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Monatsreport 09-17

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 09-17

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Das Hin und Her ums SGB VIII in der 18. Legislaturperiode ist (fast) vorbei.

Soll man sich freuen, soll man traurig sein? Am 22. September 2017 wurde der TOP 6 "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG" abermals kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrats genommen. Da der Bundesrat irgendwann zu einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz Stellung beziehen muss, dürfte das definitive und rechtliche Aus für das KJSG am 3. November 2017 in der nächsten Bundesratssitzung kommen. Politisch kann man davon ausgehen, dass das Gesetzesvorhaben schlicht gescheitert ist.

Damit stehen alle notwendigen Gestaltungsaufgaben im Hinblick auf das SGB VIII auf der Agenda für die 19. Legislaturperiode – bei ungewisser Koalition und ungewisser Hausspitze im BMFSFJ. Vielleicht sollte man diesmal davon absehen, alle komplexen Materien in einen Entwurf packen zu wollen, sondern kleinere Pakete schnüren und die jeweiligen Themen durch qualifizierte Beteiligungsverfahren vorbereiten.

Im Hinblick auf die notwendige inklusive Gestaltung des SGB VIII muss die inklusive Entwicklung der Infrastruktur und deren Finanzierung mit auf die Agenda. Ein fachlicher Fortschritt wäre es, wenn die Einbeziehung von jungen Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen so ausgestaltet würde, dass die Hilfe zur Erziehung als eigener Leistungsbereich erhalten bleibt und die Hilfeplanung ihren sensiblen Kommunikations- und Aushandlungscharakter bewahrt und nicht unter Expertenbeteiligungen, Diagnose- und Klassifikationsvorgaben begraben wird.

Für eine Neuregelung der Betriebserlaubnisverfahren und Auslandmaßnahmen sind taugliche Vorarbeiten da, sie benötigen noch einigen diskursiven Feinschliff.

Neuregelungen im Hinblick auf die Pflegekinderhilfe und die Rechtsstellung der Herkunftseltern sind überfällig – aber auch schwierig. Mit dem Dialogforum Pflegekinderhilfe gibt es hierzu aber eine Beteiligungsstruktur, durch die die Konflikte bearbeitbar geworden sind.

Die Rechtsstellung und Situation junger Volljähriger und Care Leaver muss dringend verbessert werden – da sind sich eigentlich im Fachdiskurs alle einig: Das sollte man deshalb schnell angehen können. Und in diesem Päckchen könnten dann auch Verbesserungen der Rechte junger Menschen durch Beratungsansprüche und Ombudsstellen mitbehandelt werden.

Die zuverlässige Förderung und Betreuung von Grundschulkindern steht auf der To-Do-Liste der Kinder- und Jugendhilfe und der Gleichstellungspolitik. Aus den letzten 25 Jahren wissen wir, dass sich ohne Rechtsansprüche da nichts bewegen wird.

Statt ständig Parolen von "Weiterentwicklung und Steuerung" der Hilfe zur Erziehung und "Sozialraumorientierung" in die Welt zu blasen, könnte man sich mal Gedanken darüber machen, wie junge Menschen, die erkennbar in belasteten Situationen leben, frühzeitige Hilfeangebote zuverlässig erreichen können, man könnte das ein Ernst-Nehmen von Präventionsversprechen nennen.

Im Hinblick auf junge geflüchtete Menschen gibt es derzeit keinen jugendhilferechtlichen Handlungsbedarf – wohl aber jede Menge praktischer Verbesserungsnotwendigkeiten.

Es gibt viel zu tun, vielleicht macht es Sinn, nicht alles in ein Gesetzespaket zu packen.

Es bleibt also spannend und erfordert weiter alle Achtsamkeit der Fachlichkeit.

Zwischenruf: Plädoyer für eine genderbewusste Ausbildungsförderung

In diesen Wochen beginnen wieder rund 700.000 junge Menschen in Deutschland eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung. Etwa zwei Drittel von ihnen münden in eine duale Berufsausbildung, ein Drittel in eine schulische Ausbildung ein. Bei den vollzeitschulischen Berufsausbildungen ist jede vierte Ausbildung im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen. Der Bereich ist damit besonders stark vertreten.

Auffallend ist allerdings, dass der Anteil der jungen Frauen an den neu aufgenommenen dualen Berufsausbildungen sinkt. Bei den schulischen Berufsausbildungen im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialbereich sind hingegen die Frauen besonders stark vertreten.

