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Monatsreport 11-17

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 11-17

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Zwischenruf!

Trotz unterschriebenen Ausbildungsvertrags – vielfach keine Ausbildung für junge Geflüchtete

Eigentlich sind sich die meisten Menschen in Deutschland darüber einig, dass es wichtig und richtig ist, wenn junge geflüchtete Menschen eine Ausbildung beginnen können. Damit wird diesen jungen Menschen nicht nur eine Zukunftsperspektive eröffnet, sie stehen auch der Wirtschaft und den Betrieben mittelfristig als dringend benötigte Fachkräfte zur Verfügung. So weit, so gut. Wäre da nicht die Praxis in einigen Bundesländern, die diese jungen Menschen selbst bei Vorlage eines unterschriebenen Ausbildungsvertrags an der Aufnahme der Ausbildung hindert.

Dabei könnte es auch anders gehen. Hierfür müsste lediglich die bestehende Regelung zur Ausbildungsduldung vernünftig umgesetzt werden und nicht ein kleiner Halbsatz die ganze Intention der Regelung infrage stellen und geradezu ins Gegenteil verkehren. Hierbei geht es um den Halbsatz in § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG: „(…) und konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen“, der damit in der Praxis zum Zünglein an der Waage wird. Denn in der Auslegung führt der Halbsatz oftmals zu Ablehnungen der Ausbildungsduldung, da Unklarheit darüber herrscht, welche Sachverhalte als Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung zu qualifizieren sind und wann im Zweifel lieber eine strikte Auslegung erfolgt. Zudem kommt es in der Praxis ebenfalls oft zu Ablehnungen, weil Unklarheit über die Vorrang- Nachrangregelung herrscht. Denn während die Regelung zur Ausbildungsduldung in § 60a Abs. 2 Satz 4 ff AufenthG einen Rechtsanspruch vermittelt, stellt § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis in das Ermessen der jeweiligen Ausländerbehörde, die dieses aus migrationspolitischen Erwägungen oft negativ bescheidet. Hier stellt sich die berühmt-berüchtigte Frage nach der „Henne und dem Ei“.

Es braucht einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag an die Ausländerbehörden, die Potenziale junger geflüchteter Menschen zu nutzen und bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung folgerichtig die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis auf der Grundlage eines gebundenen Ermessens vorzunehmen und nicht erst die Beschäftigungserlaubnis zu erteilen, um die Ausbildungsduldung zu erhalten.

Auch wenn die geschilderte Praxis geradezu wie ein Schildbürgerstreich klingt, sind die Konsequenzen für die jungen Geflüchteten oft bitter. Dabei wären auch andere Lösungen denkbar. So hat der Bundesrat bereits im Februar 2015 aus integrationspolitischer Sicht gefordert, dass jungen Flüchtlingen für die Zeit ihrer Ausbildung statt einer Duldung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, um das tatsächliche Ankommen in Deutschland sowie das Halten der ausgebildeten Fachkräfte in den Betrieben zu ermöglichen. Auch wenn sich für die Forderung des Bundesrates sowie die Forderung nach der Streichung des Halbsatzes derzeit keine politischen Mehrheiten finden lassen, ist es erforderlich, sich darüber zu verständigen, dass junge Geflüchtete nicht zum Nichtstun verdammt und ausbildungsbereiten Betrieben die benötigten Fachkräfte vorenthalten werden. Wann immer hier die Grundvoraussetzungen vorliegen, sollte das Motto „volle Kraft in die Ausbildung – und nicht in die bürokratischen Hürden auf dem Weg dorthin“ lauten. Darüber hinaus gibt es weitere Vorschläge, die der Paritätische der Politik in einem aktuellen Brief anlässlich der 94. Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2017 vorgelegt hat.

Wer die Integration junger Geflüchteter ernst nimmt, muss sich den rechtlichen Regelungen für die Aufnahme einer Ausbildung dieser Zielgruppe annehmen und zeitnah Lösungen entwickeln. Ein weiteres Abwarten wäre aus jugend-, integrations- arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Sicht fatal.

