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Monatsreport 06-22

Monatsreport 06-22

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

 

Der Sommer, eine Jahreszeit, die für viele Menschen mit Urlaub, Unbeschwertheit und Leichtigkeit verbunden ist, steht vor der Tür. Viele junge Menschen erhalten in diesen Tagen und Wochen ihre Abschlusszeugnisse. Die meisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen können sich über das Erreichte freuen und sich von den Mühen der Schul- oder Berufsausbildung erholen. Vergessen wir dabei aber nicht die jungen Menschen, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben, oder die sich wiederholt erfolglos um einen Platz für eine betriebliche oder schulische Ausbildung beworben haben. Ihnen muss unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung gelten. Die Jugendsozialarbeit ist hier gefordert, die Lebenssituation dieser jungen Menschen besonders im Blick zu behalten, ihre sozialanwaltliche Funktion in der Durchsetzung ihrer Rechte wahrzunehmen und ihnen Hilfsangebote zu unterbreiten.

Der Monatsreport legt jetzt selbst eine Sommerpause ein und meldet sich im August 2022 wie gewohnt zu aktuellen Themen der Jugendsozialarbeit zurück. Bis dahin wünschen wir unseren Leser*innen einen schönen Sommer und eine erholsame Zeit,

Ihr Team der Jugendsozialarbeit


 

Aktuelles


Kommission zur Erstellung des 17. Kinder- und Jugendbericht berufen

Die Bundesregierung ist gesetzlich dazu verpflichtet, in jeder Legislaturperiode, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen "Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe" vorzulegen. Mit der Ausarbeitung des Berichtes wird jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt. Der erste "Bericht über die Lage der Jugend" erschien 1965. Der 17. Kinder- und Jugendbericht wird für diese Legislaturperiode wie schon der 14. KJB einen Überblick über die Gesamtsituation der jungen Menschen und der Kinder- und Jugendhilfe vermitteln. 

Bundesjugendministerin Lisa Paus: "In Deutschland leben 22 Millionen Menschen, die unter 27 Jahren alt sind. Sie alle sollen gut und sicher aufwachsen und leben - trotz der vielfältigen Herausforderungen der aktuellen Zeit. Die Themen Pandemie, Krieg und Klimawandel bewegen die junge Generation. Gleichzeitig ist auch klar: Damit sich junge Menschen in unsere diversen Gesellschaft zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln, die sensibel für Vielfalt sind, brauchen sie Unterstützung. Die Kinder- und Jugendhilfe leistet einen wichtigen Beitrag zum guten Aufwachsen. Der neue Kinder- und Jugendbericht soll aufzeigen, wie ihre Angebote und Leistungen weiterentwickelt werden müssen." 

Bundesjugendministerin Lisa Paus hat am 15. Juni im Namen der Bundesregierung 14 Wissenschaftler*innen und erfahrene Persönlichkeiten aus der Praxis beauftragt den 17. Kinder- und Jugendbericht (KJB) zu erstellen.

Zur Berichtskommission gehören:

  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Goethe-Universität Frankfurt am Main 
  • Lorenz Bahr, Landschaftsverband Rheinland, Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter 
  • Prof. Dr. Karin Böllert, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ 
  • Prof. Dr. Peter Cloos, Stiftung Universität Hildesheim
  • Prof. Dr. Jörg Fischer, Fachhochschule Erfurt
  • Marion von zur Gathen, Paritätischer Gesamtverband
  • Prof. Dr. Benedikt Hopmann, Universität Siegen
  • Prof. Dr. Davina Höblich, Hochschule RheinMain
  • Prof. Dr. Nadia Kutscher, Universität zu Köln
  • Dominik Ringler, Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg
  • Prof. Dr. Philipp Sandermann, Leuphana Universität Lüneburg
  • Dr. Talibe Süzen, Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt
  • Prof. Dr. Martin Wazlawik, Hochschule Hannover
  • Dr. Gabriele Weitzmann, Bayerischer Jugendring

Eine eigene Geschäftsstelle beim Deutschen Jugendinstitut (DJI) unterstützt die Kommission inhaltlich und organisatorisch. 

