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Monatsreport 11-18

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 11-18

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Jahresrückblick 2018

In den Medien ist in diesen Tagen hier und da schon ein erster Rückblick auf das Jahr 2018 zu finden, es wird auf verschiedene Themen aus unterschiedlichen Perspektiven geblickt, Bilanzen werden gezogen. Je nach Thema und Blickwinkel kann diese Bilanz ganz unterschiedlich ausfallen: So feiern beispielsweise einige den „Jahrhundertsommer“ als besonderes Glück, andere sehen darin das drohende Unheil des nahenden Klimawandels Gestalt annehmen. Unabhängig davon, wie man sich zu dieser speziellen Frage positioniert, lohnt es sicher am Ende eines Jahres kurz innezuhalten und auf das Erreichte sowie das (noch) nicht Erreichte zu schauen und verbunden mit dem Rückblick einen Ausblick auf das kommende Jahr zu wagen. In diesem Sinne versteht sich unser Paritätischer Jahresrückblick 2018 für die Jugendsozialarbeit.

Stichwort: Assistierte Ausbildung und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit

Zum Jahreswechsel 2017/2018 lag der Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung vor dem Hintergrund der Neujustierung der Jugendmaßnahmen vor. Die Diskussion um diesen Vorschlag, die Assistierte Ausbildung in ihren Phasen I und II wieder den Instrumenten Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) zuzuführen, bestimmten hier die Aktivitäten des Paritätischen Gesamtverbandes und des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit in 2018.

Zum einen fand im Januar ein Paritätisches Fachgespräch dazu statt, zum anderen entwickelte der Kooperationsverbund mit der „Ausbildungsassistenz“ ein Alternativkonzept. Dieser Vorschlag wurde Bundestagsabgeordneten und Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Arbeitsgebervertretungen im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks im September 2018 vorgestellt. Die Resonanz war sehr gut. Nun bleibt abzuwarten, ob die für 2019 angekündigte Gesetzesinitiative zur Assistierten Ausbildung im Rahmen des § 130 SGB III kommt. Bis dahin muss geklärt sein, wie das Instrument der Assistierten Ausbildung zukünftig aussehen und verankert werden soll.

Ebenfalls zu Beginn des Jahres konnte der Paritätische mit einem großen Fachtag „Abgehängt oder verschwunden? Schwer erreichbare junge Menschen zwischen Jugendhilfe und Arbeitsförderung“ im Februar 2018 in Frankfurt/Main für eine stärkere Zusammenarbeit der Jugendhilfe und Arbeitsförderung bei der Umsetzung des § 16h SGB II werben. Diese Fachveranstaltung wurde dokumentiert und ist auf unserer Homepage eingestellt (PDF)


Besonders herauszuheben ist an dieser Stelle der Film, der mit benachteiligten jungen Menschen gedreht und als „O-Ton“ vonseiten der Betroffenen eingespielt wurde. Es war beeindruckend, was die jungen Menschen zu sagen haben und was wir hieraus für unsere Arbeit in der Jugendsozialarbeit mitnehmen können. Eine der jungen Frauen nahm auch an der Fachtagung teil und konnte damit auch einen Eindruck unserer Arbeit bekommen. Einmal mehr hat sich gezeigt, wie wichtig die direkte Beteiligung von jungen Menschen, von Betroffenen für unsere Arbeit ist, das kann und sollte nicht nur wiederholt, sondern auch ausgeweitet werden. In 2019 wird der Paritätische für den Kooperationsverbund eine Best-Practice-Broschüre erstellen, in der Beispiele für eine gelingende Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Jobcenter vor Ort aufgeführt sind.
 
Abgerundet wurde die Arbeit in diesem Referat durch ein traditionelles Fachgespräch mit Vertreter*innen aus Landesministerien und der Jugendsozialarbeit zur rechtskreisübergreifenden Arbeit am Übergang Schule-Beruf. Das Gespräch hat Mitte November stattgefunden und beinhaltete wieder viele Anregungen zur Stärkung der Jugendsozialarbeit über Landesinitiativen. Für 2019 ist bereits ein neuer Termin fest vereinbart.

Stichwort: Förderinstrumente für junge Geflüchtete

Die Ausbildung junger Geflüchteter stand auch 2018 weiterhin im Fokus unserer Arbeit in der Jugendsozialarbeit und Migration. Im März 2018 hat hierzu ein Fachgespräch stattgefunden. Dabei ging es um die Förderinstrumente für junge Geflüchtete und deren bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Im Sommer konnte dann, anlässlich der in der Zwischenzeit ergangenen Rechtsprechung sowie verschiedener Ländererlasse, eine 2. Auflage der Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung (PDF)veröffentlicht werden.