Zwischenruf!

Eine kritische Betrachtung zum beabsichtigten Kerndatensystem der BA für Jugendliche – Registrierung vor individueller Förderung?

Herr Scheele als Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit möchte bundesweit einführen, was er in seiner Heimatstadt Hamburg bereits geregelt hat. Alle Schüler/-innen und Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, sollen erfasst werden, um sie im Übergang Schule – Beruf begleiten zu können. Dafür wirbt er um die Unterstützung der Bundesländer. Auf die erhobenen Daten sollen dann die Agentur für Arbeit, die Jobcenter, das Jugendamt und natürlich auch die Schulen zugreifen können, um die jungen Menschen in der Umbruchphase zwischen Schule – Beruf aktiv ansprechen zu können. Laut Planung von Herrn Scheele soll den Jugendlichen damit frühzeitig eine passende Beratung angeboten und Förderangebote unterbreitet werden. So die Theorie!

Wo aber sind die passenden Beratungen vor Ort? Junge Menschen sind in diesem Alter nicht nur auf der Suche nach einem für sie passenden Berufsweg, sondern meistern auch Prozesse der Verselbständigung und Eigenpositionierung¹. Und diese unterschiedlichen Anforderungen geschehen gleichzeitig und haben Einfluss aufeinander. Wo sind denn die lebensweltorientierten jugendgerechten Beratungsstellen, die individuelle, persönliche Hilfestellungen geben könnten? Und wo sind die passenden Förderungen, die dem einzelnen Jugendlichen gerecht werden und neben den Zielen der Ausbildungsvorbereitung und -integration auch die aktuelle persönliche Situation des jungen Menschen in den Blick nehmen? Wo sind die gelungenen Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Arbeitsförderung – auch in gemeinsamer Gestaltung und Finanzierung von Förderangeboten –, die der Lebenssituation junger Menschen mit schlechten Startchancen gerecht werden?

Heute schon gehen der Berufsberatung jährlich mehr als 90.000 junge Menschen² während des Beratungsprozesses verloren, weil sie keine Beratung mehr benötigen oder wünschen, weil das Beratungsangebot in der Komm-Struktur für sie kein geeignetes Angebot darstellt. Wo sind die Versuche, hier Geh-Strukturen nicht nur im Klassenverbund zu entwickeln, sondern in Einzelfällen individuelle Beratungen zuhause, in Jugendhäusern etc. anzubieten.

Von den ca. 550.000 jungen Menschen, die die Berufsberatung und die Jobcenter mit dem Ziel der Ausbildungsvermittlung in Anspruch nehmen, waren 2016 42 Prozent aus den Vorgängerjahren (mehr als die Hälfte davon aus früheren Jahrgängen). Und wenn man jetzt denkt, dass das im Schwerpunkt junge Menschen ohne Schulabschluss oder mit schlechten Hauptschulabschlüssen sind, liegt man falsch. Zwei Drittel aller bei der Agentur und dem Jobcenter vorsprechenden Bewerber/-innen bringen inzwischen mindestens einen Realschulabschluss mit. Was hindert die Agenturen, die Jobcenter und auch die Jugendhilfe für diese jungen Menschen passende Förderungen zu entwickeln und anzubieten? Die Jugendsozialarbeit klagt schon lange niedrigschwellige Förderangebote, rechtskreisübergreifende Konzepte und Finanzierungen sowie individuelle Coachingangebote für junge Menschen mit Förderbedarf am Übergang Schule-Beruf ein.

