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Monatsreport 08-22

Monatsreport 08-22

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

 

Der Monatsreport meldet sich aus seiner kleinen Sommerpause zurück. 

Der Berliner Sommer war sehr heiß und trocken und wir sind alle froh, dass die Temperaturen sich nun unter die 30-Grad-Marke bewegen. Trotz Hitze und Sommerpause des Parlaments hat die Bundesregierung einige wichtige Gesetzesänderungen und Programme vorgeschlagen, über die wir in diesem Monatsreport berichten und die Stellungnahmen aus den Bundesorganisationen dazu vorstellen. 

Im August, September und Oktober beginnt für viele junge Menschen eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung. Dennoch werden auch in diesem Jahr zahlreiche Jugendliche, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, leer ausgehen und in Angeboten des Übergangsbereichs, ungelernt in Beschäftigungsverhältnissen unterkommen oder auch ganz ohne Alternativen bleiben. Der Blick auf 2021 und die aktuelle Ausbildungsmarktsituation lässt keine grundlegenden Verbesserungen erwarten. Letzten Sommer haben ca. 680.000 junge Menschen eine Berufsausbildung aufgenommen, davon Zweidrittel in einer dualen Ausbildung im Betrieb. Ca230.000 Jugendliche begannen 2021 eine Maßnahme im Übergangsbereich. Ca. 25.000 von den bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Bewerber*innen blieben 2021 letztlich unversorgt. Zudem war der Verbleib von ca. 77.000 ausbildungssuchend gemeldeten Jugendlichen nicht bekannt, über 20.000 Jugendliche meldeten sich arbeitslos. Gleichzeitig meldeten in 2021 und auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Betriebe die erfolglose Suche nach Auszubildenden und angebotene Ausbildungsplätze blieben unbesetzt (in 2021 ca. 63.000). Diese Bilanz schreit nach besseren Unterstützungsformen, die individuell und handverlesen interessierte Jugendliche und Ausbildungsbetriebe zusammenführen können. 

Auch vor diesem Hintergrund berichten wir in dieser Ausgabe über aktuelle Erkenntnisse zur Berufsorientierung und Veränderungsbedarfe in der Wohnsituation von Auszubildenden, sowie über erste Kommentare zur Ausgestaltung einer Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen. 

Wir wünschen unseren Leser*innen eine angenehme Lektüre und einen guten Start in den Herbst!


Ihr Team der Jugendsozialarbeit

 

Aktuelles


Nationaler Bildungsbericht für Deutschland veröffentlicht

Mit dem gemeinsam von Bund und Ländern geförderten Bericht „Bildung in Deutschland 2022“ wird nun zum 9. Mal eine umfassende empirische Bestandsaufnahme für das deutsche Bildungswesen vorgelegt. Sie reicht von der Frühen Bildung im Kindesalter bis zu den verschiedenen Formen der Weiterbildung im Erwachsenenalter und schließt auch Facetten der non-formalen Bildung und des informellen Lernens mit ein.

Der Bericht wird von einer Autor*innengruppe vorgelegt, die ihn zusammen mit weiteren Co-Autor*innen erarbeitet hat. Die Mitglieder der Autor*innengruppe gehören an verantwortlicher Stelle ausgesuchten wissenschaftlichen Einrichtungen und Statistischen Ämtern an und verantworten den Bericht gemeinsam. Aufgabe der Bildungsberichterstattung ist es, Problemlagen und aktuelle wie zukünftige Herausforderungen aufzuzeigen, nicht aber politische Empfehlungen im Einzelnen abzugeben. Der Bildungsbericht 2022 greift gesellschaftliche Tendenzen auf ( z.B. Stagnation des Bevölkerungswachstums, zunehmender Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Rückgang bei Wirtschaftsleistung und Erwerbstätigkeit) und beschreibt Auswirkungen im Bildungsbereich. Dabei nehmen die Autor*innen den gesamten Bildungsbereich in den Blick von der Frühen Bildung, Betreuung und Erziehung über die Allgemeinbildende Schule inklusive der non-formalen Lernwelten im Schulalter bis zur beruflichen Ausbildung und Hochschule und der Weiterbildung und das Lernen im Erwachsenenalter. Das Schwerpunktthema dieses Berichtes liegt in der intensiven Betrachtung des Bildungspersonals. Auch fehlen die neueren Entwicklungen und Problemlagen im Lichte der Corona-Pandemie nicht.