Den Vorsitz der Jugendberichtskommission hat Prof. Dr. Karin Böllert inne. Sie ist Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ und lehrt Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe an der Universität Münster. 


Der Paritätische Gesamtverband freut sich über die Berufung von Frau Marion von zur Gathen - Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit beim Paritätischen Gesamtverband - in die Kommission. 

 

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht den überarbeiteten Überblick zur beruflichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland 

Die deutsche Berufslandschaft unterliegt einem stetigen Wandel. Eine hilfreiche Orientierung zu aktuellen beruflichen Bildungsmöglichkeiten bietet dabei die  vom BIBB veröffentlichte, novellierte GOVET-Broschüre „Berufliche Aus- und Weiterbildung. Überblick über die beruflichen Qualifizierungsmöglichkeiten in Deutschland“.

Die Broschüre bietet Einblicke in Ausbildungsarten und ‐stufen sowie Berufsbezeichnungen. Sie gibt dabei einen systematischen Überblick über die Berufs‐ und Ausbildungslandschaft in Deutschland. Neben der Erstausbildung werden auch die Möglichkeiten der Fort‐ und Weiterbildung thematisiert. Die unterschiedlichen Abschlüsse werden dabei in die Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmens eingeordnet. 

Hier finden Sie die GOVET-Broschüre zum Download (PDF).

 

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur qualitativen Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX veröffentlicht 

Die veröffentlichte Empfehlung hat sich zum Ziel gesetzt, die systematische und verbindliche Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX zu stärken bzw. aufzubauen. Im Fokus des Papiers stehen junge Menschen, die Schwierigkeiten haben, den Übergang von der Schule in den Beruf zu meistern. 
Der Deutsche Verein zeigt auf, an welchen Schnittstellen die Abstimmung einer gemeinsamen Integrations- und Hilfeplanung unter Beteiligung des jungen Menschen erfordert. Arbeitsagenturen, Jobcenter und Träger der Jugendhilfe müssten besser kooperieren, damit Jugendliche nicht durch das System fallen. Der Deutsche Verein empfiehlt daher den Auf- bzw. Ausbau einer systematischen Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen, Jobcenter und Träger der Jugendhilfe in möglichst allen Kommunen. Aufgezeigt werden Bedingungen für ein gutes Gelingen – ohne ein einheitliches Modell vorzugeben.

Maßgebliche Themenfelder einer erfolgreichen Zusammenarbeit als Verantwortungsgemeinschaft in jugendgerechten Weise und unter Einbezug der jungen Menschen sind hierbei:

  • Die individuelle Förderplanung (vom Erstkontakt bis zum Fallabschluss).
  • Das Zusammenwirken bei einem Wechsel der Zuständigkeit.
  • Die abgestimmte Planung von Angeboten und Maßnahmen für junge Menschen.
  • Die gegenseitige Information über Unterstützungsbedarfe unter Einbeziehung des jungen Menschen und Einhaltung des Datenschutzes.
Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Vereins (PDF).


Kultusministerkonferenz verabschiedet Leitlinien für die Beschulung von Geflüchteten aus der Ukraine

Die Kultusminister*innen der Länder haben Leitlinien für die Beschulung von Geflüchteten aus der Ukraine verabschiedet, die zunächst bis zu den Sommerferien gelten. Die Länder stellen mit ihrem Beschluss sicher, dass sie im Rahmen ihrer bestehenden und erprobten Konzepte zur Integration den aktuell über 100.000 zugewanderten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zu ihrem Recht auf Bildung verhelfen. Im wöchentlichen Rhythmus veröffentlichen die Länder auf der Website der Kultusministerkonferenz (KMK) Zahlen zu geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine.

Zur besseren Koordinierung hat die KMK bereits im März eine Task Force Ukraine eingerichtet, um geflüchteten ukrainischen Schüler*innen Lehrkräften schnell zu helfen und gemeinsam die Fragen zu klären und zu koordinieren.