Was aber heißt das für die Ausbildungsförderung von jungen Frauen, wenn sich unterstützende Maßnahmen zur Erleichterung der Ausbildung, zur schulischen und sozialpädagogischen Hilfestellung, zur Unterstützung der beteiligten Betriebe ausschließlich auf die betrieblichen Ausbildungsverhältnisse beziehen, wenn nach dem Motto verfahren wird: "Duale Ausbildung hat Vorfahrt"?

Lesen Sie hierzu unseren aktuellen Zwischenruf. Darin wird ein bildungspolitisches Umdenken in der Berufsausbildung gefordert.

http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/bundestagswahl-2017/unsere-forderungen/meinungen-und-positionen/plaedoyer-fuer-eine-genderbewusste-ausbildungsfoerderung/

Digitalisierung und die Jugendsozialarbeit

Die Nutzung digitaler Medien ist für junge Menschen längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Bereits 2014 verfügten 95 Prozent über ein Smartphone (2006 waren es lediglich 2 Prozent) mit dem sie interaktiv unterwegs sind. Die hauptsächliche Nutzung dient mit 40 Prozent der Kommunikation über Chats, Mails und Messengerdiensten. An zweiter Stelle steht Unterhaltung mit Musik und Videos sowie die Suche nach Informationen.

Die virtuellen Welten der jungen Menschen sind jedoch vielfältig. Hierzu gehören (mindestens) auch: Kommunikation, Identitätsarbeit, Konsum, Unterhaltung, Internet der Dinge, Lernen/Bildung und Arbeitswelt. Demnach ist die digitale Nutzung weitreichend. Allerdings steht die Gestaltung und Nutzung dieser Bereiche nicht allen jungen Menschen gleichermaßen offen. So setzt die aktive Teilhabe Medienkompetenz voraus, um z.B. an Onlinediskussionen, Petitionen oder Flashmobs teilzunehmen. Die bisher eingesetzten Mittel zur ePartizipation sind für benachteiligte Jugendliche jedoch oft nicht geeignet.

Auch barrierefreie Internetseiten werden vielfach nicht in ausreichendem Maße angeboten, eine Verpflichtung hierzu gibt es nicht. Diese besteht lediglich für öffentliche Seiten. Allerdings sind diese Seiten für Jugendliche mit Handicaps meist uninteressant. Die Gestaltung eigener Seiten oder das Erstellen von Videos erfordert technisches Wissen, was regelhaft nur in wenigen Schulen vermittelt wird.

Für die späteren Berufschancen ist dies alles nicht ohne Folgen für die jungen Menschen. Während junge Menschen durch digitale Innovationen und neue Technologien erweiterte Möglichkeiten der Lebensgestaltung und Selbstwirksamkeit erlangen können, besteht die Gefahr, dass die bereits jetzt benachteiligten jungen Menschen von diesen Entwicklungen abgehängt, weiter marginalisiert werden.

Der 15. Kinder- und Jugendbericht spricht hier eine deutliche Sprache. Er konstatiert eine sich verfestigende "digitale Spaltung" der Gesellschaft. Auch "die" Bildungsinstanz Schule ist in dieser Frage nicht zukunftsfest aufgestellt. Sie ist oft weder personell noch didaktisch und erst recht nicht von der Infrastruktur her in der Lage, in angemessener Breite und Tiefe digitale Kenntnisse zu vermitteln.

Die Jugendsozialarbeit muss sich für die Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen entsprechend aufstellen. Dafür muss sie die Digitalisierung nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern die Jugendlichen hierbei kompetent begleiten und unterstützen. Das setzt voraus, dass die Jugendsozialarbeit Risiken und Chancen jeweils erkennt und an die eigenen Handlungsoptionen anpasst. Dies heißt: Grundkompetenzen erwerben, Fortbilden, Anpassungsschulungen realisieren, stets zu Modifikationen bereit und in der Lage sein. Auch die Ausstattungsfrage ist seitens der Jugendsozialarbeit zu klären. Und das nicht einmal, sondern als Daueraufgabe der kontinuierlichen Aktualisierung und Wartung von Software, Hardware und pädagogischen Konzepten und Werkzeugen. Vordringlich jedoch muss sich die Jugendsozialarbeit zu dem Komplex fachlich und politisch positionieren. Allein auf Medienkompetenz zu setzen ist für die Jugendsozialarbeit zu kurz gedacht. Auch ist es angeraten, sich nach "Verbündeten" umzusehen, da dies eine ressourcenzehrende und anspruchsvolle Aufgabe sein wird, die mit Sicherheit nicht nebenbei erledigt werden kann.

