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Monatsreport 11-21

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Monatsreport 11-21

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 


Der diesjährige November geht zu Ende und mit ihm die seit der Wahl im September andauernden Koalitionsverhandlungen. Der von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP letzte Woche vorgelegte Koalitionsvertrag lässt jedoch in Bezug auf die Jugendsozialarbeit einige Fragen offen.  So beinhaltet er zwar einige vielversprechende Ansätze zur Förderung Jugendlicher und junger Erwachsener, jedoch mangelt es diesbezüglich an Ausformulierungen und konkreten Maßnahmen. Wir werden demnach in gewohnt kritisch-konstruktiver Art und Weise die zukünftige Umsetzung dessen beobachten und auf notwendige Nachbesserungen aufmerksam machen.

Der Monatsreport macht im Dezember eine Pause und meldet sich dann im neuen Jahr zurück. Bis dahin wünschen wir Ihnen für die kommende Advents- und Weihnachtszeit besinnliche Tage und vor allem Gesundheit. 



Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen!


 

Aktuelles



Bewertung des Koalitionsvertrages in Hinblick auf die Jugendsozialarbeit


 
Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit legen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ihren Koalitionsvertrag vor

Wie angekündigt hat die Ampel am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Auf insgesamt 177 Seiten werden, in sieben Kapiteln, Vorhaben aufgegriffen und beschrieben, die in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Der Paritätische Gesamtverband hat den Koalitionsvertrag in einer ersten Pressemitteilung noch am selben Tag zusammenfassend bewertet und das „Glas als halb voll“ beschrieben.

Mit dem Blick auf die Jugendsozialarbeit fällt die Bewertung etwas nüchterner aus, denn das, was zur Sicherung der Ausbildung von jungen Menschen – insbesondere in (Nach-)Pandemiezeiten – festgelegt ist, ist noch stark ausbaufähig.

So ist beispielsweise keine Ausbildungsoffensive geplant (Zeilen 2167ff). Der Koalitionsvertrag spricht zwar an einer Stelle von einer Ausbildungsgarantie, die allen Jugendlichen einen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung ermöglichen soll, jedoch setzt die Koalition auf die alten, bisher nicht besonders erfolgreichen Maßnahmen (Ausbau der Berufsorientierung und der Jugendberufsagenturen, Weiterführen der Allianz für Aus- und Weiterbildung, Ausbau der Instrumente wie Einstiegsqualifizierung, Assistierte Ausbildung und Verbundausbildung). Außerbetriebliche Ausbildungsangebote sollen in enger Absprache mit den Sozialpartnern in Regionen mit erheblicher Unterversorgung an Ausbildungsplätzen bedarfsgerecht (wie immer das definiert werden soll – laut BVG-Urteil von 1980 sind für eine Berufswahlsicherung 112,5 Ausbildungsplätze auf 100 Jugendliche angemessen) initiiert werden. Initiieren heißt nicht Verantwortung für die Finanzierung übernehmen. Wie diese außerbetrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten gestaltet werden sollen, bleibt völlig offen.
 
Zur Vergütung von vollzeitschulischen Berufsausbildungen und dem Wegfall von Schulgeld bekennt sich die Koalition deutlich, ohne genauere Informationen, ob eine Anlehnung an der Mindestausbildungsvergütung erfolgen soll (Zeilen 2169ff; 2178f). Der Zugang zu ausbildungsunterstützenden Leistungen der Bundesagentur für Arbeit für vollzeitschulische Ausbildungen wird nicht thematisiert. Insgesamt wird eine vollqualifizierende Berufsausbildung weiterhin vorrangig in der betrieblichen Berufsausbildung gesehen (stets vorrangig im Betrieb). Eine Verantwortung der Bundesebene für den Ausbau der vollzeitschulischen Berufsausbildung in einem Pakt mit den Ländern lässt sich nicht erkennen. (Ausnahme Fachkräftegewinnung im Erzieher*in-Beruf) Eine Gleichstellung von vollzeitschulischer und betrieblicher Berufsausbildung wird nicht formuliert.
 
