Zum Hauptinhalt springen

Monatsreport 02-20

Wenn dieser Newsletter nicht richtig dargestellt wird, bitte hier klicken.

NEUES INFORMATIONSFORMAT

Monatsreport 02-20

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 
In Deutschland darf es keinen Raum geben für Rassismus und rechtsradikale Gedanken und Taten. Vielfalt ohne Alternative.

Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen!

Aktuelles

Masernschutzgesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft – Anforderungen an Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Ab dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Für die Jugendsozialarbeit kann der im Gesetzentwurf genannte Punkt „sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden“ einschlägig sein. Aktuell wird mit dem Bundesgesundheitsministerium geklärt, ob darunter auch Angebote der Jugendsozialarbeit mit berufsorientierenden, berufsvorbereitendem oder berufsqualifizierendem Charakter in Werkstätten (u.a. Jugendwerkstätten, Produktionsschulen) fallen.

Alle einschlägigen Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie aktuell auf der Homepage des Paritätischen Gesamtverbands. Die Informationen richten sich an Paritätische Einrichtungen und sollen einen Überblick zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes geben sowie konkrete Fragestellungen  klären helfen. Dabei ist zu beachten, dass viele Fragen noch nicht abschließend zu beantworten sind. Die Angaben werden je nach Informationsstand laufend aktualisiert. Viele Informationen beziehen sich auf Aussagen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und sind entsprechend gekennzeichnet.

Fachkräfteentwicklung in der Jugendsozialarbeit – Entgrenzung und selbstbewusste Profilierung“

Neu erschienen ist Anfang des Jahres eine Broschüre der Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe unter dem Titel

„Ohne uns geht nichts! Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“.

In dieser Broschüre wird, neben grundsätzlichen Überlegungen und der Darstellung möglicher Qualifizierungswege, auch ein Blick auf ausgewählte Handlungsfelder und deren aktuelle Fachkräftesituation und die damit verbundenen Herausforderungen und Anforderungen geworfen. Dort findet sich auch ein Beitrag zur Fachkräftesituation in der Jugendsozialarbeit.
Unter o. g. Titel beschreiben Birgit Beierling in ihrer Funktion als Sprecherin des Kooperationsverbundes 2019 und Prof. Wolfgang Schröer die Situation der Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit und diskutieren dabei das Spannungsfeld zwischen hohen Qualifikationsanforderungen einerseits und prekärer Beschäftigung andererseits.

Das Inhaltsverzeichnis der Broschüre (PDF, 145 KB) steht auf den Seiten der AGJ zum Download zur Verfügung. Über den Online-Shop der AGJ kann die Broschüre kostenpflichtig bestellt werden.

Missbrauch: Bundesrat fordert dauerhafte Nennung in Führungszeugnissen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Am 14.02.2020 entschied der Bundesrat die Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg zu unterstützen, wonach durch "Änderung des Bundeszentralregistergesetzes eine zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis" erfolgen soll.

Bei heutiger Rechtslage können wegen Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen vorbestrafte Personen bereits wenige Jahre nach der Verurteilung wieder einer beruflichen und ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Tätigkeit bei einem öffentlichen oder privaten Träger, in Kindertagesstätten oder Vereinen nachgehen. Die Gefährdung der Minderjährigen durch einen solchen engen und unbeaufsichtigten Kontakt mit verurteilten Sexualstraftätern sei – so der Bundesrat - nicht hinzunehmen und zum Schutz der Minderjährigen zu vermeiden.
Lesen Sie hier mehr zum Gesetzentwurf.

Bündnis Zeugnisverweigerungsrecht

Am 28. Januar 2020 wurde in Frankfurt am Main das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gegründet. Einige bundesweite und überregionale Institutionen der Sozialen Arbeit streiten von nun an gemeinsam für diese wichtige Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Der Paritätische nimmt im Bündnis einen Gaststatus ein.
Lesen Sie hier mehr zu den Forderungen des Bündnisses.

Bundesregierung legt einen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vor
 

Eigentlich sollte es "Arbeit-von-morgen-Gesetz" heißen und umfangreicher werden, aber nach vielem Hin und Her hat sich die Koalition auf einige Eckpunkte verständigt. So wird nun u. a. die Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung neu geregelt.

Wie angekündigt, wird die Assistierte Ausbildung (AsA) mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf entfristet und mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt. Die Zielgruppe dieser zusammengelegten Ausbildungsförderung ist nun so offen formuliert, wie es zuvor bei den ausbildungsbegleitenden Hilfen bereits festgelegt war.

Zudem wird die Fahrtkostenerstattung zum Betrieb für Teilnehmende von Einstiegsqualifizierungen eingeführt und die Vorschriften zur Mindestausbildungsvergütung (nach BBiG) auf die Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) übertragen. Der Paritätische Gesamtverband hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme erstellt.

Hier lesen Sie den Referentenentwurf.

Hier lesen Sie die Stellungnahme des Paritätischen.

Paritätischer Gesamtverband informiert über ein Forderungspapier von Länderseite zur Verschärfung der Sanktionen im SGB II

In einem gemeinsamen Forderungspapier haben die Landesarbeitsminister*innen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen eine Verschärfung der Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert.

Der Paritätische sieht es als völlig falschen Ansatz an, den Druck auf Leistungsberechtigte, jedwede zumutbare Arbeit aufzunehmen, potentiell noch weiter zu erhöhen.

