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Monatsreport 06-19

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 06-19

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Vom Vorhaben eines Budgets für Ausbildung im SGB IX

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, die gesetzliche Einführung eines Budgets für Ausbildung im Rahmen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu prüfen. Die Bundesregierung will nun das Budget für Ausbildung gesetzlich verankern und hat kürzlich dessen geplante Ausgestaltung  im Rahmen eines Gesetzesentwurfs der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Eine entsprechende Regelung findet sich in dem Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichtender Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) wieder.

Das Budget für Ausbildung richtet sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), oder bei einem anderen Leistungsanbieter haben.  Alternativ zu dem häufigen Verbleib in einer WfbM soll diesen jungen Menschen die berufliche Qualifizierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Danach sollen sie das Budget für Ausbildung erhalten,  wenn ihnen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein Ausbildungsvertrag in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder einer Ausbildung mit Fachpraktikerregelung angeboten wird. Das Budget für Ausbildung soll die Erstattung der Ausbildungsvergütung an den ausbildenden Betrieb, die Aufwendungen für die Assistenz im Betrieb und Berufsschule oder die Kosten für den schulischen Ausbildungsteil in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation i.d.R. in Berufsbildungswerken umfassen. 

Dieses Vorhaben wurde vom Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 7. Juni 2019 grundsätzlich begrüßt sowie weitergehende Verbesserungen vorgeschlagen. Danach hat der Bundesrat den Einbezug der vollzeitschulischen Ausbildungsberufe in das Budget für Ausbildung eingefordert. Zudem soll das Budget für Ausbildung auch für die Durchführung von Tätigkeiten und Maßnahmen zur beruflichen  Qualifizierung in privaten oder öffentlichen Betrieben oder in Dienststellen gewährt werden, die unterhalb einer Berufsausbildung liegen.

In dieser Form würden jungen Menschen mit Behinderungen, denen eine berufliche Ausbildung (noch) nicht möglich ist, Wege in eine alternative berufliche Qualifizierung und langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geöffnet. In der Fachdiskussion wird anregt, alternativ zu der jetzigen Bezeichnung von einem Budget für berufliche Bildung zu sprechen.

Das Budget für Ausbildung soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) beabsichtigt, eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen im SGB IX, die u.a. das Budget für Ausbildung betreffen, zu verfassen.

Der Paritätische informiert kontinuierlich über den Stand der Änderungen im SGB IX .
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichtender Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
Stellungnahme Bundesrat

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung soll Ende Juni 2019 in Bundestag und Bundesrat erstmalig beraten werden

Am 27. Juni 2019 soll die erste Lesung des Entwurfs zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) im Bundestag stattfinden. Nur einen Tag später will sich der Bundesrat mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen. Die Beratung in den Ausschüssen hat u.a. ergeben, dass aufgrund der guten Erfahrungen in den Teilzeitausbildungsprogrammen der Länder die Regelungen zur Verlängerung der Ausbildungsdauer bei Teilzeitausbildung nur bei Bedarf anzuwenden sind. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die in der Mindestausbildung vorgesehene Tariföffnung mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren eng befristet werden sollte. Auch wurde empfohlen beide neuen Regelungen – die Mindestausbildungsvergütung und die Teilzeitausbildung – in ihrer Wirkungsweise wissenschaftlich überprüfen zu lassen.

Der Paritätische hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf inzwischen aktualisiert. Die vorgeschlagene gestaffelte Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für betriebliche Ausbildungsverhältnisse wird vom Paritätischen grundsätzlich begrüßt. Aber die ausschließlich auf die duale Ausbildung bezogene Mindestausbildungsvergütung lässt die außerbetriebliche Ausbildung und die vollzeitschulische Ausbildung außen vor und bietet damit „nur“ für die Auszubildenden in Betrieben eine finanzielle Sicherheit und Anerkennung. Aus dem Gesetzentwurf und der Begründung ist keinerlei Absicht der Bundesregierung erkennbar, hier eine Gleichwertigkeit der Ausbildungsberufe - auch bezogen auf die finanzielle Ausstattung der Auszubildenden/Schüler*innen - anzustreben. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel in den erzieherischen, sozialen und gesundheitsbezogenen Ausbildungsberufen braucht es hier entschlosseneres Vorgehen.

Der Paritätische fordert darüber hinaus, die Assistierte Ausbildung ins BBiG aufzunehmen, um benachteiligten Jugendlichen und Kleinbetrieben eine ausgleichende Unterstützung zukommen zu lassen und damit Ausbildung für alle möglich zu machen.
Aktualisierte Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Stellungnahme zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes aktualisiert

Auch der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat seine Stellungnahme zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes aktualisiert. Er begrüßt die Regelungen zur Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für die betrieblichen Ausbildungsverhältnisse, kritisiert aber ebenfalls, dass kein Weg erkennbar ist, die schulischen Ausbildungen in eine Mindestausbildungsvergütung einzubeziehen. Die erweiterten Regelungen zur Teilzeitberufsausbildung werden ebenfalls begrüßt. Zudem weisen die Bundesorganisationen der Jugendsozialarbeit in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass eine Ausbildungsassistenz/ Assistierte Ausbildung in das BBiG aufgenommen werden sollte.
Stellungnahme des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes

