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Monatsreport 09-21

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NEUES INFORMATIONSFORMAT

Monatsreport 09-21

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

 

Ein aufregender Monat geht zu Ende: Deutschland hat gewählt und so durften auch ca. 3 Millionen junge Menschen zum ersten Mal in ihrem Leben mitentscheiden, wie sich die nächsten 4 Jahre politisch gestalten sollen. Des Weiteren hat im August und September für zahlreiche junge Menschen ein neues Ausbildungsjahr begonnen. Wir wünschen allen Auszubildenden im Betrieb und allen Jugendlichen in vollzeitschulischer Berufsausbildung einen guten Start und viel Erfolg und Ihnen viel Spaß beim Erkunden des Monatsreports.

                          Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen!

Aktuelles


Paritätische Fachinformation zur Neufassung der Bundes-Corona-Testverordnung

In der gerade in Kraft getretenen Corona-Testverordnung wird die Nutzung und Refinanzierung von (PoC-)Antigentests geregelt. Es geht um die zur Eigenanwendung berechtigten Einrichtungen und deren Kostenerstattung sowie um den zur kostenfreien Testung anspruchsberechtigten Personenkreis.

Leider wurde die Refinanzierung von (Poc-)Antigentests in Frauenhäusern und stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nicht zugelassen. Nicht berücksichtigt wurde auch das kostenlose Testen von nicht-geimpften Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres und von nicht-geimpften Personen bei Nachweis behördlicher Präsenztermine sowie die Gleichstellung eines Schwerbehindertenausweises mit einer ärztlichen Bescheinigung über eine medizinische Kontraindikation zur Corona-Schutzimpfung.

Allerdings sind Personen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Testung nun noch bis zum 31.12.2021 (anstatt bis zum 30.11.2021) anspruchsberechtigt. Schwangere sowie Studierende unter bestimmten Bedingungen als auch Personen, die infiziert und in Quarantäne sind, haben zur Beendigung der Quarantäne Anspruch auf kostenfreie Testung bis 31.12.21.

Es wird neben dieser Bundesregelung darauf ankommen, was die Bundesländer selber regeln. Einige Bundesländer haben beispielsweise bereits entschieden, dass ungeimpfte Schüler*innen ab dem 12. Lebensjahr nicht der Testpflicht unterliegen, solange sie regelmäßig in der Schule getestet werden.
 
Die gesamte Fachinformation einschließlich der Testverordnung finden Sie hier (Weblink).

Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums

Junge Generation braucht ein starkes neues Regierungsprogramm: Kinder- und Jugendpolitik stärken!

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) benennt aktuelle kinder- und jugendpolitisch relevante Themen, die einer weiteren Bearbeitung durch die zukünftige Bundesregierung bedürfen. Nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie wurde deutlich, dass der Kinder- und Jugendpolitik in der nächsten Legislaturperiode ein noch größerer Stellenwert eingeräumt werden muss.

Die hohe Relevanz der Kinder- und Jugendpolitik wurde in den letzten Jahren u. a. im Rahmen der Jugendstrategie der Bundesregierung und der grundlegenden Reformen im Kinder- und Jugendhilfegesetz politisch unterstrichen. Daraus resultieren Gestaltungsherausforderungen, die von der zukünftigen Bundesregierung aus der Perspektive einer nachhaltigen Generationenpolitik zu beantworten sind.
 
Diese und weitere Publikationen des BJK finden Sie hier (Weblink).

 Resolution der UNESCO: Für eine chancengerechte Gestaltung der digitalen Transformation in der Bildung
 

Die UNESCO hat auf ihrer Mitgliederversammlung eine Resolution zur chancengerechten Gestaltung der digitalen Transformation in der Bildung veröffentlicht.

Sie setzt sich in vier zentralen Empfehlungen für eine am Leitprinzip der Chancengerechtigkeit orientierte Gesamtstrategie für die Weiterentwicklung des Bildungssystems ein. Dabei geht es um das Schaffen von Ressourcen und einer langfristigen, verlässlich planbaren und barrierefreien Infrastruktur sowie darum, die digitalen Anwendungen zur individuellen Förderung und Unterstützung einzusetzen.

