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Monatsreport 10-19


NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 10-19

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

18. Shell Jugendstudie vorgelegt

Seit 1953 erscheint in regelmäßigen Abständen die Shell Jugendstudie, bei der im Rahmen einer repräsentativen Befragung  junge Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren Auskunft zu ihren Einstellungen, Werten, Gewohnheiten und Sozialverhalten geben. Für die aktuelle Untersuchung wurden in Deutschland 2.572 Jugendliche mit einem standardisierten Fragebogen befragt, mit 20 Teilnehmer*innen wurden zudem qualitative Interviews geführt.

Die aktuelle Studie trägt den Untertitel „Eine Generation meldet sich zu Wort“ und beschreibt ein insgesamt positives Bild der Jugend in Deutschland. Danach zeige sie einen deutlichen Willen und die Bereitschaft sich zu beteiligen und formuliert nachdrücklich und klar eigene Ansprüche hinsichtlich der Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft. Sie wird als pragmatisch und leistungsorientiert beschrieben, formuliert darüber hinaus einen klaren Wunsch nach stabilen sozialen Beziehungen. Angesichts der freitäglichen, bundesweiten Demonstrationen junger Menschen für ihre Zukunft, verwundert es auch nicht, dass die Befragten den Themen Umweltschutz und Klimawandel eine hohe Bedeutung einräumen.

Wasser in den Wein dieser durchaus positiven Situationsbeschreibung gerät erst, wenn die Affinität einer Anzahl von Jugendlichen zu populistischen Positionen, die sich auch in der Kritik am sogenannten politischen Establishment und an der Gesellschaft zeigen, beschrieben wird. Um die verschiedenen Einstellungen der Jugendlichen kategorisieren zu können, unterscheidet die Studie zwischen den „Kosmopoliten“, den „Weltoffenen“, den „Nicht-eindeutig-Positionierten“, den „Populisten“ sowie den „Nationalpopulisten“.  Zwischen den „Kosmopoliten“ und den „Nationalpopulisten“ lässt sich laut Studie eine deutliche Polarisierung feststellen, auch wenn diese beiden Gruppen zusammengenommen nur etwa 20 Prozent der Jugendlichen ausmachen. Auch wenn für die große Mehrheit der Jugendlichen in Deutschland die Demokratie als Staatsform selbstverständlich ist, sind es immerhin 24 Prozent der sogenannten „Populismus-Genneigten“ die sich deutlich misstrauischer und kritischer gegenüber dem bestehenden System äußern. Neun Prozent der Jugendlichen werden als „Nationalpopulisten“ bezeichnet. Diese Jugendlichen stimmen populistisch aufgeladenen Statements durchgängig zu und haben eine generell ablehnende Haltung gegenüber Vielfalt.
 
Auch wenn in der Gesamtschau der Ergebnisse die Toleranz als Markenzeichen der großen Mehrheit der Jugendlichen betont wird, sind es gerade die Jugendlichen, die diese Toleranz nicht aufweisen, die im Fokus der Jugendsozialarbeit stehen müssen. Jugendsozialarbeit muss genau dort ansetzen, wo sich soziale Ungleichheit in geringeren Chancen und Lebensperspektiven manifestiert. Ein erster Schritt kann und sollte darin liegen, diese oft marginalisierten Jugendlichen wahrzunehmen und ihnen konkrete Hilfe und Unterstützung anzubieten. Was hier Not tut, ist ein positiver Lebensentwurf, der jenseits populistischer  Haltungen und Meinungen wieder klare Möglichkeiten der Gestaltung der eigenen Zukunft in gegenseitiger Anerkennung, Vielfalt und Toleranz erkennbar macht.