Lesen Sie hier unsere Fachinformation (PDF) zum Thema mit der ausführlichen Einschätzung der Forderungen.
CDU-CSU-Forderungspapier zur gesetzlichen Neuregelung der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (PDF)

Teilzeitausbildung – Modell mit neuen Chancen

In einem Gastbeitrag von Ulrike Sammet (Weblink) beleuchtet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die neuen Chancen und Herausforderungen der Teilzeitausbildung. Mit der Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ab 2020 werden die Rahmenbedingungen für dieses Ausbildungsmodell deutlich flexibilisiert. Beispielsweise können nun neben Personen, die durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zeitlich gebunden sind, auch Menschen mit Behinderung oder Lernbeeinträchtigung oder junge Geflüchtete eine Ausbildung in Teilzeit beginnen. Dennoch gibt es an einigen Stellen Regelungsbedarfe, die in dem Beitrag beleuchtet werden. (Quelle: BIBB, ueberaus.de)

17. DJHT „Wir machen Zukunft – Jetzt!“
2021 in Essen - Save The Date

Vom 18. bis 20. Mai 2021 wird sich auf dem 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag wieder alles um die Generation U27 drehen. Drei Tage lang werden im Essener Messe-/Kongresszentrum aktuelle und brisante Themen rund um 22 Mio. junge Menschen – die Generation U27 im Fokus stehen. Ausstellerinnen und Aussteller können sich ab jetzt bis zum 15. Mai 2020 bewerben. Weitere Informationen sind auf der Website www.jugendhilfetag.de zu finden.

Neues aus dem Kooperationsverbund

BAG KJS: "Rein in die Ausbildung, raus aus der Armut?" Politikbrief Jugendarmut

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat einen Politikbrief zur aktuellen Lage von Armut betroffener junger Menschen verfasst. "Höchste Zeit dem gesetzlich verankerten Versprechen, gleich-wertige Lebensverhältnisse zu schaffen, endlich gerecht zu werden. Junge Menschen haben ein Recht auf Unterstützung und den Ausgleich von Benachteiligung, damit sie die Herausforderungen der Jugendphase bewältigen können. Jugendsozialarbeit begleitet und „empowered“ Jugendliche auf diesem Weg, so dass diese Selbstwirksamkeit und Teilhabe erfahren: Damit es allen jungen Menschen gelingt, selbständig ihr Leben zu gestalten, einen Beruf zu erlernen und ihre Armut zu überwinden." (Ebd.) Hier geht's zum PDF.

Jugendsozialarbeit aktuell: SGB VIII-Reform (be)trifft Jugendsozialarbeit

In ihrem Artikel (Weblink) in der Reihe JSA aktuell der LAG KJS Nordrhein-Westfalen beleuchtet Andrea Pingel, Grundsatzreferentin bei der BAG KJS, warum eine Stärkung der Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII im Rahmen der SGB VIII-Reform notwendig ist. Schon im vorletzten Koalitionsvertrag war das Ziel der inklusiven Weiterentwicklung der Jugendhilfe zu einem „zukunftssicheren“ Hilfesystem benannt worden. Wird es mit der für dieses Jahr erneut angekündigten Reform des SGB VIII tatsächlich gelingen, zukünftig alle Kinder und Jugendlichen im Rahmen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu fördern und ihre Rechte zu stärken? Und was hat dies mit der Jugendsozialarbeit zu tun?" (Ebd.)"

Veranstaltungen

Erstes Paritätisches Fachgespräch zum Thema Soziale Arbeit für und mit queeren Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern im Paritätischen

Am 12.02.2020 fand das erste Fachgespräch und Vernetzungstreffen zum Thema queer im Gesamtverband statt. Diskutiert wurde das Thema Soziale Arbeit in Bezug auf queere Kinder, Jugendliche und Eltern. Die Veranstaltung fand in der Verantwortung der Referate Familie, Frauen, Frühe Hilfen und Kinder- und Jugendhilfe statt. Die Ergebnisse sind in einer Dokumentation festgehalten. Gerne würden wir diesbezüglich weiter mit unseren Mitgliedsorganisationen ins Gespräch kommen. Ein erstes Ziel liegt darin, eine gute Bearbeitungsstruktur dieses Querschnittsthemas zu finden und Anregungen aus dem Kreis der queeren Mitgliedsorganisationen aufzunehmen.

Lesen Sie hier die Dokumentation mit Arbeitsergebnissen. (PDF)

EJSA-Fachtagung: „Schulsozialarbeit an Grundschulen“, 27./28.03.2020, Erfurt

Im Sinne von Prävention wird Schulsozialarbeit vermehrt auch an Grundschulen angefragt. Andererseits stellen auch die Gymnasien fest, dass auch für ihre Schüler*innen Schulsozialarbeit hilfreich ist. Deshalb sollen bei dieser Tagung die Anforderungen an Schulsozialarbeit an verschiedenen SChultypen reflektiert werden.

Die Tagung wendet sich an Fachkräfte, Verantwortliche bei Trägern und Kommunen, sowie Multiplikator*innen aus Schule und Kinder- und Jugendhilfe. Anmeldeschluss ist der 02.04.2020.

Hier geht's zum Programm mit Anmeldemöglichkeit (PDF).
Oben: Bild Paritätischer Gesamtverband
Copyright © 2020 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V., Alle Rechte vorbehalten.

Unsere Adresse lautet:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
Oranienburger Str. 13-14
D-10178 Berlin

Nehmen Sie uns in Ihr Adressbuch auf.

Unsere E-Mail-Adresse lautet:
newsletter-redaktion@jugendsozialarbeit-paritaet.de

Unsere Homepage ist:
http://www.jugendsozialarbeit-paritaet.de