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Monatsreport 03-22

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Monatsreport 03-22

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

 

Der andauernde Krieg in der Ukraine führt zu einer der größten Fluchtbewegung innerhalb Europas seit dem 2. Weltkrieg. Vor allem Frauen, Kinder, Jugendliche und alte Menschen erreichen auch Deutschland und es stellt sich die immer dringlichere Frage nach einer adäquaten Betreuung und potentiellen Perspektiven für sie. Dabei gilt es auch, wichtige Informationen für jene zugänglich zu machen, die sie dringend benötigen. Auch Fragen nach wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten dürfen dabei nicht außen vor gelassen und müssen stets  auf die bestmögliche Versorgung der Schutzbedürftigen überprüft werden. Der Jugendsozialarbeit fällt hierbei eine besonders anspruchsvolle Rolle zu, die es in den nächsten Monaten und Jahren stets weiterzuentwickeln und engagiert umzusetzen gilt. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Freude beim Erkunden des Monatsreports. 

 


Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen!

Aktuelles



Schwerpunktseite Ukraine auf der Homepage des Paritätischen Gesamtverbandes

Der Paritätische Gesamtverband hat jetzt eine Schwerpunktseite auf seiner Website eingerichtet. Dort befinden sich aktuelle Infos und Veröffentlichungen des Parititätischen zur Situation in der Ukraine und den Folgen im Bereich Flucht und Migration. Es gibt zudem die Möglichkeit einen Newsservice zum Thema Ukraine zu abonnieren. Die Website wird tagesaktuell mit relevanten Pressemitteilungen und Fachinformationen bestückt. 

Hier geht es zur Schwerpunktseite Ukraine des Paritätischen Gesamtverbandes (Weblink)


Krieg in der Ukraine – Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendmigrationsdienste

Auch die Jugendmigrationsdienste (JMD) des Paritätischen Gesamtverbands beraten junge geflüchtete Menschen und ihre Familien, die nach Deutschland kommen – online und vor Ort.
 
Das JMD-Programm richtet sich grundsätzlich an die Altersgruppe 12 bis 27 Jahre. In der Beratung werden Informationen aus den verschiedensten Rechtskreisen und Lebensbereichen benötigt, um die jungen Menschen qualifiziert beraten zu können. Es geht um rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, um regionale Informationen zu Unterstützungsangeboten und um Sprachkompetenz und „Ankommen dürfen“.
 
In einigen Paritätischen JMD werden bereits geflüchtete junge Menschen aus der Ukraine beraten – die Situation ist für die Mitarbeitenden aktuell noch machbar. An erster Stelle stehen für viele geflüchtete (junge) Menschen zunächst das Ankommen und eine erste Orientierung. Dann kommt der Erwerb von Sprachkompetenz. Die Mitarbeitenden können dabei teilweise in Polnisch und Russisch unterstützen und beraten. Und es starten bereits die ersten Sprachkurse. Die Online-Beratung ist sehr zeitintensiv.
 
Die Mitarbeitenden der JMD begleiten auch ehrenamtliche Privatpersonen, die geflüchtete Menschen aus der Ukraine aufgenommen haben, und informieren über regionale Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote.
 
Über die Möglichkeiten der Onlineberatung und der Vor-Ort-Beratung in Deutschland haben die JMD auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch – auch über die sozialen Medien (Facebook und Instagram) – informiert.
Es muss abgewartet werden, wie die verschiedenen Angebote genutzt werden und welche Bedarfe für die weitere Arbeit der JMD hieraus abgeleitet werden können.
 
Onlineberatungsportal jmd4you
Unabhängig von ihrem aktuellen Aufenthaltsort können sich Hilfesuchende über das Onlineberatungsportal jmd4you.de kostenlos beraten lassen. Die JMD helfen dort per E-Mail oder Chat in verschiedenen Sprachen weiter, darunter Russisch und Englisch. Die JMD-Onlineberatung ist seit 2018 ein etabliertes Angebot der JMD. Das Projekt wird vom europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Dieses Videomit ukrainischen Untertiteln informiert über die JMD-Onlineberatung.
 