"Für eine inklusive Bildung in Deutschland" – Resolution der Deutschen UNESCO-Kommission* im Rahmen ihrer 77. Hauptversammlung vom 30. Juni 2017

Mit der Resolution werden Bundestag und Bundesregierung u.a. aufgefordert, ein mit Ländern und Kommunen abgestimmtes und mit ausreichenden Ressourcen versehenes Programm zur Förderung der inklusiven Bildung, von der frühkindlichen Bildung bis zum Übergang von der Schule in die Arbeitswelt und zu Möglichkeiten der Weiterbildung, aufzulegen, das u.a. die Unterstützung regionaler Inklusionsnetzwerke sowie bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen enthält.

http://www.unesco.de/infothek/dokumente/resolutionen-duk/resolution-fuer-eine-inklusive-bildung-in-deutschland.html

Das Leitprinzip einer inklusiven Bildung wurde bereits in mehreren Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission gewürdigt. Das deutsche Bildungssystem ist jedoch – trotz vieler Fortschritte – noch weit davon entfernt, inklusive Bildung für alle Menschen zu verwirklichen. Daher weist die Deutsche UNESCO-Kommission im neuen Rahmen der Bildungsagenda 2030 erneut auf die Bedeutung inklusiver Bildung hin.

Hintergrund: Die Vereinten Nationen haben im September 2015 Ziele nachhaltiger Entwicklung (SDGs) für die gesamte Staatengemeinschaft verabschiedet. Integraler Bestandteil der SDGs ist eine globale Bildungsagenda für die Jahre 2016 bis 2030, für die die UNESCO im UN-System federführend ist. Das Bildungsziel innerhalb der nachhaltigen Entwicklungsagenda lautet: "Bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sicherstellen sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen fördern".

https://www.unesco.de/bildung/bildung-2030.html

*Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) ist Deutschlands Mittlerorganisation für multilaterale Politik in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Als Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik trägt die DUK zur Verständigung zwischen den Kulturen und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und seinen internationalen Partnern bei. Ihre Aufgabe ist es, die Bundesregierung, den Bundestag und die übrigen zuständigen Stellen in allen Fragen zu beraten, die sich aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der UNESCO ergeben.

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Grundzüge für die weitere Arbeit im Kooperationsverbund

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit wird ab 1.1.2018 seine Arbeit in einer neuen Struktur fortsetzen. Anders als bisher, wird er seine fachliche Arbeit nicht mehr über eine Stabsstelle koordinieren, sondern das Federführungsprinzip stärken, den gegenseitigen fachlichen Austausch intensivieren sowie für das Sprechersystem ein festgelegtes, zweijähriges Rotationsprinzip einführen. In 2016/17 lag die Federführung bei Christine Giersen von der BAG EJSA. Anfang 2018 wird Birgit Beierling vom Paritätischen diese Funktion übernehmen. Unterstützt wird sie dabei jeweils von der/dem Vorgänger*in sowie ihrem oder ihrer Nachfolger*in. Mit dieser Form der Flankierung der Sprecherfunktion erhofft sich der Kooperationsverbund eine möglichst hohe Kontinuität bei der fachpolitischen Vertretung und wenig Reibungsverluste bei den jeweiligen Übergängen.

Die Sicherstellung der Fachzeitschrift "DREIZEHN", die Pflege und Arbeit am Internetauftritt sowie die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit wird zukünftig von der BAG EJSA übernommen, alle bundeszentralen Träger der Jugendsozialarbeit beteiligen sich zu gleichen Teilen an den hiermit verbundenen Kosten.

Um dem Ganzen auch einen möglichst verbindlichen Rahmen zu geben, haben sich die bundeszentralen Träger auf eine gemeinsame Geschäftsordnung verständigt.

Sanktionsregelungen im SGB II für Unter-25-Jährige entschärfen!

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat in einem im Juli versandten Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Ausschüsse "Arbeit und Soziales" und "Familie, Senioren, Frauen und Jugend" dazu aufgefordert, die verschärften Sanktionsregeln für Unter-25-Jährige abzuschaffen. Integration und Teilhabe sind nicht mittels finanzieller Repressionen zu erreichen, so die Einschätzung aus der Praxis der Jugendsozialarbeit. Eine gelingende Integration junger Menschen in Ausbildung und Arbeit braucht individuelle, langfristige und verlässliche Begleitung und Betreuung. Eine kurze Darstellung (Zwischenruf) und ein ausführlicheres Hintergrundpapier geben weitere Informationen.
Zum Zwischenruf (PDF, 188 KB)
Zum Hintergrundpapier (PDF, 213 KB)

