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Monatsreport 09-18

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Monatsreport 09-18
 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Arbeitshilfe "Die Ausbildungsduldung -
Praxistipps und Hintergründe" aktualisiert

Am 6. August 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, mit welchem erstmals ausdrücklich der Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Die vorliegende aktualisierte Arbeitshilfe erläutert die einzelnen Voraussetzungen genauer und berücksichtigt neben den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums auch die Länder-Erlasse sowie die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung. Zwar richtet sich unsere Arbeitshilfe in erster Linie an die Beratungspraxis selbst, aber die Erfahrung zeigt, dass sie weite Kreise zieht und immer noch viel Unwissenheit darüber herrscht, wer bei Rückfragen helfen kann. So sind den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern z.B.  die Jugendmigrationsdienste, die sog. Bleiberechtsnetzwerke oder aber Patenschafts- und Ehrenamtsprogramme nicht unbedingt bekannt. Daher haben wir die 2. Auflage der Arbeitshilfe um eine entsprechende Rubrik „Ansprechpartner/-innen“ ergänzt. Diese ist keineswegs als abschließend zu verstehen, sondern lediglich der Versuch, die Kenntnis über die verschiedenen engagierten Akteure zu erweitern. Autorin der Arbeitshilfe ist Kirsten Eichler, Mitarbeiterin der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster. Die Arbeitshilfe steht lediglich als pdf zum Download zur Verfügung, es gibt keine Druckversion. Sie gibt den Stand am 18.07.2018 wieder. Für Anmerkungen und die Übersendung weiterer Rechtsprechung oder Anwendungshinweise aus den Ländern sind wir Ihnen dankbar.

Sie finden die Arbeitshilfe auf unserer Homepage.

Veranstaltungen

Fachtag der LAG Jugendsozialarbeit Bayern
„Perspektive AJS: Qualität und Weiterentwicklung in der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit“
am 25. Oktober 2018 in Nürnberg

Die AJS in Bayern ist ein Angebot für sozial benachteiligte junge Menschen (nach § 13 SGB VIII), um den Übergang in ein eigenverantwortliches Leben und ins Arbeitsleben zu bewältigen. Die Jugendwerkstätten als Einrichtungen der AJS sollen dafür passgenau den Weg bereiten. Die besondere Qualität und die Wirkung dieser Angebote stehen im Zentrum des Fachtags. Fragen an die Perspektiven des Arbeitsfeldes bzw. die Rahmenbedingungen der Förderung bilden einen weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung. Denn mehrere Studien belegen eine Veränderung der Zielgruppe und dringende Anpassungen im Arbeitsfeld der AJS: Wie lauten vor diesem Hintergrund die Lösungsansätze für die Zukunft?
Anmeldung bis spätestens 11. Oktober 2018, hier geht's zum PDF.

Internationaler Bund, BAG EJSA und BAG KJS unter dem Dach des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit: Fachtagung „Grundbildung in der Jugendsozialarbeit – Chancen. Hürden. Möglichkeiten.“
16. November 2018 in Frankfurt am Main

Rund 7,5 Millionen Menschen können nicht richtig lesen und schreiben. Lese- und Schreibfähigkeit, Grundlagen der Mathematik und grundlegende IT-Kenntnisse – diese Lernfelder markieren den Kern des Grundbildungskanons. Sie sind Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und ein Baustein für Chancengerechtigkeit. Gering ausgeprägte Grundbildung durchzieht weite Teile der Gesellschaft. Dies ist eine wesentliche und prominente Erkenntnis der Level One-Studie (2011). In der Jugend(sozial)arbeit und der jugendpädagogischen Praxis wird das Thema bisher kaum bearbeitet, obwohl auch junge Menschen, deren Schulzeit bildungsbiographisch noch nicht lange zurück liegt, betroffen sind.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat 2016 die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung ausgerufen. Die Dekade und die wesentlichen Akteure in der Grundbildungslandschaft konzentrieren ihre Angebote auf erwachsene funktionale Analphabet*innen. Für die Jugend(sozial)arbeit ist festzuhalten, dass Grundbildung nicht klar verankert und verortet ist. Es gibt entsprechend wenig Orientierung und Wegweiser für Fachkräfte. Die Jugend(sozial)arbeit wirkt ihrem Selbstverständnis nach auf Chancengerechtigkeit für alle Jugendliche hin. Grundbildung ist dabei ein wichtiger Baustein für Chancengerechtigkeit und elementar, um Teilhabe zu ermöglichen. Die Tagung führt mit Vorträgen in die Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung ein und gibt Hinweise für einen Dialog von Grundbildungs-landschaft und Jugend(sozial)arbeit. Angebote für Lese- und Schreibkompetenz und Grundbildung werden in Workshops vorgestellt und diskutiert.