Die aktuell verheerende Situation am Ausbildungsmarkt wird in großen Teilen aus der Perspektive von Betrieben beantwortet. So sollen Ausbildungsbotschafter*innen im Handwerk gefördert werden, um die Fachkräftesicherung im Handwerk zu befördern. (Zeilen 846ff). Die Stärkung der deutschen Tourismusbranche soll u.a. durch eine erleichterte Gewinnung ausländischer Fachkräfte unterstützt werden. (Zeilen 896f)
 
Leider wird der Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die den Übergang Schule - Beruf in diesen unsicheren Zeiten mit schulischen Ausfällen, wenig persönlichen Beratungen und praktischen Erprobungen bewältigen sollen, in den politischen Vorschlägen wenig Rechnung getragen. Es fehlt im Koalitionsvertrag bisher an einer Aufbruchsstimmung, den jungen Menschen Sicherheit durch ein Ausbildungsversprechen zu geben und ihnen jegliche notwendige schulische und pädagogische Unterstützung dafür zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob sie sich für eine betriebliche oder vollzeitschulische Ausbildung entscheiden. Dafür müssten zusätzlich finanzierte Ausbildungsmöglichkeiten und intensive Unterstützungsangebote geschaffen werden. Seit vielen Jahren ist die Anzahl der angebotenen Ausbildungsplätze nicht hoch genug, um allen ausbildungsinteressierten Jugendlichen Angebote machen zu können.
 
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie-Auswirkungen im Leben von Kindern und Jugendlichen plant die Koalition ein Zukunftspaket Bewegung, Kultur und Gesundheit. (Zeilen 3275ff) Dringend sollte dieses Paket mit Blick auf die älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch zu Strukturen für Freiräume zur Begegnung und Entwicklung von Jugendlichen, aber auch zur Berufswahl beitragen. In den letzten 2 Ausbildungsjahren haben 80.000 junge Menschen weniger den Weg zur Berufsberatung gefunden und 150.000 – 200.000 gemeldete Bewerber*innen gehen jedes Jahr leer aus. Sie brauchen Räume, Unterstützer*innen und Angebote, um sich ihrer beruflichen und persönlichen Zukunft wieder zuversichtlich zuwenden zu können.
 
Mit Blick auf die in dieser Pandemiezeit „verloren“ gegangenen Jugendlichen ist die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausweitung des SGB II-Instruments zur Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher (§ 16 h SGB II) in Kooperation mit der Jugendhilfe sehr zu begrüßen. (Zeilen 2522f). Auch erfreut die Mitteilung, dass die besonderen Sanktionsregelungen für Unter-25-Jährige aufgehoben werden sollen. Im Fall mangelnder Mitwirkung von Unter-25-Jährigen soll zukünftig ein Coaching-Angebot in Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfe (nach § 16h SGB II) erfolgen. (Zeilen 2495ff) Grundlage der Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher über aufsuchende, motivierende und versorgende Angebote sollte Freiwilligkeit, Vertrauen und Respekt sein, es bleibt zu hoffen, dass es sich hier tatsächlich um ein Angebot handeln soll. Positiv ist zu werten, dass die freie Förderung (nach § 16f SGB II), mit der in der Anfangszeit des SGB II viele innovative Förderansätze entwickelt wurden, wieder aufgewertet werden soll (Zeilen 2507f). Zudem sollen die Jobcenter mehr Gestaltungsspielräume erhalten.
 
Das Bekenntnis der Koalitionäre zur Kinder- und Jugendbeteiligung und zur Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung bleibt mit Ausnahme, einer Informationskampagne zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen im vorliegenden Koalitionsvertrag noch sehr unkonkret.
 
Positiv zu bewerten ist, dass junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende, neben dem studentischen Wohnen, durch ein Bund-Länderprogramm unterstützt werden soll. (Zeilen 2937ff)
Der Koalitionsvertrag beinhaltet einige vielversprechende Ansätze, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer besonderen Lebenssituation ernst zu nehmen und zu fördern, doch bleibt er, aus der Perspektive junger Menschen betrachtet, hinter den Erwartungen zurück. Die häufig nur angedeuteten Vorhaben müssten in diesem Sinn weiter ausformuliert werden.
Zu einer positiven Bewertung kommt der Paritätische bei den Vorhaben, die sich auf die inklusive Weiterentwicklung des SGB VIII beziehen (Zeilen 3299ff). Hier sollen in einem Beteiligungsprozess mit Ländern, Kommunen und Verbänden notwendige Anpassungen zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII erarbeitet und in dieser Legislatur gesetzlich geregelt und fortlaufend evaluiert werden. Zudem sollen Modellprogramme auf den Weg gebracht und die Verfahrenslotsen schneller und unbefristet eingesetzt werden.
Ungeachtet der Ausführungen im Koalitionsvertrag hängt die letztendliche Bewertung der einzelnen Vorhaben aber von ihrer konkreten Umsetzung ab. Der Paritätische wird diese Vorhaben in gewohnter Art und Weise kritisch-konstruktiv begleiten und wird darüber hinaus auf die bestehenden Leerstellen aufmerksam machen und hier Korrekturen einfordern.



