen / jungen Erwachsenen mit ausländischer Staatsbürgerschaft im Übergangsbereich (ca. 30.0000) verweisen darauf.
Immer noch verweilen – neben den geförderten Geflüchteten – rund 270.000 junge Menschen in einem Förderungsbereich, der ihnen keinen beruflichen Abschluss ermöglicht.
  • Die Betriebe meldeten 2016 bei der Bundesagentur für Arbeit 546.300 betriebliche Ausbildungsstellen. 502.800 betriebliche Ausbildungsstellen konnten besetzt werden, das sind 500 weniger als in 2015. Die Zahl der unbesetzten betrieblichen Ausbildungsstellen hat weiter zugenommen. In 2016 waren es 43.500. Damit ist der Anteil an unbesetzten Ausbildungsstellen auf 8 % gestiegen (in 2015 waren es noch 7,6 % der angebotenen Ausbildungsstellen). Seit 2014 sind insgesamt 28.000 Ausbildungsplätze mehr gemeldet worden. Doch die Selbstverpflichtung der Spitzenverbände in der Wirtschaft, 20.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze gegenüber 2014 bei der BA zu melden, hat vor allem zu statistischen Verschiebungen geführt. Es wurden zwar mehr Plätze gemeldet, unter dem Strich ist jedoch lediglich ein Aufwuchs von 5.100 angebotenen betrieblichen Plätzen gegenüber 2014 zu verzeichnen.
Das Meldeverhalten der Betriebe hat sich verbessert. Doch stagniert die Anzahl der gemeldeten Ausbildungsplätze nahezu real und sinkt die Anzahl der besetzten Ausbildungsplätze kontinuierlich.
  • Die Zahl der unversorgten Bewerber/-innen liegt weit über der Zahl der unbesetz-ten Ausbildungsstellen.
Nach wie vor klafft eine große Lücke zwischen Angebot und Nachfrage an Ausbildungsstellen. Wir benötigen mehr betriebliche Ausbildungsplätze!
  • 1,95 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren sind ohne abgeschlossene Berufsausbildung geblieben, das sind 13,3% der Jahrgänge. Diese Quote ist gegenüber 2015 noch gestiegen.
Es braucht neben der Ausbildungsvermittlung der BA weitere Wege und Konzepte zur (Nach-)Vermittlung von beruflicher Qualifikation!

 

15. Kinder- und Jugendbericht


Die Sachverständigenkommission des 15. Kinder- und Jugendberichts hat im Vorfeld der aktuellen Berichterstattung 17 Expertisen zu diversen Themenfeldern in Auftrag gegeben. Diese sind nun als Materialien zum 15. Kinder- und Jugendbericht veröffentlicht und stehen auf der Webseite des Deutschen Jugendinstituts als Download zur Verfügung.

Beispielhaft hervorzuheben ist die Expertise von Albrecht Rohrmann und Hanna Weinbach: „Unterstützungsleistungen für Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien. Auswirkungen von Verfahren und Leistungen auf Teilhabechancen.“ Aufschlussreich lesen sich darin die gesellschaftspolitischen Entwicklungslinien des Umgangs mit Behinderung in Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Beschreibung und kritische Analyse der Verfahren, die die Feststellung einer Behinderung begründen und den Zugang zu Leistungen der Teilhabe, der Pflege und der sonderpädagogischen Förderung ermöglichen. Kritisiert wird die Unterschiedlichkeit der Verfahren zur Begründung von Unterstützungsleistungen; dass sie defizitorientierte Zuschreibungen in den Mittelpunkt stellen, dass der Behinderungsbegriff, wie ihn die UN-BRK als Norm zugrunde legt, dabei weitgehend unberücksichtigt bleibt und nach wie vor ein medizinisches Modell von Behinderung angewendet werde. In den Verfahren zur Feststellung einer Behinderung werde die Abweichung von einem für das Lebensalter typischen Zustand feststellt und nicht die Beeinträchtigung der Teilhabe (S.64).

Die Zuschreibung einer Behinderung begründe, so die Autorin und der Autor, auf der einen Seite einen Anspruch auf Hilfe, auf der anderen Seite biete sie – allen Begriffsveränderungen zum Trotz – Anknüpfungspunkte für Stigmatisierungen, die zu Ausgrenzungen führen können (S.9). Mit diesem „Etikettierungs-Ressourcen-Dilemma“ (S.21) werde die gleichberechtigte Teilhabe der behinderten Person mit der damit verbundenen Zuschreibung in Frage gestellt. Unterstützungsleistungen könnten auch als Barriere für eine gleichberechtigte Teilhabe wirken, wie sie u.a. in der Zuweisung in Förderschulen und separierende Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation deutlich zeige. Damit die Institutionen – etwa das Förderschulsystem, aber auch und zunehmend die allgemeinen Schulen – entsprechend weiterhin bzw. vermehrt Ressourcen akquirieren könnten, müsste bei immer mehr Kindern ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert werden (S. 36).

http://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/15-kinder-und-jugendbericht/materialien-zum-15-kinder-und-jugendbericht/projekt-publikationen.html

Veranstaltungen

Ankündigung: Armutskongress 2017 am 27./ 28. Juni 2017 in Berlin


Unter dem Motto "Umsteuern: Armut stoppen, Zukunft schaffen." findet 2017 der zweite Armutskongress in Berlin statt.