Die Tagung richtet sich an Fachkräfte der Jugendsozialarbeit, der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendberufshilfe und der Alphabetisierung und Grundbildung, sowie Verantwortliche und MultiplikatorInnen bei Trägern, Verbänden und Kommunen.

In seinem Federführungsbereich „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in der Jugendsozialarbeit“ im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, lädt der Internationale Bund (IB) zur Fachtagung „Grundbildung in der Jugendsozialarbeit – Chancen. Hürden. Möglichkeiten.“ ein.
Einladung (PDF)
Anmeldung (bis 10. Oktober 2018, PDF)

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Kooperationsverbund hat zum
Parlamentarischen Frühstück zur Weiterentwicklung
der Assistierten Ausbildung eingeladen

Am 25.09.2018 hat der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zu einem Parlamentarischen Frühstück in die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft eingeladen, um mit Bundestagsabgeordneten, AG- und AN-Vertreter*innenn und Vertreter*innen aus Landesministerien mit eigenen Programmen zur Assistierten Ausbildung über die Weiterentwicklung des Fachkonzeptes zur Assistierten Ausbildung und der zukünftigen gesetzlichen Regelung im § 130 SGB III zu diskutieren. Insbesondere wurde die Konzeptidee der Ausbildungsassistenz vorgestellt und von den Anwesenden mit viel Interesse aufgenommen und diskutiert.
Konzeptidee: Ausbildungsassistenz nach § 130 SGB III (PDF)

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat am 29.08.2018 ein Kurzinformationsblatt zur Umsetzung des § 16h SGB II mit der Jugendhilfe veröffentlicht.

Erst vor zwei Jahren hat der Gesetzgeber mit dem § 16h eine neue Regelung in das Sozialgesetzbuch II aufgenommen, um schwer zu erreichende junge Menschen unter 25 Jahren zukünftig besser unterstützen und fördern zu können. Auch wenn der neue Paragraph bisher nur zögerlich umgesetzt wird - zum Stichtag April 2018 konnten bundesweit lediglich 1500 junge Menschen erreicht werden - sieht der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hierin grundsätzlich eine weitere Möglichkeit, um diese jungen Menschen zu erreichen.

Unabhängig davon weist der Kooperationsverbund Jungendsozialarbeit aber darauf hin, dass die Förderung und Unterstützung von schwer zu erreichenden jungen Menschen zwischen 16 und 25 Jahren vorrangig eine Aufgabe der Jugendsozialarbeit ist. Der Verbund setzt sich daher für eine gemeinsame Gestaltung und Finanzierung der Förderangebote nach § 16h SGB II durch das Jobcenter und die Jugendhilfe vor Ort ein.

Mit der vorliegenden Kurzinformation wendet sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit an die Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen und Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Er will damit die Jugendhilfe über den § 16h SGB II informieren und aufzeigen, wie es gelingen kann, gemeinsam mit dem SGB II-Träger schwer zu erreichende Jugendliche auf dem Weg in die berufliche Orientierung und Ausbildung zu unterstützen. Im Sinne der schwer zu erreichenden jungen Menschen unter 25 Jahren und vor dem Hintergrund bestehender Planungen der Bundesregierung den Jobcentern ab 2019 zusätzlich 50 Millionen Euro pro Jahr für die Umsetzung des § 16h SGB II zur Verfügung zu stellen, sollten diese Informationen auf fruchtbaren Boden fallen.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat am 29.08.2018 einen Zwischenruf veröffentlicht, der die Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen auffordert, die Lebenssituationen von jungen Heranwachsenden im Übergang Schule – Beruf wieder stärker in Jugendhilfeausschüssen zu thematisieren.

Im August und September hat in allen Bundesländern die Schule wieder begonnen. Aber es beginnt nicht nur der Unterricht, sondern für die Schulabgänger*innen auch die Berufsausbildung - eine neue Phase in ihrem Jugendleben. Doch nicht alle Jugendlichen, die die Schule vor den Ferien verlassen haben, waren auf ihrer Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz erfolgreich. Mehr als 80.0000 Jugendliche gingen leer aus, einige unter ihnen brauchen Unterstützung durch die Jugendhilfe, um bald dennoch erfolgreich in die Ausbildung einmünden und eine Berufsausbildung auch abschließen zu können.

Deshalb mahnt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, die Lebenslage junger Menschen am Übergang Schule und Beruf in den Planungsgremien der Jugendhilfe wieder verstärkt zu erörtern. Jugendhilfeausschüsse sowie Jugendhilfeplanung sollen sich wieder intensiv mit Jugendthemen – und hier insbesondere mit der Lebenslage junger Menschen im Übergang Schule-Beruf – beschäftigen.