EU-Komission ruft Europäisches Jahr der Jugend 2022 aus

Nachdem EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt hatte, das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend auszurufen, folgte am 14. Oktober 2021 ein entsprechender Vorschlag der Kommission. 

Das Europäische Jahr der Jugend 2022 hat zum Ziel, junge Menschen in den Fokus zu rücken und ihnen die Möglichkeit zu geben, die Zukunft Europas nach ihren Vorstellungen mitgestalten zu können. Dabei sollen unter anderem die folgenden Aspekte eine Rolle spielen:  

 
  • Der ökologische und digitale Wandel als eine neue Perspektive für die Zukunft und  Chance zum Ausgleich der negativen Auswirkungen der Pandemie.
  • Wie können alle jungen Menschen, vor allem solche mit geringen Chancen, aus benachteiligten Verhältnissen, ländlichen oder abgelegenen Gebieten sowie besonders schutzbedürftigen Gruppen ermutigt werden, sich staatsbürgerlich und politisch zu engagieren?
  • Bekanntmachung, welche Chancen die politischen Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene für die Entwicklung junger Menschen eröffnen.
  • Inspiration schöpfen aus der Tatkraft, den Vorstellungen und den Überzeugungen junger Menschen, um das europäische Einigungswerk auf Grundlage der Konferenz zur Zukunft Europas voranzubringen und neu zu beleben.

Dazu will die Kommission im Laufe des Jahres verschiedene Aktivitäten auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene anbieten und neue Initiativen prüfen. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, eine nationale Koordinierungsstelle zu benennen, um die Teilnahme am Europäischen Jahr der Jugend zu organisieren.

Auf einer allgemeineren Ebene soll das Europäische Jahr der Jugend mit der erfolgreichen Umsetzung von 
NextGenerationEU einhergehen.Dabei strebt es Synergien und gegenseitige Ergänzung mit anderen EU-Programmen für junge Menschen in allen Bereichen an.
Ein Fokus liegt auf der Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen im Zuge der Erholung nach der Pandemie, sowie den Start der neuen Initiative ALMA (Aim, Learn, Master, Achieve).

 

Hier geht es zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission (PDF)




Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes - Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche und Familien sowie die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe 


 

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat zwei wesentliche Folgen: Zum einen ist die epidemische Lage nationaler Tragweite beendet worden. Gleichzeitig werden aber konkrete Regelungen zur Eindämmung der Pandemie festgelegt. Diese Regelungen haben auch Auswirkungen auf Kinder, Jugendliche und ihre Familien sowie auf Träger und Mitarbeiter*innen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. In der angefügten Datei erhalten sie eine erste Übersicht zu den wichtigen Regelungen. Allerdings sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht alle Detailfragen zur Umsetzung dieser Neuregelungen geklärt. Der Paritätische Gesamtverband versucht fortlaufend im Gespräch mit dem Bundesgesundheitsministerium bzw. Bundesministerium für Arbeit und Soziales Antworten zu finden und diese tagesaktuell in die benannte Fachinformation einzupflegen. Halten Sie sich auf dem Laufenden und bleiben sie gesund!

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (PDF)



SINUS-Institut stellt aktuelles Gesellschaftsmodell vor: Die SINUS Millieus 2021

Seit vier Jahrzehnten erforscht das SINUS-Institut den Wertewandel und die Lebenswelten der Menschen. Daraus entstanden ist das Gesellschafts- und Zielgruppenmodell der SINUS Milieus, das Menschen nach ihren Lebenswelten in „Gruppen Gleichgesinnter“ zusammenfasst.

Die SINUS Milieus 2021 bilden die neue Alltagswirklichkeit – geprägt durch politische Umbrüche, Digitalisierung, populistische Bewegungen und klimatische Extremereignisse – in unserer Gesellschaft ab.

Da sich die Gesellschaft stetig fortentwickelt, sind auch die sozialen Milieus ständig in Bewegung. Zum einen führt die wechselnde Konjunktur gesellschaftlich dominanter Werte zu Verschiebungen in der Milieulandschaft, zum anderen ist jede Jugendgeneration mit neuen Wertegemengen bzw. -hierarchien konfrontiert, woraus sich dann ganz neue Milieus bilden können.