Veröffentlichungen

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Studie des deutschen Kinderhilfswerks veröffentlicht

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, ist Prinzip der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch demokratisches Gebot. Es gilt junge Menschen mitbestimmen zu lassen und ihnen Erfahrungsräume zu eröffnen, in denen sie Demokratie erleben und gestalten lernen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. hat hierzu eine Studie veröffentlicht. Die Studie stellt eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene dar und zeigt einen Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene.
Kostenfreier Download der Studie "Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland"

Digitale Medien und der Umgang mit dem Recht am eigenen Bild

In sozialen Medien ist das Versenden und Posten von Fotos zur Selbstverständlichkeit geworden. Doch wie kann sich der einzelne davor schützen, dass Dritte mit seinen Bildern werben? Wie können pädagogische Fachkräfte und Eltern Jugendliche beraten, damit sie sorgsam mit ihren Fotos, aber auch mit den Bildern anderer umgehen? Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat eine Broschüre herausgegeben, die alltagstaugliche Tipps gibt.
Broschüre "Recht am eigenen Bild"

Veranstaltungen

Save the Date:
Paritätischer Gesamtverband plant Fachtagung:
Gute Praxisbeispiele zur Umsetzung des § 16h SGB II
am 18.09.2019 in Bielefeld

Der Paritätische Gesamtverband wird gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit für den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit und unter Beteiligung des Paritätischen Landesverbandes NRW am 18. September 2019 eine Fachveranstaltung zum Thema "Gute Praxis in der Förderung von schwer zu erreichenden Jugendlichen" in Bielefeld durchführen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf der gemeinsamen Förderung durch Jugendhilfe und Jobcenter liegen. Sieben sehr unterschiedliche Praxisbeispiele sollen zeigen, was in der Umsetzung möglich ist. Gerahmt wird die Fachveranstaltung von zwei wissenschaftlichen Beiträgen, die die Lebenswelt der Jugendlichen und die Erreichbarkeit der Jugendlichen durch Projektarbeit im Blick haben.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich den Termin vormerken und am 18.09.2019 in Bielefeld dabei sind.

Auf der Fachveranstaltung soll auch die bis dahin vorliegende Broschüre zu den sieben Praxisbeispielen vorgestellt werden.

Tagungshinweis DRK:
"Gesundheit und Bildungsgerechtigkeit: Impulse zur
Resilienzförderung am Lern- und Lebensort Schule" am 05. und 06.09.2019 in Berlin

Rund 43 % der Schüler*innen in Deutschland zwischen 10-18 Jahren sind oft bis sehr oft „gestresst“ (IFT Nord 2017). Auch Stress-Symptome scheinen zuzunehmen (Ravens-Sieberer/Klasen 2014). Seit der Ottawa-Charta der WHO (1986), die einen Paradigmenwechsel schulischer Gesundheitserziehung eingeläutet hat, haben Schulen (als Lern- & Lebensort) den Auftrag Gesundheitsförderung zu leisten. Das wirft die Frage auf: Wie kann der Lern- & Lebensort Schule eine gesunde psychische und physische Entwicklung von jungen Menschen fördern?

Die Expertise des DRK mit dem Titel „Gesundheit und Bildungsgerechtigkeit – Impulse zur Resilienzförderung am Lern- und Lebensort Schule“ greift diese Frage aus drei fachlichen Perspektiven auf:

  • (A) aus einer biologischneurowissenschaftlichen Perspektive (Carmen Deffner),
  • (B) einer diversityorientierten/diskriminierungs-kritischen Perspektive (Dr. Nkechi Madubuko) und
  • (C) aus einer Körper & Bewegungs-/embodiment-orientierten Perspektive (Dr. Christina Breuer).
Ziele der Expertise, die das DRK im Rahmen der Zusammenarbeit im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit herausgibt, sind:
  • (1) Antworten auf die oben aufgeworfene Frage finden,
  • (2) Fach- und Leitungskräften Kompetenzen und Impulse zur Resilienzförderung vermitteln,
  • (3) Gesellschaftliche Benachteiligung abbauen, indem die Bedürfnisse von jungen Menschen wahrgenommen & durch Schule strukturell in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden.

Im Mittelpunkt der Fachtagung steht die Veröffentlichung der Expertise. Die drei Autorinnen werden anwesend sein und ihre Inhalte mit jeweils einem Kurzinput sowie vertiefend einem Workshop vorstellen. Zudem wird in weiteren Inputs die Bedeutung von Bewegung und Tanz für Menschen in besonderen Lebenslagen verdeutlicht (Jo Parkes) und abschließend aufgezeigt, wie Resilienzförderung an einer Schule praktisch umgesetzt werden kann (Stefanie Schopp).

Das Programm und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

In eigener Sache

Mit diesem Monatsreport verabschiedet sich das Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen Gesamtverband in die wohlverdiente Sommerpause.

Der nächste Report wird wie gewohnt im August erscheinen. Wir wünschen Ihnen für die schönsten Wochen des Jahres alles Gute, vor allem aber Zeit um sich zu erholen und den Dingen nachgehen zu können, für die im beruflichen Alltag oft nicht genug Zeit bleibt.
Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 26. Juni 2019
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