Beim Armutskongress 2016 sind wir den Fragen nachgegangen, was Armut in einem reichen Land bedeutet, wo Armut systematisch produziert wird und wer die Betroffenen sind. Jetzt gilt es zu zeigen, wie eine Gesellschaft ohne Armut aussehen kann. Im Bundestagswahljahr 2017 werden wir klare Forderungen an die Politik stellen.

Ausführliche Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zum Armutskongress 2017 finden Sie auf der Seite

https://www.armutskongress.de/

Veröffentlichungen

Bericht: Fachtagung im Rahmen des Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit „Schulabsentismus – Reflexionen über gelingende Ansätze in der Jugendsozialarbeit“ vom 18./19.05.2017 in Erfurt


Dem Phänomen „Schulabsentismus“ – als Vorläuferphänomen von Schulabbrüchen – fachlich und angemessen zu begegnen, ist eine zentrale Aufgabe der Jugendsozialarbeit. Ohne Schulabschluss ist in einer ausdifferenzierten und auf Wissen basierten Gesellschaft eine wirkliche und langfristig angelegte gesellschaftliche Teilhabe kaum möglich. Diesem drohenden Ausschluss junger Menschen angemessen zu begegnen ist Ziel vieler Bemühungen verschiedener Disziplinen (Sozialpädagog/-innen, Lehrkräfte, Schulpsycholog/-innen, etc.) und Professionen (Pädagogik, Psychologie, Medizin).

Auch der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit widmet sich diesem Thema seit langem.

Über regelmäßig stattfindende Fachtagungen werden das Phänomen und dessen Entstehung aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet, konzeptionelle Gegenstrategien vorgestellt sowie Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung dargestellt und erörtert. Besonderer Wert wird dabei auf einen hohen Praxisbezug gelegt. Auf dieser Basis wird die Umsetzung guter Praxis mit wissenschaftlichem Hintergrundwissen verknüpft.

Auch in diesem Jahr wurden unter dem Titel „Schulabsentismus – Reflexionen über gelingende Ansätze in der Jugendsozialarbeit“, gerahmt von zwei Fachvorträgen, Beispiele guter Praxis präsentiert und mit den Teilnehmenden diskutiert. Im Rahmen der Veranstaltung wurde über entsprechende Praxisbeispiele auch dargestellt, wie auch schwer zu erreichende junge Menschen über besondere Settings zu einem Schulabschluss geführt werden können. Hierbei wurde vor allem der Aspekt des individuell ausgerichteten Ansatzes beleuchtet.

Einmal mehr ist bei der Fachtagung deutlich geworden, dass die Ursachen für schulabsentes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in der Regel multikausal und komplex sind. Daher sind Aktivitäten, die dem Absentismus entgegenwirken sollen, immer dann besonders erfolgreich, wenn der Komplexität möglicher Ursachen sowie den individuellen Bedarfslagen der Betroffenen Rechnung getragen wird. Dabei kann es auch notwendig und sinnvoll sein, dass eine entsprechende Diagnostik zum Einsatz kommt, um darauf aufbauend passgenaue Umsetzungsstrategien entwickeln und realisieren zu können.

Die Tagung ist auf großes Interesse und gute Resonanz gestoßen und hat gezeigt, dass die Jugendsozialarbeit gut beraten ist, sich auch weiterhin mit der Zielgruppe und dem Thema kritisch und konstruktiv auseinander zu setzen.

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Information für Mitglieder im Beirat der Jobcenter über neue Möglichkeiten der „Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher“ nach § 16 h SGB II und Empfehlungen zur Umsetzung vom Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlicht


Die Veröffentlichung gibt eine kurze Übersicht über die neuen Möglichkeiten der "Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher" nach § 16 h SGB II und gibt Empfehlungen zur Umsetzung.

Mit dem § 16 h SGB II ist im August 2016 ein neuer Fördertatbestand in das SGB II aufgenommen worden, der sich an junge Menschen unter 25 Jahren richtet, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme derzeit (zumindest zeitweise) nicht erreicht werden. Diesen sollen passgenaue Betreuungs- und Unterstützungsleistungen angeboten werden, damit sie bestehende individuelle Schwierigkeiten überwinden, Hilfe annehmen und nach Möglichkeit eine schulische und/oder berufliche Qualifikation abschließen können. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit empfiehlt hier eine enge Kooperation zwischen Jugendhilfe und SGB II-Träger, um die Kompetenzen und Erfahrungen der Jugendhilfe in die Angebote einbeziehen zu können.

http://rmhserver2.netestate.de/koop_jsa/druckfrisch_2017_6
Berlin, 31. Mai 2017

Redaktion: Marion von zur Gathen
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