Die Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen "Assistierten Ausbildung" sind in vollem Gange. Die entsprechenden Pläne der Bundesagentur für Arbeit bewerten Birgit Beierling und Tina Hofmann kritisch und werben dafür, noch rechtzeitig umzusteuern und das Vorhaben zu korrigieren.
Die gesetzliche Neuordnung der Assistierten Ausbildung im sog. „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ sollte einen großen Schritt zur dauerhaften Absicherung des Förderinstruments „Assistierte Ausbildung“ bedeuten. Die besondere Stärke der Assistierten Ausbildung als eine stark auf den Einzelfall zugeschnittene Unterstützungsleistung sollte zum Tragen kommen, so dass Jugendliche eine gleichermaßen verlässliche wie konkrete, auf ihre Situation hin abgestimmte Unterstützung bekommen, eine Berufsausbildung anzufangen und erfolgreich abzuschließen, dabei z. B. Hürden bei der Kontaktaufnahme mit dem Betrieb, bei der Bewältigung des Lernstoffs in der Berufsschule oder Konflikten im Ausbildungsbetrieb bewältigen.
Doch die Pläne der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung zeigen, dass dies in der Praxis so nicht gelingen wird. Anstelle von weniger Schnittstellen und mehr Kontinuität gibt es immer mehr „Sollbruchstellen“: Anlass für unseren Zwischenruf. |