Die Studie ist im Beltz-Verlag erschienen und im Buchhandel für 24,95 Euro bzw. als E-Book für 22,99 Euro erhältlich. Eine Zusammenfassung der Studie finden Sie hier:
18. Shell Jugendstudie - Zusammenfassung

SGB IV Änderungsgesetz
Entwurf vom 25. September 2019

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit erhalten, die Unterstützung für Jugendliche nach Beendigung der Schulzeit auszubauen. Zu diesem Zweck soll ein neuer Paragraph 31a „Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung“ eingefügt werden. Mit dieser Regelung soll die Agentur für Arbeit junge Menschen, die keine konkrete berufliche Anschlussperspektive nach der Schule (oder einer entsprechenden Ersatzmaßnahme) haben, kontaktieren und sie über Unterstützungsmöglichkeiten informieren. Die dafür erforderlichen Daten sollen die Länder übermitteln. Zudem kann die Agentur, sollte der junge Mensch die Unterstützungsangebote nicht in Anspruch nehmen, an eine nach Landesrecht bestimmte Stelle die Daten übermitteln.

Es bleibt jedoch den Ländern überlassen, ob sie auf ihrer Ebene entsprechende Grundlagen für einen Datenaustausch schaffen. Unabhängig davon, wird mit dieser neuen Aufgabe das Arbeitsfeld der Berufsberater*innen deutlich erweitert. Über eine entsprechende technische Ausstattung mit 3.17 Millionen Euro soll die Aufgabenwahrnehmung flankiert werden. Die Agentur für Arbeit geht bundesweit von ca. 30.000 jungen Leuten aus, die angeschrieben werden müssten. Diese Leistungserweiterung der Berufsberatung soll auch für die Menschen gelten, die über die Jobcenter kommen (Veränderung im § 16 SGB II).

Völlig offen ist, wie die jungen Menschen identifiziert werden, die Schwierigkeiten im Übergang von der Schule in den Beruf haben und welche Unterstützungsmöglichkeiten die Agentur für Arbeit überhaupt anbieten will. Bisher ist nur von einer Informationsverpflichtung die Rede. Die eigentlichen Schwierigkeiten im Übergang fordern aber meist pädagogische Angebote der Begleitung, Beratung und persönlichen Unterstützung. Ein solch erhöhter Unterstützungsbedarf sollte auch nur von pädagogischen Fachkräften angeboten werden. Die qualitative Frage, wann ein Jugendhilfeangebot, wann ein Berufsvorbereitungsangebot und wann eine Vermittlungstätigkeit in Ausbildung nachgefragt ist, wird hier nicht angesprochen. Die Wirksamkeit dieses Datenaustauschangebotes ist in erster Linie abhängig von den landesrechtlichen Regelungen sowie dem Interesse der Länder, eigene Angebote zu unterbreiten.

Mit diesem Gesetzentwurf schafft die Bundesagentur für Arbeit die Grundlage für einen großen Datenaustausch zur Lebenssituation junger Menschen im Übergang. Nach wie vor gehen viele junge Menschen (ca. 80.0000) während des Beratungsprozesses bei der Ausbildungsvermittlung verloren, ein Verbleib dieser, der Berufsberatung bereits bekannten Jugendlichen, ist nicht feststellbar. Es ist dringend geboten, das Beratungsangebot der Berufsberatung zu verbessern, die „Komm-Struktur“ aufzubrechen und um „Geh-Strukturen“ zu erweitern. Darüber hinaus sollten niedrigschwellige und unterjährig zugängliche Unterstützungsangebote entwickelt und vorgehalten werden, wenn man tatsächlich die Jugendlichen erreichen will, die erhöhten Förderbedarf haben. Es bestehen berechtigte Zweifel, ob das eine geeignete Aufgabe für die Agentur für Arbeit überhaupt sein kann. Hier ist die Jugendsozialarbeit gefordert. Es ist nicht weniger als ihr gesetzlicher Auftrag.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt Abschlussbericht über die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vor

Der Koalitionsvertrag enthält den klaren Auftrag die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die hierzu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nunmehr ihre Arbeiten abgeschlossen und ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat angekündigt, dass sie, basierend auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur ausdrücklichen Aufnahmen von Kindesgrundrechten in Artikel 6 Grundgesetz vorlegen wird. Von diesem Schritt soll ein deutliches Signal für den hohen Stellenwert den Kinder und ihre Rechte in Deutschland genießen, ausgehen. Ziel ist es dabei, eine ausgewogene Regelung vorzulegen, die sich gut in das Grundgesetz einfügt, letzte Kritiker überzeugt und damit die benötigte Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat findet.