Die „Datenerfassung total“ spare Zeit und Geld, wird behauptet. Erfahrungsgemäß kostet eine Datenerfassung im Aufbau zunächst erheblich Zeit und Geld, auch die technische und datenschutzrechtliche Lösung zum Informationsaustausch ist ressourcenintensiv. Die Jugendlichen benötigen kreativ gestaltete, individuelle Förderangebote – auf Basis von Freiwilligkeit und Motivation. Das wissen wir schon heute – ohne Kerndatensystem. Und hier gibt es im Kontext von Jugendberufsagenturen noch sehr viel Luft nach oben!
¹ Vgl. 15. Kinder und Jugendbericht „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“, Berlin 2017
² Vgl. Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2017

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Übergabe des „Staffelstabes“ bei der Sprecherfunktion

Mit dem Jahreswechsel 2017/2018 endet die Amtsperiode von Christiane Giersen, Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz in der Funktion als Sprecherin für den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. Ab 1. Januar 2018 wird Birgit Beierling, Paritätischer Gesamtverband diese Aufgabe übernehmen. Sie war in den vergangen zwei Jahren bereits mit der Aufgabe der Stellvertretung von Christiane Giersen betraut und hat Prozesse und Vorhaben eng begleitet. Die neue Stellvertretungsfunktion wird Angela Werner, Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT) übernehmen, die dann ihrerseits Birgit Beierling nach Ablauf der Amtsperiode nachfolgen wird. Zudem wird Christiane Giersen auch weiterhin als Ansprechpartnerin für die neue Sprecherin und ihre Vertretung zur Verfügung stehen. Damit sind die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Übergang geschaffen. Mit der Übergabe des Staffelstabes wird erstmals das neu eingeführte Rotationsverfahren bei der Sprecherfunktion im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit umgesetzt.

Save the Date!! 20.02.2018 in Frankfurt am Main

Fachtagung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit – geplant vom Paritätischen Gesamtverband und der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit „Schwer erreichbare junge Menschen an der Schnittstelle der Rechtskreise SGB II, III und SGB VIII!“

Für den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit plant der Paritätische Gesamtverband in enger Kooperation mit der BAG EJSA eine Fachtagung, die sich mit der Förderung schwer erreichbarer junger Menschen beschäftigt. Im Rahmen der Bearbeitung des Federführungsthemas „Stärkung der Jugendsozialarbeit /§ 13 SGB VIII in der rechtskreisübergreifenden Förderung von jungen Menschen im Übergang Schule/Beruf“ möchten wir aufzeigen, wie welche Rechtskreise die Zielgruppe der jungen Menschen am Rande der Systeme fördern (können) und welche Förderangebote wir für eine nachhaltige Unterstützung der jungen Menschen benötigen. Neben einer wissenschaftlichen Betrachtung dieser Lebenslagen junger Menschen und der Erkenntnisse für die Jugendsozialarbeit sollen die Programme JUGEND STÄRKEN im Quartier, RESPEKT und der neu geschaffene § 16 h SGB II mit seiner Leistungsfähigkeit vorgestellt werden. Praktische Erfahrungen mit den Zielgruppen sollen einen Einblick in die Gestaltung von Förderkonzepten geben und Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch schaffen.

Abschlussveranstaltung von INVIA zum Projekt "AJUMI" - Ausbildungsbegleitung junger EU-Migrantinnen und Migranten

Die Abschlussveranstaltung des Projekts "AJUMI" - Ausbildungsbegleitung junger EU-Migrantinnen und Migranten findet am Dienstag, den 5.12.2017 im Wissenschaftszentrum in Bonn statt.

Zusammen mit Partnern in Italien und Spanien wurden im Rahmen des Projekts "AJUMI" Leitlinien zur Ausbildungsbegleitung entwickelt. Diese dienen Mitarbeiter/-innen der Jugendsozialarbeit als Arbeitshilfe zur Begleitung und bestmöglichen Unterstützung aus EU-Ländern zugewanderter junger Menschen, die einen Ausbildungsberuf in Deutschland beginnen möchten oder sich bereits in Ausbildung befinden.

Hinzu kommen Elemente von Au-pair und MobiPro-EU, um die Ausbildungsbegleitung zu optimieren. Zu der Abschlussveranstaltung werden Fachkräfte, Entscheider und Politiker aus Deutschland, Italien und Spanien sowie Wirtschaftsvertreter erwartet.