Wenn jetzt nach den Sommerferien wieder die regelmäßigen Termine von Arbeitsgruppen und Zusammenschlüssen stattfinden und die kommunalen Ausschüsse tagen, sollten sich die Tagesordnungen der Jugendhilfeausschüsse mit der Ausbildungssituation junger Menschen mit geringeren Startchancen intensiv beschäftigen und den jungen Menschen zeigen, dass Jugendhilfeausschüsse aktive und verlässliche Unterstützer für die Integration junger Menschen in Gesellschaft und Arbeit sind.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert alle Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen und kommunalen Planungsgremien auf, sich wieder verstärkt dem Thema des Übergangs junger Menschen in den Beruf zuzuwenden und Jugendliche zu unterstützen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln, ihre Position in der Gesellschaft und ihren Berufsweg zu finden.
„Mehr Jugendthemen in die Jugendhilfeausschüsse bringen!" (Zwischenruf, PDF)

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat am 12.09.018 ein Positionspapier zur Zukunft der Berufseinstiegsbegleitung veröffentlicht.

Seit 2012 ist mit der Berufseinstiegsbegleitung in § 49 SGB III eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden, um Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen zu unterstützen, bei denen sich abzeichnet, dass sie den Schulabschluss nicht erreichen werden oder den Übergang in eine Berufsausbildung nicht ohne Unterstützung bewältigen können.

Mit den Angeboten der Berufseinstiegsbegleitung werden Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf begleitet, damit sie einen Schulabschluss erreichen, eine realistische Berufswahl treffen, einen passenden Ausbildungsplatz finden und erfolgreich in die Ausbildung starten. Die Berufseinstiegsbegleitung ist aus Sicht der Jugendsozialarbeit ein unverzichtbares Instrument, da sie bereits frühzeitig in der Schule ansetzt und durch eine umfassende Begleitung der jungen Menschen von der Schule in die Ausbildung nachhaltig wirken kann.

Allein im Jahr 2017 sind mit der Berufseinstiegsbegleitung rund 32.000 Schüler*innen an etwa 3.000 weiterführenden Schulen gefördert worden. Auch in diesem Schuljahr, das nun auch mit den beiden Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg wieder bundesweit begonnen hat, ist davon auszugehen, dass viele junge Menschen mit der Berufseinstiegsbegleitung Unterstützung erfahren.

Im § 49 SGB III ist eine Kofinanzierung von 50 Prozent durch Dritte vorgesehen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit weist darauf hin, dass diese Kofinanzierung, die aktuell durch das Bundesarbeitsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereitgestellt wird, nur noch bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 gesichert ist. Bund und Länder müssen daher zeitnah die künftige Kofinanzierung zeitnah ab 2020 absichern, damit die Angebote der Berufseinstiegsbegleitung weiterhin und ohne Unterbrechung fortführen zu können.

Um eine Einbettung der Berufseinstiegsbegleitung in den Übergang Schule - Beruf in den einzelnen Bundesländern zu ermöglichen, schlägt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit vor, sowohl regionale als auch schulspezifische Besonderheiten in einem qualitativ weiterentwickelten Fachkonzept zu berücksichtigen. Das Fachkonzept sollte dabei so flexibel gestaltet werden, dass schul- und länderspezifische Anpassungen möglich sind.
„Jugendliche frühzeitig am Übergang Schule – Beruf fördern“ (Positionspapier, PDF)

Veröffentlichungen

Dokumentation des Fachgesprächs
„Ungenutzte Chancen für ein inklusives Ausbildungssystem?“ am 12. Juni 2018 in Berlin.

Dokumentation des Fachgesprächs „Ungenutzte Chancen für ein inklusives Ausbildungssystem?“ am 12. Juni 2018 in Berlin
 
Eingebettet in die Menschenrechtskampagne des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hat der Gesamtverband am 12. Juni 2018 rund 20 Expertinnen und Experten zu dem Fachgespräch „Ungenutzte Chancen für ein inklusives Ausbildungssystem?“ eingeladen.
 
Im Zentrum stand dabei die Frage, wie sich die berufliche Ausbildung flexibilisieren und individualisieren lassen könnte, damit der großen Zahl junger Menschen ohne Berufsabschluss, darunter viele, die als benachteiligt und/oder behindert gelten, der Zugang in Ausbildung und der Weg zum Ausbildungsabschluss im Regelsystem der beruflichen Bildung ermöglicht werden kann.
 
Diskutiert wurde über den „inklusiven Reformbedarf“ des Berufsbildungsgesetzes, das in dieser Legislatur novelliert werden soll, über flexible Instrumente zur individuellen Ausbildungsförderung und -begleitung im Sozialrecht und über Programme und Modellvorhaben zur Förderung inklusiver Ausbildung. Die ungenutzten Chancen für ein inklusives Ausbildungssystem wurden auch aus der Perspektive der UN-BRK differenziert beleuchtet.
Dokumentation "Ungenutzte Chancen für ein inklusives Ausbildungssystem?" (PDF)
Liebe Kollegen und Kolleginnen,

wir melden uns frühherbstlich aus der Sommerpause zurück und wünschen gelingende Tage, bis zum nächsten Monatsreport grüßt:
Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 27. September 2018
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