Sowohl beim Zugang zu Förderinstrumenten als auch bei der Umsetzung der Ausbildungsduldung besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, um auch jungen Geflüchteten eine erfolgreiche Ausbildung zu ermöglich. Daher fand im November 2018 eine Expert*innenrunde mit Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis, Politik, Verwaltung, Verbänden und Unternehmerschaft statt. Auch der jüngst vorgelegte Referentenentwurf zum Fachkräftezuwanderungsgesetz, der auch Neuregelungen für die Ausbildungsduldung beinhaltet, bringt nach ersten Einschätzungen tendenziell eher Verschärfungen als Vereinfachungen mit sich.

Stichwort: Jugendsozialarbeit im Kontext von Schule  

Die Verbindung zwischen der Kinder-und Jugendhilfe und der Institution Schule ist bekanntermaßen keine einfache und viel diskutiert. Sie wird uns sicher die nächsten Jahre verstärkt beschäftigen: von der propagierten Notwendigkeit sozialer Arbeit an Schulen bis hin zur geplanten Umsetzung eines SGB VIII-Rechtsanspruchs auf Betreuung in der Grundschule.

Für die Jugendsozialarbeit galt es schon dieses Jahr verschiedene Facetten des Verhältnisses zwischen SGB VIII und Schule auszuloten. Im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit gingen wir mit einer Veranstaltung der Frage nach, wie Konzepte und Strategien aussehen müssen, um Schulabsentismus zu verhindern, und welche Rolle die Schulsozialarbeit hierbei spielen kann. Das Fachgespräch „Ausgestaltung eines Rechtsanspruches auf bedarfsdeckende Förderung und Betreuung für Grundschulkinder im SGB VIII“ hat erste Erkenntnisse geliefert, wie aus Sicht des Paritätischen die Ausgestaltung des Rechtsanspruches aus Perspektive der Kinder aussehen muss und welche Herausforderungen für die Umsetzung zu erwarten sind.

Entscheidend wird sein, dass die Kinder- und Jugendhilfe im Verhältnis zur Institution Schule eine klar selbständige und unabhängige Rolle einnehmen muss. Sie darf nicht zum Erfüllungsgehilfen, Annex, Dienstleister oder Ausfallbürgen von Schule werden. Daraus ergibt sich, dass das, was Kinder- und Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit Schule leistet, klar den Kriterien des SGB VIII unterliegen muss, insbesondere die Geltung der Trias aus Erziehung, Bildung und Betreuung, das Fachkräftegebot und die Vorgaben zur Betriebserlaubnis. Dies scheint zunächst banal in der Forderung, aber angesichts vieler Realitäten vor Ort geboten. Der Paritätische wird sich im politischen Aushandlungsprozess auf Bundesebene, der voraussichtlich 2019 beginnen wird, für diese Forderungen einsetzen.
 
Realität ist auch, dass das Recht auf Bildung und der Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder- und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen (geplante AnkER-Einrichtungen) zunehmend eingeschränkt werden. Nachweislich über Monate spielt sich das Leben vieler der dort untergebrachten geflüchteten Kinder und Jugendlichen fast ausschließlich in den Grenzen der Einrichtungen ab. Einen Zugang zur Regelschule gibt es für die Dauer des Aufenthaltes nicht. Bildungs- und Betreuungsangebote in den Einrichtungen unterliegen höchst eigenen Maßstäben und Realitäten, die an ein Äquivalent zur Regelschule nicht heranreichen. Damit sind die sozialen Folgen dieser auf Dauer stattfindenden Segregation noch nicht beschrieben. Der Paritätische verdeutlichte die Situation der Kinder und Jugendlichen und diese Rechtsverletzung auf einer Fachveranstaltung Ende November 2018. Wir werden das Thema auch 2019 intensiv weiterverfolgen.

Stichwort: Gefährdete Jugendliche und Care Leaver

Bezahlbaren Wohnraum zu finden, ist für viele Menschen schwieriger geworden. Immer häufiger sind davon auch junge Menschen betroffen, wenn sie wohnungslos werden. Schnell fallen sie durch alle sozialen Netze und erhalten nicht die Hilfe, die sie brauchen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Paritätische 2018 erneut intensiv mit der Situation wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Jugendlicher auseinander gesetzt und hierzu ein Papier „Jugendhilfe und junge Wohnungslose - Verantwortungsübernahme der Jugendhilfe ist nötig!" (PDF)verabschiedet und veröffentlicht. Das Papier begründet die Notwendigkeit der Zuständigkeit der Jugendhilfe für junge wohnungslose Menschen und verknüpft diese Argumentation mit den besonderen Problemen, vor die junge Menschen, die „Care Leaver“, die in Heimen oder Pflegefamilien aufgewachsen sind und deren Hilfen abrupt beendet werden, gestellt sind.