Das SINUS-Institut hat eine ausführliche Pressemitteilungen mit einer Grafik der aktuellen Milieulandschaft in Deutschland sowie Kurz-Charakteristiken der neuen Sinus-Milieus inkl. Bildmaterial herausgegeben. In dieser geht es unter anderem um Spannungen und Neuformierungen in der bürgerlichen Mitte, die Etablierung von Nachhaltigkeit, Resilienz und Diversity als neue Leitwerte und die Herausbildung des neuen Milieus der "Neo-Ökologischen".

Hier finden Sie die Pressemitteilung des SINUS-Instituts (PDF)


Die "eine" Jugend gibt es nicht - Unterschiedliche Lebenslagen erfordern anpassungefähige Unterstützungsstrukturen 

Interview mit Wolfgang Schröer von der Universität Hildesheim

Wolfgang Schröer, Professor am Institut für Sozial- und Organisationspädagogik an der Universität Hildesheim, hat sich in einem Interview mit dem Bundesinstitut zur Berufsbildung (BIBB) zur Veränderung der „Jugendphase“ und damit einhergehenden Herausforderungen geäußert.

In den letzten dreißig Jahren, so Schröer, hätten sich die Übergänge von der Jugend ins Erwachsenenalter und die Anforderungen sowie Erwartungen an die jungen Menschen stark verändert.

Kernherausforderungen für die jungen Erwachsenen seien dabei „Qualifizierung“, „Selbstpositionierung“ und „Verselbstständigung“. Diese seien aber immer unter dem Aspekt sozialer Ungleichheit und unterschiedlicher Lebenslagen der sehr heterogenen Gruppe der Jugendlichen zu betrachten. So könnten zum Beispiel fehlende stabile Unterstützungsstrukturen und schlechte regionale Bedingungen den Übergang zwischen Schule und Beruf erschweren.

Schröer sieht die Aufgabe der Jugendhilfe vor allem darin, den jungen Menschen auf der Grundlage ihrer Lebenslagen Zugänge in die soziale und berufliche Integration zu schaffen. Dies soll jedoch viel mehr durch passende Formate und gezielte Hinleitung zu bestehenden Angeboten der Jugendsozialarbeit als durch ein Überangebot erreicht werden. Es ginge dabei also weniger um Vorrang oder Nachrang, sondern darum zu schauen, wo die Zuständigkeiten und Kompetenzen liegen und was realistisch mit der vor Ort bestehenden Infrastruktur getan werden kann.
Für eine gute funktionierende Organisation kommunaler Unterstützungsstrukturen sei eine starke Sozialpolitik notwendig, die sich mit den unterschiedlichen Bedarfslagen auseinandersetzt und bereits bestehende Strukturen auf ihre Funktionalität und nachhaltige Wirkung hin überprüft. Zu oft gäbe es nicht ineinandergreifende Angebote, die eine bessere Vernetzung der Träger bedürfen. Auch fehlende Transparenz sei für die jungen Menschen ein Problem, welche ebenfalls nicht ausreichend selbst mit eingebunden würden.

Ein besonderes Augenmerk setzt Schröer darauf, das Recht der Jugendlichen auf diskriminierungsfreie Teilhabe zu verwirklichen, indem er für einen Paradigmenwechsel in der kommunalen Sozialpolitik plädiert. 

Das vollständige Interview finden Sie hier (Weblink)

Neues aus dem Kooperationsverbund


 Forderungspapier "(Fast) verlorene" Jugendliche erreichen! Was die neue Bundesregierung tun kann!
 

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit hat mit Blick auf die anstehenden Aufgaben in der nächsten Legislaturperiode ein Positionspapier veröffentlicht, das notwendige Angebote für junge Menschen zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie am Übergang Schule-Beruf fordert. Dazu ist es notwendig, eine Gesamtstrategie im Übergang Schule-Beruf zu entwickeln, da die notwendige Unterstützung nur gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden kann. 

In diesem Zusammenhang verfolgt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit insbesondere zwei Zielsetzungen. 

I. Sicherung,Ausbau und Weiterentwicklung von niedrigschwelligen Angeboten der Jugendsozialarbeit mit finanzieller Unterstützung des Bundes. Die Kommunen und Länder dürfen mit den erhöhten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in (nach-)Pandemiezeiten von der Bundesebene nicht allein gelassen werden. 

II. Entwicklung einer arbeitsmarktpolitischen Strategie, um junge Menschen am Übergang Schule-Beruf zu erreichen.

Hier schlägt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit eine Offensive für junge Menschen bei der Nutzung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und Angeboten des SGB II und III mit niedrigschwelligen und aufsuchenden Ansätzen vor, so dass eine intensive individuelle Begleitung und Förderung von Jugendlichen / jungen Erwachsenen verstärkt ermöglicht wird.

