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Monatsreport 10-17

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 10-17

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Jubiläum verpasst!

Große Ereignisse sollen bekanntermaßen ihre "Schatten voraus werfen" oder, wie im Falle des Jubiläums des Bundesjugendministeriums, eben nicht!

Dabei bestünde ein berechtigter Anlass, denn am 29. Oktober 2017 hat das Bundesjugendministerium seinen 60. Geburtstag. Nur leider feiert es ihn nicht. Während die Familienabteilung des BMFSFJ aus diesem Anlass im Theater am Schiffbauerdamm ein großes Fest mit vielen ehemaligen Ministern und Ministerinnen zelebrierte und auch das Frauenministerium ebenfalls groß gefeiert hat, geht "die Jugend" leer aus. Schade! Zumal auch die Kanzlerin in die Reihe der Jugendministerinnen gehört.

Am 29. Oktober 1957 begann die 2. Amtsperiode von Franz Josef Würmeling, sein neues Ministerium war das Ministerium für Familie und Jugend. Anlässlich dieses Jubiläums sagen wir an dieser Stelle "Herzlichen Glückwunsch".

Zwischenruf: Zwei Schritte vor, einer zurück!? - wie die BA über die Zuständigkeitsfrage die Arbeit der Jugendberufsagenturen ausbremst

Der Ansatz, benachteiligten Jugendlichen über spezielle Anlaufstellen individuelle Angebote der Förderung, Vermittlung und Unterstützung in Ausbildung zu geben, war sicherlich alles andere als neu. Neu aber war der erkennbare politische Wille, der mit der Etablierung von Jugendberufsagenturen zum Ausdruck kam. Dort, wo diese Agenturen entstanden sind, wo Jugendhilfe, Jobcenter und Arbeitsagentur sowie weitere Player unter einem (virtuellen) Dach zusammenarbeiten, wo eine langfristige Förderplanung und pädagogische Konzepte auf die Bedarfe der Jugendlichen zugeschnitten sind, keimte die Hoffnung, dass es gelingen kann in der rechtskreisübergreifenden Arbeit versäultes Denken und Handeln zum Wohl der Zielgruppe zu überwinden.

Mit dem Vorschlag des DGB und des BDA, zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Ausbildungsvermittlung und -förderung für jugendliche Arbeitslose sowie die berufliche Rehabilitation aus dem SGB II auszugliedern und der Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III zu übertragen, wird die Arbeit der Jugendberufsagenturen bei der gemeinsamen Förderung durch eine neue Diskussion um Zuständigkeiten und neue Schnittstellen geschwächt. Begründet wird der Vorschlag mit einer möglichen Effizienzsteigerung, einer Verminderung von Schnittstellen sowie einer Entlastung der Jobcenter.

Fraglich ist allerdings, ob diese Rechnung aufgehen kann. Denn von den knapp 240.000 arbeitslosen jungen Erwachsenen unter 25 Jahren sind rund 140.000 im SGB II-Leistungsbezug. Etwa 70 Prozent verfügen über keinen Schulabschluss oder "nur" einen Hauptschulabschluss.¹ Hingegen werden die Schulabschlussvoraussetzungen für betriebliche Berufsausbildungen immer anspruchsvoller. In 2015 brachten nur knapp 30 Prozent der "neuen" Auszubildenden lediglich einen Hauptschulabschluss mit. In 2009 waren das noch rund 37 Prozent. Oder anders herum: Nur 45 Prozent der Jugendlichen mit Hauptschulabschluss schafften noch den direkten Weg in die Berufsausbildung.²

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass hier sozialpädagogische Kompetenz und ganzheitliche Förderung gebraucht wird. Es darf zumindest bezweifelt werden, ob die BA für die Arbeit mit dieser Zielgruppe überhaupt hinreichend aufgestellt ist, über die richtigen Instrumente, gelingende (rechtskreisübergreifende) Kooperationen sowie über die notwendigen pädagogischen Konzepte verfügt. Vielmehr stellt sich die Frage, von welchem fachlichen oder politischen Interesse der Vorstoß der BA geleitet wird.

Denn vom Jugendlichen aus betrachtet geht es darum, unter welchen Bedingungen junge Menschen aus Bedarfsgemeinschaften möglichst optimal vorbereitet und auf dem Weg in die Ausbildung/den Beruf beraten, gefördert und vermittelt werden können. In zahlreichen Jobcentern hat sich eine gute Förderpraxis für Jugendliche mit besonderen Startschwierigkeiten in Kooperation mit den Leistungen der Jugendhilfe entwickelt, die eine zunächst niedrigschwellig angelegte ganzheitliche Förderung im Sozialraum bis hin zu einer konkreten Ausbildungsförderung in überschaubaren Schritten entwickelt. Mitunter sind ganze Bedarfsgemeinschaften hier in den Blick zu nehmen. Unter dem Dach der Jugendberufsagenturen bemühen sich die Jobcenter vielerorts gemeinsam mit den Jugendämtern, den Arbeitsagenturen und weiteren Partnern die jeweiligen Kompetenzen der Rechtskreise zusammen zu fügen. Mit Umsetzung des Vorschlages der BDA/DGB würden erprobte und bewährte Integrationswege zerschnitten und neue Hürden für die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aufgebaut.
Neue Zuständigkeitsdiskussionen bedeuten einmal mehr, die Bemühungen um rechtskreisübergreifende Arbeit auszubremsen und damit gegen die Interessen benachteiligter junger Menschen, der Gesellschaft und nicht zuletzt auch der Wirtschaft zu handeln – mindestens aber wieder einen Schritt zurück zu gehen.