Assistierte Ausbildung – Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Fachkonzeptes und der Rahmenbedingungen des § 130 SGB III

Die Assistierte Ausbildung wurde 2015 als Förderinstrument im SGB III verankert (§ 130 SGB III) - zunächst befristet bis einschließlich 2018. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hatte 2014 gefordert, bestehende Praxiserfahrungen mit der As-sistierten Ausbildung zu nutzen und die Assistierte Ausbildung für das gesamte Bundesgebiet zugänglich zu machen. Zwei Jahre nach deren bundesweiten Einführung herrscht Einigkeit darüber, dass eine professionelle Ausbildungsbegleitung eine wirksame und nachhaltige Unterstützung in der Ausbildung darstellt.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert in seiner Ende August veröffentlichten Stellungnahme die zukünftige Bundesregierung auf, das Förderinstrument über 2018 hinaus zu erhalten und die Weiterentwicklung des Fachkonzeptes zu initiieren. Die Bundesagentur für Arbeit möge den Maßnahmecharakter der Assistierten Ausbildung zugunsten einer jeweils individuell zugeschnittenen pädagogischen Ausbildungsbegleitung aufgeben.

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Veranstaltungen im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit

Ankündigung: Fachtagung Jugendsozialarbeit in Bewegung - Körper & Bewegung im Kontext von Prävention und Intervention am 17./18.10.2017 in Berlin

Körper und Bewegung werden – auch in der Jugendsozialarbeit – bislang wenig systematisch in den Blick genommen und für die eigene Arbeit nutzbar gemacht. Im Mittelpunkt der bundesweiten Fachtagung steht daher der Themenkomplex Körper und Bewegung.

In verschiedenen Praxisworkshops sollen die Möglichkeiten an Prävention und Intervention veranschaulicht werden. Der Fokus liegt dabei auf dem eigenen Erleben verschiedener Methoden und Ansätze. Die einführenden Vorträge befassen sich mit der Frage nach Schnittmengen und Unterschiedlichkeiten zwischen Kulturarbeit und Sozialer Arbeit/Jugendsozialarbeit sowie dem Thema Persönlichkeitsentwicklung durch Tanz.

Ziel der Fachtagung ist es, neue Impulse für die Fachpraxis sowie den Fachdiskurs zu setzen. Es sind keine besonderen Tanz- oder Bewegungserfahrungen erforderlich.

Die Fachtagung richtet sich an Fachkräfte, Verantwortliche bei Trägern bzw. in Kommunen sowie Multiplikator*innen aus Schule, der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Jugendsozialarbeit.

Die Veranstaltung wird federführend durch das Deutsche Rote Kreuz – Generalsekretariat (Team 41– Gesellschaftliche Trends und Innovationen) im Rahmen der Aufgaben im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit durchgeführt.
Tagungsflyer (PDF, 882 KB)

Ankündigung: Ländlicher Raum (LR). Zukunftsort oder Abstellgleis? - Jugendsozialarbeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit am 26.10.2017 in Riesa

Ländliche Regionen sind in vielerlei Hinsicht benachteiligt: Die Anzahl junger Menschen fällt tendenziell, die soziokulturelle sowie lebensweltnahe Infrastruktur entwickelt sich rückläufig. Weite Wege und langsamerer Ausbau von Medien sowie mangelnde Anbindung an das ÖPNV-Netz kennzeichnen bevölkerungsärmere Gebiete. Ein Kreislauf, der unaufhaltsam scheint. Seitens der Politik wird zu wenig entgegengesteuert.

Welche Auswirkungen haben diese Umstände auf die Perspektiven junger Menschen am Übergang Schule-Beruf? Wie begegnen Kommunen und Landkreise gezielt diesen Entwicklungen?

Im Rahmen der Fachtagung werden aktuelle Befunde aus Wissenschaft und Politik vorgestellt, Beispiele aus der Praxis, wesentliche Herausforderungen sowie Lösungsideen diskutiert. Die Beteiligung von Jugendlichen bereichert den Tagungsverlauf und ermöglicht uns allen einen Perspektivwechsel.

Die Fachtagung richtet sich an alle Fachkräfte der Jugendsozialarbeit, an Mitarbeitende in den Jugendämtern, Jobcentern und Agenturen für Arbeit, an Verantwortliche bei freien Trägern sowie an alle Interessierte.

Veranstalterin: BAG ÖRT – Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit
Veranstaltungsankündigung (PDF, 338 KB)
Das Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 28. September 2017
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