Folgende Leitlinien gelten vorerst:

  • Schulpflicht: Die jeweils auf Landesebene bestehenden Regelungen zur Schulpflicht gelten auch für ukrainische Geflüchtete
  • Integration/Spracherwerb: Die Kinder und Jugendlichen sollen in das deutsche Schulsystem integriert werden. Ein Teil der Geflüchteten wird derzeit in Willkommensklassen/Vorbereitungsgruppen o. Ä. – mit besonderer Schwerpunktsetzung auf den Spracherwerb – unterrichtet. Der Erwerb der Bildungssprache Deutsch wird durch systematische Angebote in Deutsch als Zweitsprache sowie die baldige Integration in den Fachunterricht ermöglicht. Die Schüler*innen können zusätzlich auch ukrainische Online-Lernangebote wahrnehmen, sofern diese verfügbar sind.
  • Beschäftigung ukrainischer Lehrkräfte: Die Länder haben sich bereits auf Eckpunkte zur Einstellung von ukrainischem pädagogischem Personal geeinigt. Durch ein beschleunigtes Verfahren sind schon jetzt zahlreiche ukrainische Kräfte in den Schulen tätig.
  • Ukrainisches Lehrmaterial und Informationen über die Ukraine: Die Länder haben bereits ukrainisches Unterrichtsmaterial durch das FWU im großen Umfang gesichert. Zudem wurden in Zusammenarbeit mit Stiftungen Informationsmaterialien für deutsche Lehrkräfte erstellt, die das ukrainische Schulsystem sowie Kultur und Bräuche der Ukraine erklären. Neben den in den Ländern bereits existierenden Übersichten zu DaZ-Materialien wird auch länderübergreifend eine Übersicht erstellt und werden die Materialien den Schulen zugänglich gemacht.
  • Psychologische und soziale Betreuung: Viele der Geflüchteten benötigen psychosoziale Unterstützung. Die vorhandenen Kapazitäten werden hierfür genutzt und ggf. erweitert. Wo es möglich ist, werden hierfür auch ukrainische Fachkräfte einbezogen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leitlinien der KMK (Weblink).

 

Sprachförderungs- und Willkommensangebote für Menschen aus der Ukraine

Fast sechs Millionen Menschen sind bis Ende März aus der Ukraine geflohen, mehr als 610.000 davon nach Deutschland, überwiegend Frauen und Kinder. Nach dem ersten Ankommen in Sicherheit sollen sie möglichst schnell Deutsch lernen können, um sich in Deutschland selbstständig zurechtfinden und einleben zu können. Uta Saumweber-Meyer, Abteilungsleiterin für Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), erklärt, wie eine rasche Sprachförderung gelingen kann und welche unterschiedlichen Sprachförder- und Willkommensangebote zur Verfügung stehen.

Hier geht es zum vollständigen Interview mit Uta Saumweber-Meyer (Weblink).


Paritätischer stellt Liste mit Förderprogrammen zur Digitalisierung zur Verfügung 

Bisher sind Online-Präsenz, Aktivität und Reichweite sozialer Organisationen insbesondere in den sozialen Medien insgesamt noch relativ gering. Dies hat auch spürbare Auswirkungen auf die Entwicklung thematischer Debatten. Soziale Werte, für die die Freie Wohlfahrtspflege und ihre Mitglieder stehen, finden teilweise nur unzureichend Berücksichtigung in der virtuellen Kommunikationsarena. Mit dem Projekt #GleichImNetz möchte der Paritätische seinen Beitrag zu einer Veränderung in diesem Bereich leisten.

Zahlreiche Förderprogramme von öffentlichen Trägern oder Stiftungen dienen maßgeblich oder in Teilaspekten dazu, den digitalen Wandel voranzutreiben. Deshalb hat der Paritätische im Rahmen von #GleichImNetz eine Liste aktueller Programme veröffentlicht, die für Träger der Sozialen Arbeit (oder Kooperationsprojekte), die die angegebenen Förderprofile erfüllen, von Interesse sein könnten.

Hier geht es zur Liste der aktuellen Förderprogramme (Weblink).