Der Paritätische fordert einen klaren Rechtsanspruch für junge Volljährige auf notwendige Unterstützung und Hilfe bis zum 25. Lebensjahr. Darüber hinaus fordert er Rechtsansprüche für junge Menschen, die in öffentlicher Erziehung (in Heimen, Wohngruppen oder Pflegefamilien) aufgewachsen sind (Care Leaver): Rechtsansprüche auf weitergehende Hilfen, bis sie diese Unterstützung für sich nicht mehr brauchen und ihre Perspektive im Hinblick auf Wohnsituation und Existenzsicherung geklärt ist.

Stichwort: Inklusion

Über die Möglichkeiten und Grenzen eines inklusiven Ausbildungssystems im bestehenden Ordnungsrahmen des Berufsbildungsgesetzes hat sich der Paritätische in 2018 in Fachgesprächen und Denkwerkstätten ausgetauscht.
Im Kern geht es darum Reformvorschläge für ein inklusives Berufsbildungsgesetz zu entwickeln, wie z. B.  zu dem Regelung des Nachteilsausgleichs. Ausgangspunkt dieser fachpolitischen Auseinandersetzung ist die Vision von einem inklusiven System der beruflichen Bildung, in dem Zugänge in Ausbildung und Wege zum Ausbildungsabschluss im Regelsystem für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen sind.
 
Hintergrund sind die sogenannten Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt sowie die schwierigen Zugänge in Ausbildung. Viele ausbildungsinteressierte Jugendliche finden trotz einer wachsenden Zahl an Ausbildungsplätzen keine Ausbildung. Für die heterogene Gruppe der jungen Menschen, die als benachteiligt und/oder behindert gelten, sind die Startbedingungen auf dem Ausbildungsmarkt besonders schwierig.
 
Die Bundesregierung strebt in dieser Legislaturperiode eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes an. Die Jugendsozialarbeit macht sich dafür stark, bessere Zugangschancen und Ausbildungsrahmenbedingungen für alle jungen Menschen zu schaffen. Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung bekannt gemacht hat, soll in das BBiG neben einer Mindestausbildungsvergütung eine eigene Vorschrift zur Teilzeitausbildung verankert werden. Darüber hinaus soll die Durchlässigkeit von 2- zu 3-jährigen Berufsausbildungen verbessert und das ehrenamtliche Prüfungswesen gestärkt und flexibilisiert werden.

Es bleibt abzuwarten, wie konkret diese Gesetzesänderungen im Referentenentwurf ausformuliert werden. Der Kabinettbeschluss soll im Januar 2019 erfolgen und die BBiG-Änderungen sollen entsprechend dem Koalitionsvertrag zum 01.01.2020 in Kraft treten. Mehr über die angekündigten Änderungen des Berufsbildungsgesetzes sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachzulesen.

Das BMFSFJ eröffnete den Weiterentwicklungsprozess zum SGB VIII mit der Veranstaltung „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder und Jugendhilfe“

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung hat das BMFSFJ den Startschuss für einen neuen Dialogprozess zur Weiterentwicklung des SGB VIII vollzogen. Das Bundesministerium will unter der Leitung der Staatssekretärin Caren Marks einen umfänglichen Beteiligungsprozess mit zahlreichen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe auflegen, um gemeinsam Wege für eine Reform des SGB VIII zu eruieren. Die Agentur Zebralog (Agentur für crossmediale Bürgerbeteiligung) wurde mit der Prozessdurchführung, der Moderation und der Öffentlichkeitsarbeit beauftragt. Auf der Internetseite https://www.mitreden-mitgestalten.de soll der gesamte Prozess transparent dokumentiert werden. Über den entsprechenden Newsletter sind die Informationen für alle zugänglich. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt über das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) in Kooperation mit der TU Dresden, der Uni Hildesheim und der ASH Berlin. Eine rechtliche Begleitung und Einordnung der Diskussion wird über das Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement (IJOS) abgesichert.

