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Monatsreport 06-18

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 06-18

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Verlängerung der Assistierten Ausbildung nach § 130 SGB III

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 13.06.2018 einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitsförderungsrechts und Umsetzung einer EU-Richtlinie für barrierefreien Internet-Zugang zugestimmt.

Mit diesem Gesetz sollen u.a. verschiedene Arbeitsförderungsmaßnahmen, die in diesem Jahr auslaufen, verlängert werden. So soll die Assistierte Ausbildung auf der Basis des § 130 SGB III für zwei weitere Ausbildungsjahrgänge ermöglicht werden. Die Sonderregeln zur Eingliederung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung und für die Ausbildungsförderung von Ausländern sollen jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Auszüge aus dem Gesetzentwurf: „… Maßnahmen der Assistierten Ausbildung (§ 130 SGB III) können laut derzeit geltendem Recht noch bis zum 30. September 2018 beginnen. Damit steht das Instrument, das auch im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gilt, letztmals für das im Sommer 2018 beginnende Ausbildungsjahr zur Verfügung. Um breitere Erkenntnisse über die Wirkung der Assistierten Ausbildung gewinnen und auf dieser Grundlage dauerhaft über die Zukunft des befristeten Instruments beraten und entscheiden zu können, soll mehr Zeit zur Verfügung gestellt werden.“

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde von der Bundesregierung kommentiert:

„Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die zunächst beabsichtigte Verlängerung der befristeten Assistierten Ausbildung um zwei Ausbildungsjahrgänge. Nach Auffassung des Bundesrates hat sich die Assistierte Ausbildung bewährt. Es besteht Einvernehmen zwischen Bundesregierung und Bundesrat, dass die Verlängerung dafür genutzt werden soll, um dauerhaft über die Zukunft der Assistierten Ausbildung zu entscheiden. Inhaltliche Überlegungen können allerdings erst in dem Verfahren angestellt werden, in dem endgültig über die Zukunft der Assistierten Ausbildung entschieden wird.“
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Stellungnahme des Bundesrates

Verlängerung der Öffnung bei den Förderinstrumenten für junge Geflüchtete

Die bislang bis Ende 2018 befristete Öffnung des Zugangs zu den Ausbildungsförderinstrumenten für Personen mit sog. guter Bleibeperspektive sowie für Geduldete nach § 132 SGB III wird um ein Jahr bis Ende 2019 verlängert werden.

„… Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und dem Integrationsgesetz wurde der Zugang zu bestimmten Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III (§§ 131, 132 SGB III) für Personen ausgeweitet, denen der Aufenthalt in Deutschland gestattet worden ist und die eine gute Bleibeperspektive haben. Dies gilt zum Teil auch für Geduldete und für Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel. Diese Ausweitung ist derzeit bis zum 31. Dezember 2018 befristet [… ]" (… und soll mit diesem Gesetzentwurf um ein Jahr verlängert werden.)

"Die zukünftige Ausgestaltung des Zugangs dieser Personengruppen zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung befindet sich in einer breiten politischen Diskussion. Für die Beratungen und die Umsetzungen ihrer Ergebnisse soll hinreichend Zeit bestehen."

Im Koalitionsvertrag steht zwar „Schließlich wollen wir die Regelungen des Integrationsgesetzes entfristen und die Wohnsitzregelung zeitnah evaluieren.“ Damit war aber offensichtlich leider nicht die Öffnung der Förderinstrumente gemeint, und so hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (siehe Downloadbutton) zur Änderung des Arbeitsförderungsrechts und Umsetzung einer EU-Richtlinie für barrierefreien Internet-Zugang zugestimmt, der lediglich eine Verlängerung der Öffnung um ein Jahr vorsieht.

Der Paritätische fordert grundsätzlich eine Öffnung der Förderinstrumente für alle Geflüchteten unabhängig von Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive nach drei Monaten. Leider bleibt uns die Komplexität bei den Zugängen zu Förderinstrumenten aufgrund der Unterscheidungen nach Aufenthaltsstatus und vermeintlicher Bleibeperspektive sowie der verschiedenen Förderinstrumente erhalten.