Neues aus dem Kooperationsverbund

 

Stellungnahme des Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zur Neukonzeption des Fachkonzeptes für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit hat ein neues Fachkonzept für die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) veröffentlicht. Es löst die aus dem Jahr 2012 stammenden Richtlinien für diese Maßnahmen ab und entwickelt sie zeitgemäß weiter. Zur Vorbereitung auf einen „Arbeitsmarkt 4.0“ ist etwa die erweiterte Vermittlung von IT- und Medienkompetenzen vorgesehen. Neu ist die Einteilung der BvB in Förderzielbereiche mit verschiedenen Förder- und Qualifizierungssequenzen. Sie können für die jungen Teilnehmenden individuell und flexibel zusammengestellt werden. Ferner soll nicht nur auf die Aufnahme einer betrieblichen, sondern auch einer schulischen Berufsausbildung vorbereitet werden. Die Regelförderdauer kann künftig bis zu zwölf Monate betragen. 
Der Veröffentlichung des weiterentwickelten Fachkonzepts ging ein breit angelegter Beteiligungsprozess voran, bei dem die Erfahrungen aus der Praxis der Träger und Einrichtungen diskutiert wurden und auch Jugendliche und Bundesorganisationen zu Wort kamen. In einer schriftlichen Stellungnahme begrüßt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit die Flexibilität, die das neue Fachkonzept ermöglicht. Eine konsequente teilnehmer*innenorientierte und jugendgerechte Ausgestaltung von BvB, die den individuellen Bedarfen junger Menschen gerecht werden kann, soll erreicht werden. Im Hinblick auf eine inklusive Ausrichtung müssen das Fachkonzept und seine Praxisumsetzung kontinuierlich überprüft werden. Eine besondere Bedeutung kommt der Kompetenzfeststellung zu, die der Kooperationsverbund genauso begrüßt wie die Stärkung der digitalen Kompetenzen der Teilnehmenden und die neuen Möglichkeiten zur Teilnahme in Teilzeit. Hingewiesen sei allerdings darauf, dass die digitale Ausstattung von gemeinnützigen (Bildungs-)Trägern bisher nicht ausreichend gefördert wurde, die kommerziellen Bildungsträger hatten Zugangsmöglichkeiten über Förderprogramme der Wirtschaft.

Hier steht die Stellungnahme des KV JSA zum Download bereit (PDF).

Veranstaltungen

Bundesjugendkonferenz 2022

Jetzt mitmachen und jungen Menschen aus der Jugendsozialarbeit über Videobotschaften eine Stimme geben!

Vom 2.-4. September 2022 findet im Zweijahresturnus die nächste Bundesjugendkonferenz statt als Live-Veranstaltung mit einer begrenzten Anzahl von Plätzen. 

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit bittet die Projekte der Jugendsozialarbeit vor Ort zu überlegen, ob eine begleitete Teilnahme an der BundesJugendKonferenz 2022 in Berlin von einigen Jugendlichen möglich ist.  Dann bitte umgehend mit Katrin Gödeke - Projektkoordination - Servicestelle Jugendstrategie ( E-Mail: jugendstrategie@stiftung-spi.de ) Kontakt aufnehmen. Die Sachkosten (Übernachtung, Fahrtkosten) werden vom BMFSFJ übernommen, Essen wird zur Verfügung gestellt. Die Servicestelle Jugendstrategie freut sich über die Teilnahme von (begleiteten) Jugendlichen aus dem Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit.

Hier geht es zur Website der Bundesjugendkonferenz.

Auf Anregung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit gibt es zudem die Möglichkeit, kurze Videobotschaften zu den Erwartungen der jungen Menschen an die Bundespolitik zu erstellen. Diese Videos werden auf der Seite der Bundesjugendkonferenz schon vor der Veranstaltung online gestellt und die Botschaften/Forderungen werden den Vertreter*innen aus der Politik und den Ministerien mitgegeben.

Hier geht es zu allen wichtigen Infos zu den Videos (Länge, Inhalte, Datenschutz, Versand) (Weblink).
Oben: Photo by Helena Lopes on Unsplash.
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