JMD vor Ort finden
In Deutschland angekommen finden junge Menschen und ihre Familien bei den bundesweit rund 500 JMD eine kompetente Anlaufstelle. JMD in der Nähe lassen sich unter jmd-finden.de suchen.
 
Geflüchtete Studierende
Das Bundesprogramm Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule berät geflüchtete Studierende aus der Ukraine kostenlos über die Möglichkeiten der Aufnahme/Fortsetzung eines Hochschulstudiums in Deutschland.
 


Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Viele private Personen, Freiwillige und Hilfsorganisationen bieten Geflüchteten aus der Ukraine aktuell Hilfe an. Leider gibt es vermehrt auch Menschen, die deren Notsituation ausnutzen und sie in ausbeuterische Situationen bringen wollen. 

Um die schutzbedürftigen Personen vor solchen Situationen zu warnen und sie über potenzielle Gefahren aufzuklären, ist es hilfreich und wichtig diese Informationen zu vermitteln. Unter den folgenden Links finden Sie wichtige Hinweise (freundlich bereit gestellt von IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin e.v.) die für die Aufklärung gern genutzt werden dürfen. 

Wir möchten auf ein Informationsblatt des BMFSJ und Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hinweisen, das wichtige Telefonnummern für Hilfsangebote bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not nennt.

Der Dachverband der Migrantinnenorganisationen (DaMigra) hat ein digitales Handbuch mit einem Leitfaden für Frauen mit Fluchterfahrungen herausgegeben, das wir ebenfalls empfehlen. 

Alle erwähnten Informationen finden Sie unter den folgenden Links. 
Hier geht es zu wichtigen Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine in ukrainischer Sprache (PDF)
Hier geht es zu wichtigen Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine in deutscher Sprache (PDF)
Hier geht es zu wichtigen Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine in russischer Sprache (PDF)
Hier finden Sie wichtige Telefonnummern für Hilfsangebote für Frauen und Kinder in Not (PDF)
Hier finden Sie das Handbuch mit dem Leitfaden für Frauen mit Fluchterfahrung (PDF)



Umgang mit dem Thema „Krieg“ in Schulen und Schulbesuch für Geflüchtete 

Zahlreiche Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, meist zusammen mit ihren Müttern oder anderen Verwandten und Betreuer*innen, suchen aktuell Schutz in Deutschland. In den nächsten Wochen und Monaten werden sie viel Engagement der gesellschaftlichen Akteur*innen in Deutschland für ihr Ankommen und bei der Unterstützung der Verarbeitung von Traumatisierungen benötigen. 

Es gibt bereits Materialien von unterschiedlichen Engagierten, um mit jungen Menschen in Schulen und in weiteren Bildungsangeboten zum Thema „Krieg“ zu sprechen.

So zum Beispiel seitens der Stiftung Lernen durch Engagement, sowie von Kinderrechtsorganisationen (DEKI Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter). Auch die Bundeszentrale für politische Bildung stellt Informationen auf einer eigenen Themenseite zur Verfügung.

Die Kultusministerkonferenz hat eine Task Force Ukraine zur zentralen Koordinierung eingesetzt, um geflüchteten ukrainischen Schüler*innen und Lehrkräften schnell zu helfen. 

Alle jungen Menschen haben ein Recht auf Bildung. In Deutschland gilt zudem eine Schulpflicht nach einer gewissen Aufenthaltslänge, je nach Bundesland. Mit dem Stellen eines Asylantrages oder mit Wirksamwerden der Aufenthaltserlaubnis für Schutzbedürftige im Rahmen des Ratsbeschlusses gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz werden die sich im entsprechenden Alter befindenden jungen geflüchteten Menschen aus der Ukraine schulpflichtig. Die anstehenden Schulbesuche bereiten die Bundesländer bereits vor. Informationen dazu finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kultusministerien.