Unsere erstellten Arbeitshilfen mögen demnach weiterhin bei der Beratung unterstützen:
Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ankerzentren stoppen: Gemeinsame Stellungnahme von 24 Verbänden und Organisationen

24 Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der Paritätische Gesamtverband, fordern in einem gemeinsamen offenen Brief an die Städte und Gemeinden sowie das Innen- und das Familienministerium, die Rechte und das Wohl von Kindern in der Debatte um die geplanten Ankerzentren zu achten. Aufgrund der bekannt gewordenen Pläne steht für die Unterzeichnenden fest:

Die AnKER Einrichtungen werden keine geeigneten Orte für Kinder und Jugendliche sein. 45 Prozent der Geflüchteten in Deutschland sind minderjährig: Kinder und Jugendliche sind die größte Einzelgruppe unter den geflüchteten Menschen. Alle Maßnahmen und Regelungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, müssen ihrer besonderen Lebenssituation und ihren Bedarfen gerecht werden sowie ihre Rechte achten. Konkret heißt dies u.a. eine (wohnliche) Umgebung, in der ein dem Wohl der Kinder und Jugendlichen gerechtes Aufwachsen möglich und der Zugang zu(frühkindlicher) Bildung gegeben ist, Kinder geschützt sind, eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet sowie Spiel und Freizeitmöglichkeiten sichergestellt sind. Dies setzt voraus, dass auch Bedarfe von Familien, insbesondere die von Kindern und Frauen, in den Blick genommen werden.

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die Pläne zu den Ankerzentren scharf und fordert in seiner Pressemeldung dazu eine grundsätzliche Kurskorrektur. "Die aktuellen Planungen um die AnKER-Zentren verfolgen eine Politik der Abschreckung, Abschottung und Ausgrenzung. Diese zunehmende Abkehr von der Willkommenskultur hat verheerende Folgen nicht nur für die Schutzsuchenden, sondern auch für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir brauchen eine menschenrechtsorientierte und humane Aufnahmepolitik", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die vollständige Pressemeldung sowie den gemeinsamen Brief finden Sie unter folgendem Link:
http://www.der-paritaetische.de/presse/ankerzentren-stoppen-gemeinsame-stellungnahme-von-24-verbaenden-und-organisationen/

Veranstaltungen

Rückblick auf die Fachtagung „Schulabsentismus verhindern! Strategien und Konzepte“ vom 05./06. Juni 2018 in Berlin

Auf der zweitägigen Veranstaltung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit am 5. und 6. Juni in Berlin mit über 60 Teilnehmer/-innen, vornehmlich aus der schulischen Praxis, Mitarbeiter/-innen von Kinder- und Jugendhilfeträgern und Projekten sowie beteiligten Schulpsychologinnen u.a., konnte ein intensiver Austausch zu Praxiserfahrungen und konzeptionellen Ansätzen zur Verhinderung von Schulabsentismus kreiert werden. Der Austausch wurde unterlegt mit Informationen aus der Wissenschaft (Dr. Imke Dunkake, Institut für Bildungsforschung, Bergische Universität Wuppertal und Prof. Dr. Heinrich Ricking, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg), Projektvorstellungen (siehe Links) und einer Diskussion mit Akteuren aus Verwaltung und Politik (Mareike Bibow, Senatsverwaltung Berlin; Sabine Friedel, Landtagsabgeordnete der SPD in Sachsen; Kolja Fuchslocher, Fraktionsmitarbeiter im Bundestag für die Fraktion DIE LINKE). Wesentliche Erkenntnisse der Tagung sind, dass es noch immer keine aktuellen und aussagekräftigen Zahlen zu Schulabbrüchen in Deutschland gibt und die Wahrnehmung von Schulmüdigkeit und Formen von Absentismus sehr von den einzelnen Schulen und einer vorhandenen oder nicht vorhandenen Strategie der Schule vor Ort abhängt. Viele Ansätze, Konzepte, Ideen sind bereits über die Wissenschaft, kommunale Verwaltungen, einzelne Schulen oder auch Projekte der Kinder und Jugendhilfe entwickelt worden. Die Umsetzung vor Ort steht und fällt mit dem Willen und der Aufmerksamkeit der Schulen, einem frühzeitigen Hinschauen schon ab der Primarstufe, der Bereitschaft mit den verschiedenen Akteuren, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe (Schulsozialarbeit vor Ort bis hin zu Jugendämtern etc.) sinnvoll Konzepte zu entwickeln und umzusetzen sowie die Übergänge von Kita/Schule und Primarstufe/Sekundarstufe in den Fokus zu nehmen.
Eine Dokumentation der Veranstaltung folgt in Kürze.