Die Arbeitsgruppe hat sich mit vier möglichen Regelungselementen eines Kindergrundrechts befasst:
  • Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts,
  • Verankerung des Kindeswohlprinzips,
  • Beteiligungsrechte des Kindes,
  • Ergänzendes Staatsziel der Schaffung kindgerechter Lebensbedingungen.
In ihrem Bericht gibt die Arbeitsgruppe der Politik mehrere Varianten an die Hand, mit welchen Formulierungen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden könnten. Es bleibt daher abzuwarten, was konkret in den Gesetzentwurf aufgenommen wird. Auch wenn mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz ein wichtiges Ziel erreicht ist, markiert dieses jedoch nicht das Ende sondern den Anfang eines Weges, sollen diese Rechte auch mit Leben gefüllt werden. Die Jugendsozialarbeit wird ihrerseits sehen müssen, wo und wie sich diese Rechte für benachteiligte junge Menschen positiv auswirken können.
Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“

Veranstaltungen

Fachtag Wohnen "Perspektive Straße? Von der Jugendhilfe in die Obdachlosigkeit "

Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland führt in Kooperation mit der Caritas Hessen am 7. November 2019 in Frankfurt am Main einen Fachtag Wohnen durch.  

Die Explosion der Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, hat in Deutschland zu einem Verdrängungswettbewerb auf dem Immobilienmarkt geführt. In Städten wie Frankfurt, München, Berlin oder Stuttgart ist es für Familien mit durchschnittlichem Einkommen kaum mehr möglich, bezahlbare Wohnungen anzumieten.

In diesem Wettbewerb stehen auch junge Menschen, die aus stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe in ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben starten sollen, nachdem sie oft viele Jahre in Wohngruppen auf diesen Schritt erfolgreich vorbereitet wurden. Viele dieser jungen Menschen haben, trotz oft schwierigster Startvoraussetzungen, ihr Leben in die Hand genommen und sich eine schulische oder berufliche Perspektive erarbeitet. Am Übergang von der Wohngruppe in ein selbstständiges Leben außerhalb der Hilfesysteme ist die Perspektive immer öfter nicht die eigene Wohnung oder das WG-Zimmer, sondern die Notunterkunft für Obdachlose.

Im Rahmen des Fachtages  soll daher der Frage nachgegangen werden, was folgt, wenn die Jugendhilfe endet und wo diese jungen Menschen im Wettbewerb um bezahlbaren Wohnraum oft stehen. 
 
Auch wenn der Anmeldeschluss bereits verstrichen ist, möchten wir Sie dennoch auf diesen Fachtag aufmerksam machen.

Weitere Informationen finden Sie in dem Flyer im Anhang.

Programm

Fachtagung "Demokratiebildung in der Schule!
Die Rolle von Schulsozialarbeit im Kontext neuer Beteiligungskonzepte"

In den letzten Jahren sind gesellschaftspolitische Entwicklungen durch anhaltende Tendenzen zu verstärktem Rechtspopulismus, Diskriminierung und Rassismus gekennzeichnet. Staatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen setzen insbesondere auf „Demokratiebildung“. Gefordert wird häufig, dass diese mit zu den Schwerpunkten sämtlicher gesellschaftlicher Handlungsfelder gehören muss.

Im Kontext „Demokratie, Menschenrechte, (digitale) Beteiligung“ kommt auch Schulen und der Schulsozialarbeit eine zentrale Bedeutung zu. Die Arbeit mit jungen Menschen am Lern- und Lebensort Schule trägt bei zum Wahrnehmen von Selbstbestimmungs- und Teilhaberechten in einer Gesellschaft, die von Pluralismus und Diversität geprägt ist.

Ziel der Fachtagung ist es, neue, auch digitale, Ansätze zur „Demokratiebildung“ kennenzulernen. Insbesondere sollen dabei die Rolle und die Beiträge der Schulsozialarbeit in den Blick genommen werden.

Eingeladen sind interessierte Pädagog*innen, Multiplikator*innen aus Schule und Jugendsozialarbeit sowie weitere mit dem Thema befasste Professionen, z.B. aus der Wissenschaft.

Die Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e.V. findet am 20. und 21. November 2019 in Frankfurt am Main statt.

Programm
Herbstliche Grüße, Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 29. Oktober 2019
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