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Monatsreport 05-19

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 05-19

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Zwischenruf
Volle Kraft in Ausbildung junger Geflüchteter statt neuer Hürden bei der Ausbildungsduldung

Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht in verschiedenen Medien und Studien auf den bestehenden Fachkräftemangel aufmerksam gemacht und damit beispielsweise die Pflege von Älteren, die Betreuung von Kindern, oder die Produktion von Industrie- und Konsumgütern angesichts der angespannten Lage infrage gestellt wird. Deutschland braucht jährlich 260.000 Zuwanderer – so titelte Anfang des Jahres 2019 eine Berliner Tageszeitung und verwies damit auf die Ergebnisse einer Studie der Hochschule Coburg, die im Auftrag der Bertelmann-Stiftung durchgeführt wurde und untersucht hat, wie viele Fachkräfte in Deutschland bis 2060 jährlich zuwandern müssten, um den bestehenden Bedarf decken zu können.

Nun könnte man angesichts dieser Zahlen erwarten, dass die bestehende Zuwanderung – ob nun durch Flucht oder Arbeitsmigration – für alle Seiten sinnvoll genutzt wird. Umso mehr verwundert es, wenn mit dem Gesetzentwurf über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung – ein herausgelöster Teil aus dem Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – statt der Schaffung eines rechtssicheren Aufenthalts und einer Bleibeperspektive für (junge) Zugewanderte neue Fallstricke und Ausgrenzungsinstrumente geschaffen werden. Wird der Entwurf in dieser Form Gesetz, muss sogar befürchtet werden, dass es zu Abbrüchen bereits begonnener Ausbildungen kommen wird. Anstatt „volle Kraft in die Ausbildung“ soll der Vorrang der Abschiebung gelten.

Mit diesem Gesetzentwurf wird die Chance vertan, das inländische Potential zu heben und so einen Beitrag für die Sicherung der Fachkräftebasis in den Unternehmen und Betrieben in Deutschland zu leisten. Wer nicht begreift, dass zu dem inländischen Potential auch (junge) Geflüchtete und die rund 170.000 Gedulteten gehören, verschenkt eine wichtige Ressource. Es sind gerade auch die Geduldeten, die den Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt brauchen. Sowohl Statistiken als auch Erfahrungen aus der Beratungspraxis zeigen, dass sich viele der Betroffenen bereits seit Jahren in Deutschland aufhalten. Ihnen einen rechtssicheren Aufenthalt und eine Bleibeperspektive zu ermöglichen, kann angesichts des bestehenden Fachkräftebedarfs für alle Seiten nur von Vorteil sein.

Der Paritätische bereitet hierzu eine Stellungnahme vor, die Sie in den nächsten Tagen auf unserer Website finden.

Berufsbildungsmodernisierungsgesetzentwurf geht in die parlamentarischen Beratungen

Am 15. Mai 2019 hat das Bundeskabinett dem vorgelegten Entwurf eines Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG) zugestimmt und ihn in die parlamentarischen Beratungen gegeben. Nach den bisherigen Planungen wird sich der Bundestag und Bundesrat Ende Juni mit Gesetzentwurf befassen. Im September wird der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung darüber beraten.

Bereits kurz vor Weihnachten 2018 lag der erste Referentenentwurf vor, zu dem der Paritätische eine Stellungnahme erarbeitet und eingebracht hat. Kernstück des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzentwurfes ist die im Koalitionsvertrag verabredete Einführung der Mindestausbildungsvergütung. Darüber hinaus werden u.a. eine größere Durchlässigkeit von zwei- und dreijährigen Berufsausbildungen, die Teilzeitausbildung und die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse sowie die neuen (zusätzlichen) Berufsbezeichnungen mit mehr internationaler Vergleichbarkeit geregelt.
 
Der Paritätische hat zu dem aktuellen Entwurf eine aktualisierte Stellungnahme erstellt und begrüßt die gefundene Regelung zur Mindestausbildungsvergütung, die in einem 4 Jahre dauernden Aufbau eingeführt wird (515,- € im ersten Ausbildungsjahr ab 01.01.2020 und 620,- € im 1. Ausbildungsjahr 2023). Die Vergütung im 2. Ausbildungsjahr soll 18 Prozent, im 3. Ausbildungsjahr 35 und im 4. Ausbildungsjahr 40 Prozent höher sein als im 1. Ausbildungsjahr. Nach 2023 soll eine automatische Angleichung des Basiswertes im 1. Ausbildungsjahr über den Durchschnitt aller tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen erfolgen.

Grundsätzlich wahrt der Vorschlag die Tarifautonomie und sichert jetzt auch zusätzlich im Berufsbildungsgesetz (BBiG) die in der bisherigen Rechtsprechung übliche Untergrenze für nicht tariflich-gebundene Betriebe bei 20 Prozent der tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungsleistungen in der jeweiligen Branche.