Links zu den vorgestellten Projekten:

Handwerkerinnenhaus Köln „Mädchenprojekt Zukunft - Prävention-Pfiffigunde“
https://www.handwerkerinnenhaus.org/maedchenprojekt/zukunft.php


good game! Fußballklasse IN VIA Hamburg e.V.
http://invia-hamburg.de/schule/good-game-fussballklasse.html


Projekt “Stellwerk” IB Bad Kreuznach
https://www.internationaler-bund.de/angebot/4990/


Demokratische Schule X Berlin
http://www.demokratische-schule-x.de/

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

10 Jahre DREIZEHN

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit feiert 10 Jahre DREIZEHN und präsentiert die Ausgabe 19 seiner Fachzeitschrift mit dem Themenschwerpunkt „Lebendige Demokratie. Die Aufgabe der Jugendsozialarbeit“.

Demokratie ist ein komplexer Vorgang, ein nie abgeschlossenes Projekt und daher ein stetiger Prozess. Jugendliche und junge Erwachsene sollten so früh wie möglich eingebunden werden, damit Engagement und Gestaltungswille entwickelt und geformt werden können. Doch wie funktioniert politische Jugendbildung? Wie kann man der angeblichen Politikverdrossenheit unserer Jugend entgegenwirken?

Die Autor/-innen der DREIZEHN 19 diskutieren Themen wie politische Bildung, Ausgrenzung, Empowerment, Geschlechterkonstruktionen, Rechtspopulismus und Wahlergebnisse einer Wahl für Kinder und Jugendliche. Es werden Fragen nach gelingenden Projekten gestellt und in der Rubrik „Praxis konkret“ drei unterschiedliche Herangehensweisen beleuchtet. Zum Beispiel die E-Partizipation, welche Teilhabe an Partizipationsprozessen am Computer und Smartphone niedrigschwellig und für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit einladend gestaltet. In der Rubrik „Vor Ort“ waren Journalist/-innen in Nordhausen und Hamburg, um über erfolgreiche Angebote der Auseinandersetzung mit politischen Prozessen zu berichten.

Druckfrische Exemplare der DREIZEHN können gerne über die E-Mail-Adresse dreizehn@jugendsozialarbeit.de bestellt werden. Zum Online-PDF gelangt man hier: DREIZEHN, Ausgabe 19.

Fachtagung „demokratie MITwirkung! Evangelische Jugendsozialarbeit für Empowerment und Teilhabe“ am 9. Oktober 2018 in Erfurt

Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrung, geringe Chancen auf Selbstwirksamkeit und Teilhabe sind alltägliche Erfahrungen von jungen Menschen, die durch Sozialisation oder die Folgen einschneidender Lebensereignisse benachteiligt sind. Sie nehmen unser Gesellschaftssystem wahr als eines, das Beteiligung propagiert und gleichzeitig Zugänge verwehrt. So kann beobachtet werden, dass aktives politisches Engagement bei benachteiligten Jugendlichen eher selten ist.