Programm und Anmeldung sind über folgenden Link erreichbar: http://jugendsozialarbeit.de/veranstaltungen/abschlussveranstaltung-des-projekts-ajumi-ausbildungsbegleitung-junger-eu-migrantinnen-und-migranten/

Veröffentlichungen

Paritätische Arbeitshilfe 15 „Inklusive Ausbildung?!“ erschienen

Die paritätische Arbeitshilfe 15 „Inklusive Ausbildung?! Eine Arbeitshilfe zur Begleitung von Jugendlichen mit Behinderungen am Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder Beschäftigung“ ist erschienen und steht hier und auf http://www.jugendsozialarbeit-paritaet.de als Download zur Verfügung.

Sie informiert über die auf Bundesebene bestehenden Ausbildungs- und Förderregelungen, von der beruflichen Orientierung, über die Berufsvorbereitung bis in die Ausbildung und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für die heterogene Zielgruppe und beschreibt die institutionellen Eignungs- und Diagnoseverfahren zur Feststellung von behinderungsbedingten Förderbedarfen.
Paritätische Arbeitshilfe 15

Veranstaltungen

Bericht zur Fachtagung "Europäische Strategie 2020 – Nationale Entwicklungen im Vergleich zur Verringerung der Schulabbrecherquoten. Ein internationaler Vergleich", am 6. November 2017 in Berlin

Während das Phänomen des Schulabsentismus außerhalb der OECD-Länder kein Thema zu sein scheint, wird in den OECD-Ländern der Abschluss von Schule und Ausbildung als Voraussetzung von Wachstum und Wohlstand gesehen. Die EU hat in ihrer Strategie 2020, als Teil einer Wirtschaftsstrategie, das Ziel gesetzt die Schul- und Ausbildungsabbrecherquote in ganz Europa unter 10 Prozent zu senken. Dazu haben die Staaten der EU sich jeweils eigene Ziele gesetzt und mit Maßnahmen unterlegt.

Zu der Fachtagung hatte der Paritätische Gesamtverband Fachleute aus Schweden, Polen, Österreich und Deutschland eingeladen, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Umsetzung der EU-Ziele kennen zu lernen und zu sehen, was man voneinander lernen kann. Dabei stand im Vordergrund, wie mit dem Vorläuferphänomen des Abbruchs, dem Absentismus umgegangen wird, da es dazu tiefergreifendere Forschung und Präventionsprogramme gibt, als zum eigentlichen Abbruch.

Professor Ricking von der Uni Oldenburg stellte die Beschäftigung mit dem Thema seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts dar und verwies auf die Defizite dabei, die bei der Ursachenforschung im System Schule zu verorten sind. Auch machte er deutlich, dass es sehr schwierig sei in Deutschland hierzu Daten zu erhalten oder selber zu erheben.

Professor Barow von der Uni Göteborg machte deutlich, wie schwierig das Phänomen in seiner Größe zu erfassen und abzubilden ist. Da es bereits erkennbar schwierig sei eine Definition zu finden, kann die Erfassung kaum gelingen. Hier sieht er noch weiteren Handlungsbedarf.

Frau Dr. Sander von der Uni Stettin machte die Zuhörer/-innen mit den rechtlichen Bedingungen vertraut, die in Polen vorhanden sind, Schüler, die sich dem Schulbesuch entziehen, an den Unterrichtsort zurückzuholen. Dabei wurde deutlich, dass Adressaten von Maßnahmen primär die Eltern sind, die in ihrer elterlichen Rolle als Erziehungsberechtigte gestärkt werden sollen, den Schulbesuch ihrer Kinder sicher zu stellen.

Frau Jensen, Regionalleiterin vom Träger IOSP in der Steiermark, stellte dar, wie Landesprogramme zur Verringerung von Schulabsentismus regional umgesetzt werden. Dabei zeigte sich bei ambitioniert formulierten Programmen vor allem eine strukturelle Schwäche bei der Ressourcenausstattung.

In den Arbeitsgruppen wurde folgend die Umsetzung der nationalen Maßnahmen gegen Schulabbruch und Schulabsentismus auf ihre Wirksamkeit und bezüglich der Schwierigkeiten in der konkreten Umsetzung diskutiert.