Der Dialogprozess soll bis Ende 2019 mit einem gebündelten Papier zu Handlungsbedarfen und -optionen abgeschlossen werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse soll 2020 ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Selbstgestecktes Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislatur – also bis 2021 abzuschließen. Auf Grundlage der Erfahrungen des gescheiterten Prozesses in der letzten Legislatur ist davon auszugehen, dass keine Mittel gescheut werden, dieses Ergebnis zu erzielen. Nach Aussage von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat das Projekt aktuell die höchste Priorität im BMFSFJ.
 
Der Beteiligungsprozess beginnt derzeit mit der Durchführung der Betroffeneninterviews und den regionalen Fokusgruppen. Dies soll im Februar 2019 abgeschlossen werden, um bis Mai 2019 eine standardisierte Befragung durchführen zu können. Die Ergebnisse sollen in die Fachdiskussion 2019 eingebunden werden. An dem Interessensbekundungsverfahren für die Auswahl der Interviewpartner*innen haben sich aktuell über 500 Institutionen beteiligt. Daher soll auch die Anzahl der Beteiligten an den Interviews von geplanten 200 auf ca. 1.000 erhöht werden.
 
Die inhaltlichen Diskussionen sollen in einer sich noch dieses Jahr konstituierenden Arbeitsgruppe erfolgen. In dieser Arbeitsgruppe sollen ca. 50 Personen aus dem Bund, den Ländern und Kommunen, den bereichsübergreifenden Dachverbänden, Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe, der Behinderten- und Gesundheitshilfe sowie aus verschiedenen Instituten zusammenarbeiten. In den inhaltlichen Diskussionsprozess fließen außerdem die Ergebnisse weiterer Gruppen ein, wie dem Dialogforum Pflegekinderhilfe, der AG Kinder psychisch kranker Eltern sowie dem Dialogforum Bund trifft kommunale Praxis.
 
Inhaltlich wurden vom BMFSFJ vier große Arbeitsfelder benannt, die bearbeitet werden sollen: Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation, wirksames Hilfesystem (weniger Schnittstellen, mehr Inklusion) und Fremdunterbringung (Kindesinteressen wahren, Eltern unterstützen, Familien stärken) sowie die Stärkung der Prävention im Sozialraum.
 
Wichtig aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe waren zwei wichtige Aussagen, die die Ministerin anlässlich der Auftaktveranstaltung gemacht hat. Demnach sind die subjektiven Rechtsansprüche im SGB VIII unumstößlich und können weder über Budgetierung noch Deckelungen ausgehebelt werden. Zudem kann die Reform nicht kostenneutral erfolgen, entsprechend bedarf die Finanzierung einer Klärung.

Veranstaltungen

Paritätische Expert*innenrunde: Junge Geflüchtete in der Ausbildung: Erfolgsgeschichten unterstützen –
Zugänge zur Ausbildung(sförderung) verbessern

Am 29. November 2018 fand in Berlin ein Expert*innengespräch über den Zugang und die Praxis der Ausbildungsförderung junger Geflüchteter statt. Hierzu waren Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Politik, Verwaltung, Verbänden und Unternehmerschaft eingeladen.
 
Hintergrund ist das im Sommer 2016 verabschiedeten Integrationsgesetz, mit dem die Möglichkeit einer Ausbildungsduldung geschaffen wurde, um die Potenziale junger Geflüchteter zu nutzen und den Beteiligten Rechtssicherheit zu bieten. Zudem wurde der Zugang zu den Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem SGB III erleichtert. Mittlerweile hat es ein Teil der jungen Geflüchteten auch in Ausbildung geschafft – 5 Prozent der Lehrlinge bundesweit sind junge Geflüchtete.
 
In der Praxis zeigt sich nach wie vor dringender Handlungsbedarf: Die Ausbildungsduldung wird noch zu restriktiv erteilt und führt dazu, dass viele junge Geflüchtete eine Ausbildung gar nicht erst beginnen dürfen. Andere, die den Sprung in die Ausbildung bereits geschafft haben, müssen diese Ausbildung aufgrund fehlender Zugänge zu existenzsichernden Leistungen oder zu Förderinstrumenten wie z. B. zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) oder zur Assistierten Ausbildung (AsA) wieder abbrechen. Beispielsweise können Fahrt- oder Mietkosten nicht gedeckt werden, oder auf die dringend benötigte Nachhilfe im Rahmen von abH oder AsA besteht kein Anspruch. Zudem kommt es auch immer noch zu Abschiebungen während der Ausbildung. Dies widerspricht der Intention der Ausbildungsduldung, für die Betroffenen Rechtssicherheit zu schaffen.