Der vorliegende Bericht „Bildung in Deutschland 2022“ beklagt zum wiederholten Mal den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Jedes 3. Kind ist von mindestens einer Risikolage betroffen, jedes 10. Kind wächst bei erwerbslosen Eltern auf und ein Drittel aller Kinder sind innerhalb von 4 Jahren mindestens einmal von einer bildungsspezifischen Risikolage betroffen. Risikolagen sind regional stark unterschiedlich ausgeprägt, aber alle Risikolagen sind bei Familien mit Zuwanderungserfahrung stärker verbreitet. Gerade bei den Kindern und Jugendlichen, die von mindestens einer der drei zentralen Risikolagen Armut, Arbeitslosigkeit und niedriger Bildung im Elternhaus betroffen sind, habe die Coronapandemie zu starken Belastungen und Leistungseinbußen geführt.

Hier finden Sie den Bericht "Bildung in Deutschland 2022" zum Download (Weblink).

 


Servicestelle Jugendberufsagenturen veröffentlicht Ergebnisse der Erhebung zur bundesweiten Verbreitung von Jugendberufsagenturen

Die im Sommer 2021 durchgeführte bundesweite, quantitative Erhebung zu den rechtskreisübergreifenden Kooperationsbündnissen am Übergang Schule – Beruf zeigt, dass Jugendberufsagenturen in Deutschland mittlerweile weit verbreitet sind. Dabei bestehen strukturelle Gemeinsamkeiten, vor allem aber wird die Vielfalt der bundesweiten Landschaft der Jugendberufsagenturen deutlich.

Hier steht die Publikation "Erhebung zu rechtskreisübergreifenden Kooperationsbündnissen am Übergang Schule – Beruf" zum Download bereit (PDF).

 

Beratungswünsche junger Menschen digital erfassen – Jugendberufsagentur erfasst mit Online-Umfrage-Tool den Unterstützungsbedarf am Übergang Schule – Beruf

Die Jugendberufsagentur Landkreis Osterholz (JBA OHZ) führt jährlich in den Abgangsklassen der Schulen im Landkreis eine Online-Umfrage durch und erfährt dadurch welche jungen Menschen Beratungsbedarf haben oder noch unversorgt sind. Dafür nutzt sie ein Online-Umfrage-Tool, das sie anderen Jugendberufsagenturen in der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei dem Umfrage-Tool handelt es sich grob gesagt, um eine HTML-Struktur, die in eine bestehende Website eingebaut wird.

Das Ziel ist es, rechtzeitig die Situation möglichst aller Schüler*innen eines Abschlussjahrgangs zu kennen, und auch diejenigen zu erreichen, die die Jugendberufsagentur vielleicht nicht von allein aufgesucht hätten, selbst wenn ein Unterstützungsbedarf vorliegt.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Online-Umfrage-Tool (Weblink).



Jugendbefragung der Bertelsmann Stiftung: Berufliche Orientierung im dritten Coronajahr

Über eine Jugendbefragung mit dem Schwerpunktthema Berufsorientierung gibt die Bertelsmann Stiftung Auskunft  über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die berufliche Orientierung an den Schulen. Kontaktbeschränkungen wirken sich nach wie vor auf wichtige Maßnahmen zur Berufsorientierung aus, wie z. B. Praktika, Berufsmessen oder Beratungsgespräche. Es wurden Jugendliche u. a. dazu befragt, wie sie ihre persönliche berufliche Orientierung einschätzen, welche Unterstützungsmöglichkeiten sie sich wünschen und welche sie nutzen. Viele junge Menschen haben Schwierigkeiten, sich in den vielfältigen Informationen zur Berufswahl zurecht zu finden. Der Handlungsbedarf liegt weniger darin, mehr Informationen bereit zu stellen, sondern darin, den Jugendlichen passgenauere Unterstützung im Orientierungsprozess anzubieten.

Hier steht die Befragung der Bertelsmann Stiftung zum Download bereit (PDF).

 


IAB-Forum zur Ausbildungsgarantie

Das Institut für Aus- und Weiterbildung (IAB) beleuchtet in einem aktuellen Beitrag die Ausbildungsmarktlage in Deutschland,  die Umsetzung der Ausbildungsgarantie in Österreich und die Übertragbarkeit auf Deutschland.
 

Schon seit geraumer Zeit sinkt die Zahl der jungen Menschen, die sich für eine duale Ausbildung interessieren, und viele Betriebe beklagen einen Mangel an Bewerbungen. Diese Tendenz hat sich in der Corona-Krise verschärft. Zugleich gibt es nach wie vor viele Jugendliche mit einem Hauptschul- oder Realschulabschluss, die keinen Zugang zu betrieblicher Ausbildung finden oder keinen beruflichen Abschluss erwerben. Kann die von der Bundesregierung geplante Ausbildungsgarantie hier Abhilfe schaffen und der pandemiebedingten Krise des Ausbildungsmarktes entgegenwirken?