Hier geht es zu den Informationen der Stiftung Lernen durch Engagement (Weblink)
Hier finden Sie das Informationsangebot des DEKI (Weblink)
Hier geht es zur Themenseite der Bundeszentrale für politische Bildung (Weblink)

 

Klarstellung zur Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine – Notwendigkeit der Vereinbarung und Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen 

Der Krieg in der Ukraine führt zu einer der größten Fluchtbewegung innerhalb Europas seit dem 2. Weltkrieg. Vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche und alte Menschen erreichen auch Deutschland. In Bezug auf geflüchtete Kinder und Jugendliche können verschiedene Konstellationen registriert werden, die unterschiedliche Zuständigkeiten hinsichtlich der Unterbringung und Versorgung auslösen.

Aus gegebenem Anlass hat sich der Paritätische Gesamtverband mit einem Schreiben an das BMFSFJ und die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) in Bezug auf die Klarstellung der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine gewandt. 

Unstrittig ist laut Paritätischem Gesamtverband, dass die Kinder- und Jugendhilfe in der Erstzuständigkeit ist, wenn Kinder und Jugendliche nicht eindeutig durch ihre Personensorgeberechtigten begleitet in Deutschland ankommen und diese Rechtsposition auch nicht mit Verweis auf die immensen Anforderungen durch die hohe Anzahl ankommender Kinder und Jugendlicher für nichtig erklärt werden darf.

Hier geht es zur Fachinformation auf der Seite des Paritätischen Gesamtverbandes (Weblink)
Hier finden Sie das Schreiben an BMFSFJ & JFMK (PDF)


Aktion Mensch Förderprogramm – Neue Förderung für Geflüchtete aus Osteuropa in Folge des Krieges in der Ukraine

Mit dem neuen Förderprogramm möchte die Aktion Mensch Personen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen, in Deutschland ein sicheres Ankommen und den schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten ermöglichen. Ihnen soll dabei geholfen werden, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten. Die Sonderförderung richtet sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie deren Begleitung und soll ihnen dabei helfen, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten und ein Gefühl der Sicherheit und der Wertschätzung vermitteln.

Gefördert werden:

  • das ehrenamtliche Engagement auf lokaler Ebene (zum Beispiel durch Koordinierung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen)
  • der Aufbau von (zusätzlichen) Angeboten zur psychosozialen Betreuung traumatisierter Menschen
  • der Aufbau von Beratungsangeboten (zum Beispiel Unterstützung beider Antragstellung auf Unterkunft, finanzielle Unterstützung, Gewährung von Gesundheitsleistungen, Perspektivberatung, Orientierung im Sozialraum und vieles mehr)
  • die Schaffung von offenen Angeboten (zum Beispiel Sprachkurse, Kurse für kreatives Arbeiten, Sportangebote und vieles mehr)
  • die Zugänglichkeit zum Arbeits- und Wohnungsmarkt (zum Beispiel den Aufbau eines ehrenamtlichen Patenschaft-Modells) und
  • Projekte zur Sensibilisierung der besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung sowie Kindern und Jugendlichen.


Das Förderprogramm (Freizeit/ Sonderförderung Ukraine-Krieg) ist sehr offen gestaltet, fördert Projekte mit einer Laufzeit bis zu 1 Jahr und finanziert bis zu 90.000 €  der projektbezogenen Personal- und Sachkosten bei mind. 5 % Eigen-/Drittmitteln.