Der Paritätische hat sich zu diesem Fragen einmal mehr mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten auseinandergesetzt und diskutiert, was zu tun ist und welche Schritte auf den unterschiedlichen politischen und behördlichen Ebenen einzuleiten sind. Über die Ergebnisse der Expert*innenrunde werden wir im Monatsreport 1-2019 berichten.

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Kooperationsverbund führt das 3. Expert*innengespräch zum Thema rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am Übergang Schule-Beruf

Am 15. November 2018 hatten der Paritätische Gesamtverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit Vertreter*innen aus Landesministerien geladen, um mit Expert*innen der Jugendsozialarbeit zur rechtskreisübergreifenden Arbeit am Übergang Schule-Beruf erneut ins Gespräch zu kommen.

Die Vertreter*innen des Landes Berlin machten dabei deutlich, wie es mit dem Aufbau der Jugendberufsagentur in Berlin (je Bezirk ein Standort) gelungen ist, die Angebote der Jugendberufshilfe nach § 13 (2) SGB VIII und auch das Mobilitätswohnen nach § 13 (3) SGB VIII in den Bezirken zu stärken. Anschließend berichteten die Ländervertreter*innen über die jeweiligen Länderbemühungen, Jugendberufsagenturen bzw. die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Regionen zu qualifizieren. Am Nachmittag ging es um den aktuellen Stand der Umsetzung des § 16h SGB II. Nach einem kurzen Einblick in den aktuellen Umsetzungsstand auf Bundesebene diskutierten die Landesvertreter*innen über ihr Engagement bei der Förderung von schwer erreichbaren jungen Menschen.
 
Auch im nächsten Jahr soll es wieder eine solche Expert*innen-Runde geben. Mögliche Themen sind bereits gesammelt worden.

Veröffentlichungen

20. Ausgabe der Fachzeitschrift für die Jugendsozialarbeit „DREIZEHN“ zum Thema „Mobil sein im Erwachsenwerden: Kein Luxus, sondern eine Chance“

Die Bereitschaft zur Mobilität wird in unserer immer schneller werdenden Welt fast vorausgesetzt. Doch mobil zu sein, ist nicht nur ein Erfordernis der Moderne, sondern bereichert in vielerlei Hinsicht. Damit sich Jugendliche in der globalisierten Welt gut zurechtfinden und sie lernen, sie verantwortungsvoll mitzugestalten, bedarf es individueller Chancen, diese offene Welt kennenzulernen. Gut ausgebaute Strukturen sollten allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen Mobilität ermöglichen.
 
Die Autor*innen dieser Ausgabe befassen sich u. a. mit den Themen Ausbildungsmobilität, Hürden im Zugang zu Mobilitätsprogrammen und Möglichkeiten der Flexibilität für junge Alleinerziehende. Auch Mobilität im kleinen geografischen Rahmen wird beleuchtet, z. B. im ländlichen Raum mit schlechter Infrastruktur. In der Rubrik „Praxis konkret“ werden die Programme JiVE (Jugendarbeit international – Vielfalt erleben) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in der interkulturellen Arbeit methodisch vorgestellt. Auch das Jugendwohnen als Möglichkeit für junge Menschen, Mobilität zu leben, wird in einem Interview genauer betrachtet.
 
Fürsprache für mehr Toleranz, Vielfalt und Teilhabe sowie bereits entstandene Spaltungen zu überwinden sind Zielsetzungen, die durch die Förderung von Mobilität junger Menschen erreicht werden können. Und auf der Ebene der (Selbst-)Erfahrung gibt Mobilität jeder/m Jugendlichen die Chance, ihre/seine eigene Wahrnehmung zu hinterfragen und dadurch den Blick für ein Miteinander zu schärfen.

Druckfrische Exemplare der DREIZEHN (PDF) können Sie gerne hier bestellen.

In eigener Sache

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit diesem Monatsreport erhalten Sie hier per Cloud-Link unseren angekündigten kurzen Reflexionsbogen im Word-Format. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die darin gestellten Fragen kurz beantworten und den Bogen an uns zurücksenden. Einfach dem Link folgen, das Dokument öffnen, Bearbeitung aktivieren, ausfüllen, speichern und an uns per E-Mail oder Fax zurücksenden. Vielen Dank!
 
Zudem verabschiedet sich das Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen mit diesem Report in die Weihnachtspause. Wir hoffen, Sie 2018 mit unseren Themen immer aktuell informiert zu haben und nah an dem gewesen zu sein, was Sie fachpolitisch bewegt. Wir wünschen Ihnen ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest und für das kommende Jahr 2019 alles Gute. (Foto @ trüffelpix – Fotolia.com, unten pixabay.com)
Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 28. November 2018
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