Diese und andere relevante Fragen in Bezug auf die Ausbildungsgarantie stellt das IAB in seinem aktuellen Beitrag zur Diskussion. 

Hier geht es zum Beitrag auf der Website des IAB (Weblink).



DGB warnt vor Ausbildungslosigkeit und plädiert für umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie

Im öffentlichen Fachgespräch des Bundestagsausschusses für Bildung hat Elke Hannack, die stellvertretende DGB-Vorsitzende,  auf die Ausbildungslosigkeit als strukturelles Problem auf dem Ausbildungsmarkt hingewiesen. Im vergangenen Jahr sind 230.000 junge Menschen in die vielen Maßnahmen des Übergangssystems eingemündet, obwohl die Betriebe händeringend nach Fachkräften suchen. „Wir müssen mehr tun, um junge Menschen in Ausbildung zu bringen“, kommentierte Hannack vor den Abgeordneten des Bundestags die Lage auf dem Ausbildungsmarkt.

Insgesamt sind im letzten Jahr nur 66,9 Prozent der erfassten ausbildungsinteressierten jungen Menschen auch tatsächlich in eine betriebliche Ausbildung eingemündet. Hierin zeigt sich das Potenzial für die berufliche Bildung, dass nach wie vor nur unzureichend genutzt wird. Für Wirtschaft und Betriebe bedeutet das eine vertane Chance zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Für die jungen Menschen bedeutet es einen verzögerten Start ins Erwerbsleben oder schlimmstenfalls die Aussicht auf ein Erwerbsleben mit prekären Beschäftigungsverhältnissen.

Hier steht die ausführliche Stellungnahme des DGB zum Download bereit (PDF).


DGB fordert bezahlbaren Wohnraum während der Ausbildung

Um attraktiven und bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende und Studierende zu schaffen, braucht es Förderprogramme, Mietpreisregulierung und eine gemeinwohlorientierte Trägerschaft. Der DGB legt ein Konzept vor zur Realisierung von Jungem Wohnen: Bessere Wohnangebote für Azubis und Studierende.
Gerade in Ballungszentren und Universitätsstädten sind die Wohnkosten im vergangenen Jahrzehnt überproportional gestiegen. Daher begrüßt der DGB ausdrücklich, dass die Bundesregierung lt. Koalitionsvertrag ein Bund-Länder-Programm für junges Wohnen, also für Studierende und Auszubildende, auflegen will. Dass die Situation der Studierenden und Auszubildenden mit Blick auf knappen Wohnraum und steigenden Mietpreisen besonderer Aufmerksamkeit bedarf, ist mehr als deutlich. Dabei geht es dem DGB u. a. um eine für Auszubildende angemessene Mietpreisbindung der zu schaffenden Azubi-Apartments und um eine gemeinwohlorientierte Trägerschaft.

Weiterführende Informationen zum Thema "Junges Wohnen" und das Positionspapier des DGB finden Sie hier (Weblink).


Neuer Förderaufruf des BMAS: „Rat Geben – Ja zur Ausbildung!“

Das BMAS hat im Juli einen Förderaufruf zum Modellprojekt „Rat Geben – Ja zur Ausbildung!“- eines von 13 Programmen aus dem ESF-PLUS-Programm  - bekannt gegeben. Wesentliches Ziel des Programms ist es, Bezugspersonen von Jugendlichen im Übergang Schule - Beruf zu stärken. Dazu sollen in jedem Bundesland modellhaft erfolgreiche Wege zur Schulung und Stärkung der Bezugspersonen erprobt werden. Insgesamt geht es um ein sehr niedrigschwelliges Info-/Beratungs-/Schulungsangebot, das mit wenig Aufwand digital und präsent durchgeführt werden kann. Je ein Träger(verbund) pro Bundesland soll das Programm umsetzen. Bis zum 21.09.22 gibt es bei Z-EU-S die Möglichkeit einer digitalen Interessensbekundung (inkl. eines qualifizierten Vorhabenkonzepts).

Hier gibt es die Fachinfo zum Download (PDF).



Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) teilt die Auffassung des Gesetzgebers, von der einkommensabhängigen Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII im Rahmen der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe abzusehen und den Tatbestand der Kostenheranziehung von Ehegatt*innen und Lebenspartner*innen entsprechend ganz aufzuheben. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII sowie Ehegatt*innen und Lebenspartner*innen vollständig, zumindest über ein selbst erzieltes Einkommen, verfügen.