Leider ist in diesem Gesetzentwurf und auch in der Begründung keinerlei Hinweis auf die Gleichstellung der schulischen Berufsausbildungen, der außerbetrieblichen Berufsausbildungen, eine entsprechende Änderung im SGB III oder auf eine politische Verabredung dazu. Aus Sicht des Paritätischen müsste im BBiG mit der Assistierten Ausbildung eine Ausbildungsassistenz verankert werden, um Jugendliche mit Förderbedarf und kleinere Betriebe in der Berufsausbildung zu unterstützen. Dies sieht der Gesetzentwurf bisher nicht vor.

Der Gesetzentwurf soll wie folgt beraten werden:
  • Letzte Juni-Woche 2019: 1. Lesung in Bundestag und Bundesrat
  • Juli 2019: Gegenäußerung
  • Sep 2019: Beratung im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung
  • Okt 2019: Anhörung
  • Ende Oktober 2019: 2. und 3. Lesung
  • 08. oder 29.11.2019: Beratung/Entscheidung im Bundesrat
  • 01. Januar 2020: Inkrafttreten

Erste Erkenntnisse aus dem Rechtsgutachten zum Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen

Erste Erkenntnisse konnte der Paritätische Gesamtverband in Zusammenarbeit mit den Ersteller*innen des Rechtsgutachtens Prof. Michael Wrase (Universität Hildesheim/WZB) und der Berliner Rechtsanwältin Maryam Haschemi Yekani auf der Fachtagung am 21. Mai 2019 vorstellen.

Grundlage der rechtlichen Beurteilung sind internationales und europäisches Recht, das Grundgesetz, asylrechtliche Bundesgesetze und Landesausführungen sowie die Regelungen zur Schulpflicht auf Bundesländerebene. Zusammenfassend kann – vorbehaltlich der abschließenden Ergebnisse des Rechtsgutachtens – festgestellt werden, dass eine Beschulung für Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen spätestens nach 3 Monaten nach ihrer Ankunft beginnen muss. Eine Beschulung innerhalb der Einrichtungen muss einfachgesetzlich auf Länderebene geregelt sein und in ihrer Qualität der Beschulung den Bedingungen der Regelschule entsprechen sowie auf den Übergang in eine Regelschule vorbereiten. Spätestens nach 6 Monaten – so Wrase und Haschemi – ist der Übergang in die Regelschule zu gewährleisten. Damit kann, je nach länderrechtlicher Ausgestaltung, die Umverteilung auf eine Kommune verknüpft sein. Dies gilt möglicherweise auch für Familien aus sicheren Herkunftsländern, wenn anderweitig kein Zugang zur Regelschule gewährleistet werden kann. Die Durchsetzung des Rechts ist in der Regel, aber natürlich immer abhängig vom Einzelfall, im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes/Eilverfahrens vor Gericht denkbar.

Das Gutachten wird neben den Ausführungen zur allgemeinen Rechtslage detailliert die länderrechtlichen Grundlagen zur Schulpflicht für geflüchtete Kinder und Jugendliche darlegen und gibt Hinweise zur Rechtsdurchsetzung. Die Veröffentlichung des Rechtsgutachtens durch den Paritätischen Gesamtverband wird für August 2019 erwartet.

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Neue Ausgabe „DREIZEHN“ erschienenSo gelingt Europa für benachteiligte Jugendliche

Europäische Identität entsteht, wenn man sich der Vielfalt Europas bewusst wird. Zum Beispiel, dass man frei reisen kann, überall mit seinem Handy online ist und in den meisten Ländern mit einer gemeinsamen Währung bezahlen kann. Doch wie macht man Jugendlichen diese Vielfalt bewusst, wenn sie bildungsbenachteiligt sind oder sich durch einen ländlichen Wohnort abgeschnitten fühlen?
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit legt mit der neuen Ausgabe der Zeitschrift DREIZEHN ein Heft vor, das Möglichkeiten aufzeigt, wie Europa für die Jugend erfahrbar sein kann. Denn ohne Erfahrung bleibt Europa abstrakt. Mobilität und internationales Aufeinandertreffen, spielerische Auseinandersetzung mit Europa und Seminare zur politischen Bildung. All dies kann einen Grundstein legen, um europäische Identität zu formen. Wie das gelingt, lesen Sie in der Nr. 21 der DREIZEHN.
Zeitschrift DREIZEHN Nr. 21

Veranstaltungen

Tagungshinweis BAG ÖRT: Fachtagung „Wieviel sind wir Euch wert? Teilhabe von u25 Jährigen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ am 11. und 12. Juni 2019 in Berlin

Die Bundearbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT) möchte gemeinsam mit den Teilnehmer*innen folgende Fragen diskutieren: Wie gewinnen wir alle jungen Menschen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt? Wenn wir sie nicht gewinnen: Welche Auswirkungen hat ihre Ausgrenzung für sie selbst und die Gesellschaft? Mit welchen Strategien kann eine fortschreitende Entwicklung der Missverhältnisse zwischen offenen Ausbildungsplätzen und unversorgten jungen Menschen entgegen gewirkt werden?

Neben spannenden Vorträgen bietet die Fachtagung auch Raum für Austausch und Ihre Mitwirkung.
Tagungsflyer Fachtagung „Wieviel sind wir Euch wert? Teilhabe von u25 Jährigen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“
Es grüßt herzlich:
Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen


Berlin, 29. Mai 2019
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