Hier geht es direkt zum Förderprogramm (Weblink)

 

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ): Kinder und Jugendliche jetzt unterstützen –Kinder- und Jugendpolitik angesichts des aktuellen Krieges in der Ukraine

Angesichts des Krieges in der Ukraine sind Kinder und Jugendliche auf breite Unterstützung angewiesen. Prof. Dr. Karin Böllert (AGJ-Vorsitzende), Prof. Dr. Wolfgang Schröer (BJK-Vorsitzender 2019-2021) und die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik des DJI verweisen in einem offenen Brief auf die hieraus erwachsenen besonderen Herausforderungen und dringenden Handlungsbedarfe. Dabei stehen die folgenden 3 Aspekte im Vordergrund:
 

  1. Es sind Programme aufzulegen, um insbesondere Kinder und Jugendliche in der Ukraine unmittelbar zu unterstützen und ihnen Hilfsgüter, aber auch Schutz- und Bildungsangebote zukommen zu lassen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Dieses wird gegenwärtig in der Ukraine außer Kraft gesetzt und massiv verletzt.

  2. Es sind alle Kinder und Jugendlichen auf der Flucht – insbesondere gegenwärtig junge Menschen aus der Ukraine – in ihren sozialen und psychischen Bedarfen zu begleiten und mit ihnen unbürokratisch sichere Orte ihres Aufenthalts zu schaffen. Familien, die Verwandte aus der Ukraine aufnehmen, sind zu unterstützen.

  3. Es sind alle Einrichtungen, in denen junge Menschen leben, gefordert, ins- besondere in Schulen und in der Kinder- und Jugendhilfe, mit jungen Menschen die Berichterstattung und Bilder des Krieges zu verarbeiten, ihnen zuzuhören, Dialogbereitschaft zu signalisieren, Gesprächsangebote zu unterbreiten.

Hier geht es zum Offenen Brief der AGJ (PDF)

Neues aus dem Kooperationsverbund

 

Stellungnahme des KV JSA zum Diskussionspapier von BMFSFJ und BMI für ein Demokratiefördergesetz

Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit genauso wie das Recht auf Bildung, Teilhabe und Partizipation (§ 1 SGB VIII). Politische Bildung und das Erleben von Demokratie gehören zusammen. Deshalb muss Jugendsozialarbeit auch immer Demokratiebildung sein. Dabei geht es um echte Partizipation, Meinungsbildung und die Reflexion von Demokratieprozessen. Hier sieht der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit wesentliche Potentiale und Aufgaben für ein Demokratiefördergesetz, das einen klaren Fokus auf junge Menschen haben sollte.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt daher die Entscheidung des Bundes, ein Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen und damit eine gesetzliche Grundlage zur Förderung von Demokratiefördermaßnahmen zu schaffen. Politische Bildung und Demokratieförderung müssen entlang der gesamten Bildungskette gestärkt und ausgebaut werden, wie es auch im Koalitionsvertrag benannt wird. Politische Bildung muss für alle jungen Menschen zugänglich sein.

Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme des KV JSA (Weblink)

Veranstaltungen

BAG EJSA präsentiert: 


Digitale Fachtagung

Übergänge in Ausbildung – zwischen migrationsrechtlichen Rahmenbedingungen und individueller Unterstützung

03. Mai 2022
10:00 -13:00 Uhr 
Online-Angebot

Auf der digitalen Fachtagung werden die migrationsrechtlichen Herausforderungen und praktischen Fragen am Übergang in eine Berufsausbildung für junge Geflüchtete beleuchtet. Vor dem Hintergrund rechtlicher Rahmenbedingungen werden zunächst die Möglichkeiten und Hürden der jungen Menschen auf dem Weg in eine Berufsausbildung diskutiert. Einen Schwerpunkt bilden dabei die Ausbildungschancen und Lebensperspektiven von jungen Menschen mit Duldung, die sich aus der unterschiedlichen Umsetzung bundeseinheitlicher Gesetze vor Ort ergeben können. Anschließend geht es darum, zu erörtern, was die Jugendsozialarbeit tun kann, um den Übergang der jungen Menschen in eine Ausbildung zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird das Ausbildungscoaching als ein Beispiel für niedrigschwellige individuelle Unterstützung vorgestellt.

Hier geht es zur digitalen Tagungseinladung (Weblink)
Hier geht es direkt zur Anmeldung für die Veranstaltung (Weblink)
Oben: Photo by Ben Masora on Unsplash.
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