Jugendsozialarbeit hat den Auftrag, junge Menschen zu befähigen und ganzheitlich zu bilden. Dazu gehört auch die politische Bildung, die aber nicht systematisch konzeptionell verankert ist. Vorträge und Praxisbeispiele werden vielfältige Impulse bieten, damit die Teilnehmenden der verschiedenen Ebenen in den Austausch kommen.

Die Veranstaltung wird durchgeführt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) in Kooperation mit der Diakonie Mitteldeutschland und dem Kinder- und Jugendpfarramt der EKM. Das ausführliche Programm mit der Einladung und einem Anmeldeformular wird in der zweiten Junihälfte veröffentlicht.
Einladung zur Fachtagung

Fachveranstaltung „Perspektive AJS: Qualität und Weiterentwicklung in der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit“ am 25. Oktober 2018 in Nürnberg

Die Landesarbeitsgemeinschaft Bayern wird am 25. Oktober 2018 im Karl-Bröger-Zentrum in Nürnberg eine Fachveranstaltung zur Perspektive der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS) zum Thema "Qualität und Weiterentwicklung in der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit" durchführen.

Die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) in Bayern ist das Angebot für sozial benachteiligte junge Menschen (nach § 13 SGB VIII), um deren Übergang in ein eigenverantwortliches Leben und ins Arbeitsleben zu bewältigen. Die Jugendwerkstätten als Einrichtungen der AJS sollen dafür passgenau den Weg bereiten. Die besondere Qualität und die Wirkung dieser Angebote stehen im Zentrum des Fachtags. Fragen an die Perspektiven des Arbeitsfeldes bzw. die Rahmenbedingungen der Förderung bilden einen weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung. Denn mehrere Studien belegen eine Veränderung der Zielgruppe und dringende Anpassungen im Arbeitsfeld der AJS: Wie lauten vor diesem Hintergrund die Lösungsansätze für die Zukunft!?

Anmeldung bis spätestens 11. Oktober 2018.
Tagungsankündigung

Veröffentlichungen

Nachteilsausgleich in der beruflichen Ausbildung: Was für wen, wann und wie? Dokumentation einer Denkwerkstatt am 12. April 2018 in Berlin

Für Jugendliche und junge Erwachsene mit erschwerten Startbedingungen am Übergang Schule-Beruf besteht, wenn ihnen der Weg in eine anerkannte duale Ausbildung oder in eine vollzeitschulische Ausbildung gelungen ist, zu häufig das Risiko im Verlauf der Ausbildung, im Berufsschulunterricht und in den Prüfungen zu scheitern. Damit die Ausbildung gelingen kann und Abbrüche vermieden werden, sind die Hindernisse und Barrieren in den Rahmenbedingungen bzw. im Ordnungsrahmen der Ausbildung und mögliche Lösungen genauer in den Blick zu nehmen.

Der Nachteilsausgleich ist ein wichtiges Instrument, um den Weg in und durch eine inklusive Berufsausbildung zu bereiten. Die Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Berufsbildungsgesetz (§ 65 BBiG) und in der Handwerksordnung (§ 42l HwO) sowie in den Schulgesetzen der Länder verankert.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband hat am 12. April 2018 Fachleute aus der beruflichen und (berufs-)schulischen Bildung, Ausbildungsförderung oder -begleitung und von Kammern und Betrieben zu einer Denkwerkstatt eingeladen, um sich näher mit diesem Instrument zu beschäftigen. Die dokumentierten Diskussionsstränge und Ergebnisse der Denkwerkstatt informieren über die mit Nachteilsausgleich in der Ausbildung verbundenen Möglichkeiten und bieten eine kritische Analyse der Gelingensbedingungen in der Praxis. Sie sollen Impulse zum Weiterdenken für ein gelingendes inklusives Ausbildungssystem setzen.
Dokumentation einer Denkwerkstatt
Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 28. Juni 2018
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