Zu dieser gehören: 

1. Vertiefte Berufsorientierung
2. Walk and Talk – neue Ansätze in der Berufsberatung von Schüler*innen
3. Coachingansätze z.B. über Gutscheine in § 45-er Maßnahmen erweitern
4. Aufsuchende Ansätze für schwer erreichbare Jugendliche nutzen
5. Wiederausbau der freien Förderung nach § 16f SGB II
Hier finden sie besagtes Forderungspapier (Weblink).

Veranstaltungen

IN VIA DeutschlandBAG KJSBAG EJSAGEW und adis e.V präsentieren:

 

Online-Fachgespräch & Präsentation der Publikation

"Diskriminierung als Alltagsphänomen. Handlungsmöglichkeiten für die Schulsozialarbeit"
 

01. Dezember 2021
10:30 -12:00 Uhr 
Online-Angebot

Gesellschaftspoltische Entwicklungen der letzten Jahre um Alltags-Diskriminierung haben auch zu einem Wandel in der Sozialen Arbeit geführt. Diskriminierungs- und rassismuskritisches Arbeiten wurden durch die Bundesprogramme „Demokratie leben“ und „Respekt Coaches“ in den Fokus gerückt. Erkenntnisse des 15. und 16. Kinder- und Jugendberichts (2017 und 2020) verstärkten die Debatte zur Rolle und Verantwortung sozialer Arbeit im Kampf gegen Diskriminierung. So auch in der Schulsozialarbeit: Schulsozialarbeiter*innen und Fachkräfte der schulbezogenen Jugendsozialarbeit erleben in ihrem beruflichen Alltag mit jungen Menschen in der Schule eine große Bandbreite von Diskriminierungsauslösern, -gründen und -folgen.

Die Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Jugendsozialarbeit (IN VIA Deutschland, BAG KJS, BAG EJSA) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben dies zum Anlass genommen, eine Broschüre mit konkreten Handlungsmöglichkeiten für die Schulsozialarbeit zu erstellen. Zusammen mit Expert*innen der Antidiskriminierungsarbeit (adis e.V.) und mit Wissenschaftlerinnen wurde die bewusste Beschäftigung mit Diskriminierung als Alltagsphänomen reflektiert und daraus Handlungsmöglichkeiten für die Praxis abgeleitet. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Kooperationsmöglichkeiten mit der Antidiskriminierungsberatung.

Hier geht es direkt zur Anmeldung zum Online- Fachgespräch (Weblink)

KOV JSA präsentiert:

Expert*innen-Gespräch „Möglichkeiten und Grenzen der politischen Bildung in der Jugendsozialarbeit“

 

14. Dezember 2021
10:00 -13:00 Uhr 
Online-Angebot

Die Fachgruppe zum Federführungsthema "Chancengerechtigkeit und Demokratieförderung in der Jugendsozialarbeit" des Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (KOV JSA) lädt zu einem Expert*innen-Gespräch zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen der politischen Bildung in der Jugendsozialarbeit“ ein.

Ziel ist es, eine klare Position zum Verständnis und zur Rolle von Politischer Bildung in der Jugendsozialarbeit zu erarbeiten und das Diskussionspapier der Arbeitsgruppe kritisch weiter zu entwickeln.
 

Inhaltlicher Input:

- Dr. Christian Lüders, ehemaliger Leiter der Abteilung „Jugend und Jugendhilfe“ des Deutschen Jugendinstitut (DJI)

- Jun.-Prof. Dr. Alexander Wohnig, Universität Siegen
 

Die folgenden Fragestellungen sollen für die Diskussion leitend sein:

Welche Differenzen und Gemeinsamkeiten bestehen zwischen den Konzepten der Demokratiebildung und Politischen Bildung in der Jugendsozialarbeit?
Inwiefern ist das Verständnis von Politischer (Jugend-)Bildung in die Jugendsozialarbeit übertragbar?
Welche Struktur und strukturellen Rahmenbedingungen von Demokratiebildungsprozessen gibt es in den Arbeitsfeldern der Jugendsozialarbeit?

Anmeldungen bitte mit einer Email an juliane.marquardt@ib.de

Anmeldeschluss ist Freitag, der 10.12.2021.

Hier geht es direkt zur Anmeldung (Email)
Oben: Photo by Scott Graham on Unsplash.
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