Die BAGFW weist zusätzlich noch auf eine weitere Zielgruppe junger Menschen im SGB VIII hin, die von dieser Gesetzesänderung nicht profitieren würde und es daher weiteren Regelungsbedarf gäbe, der in dieses Gesetzesvorhaben integriert werden sollte: Nachbesserungsbedarf besteht beim „Ausbildungsgeld“. Das Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III steht jungen Menschen u. a. während der Teilnahme an einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der unterstützten Beschäftigung (nach § 55 SGB IX), einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder während einer beruflichen Erstausbildung für Menschen mit Behinderung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts zu, wenn kein Anspruch auf Übergangsgeld existiert.

Im § 93 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII wird festgelegt, dass Geldleistungen, die dem gleichen Zweck dienen, nicht als Einkommen anzusehen sind und unabhängig vom Kostenbeitrag zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfeleistung einzusetzen sind. Für viele junge Menschen, die in stationären Formen der Jugendhilfe (§§ 33, 34, 35a,13 SGB VIII) leben, wird somit der gesamte Betrag des Ausbildungsgeldes als Unterhaltsleistung von der Jugendhilfe einbehalten. Die jungen Menschen sehen sich in hohem Maße benachteiligt, zumal diese Unterhaltszahlungen als Ausbildungsgeld tituliert werden. Hier sieht die BAGFW einen Nachbesserungsbedarf und schlägt entsprechende Regelungsmöglichkeiten vor, da das „Ausbildungsgeld“ motivierenden Charakter haben sollte und von den betroffenen jungen Menschen analog zur Ausbildungsvergütung als Anerkennung der Ausbildungsleistung verstanden wird.

Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme der BAGFW zum Download (PDF).

Neues aus dem Kooperationsverbund

 

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlicht seine Bewertung des Sanktionsmoratorium unter dem Titel „Junge Menschen in ihren Lebenslagen besser unterstützen und nicht sanktionieren!“

Mit dem Gesetz zur Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen „Sanktionsmoratorium“ sollen für ein Jahr die Sanktionen bei SGB II-Leistungsbezieher*innen grundsätzlich ausgesetzt werden. Das Sanktionsmoratorium geht aber nicht weit genug. Meldeversäumnisse und Terminverletzungen bleiben auch mit dem Sanktionsmoratorium ab dem zweiten Versäumnis Gründe für eine Leistungskürzung. Genau diese Versäumnisse sind aber die Begründung für etwa drei Viertel aller Sanktionen. Damit bleiben junge Menschen von den Sanktionen weiterhin bedroht, urteilt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit mahnt an, dass Leistungskürzungen die Existenzsicherung gefährden und damit massiv in die Lebenssituation junger Menschen eingreifen.

Hier finden Sie die vollständige Bewertung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit (Weblink).

 

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und

Soziales (BMAS) zur Einführung eines Bürgergeldes vorgelegt

Die angekündigte Einführung eines Bürgergeldes zum 01.01.2023 wird mit dem
vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) - Entwurf eines Zwölften Gesetze zur Änderung des Zweiten
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetzes - Einführung eines Bürgergeldes -
konkretisiert. Der Referentenentwurf formuliert dabei vor allem Reformvorschläge für eine Entbürokratisierung des Verwaltungssystems im SGB II.  Bestehende Ansprüche und Instrumente werden neu justiert. Leider gibt es beispielsweise noch keinen Konsens der Regierungsparteien, die Regelsätze grundlegend neu zu berechnen und bedarfsgerecht zu dynamisieren.
 
Zu diesem Referentenentwurf hat der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit Stellung bezogen.

Hier finden Sie die die Stellungnahme des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit (PDF).

Ebenfalls wurde der Referentenentwurf zur Einführung des Bürgergeldes vom Paritätischen und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege bewertet. 

Hier finden Sie die die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes (PDF).
Hier finden Sie die die Stellungnahme des BAGFW (PDF).

Veranstaltungen


Dokumentation zum 82. Deutschen Fürsorgetag in Essen veröffentlicht

Vom 10. bis 12.05.22 fand in der Messe Essen der vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge verantwortete Deutsche Fürsorgetag statt. Unter dem Motto: "Der Sozialstaat sichert unsere Zukunft – sichern wir den Sozialstaat!" diskutierten auf Einladung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Essen am 82. Deutsche Fürsorgetag viele Expert*innen über die Ausgestaltung des modernen Sozialstaats. An dem (eigentlich) alle 3 Jahre stattfindenden Kongress nahmen auch einige Paritätische Vertreter*innen aktiv teil. Die ausführliche Dokumentation ist jetzt veröffentlicht und einsehbar.

Hier geht es zur Dokumentation des 82. Fürsorgetages (Weblink).
Oben: Photo by Jessica Schuster on Unsplash.
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