¹ Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland, Mai 2016, Jahresbericht 2015, Zahlen, Daten, Fakten, S. 16-17
² Vgl. Berufsbildungsbericht 2017

Die UN-BRK hat weiterhin keinen angemessenen Stellenwert in den Koalitionsvereinbarungen von Bund und Ländern – Aktualisierte Auswertung der Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-BRK

 
(Stand September 2017)
Die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-BRK des Instituts für Menschenrechte hat eine aktualisierte Auswertung der Koalitionsvereinbarungen in Bund und Ländern vorgelegt. Die Auswertung vergleicht die Koalitionsverträge daraufhin, ob auf die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in zentralen Bereichen hingewirkt wird.

Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/monitoring/koalitionsvertraege/#c18771

Im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen haben die 2017 neu gewählten Regierungskoalitionen ihre Arbeit aufgenommen. Der Inklusion von Menschen mit Behinderungen messen sie jedoch keine große Bedeutung bei: Keine der drei Regierungen formuliert Inklusion in wesentlichen Lebensbereichen (Bildung, Arbeit, Wohnen) bei gleichzeitigem schrittweisem Abbau von Sonderstrukturen als explizites Ziel. Vielmehr sollen Förderschulen, Werkstätten und stationäre Wohneinrichtungen aufrechterhalten, teilweise sogar ausgebaut werden.

Dies entspricht nicht dem Inklusionsverständnis der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie sieht vor, allgemeine Strukturen konsequent für Menschen mit Behinderungen zu öffnen, sodass zugängliche, inklusive Lebensräume geschaffen werden. Ziel ist es, zunächst schrittweise und anschließend dauerhaft auf Sondereinrichtungen zu verzichten.

Einzig Schleswig-Holstein plant, seinen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. In diesem Punkt bildet der Koalitionsvertrag eine erfreuliche Ausnahme.

Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/neue-koalitionsvertraege-im-check-inklusion-nicht-konsequent-genug-gewollt/

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Veranstaltungen

Vom 27.11.2017 bis 01.12.2017 findet in Köln und Umgebung die Fachtagung: "Wohnformen und Unterstützung für junge Menschen" im Rahmen eines bilateralen Fachkräfteaustausches zwischen Deutschland und der Türkei statt.

Im Rahmen des Fachkräfteaustauschs werden sich die Teilnehmenden mit der Situation von jungen Menschen in Deutschland und der Türkei auseinandersetzen. Der Fokus des Programms liegt auf den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten, die jungen Menschen, die besondere Unterstützung brauchen, angeboten werden können. Potentiale und Herausforderungen der Ansätze in den beiden Ländern sollen – auch unter Berücksichtigung der staatlichen Verfahren – vorgestellt und besprochen werden. Hospitationen in Einrichtungen (gerne auch der Teilnehmenden) und Fachdiskussion sollen einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen und türkischen Fachkräften fördern.

Neben dem Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern und Teilnehmerinnen, steht die Förderung eines gegenseitigen Verstehens der gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhänge und Rahmenbedingungen im Mittelpunkt. So soll ein Beitrag zum besseren Verständnis der Arbeit in beiden Ländern geleistet werden.

Ein Gegenbesuch in der Türkei findet voraussichtlich im Frühjahr 2018 statt.

Quelle: http://jugendsozialarbeit.de/veranstaltungen/bilateraler-fachkraefteaustausch-zwischen-deutschland-und-der-tuerkei-wohnformen-und-unterstuetzung-fuer-junge-menschen/
Abschlussveranstaltung des Projekts "AJUMI – Ausbildungsbegleitung junger EU-Migrantinnen und Migranten" am Dienstag, den 05.12.2017 im Wissenschaftszentrum Bonn.

Im Rahmen des Projekts AJUMI haben IN VIA Deutschland und der Verein für internationale Jugendarbeit mit Partnerorganisationen aus Italien und Spanien Leitlinien zur Ausbildungsbegleitung entwickelt. Sie dienen Mitarbeitenden der Jugendsozialarbeit als Arbeitshilfe zur Begleitung und bestmöglichen Unterstützung Jugendlicher, die eine Berufsausbildung in Deutschland beginnen möchten bzw. sich bereits in Ausbildung befinden.

Darüber hinaus wurde ein neues Programmkonzept entwickelt, das mit Elementen von Au-pair und MobiPro-EU die Ausbildungsbegleitung optimieren kann. Im Rahmen des politischen Lobbying soll die Anerkennung von Au-pair als Bildungsprogramm unterstützt werden. Die Verbände sehen in dem Programm einen weiterführenden Ansatz, um die Jugendarbeitslosigkeit in Europa zu bekämpfen und Fachkräfte in Deutschland auszubilden.

Zu der Abschlussveranstaltung sind Fachkräfte und Politiker/-innen aus Deutschland, Italien und Spanien sowie Vertreter/-innen aus der Wirtschaft eingeladen, welche die Projektergebnisse diskutieren.

Quelle: http://jugendsozialarbeit.de/veranstaltungen/abschlussveranstaltung-des-projekts-ajumi-ausbildungsbegleitung-junger-eu-migrantinnen-und-migranten/
Das Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 27. Oktober 2017
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