Insgesamt konnte mit der Veranstaltung einmal mehr der berühmte „Blick über den Tellerrand“ erfolgen, Wissenschaft und Forschung ihre Erkenntnisse präsentieren und die Fachpraxis sich über Handlungsstrategien und -notwendigkeiten austauschen. Anfang 2018 soll auch über diese Fachtagung eine Dokumentation zur Verfügung stehen.

In eigener Sache

Verabschiedung in den wohlverdienten Ruhestand

Wer sich in den vergangen Jahren in der Jugendsozialarbeit mit den Themen Social Media, Digitalisierung, Inklusion, Schulsozialarbeit und Ganztagsschule beschäftigt hat, ist mit Sicherheit an einem Namen und einer Person nicht vorbei gekommen. Die Rede ist von Dr. Thomas Pudelko, der geradezu für diese Themen stand und der zum Jahreswechsel aus der aktiven Mitarbeit im Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen Gesamtverband ausscheiden und seinen wohlverdienten Ruhestand antreten wird.

Thomas Pudelko arbeitete seit Dezember 2008 im Verband im Referat „Jugendsozialarbeit und Schule“. Im September 2010 wurde er zudem zum Datenschutzbeauftragten im Paritätischen Gesamtverband benannt. Er hat sein Referat und seine Aufgabe als Datenschutzbeauftragter mit viel Engagement und ausgewiesener Expertise geführt, war bekannt für seine Detailgenauigkeit und akribische Analyse sowie für seinen engagierten Einsatz für die Belange der Träger im Paritätischen, aber vor allem für die Rechte und Chancen benachteiligter junger Menschen. Auch wenn wir Dr. Thomas Pudelko in unserer Arbeit vermissen werden, sind wir doch gewiss, dass der vor ihm liegende Ruhestand alles andere als „ruhig“ wird. Für alle Aufgaben und Aktivitäten, die dank der nun gewonnenen Zeit möglich werden, wünschen wir Dir, lieber Thomas Pudelko, auch auf diesem Wege alles Gute.

Das Referat „Jugendsozialarbeit und Schule“ übernimmt zum 1. Januar 2018 Frau Juliane Meinhold. Sie ist ebenfalls seit 2008 im Gesamtverband tätig und hat im Anschluss an ihre Tätigkeit im „Kompetenzzentrum persönliches Budget“ das Referat „Bundesfreiwilligendienste“ seit 2011 aufgebaut und gestaltet. Wir freuen uns auf die neue Zusammenarbeit im Team der Jugendsozialarbeit.

Zum Ausklang des Jahres

Der eingesparte Weihnachtsmann

Gedicht von Horst Winkler
Der Weihnachtsmann ist übel dran,
er muss jetzt alles tragen,
hat keinen Schlitten, kein Gespann
hat nicht mal einen Wagen.


Sein Antrag wurde abgelehnt,
die Gelder sind gestrichen.
Das ist nun mal der große Trend,
man kennt das ja inzwischen.


Mit Auto oder Bahn zu fahr´n
ist Luxus heutzutage.
Man will an allen Stellen spar´n
und streicht trotz mancher Klage.


Der Weihnachtsmann fragt: Liebe Leut
ja, wollt ihr mich verkohlen?
Soll´n sich die Kinder weit und breit
Die Sachen selber holen?


Da tönt´s: Wir sparen ganz gerecht,
bis alle Schuld beglichen
und wenn du aufmuckst, alter Knecht
dann wirst du auch gestrichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen verabschiedet sich mit diesem Monatsreport in die Weihnachtspause und wird Ihnen in der gewohnten Art und Weise Ende Januar 2018 einen neuen Report zur Verfügung stellen. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, insbesondere unseren Kollegen und Kolleginnen der Jugendsozialarbeit in den Paritätischen Landesverbänden und überregionalen Mitgliedsorganisationen für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit und bei allen Lesern und Leserinnen für das Interesse an unserem Report.

Wir wünschen Ihnen eine gute, erholsame und friedvolle Weihnachtzeit und einen guten Start ins neue Jahr,
Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 30. November 2017
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