Zudem sollen digitale Technologien in inklusive pädagogische Konzepte eingebettet werden und insgesamt die Themen Digitalisierung und Heterogenität strukturell in Aus-, Fort- und Weiterbildung verankert werden.
 
Hier finden Sie die Resolution der Deutschen UNESCO- Kommission als PDF.

Mangelhafte Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung - Bundesländer verstoßen gegen Artikel 24 der
UN Behinderten­rechtskonvention

Nach Einschätzung des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) kommen einige Bundesländer ihrer Verpflichtung nicht ausreichend nach, Menschen mit Behinderungen vom allgemeinen Schulsystem nicht auszuschließen und nicht in gesonderte Strukturen zu drängen.

Das Wissenschaftszentrum mahnt, die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte Deutschland, ein inklusives Regelschulsystem und die bildungspolitischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Auch die Pflicht, relevante Daten systematisch zu erheben, werde von der Bundesrepublik nicht umgesetzt.
Den WZB Brief zur mangelhaften Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung finden Sie hier (PDF).

Empfehlungen von UNHCR und UNICEF Deutschland zum Bildungszugang asylsuchender Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen

Die UNHCR und UNICEF Deutschland haben Empfehlungen zu aktuellen Erkenntnissenbezüglich des Bildungszuganges asylsuchender Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie herausgegeben. Dabei geht es um eine bessere Anpassung an die völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben, um Standards für eine etwaige Beschulung in Aufnahmeeinrichtungen, um strukturelle Maßnahmen vor Ort und um die Stärkung von Regelschulen und Fördermaßnahmen.

Damit werden die schon 2019 im Rechtsgutachten des Paritätischen Gesamtverbandes zu dieser Thematik getroffenen Forderungen untermauert
Das Rechtsgutachten des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie hier (Weblink).

Neues aus dem Kooperationsverbund



Z W I S C H E N R U F

Allen Jugendlichen den Weg in die Ausbildung eröffnen!

Die Corona-Pandemie hat tiefe Spuren am Ausbildungsmarkt hinterlassen. So sank im Krisenjahr 2020 das Ausbildungsplatzangebot erheblich und im Jahr 2021 ist die Lage auf dem Ausbildungsmarkt auf einem noch niedrigeren Niveau.

Das verringerte Angebot an Ausbildungsplätzen ist vor allem in den Betrieben des Handwerks, der Gastronomie und Hotelbranche und des Einzelhandels zu verzeichnen; insbesondere jene Branchen, die jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf bisher in erhöhtem Maße Ausbildung ermöglicht haben.
(siehe Berichte: Arbeitsmarkt kompakt Juli 2021, S.131).

Vor diesem Hintergrund warnt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit eindringlich davor, dass die sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen zu Verlierer*innen der Corona-Pandemie werden. Sie brauchen professionelle Unterstützung, damit ihnen ein guter Start ins Berufsleben gelingt.
An die neue Bundesregierung gerichtet fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit eine Ausbildungsgarantie mit öffentlich geförderten Berufsausbildungen und Unterstützungsangeboten der Jugendsozialarbeit.
Hier steht der Zwischenruf als pdf zum Download bereit.



Z W I S C H E N R U F

Digitale Teilhabe in der Jugendsozialarbeit fördern!

Digitalisierung muss Teilhabegerechtigkeit für alle jungen Menschen schaffen: Soziale Teilhabe ist auch digitale Teilhabe.

Deshalb fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit einen nachhaltigen Digitalpakt zur umfassenden Förderung von digitalen Kompetenzen aller jungen Menschen, insbesondere denen, die benachteiligt sind, aber auch die Förderung digitaler Kompetenzen bei Fachkräften der Jugendsozialarbeit.

Grundlegend dafür sind neben einer angemessenen Ausstattung und Regelfinanzierung von digitalen Werkzeugen (Software und Internetverbindung) und Endgeräten (Hardware, einschließlich Administration und Wartung) auch die Möglichkeit eines barrierefreien digitalen Zugangs zu sozialen Diensten.
 
Hier steht der Zwischenruf als pdf zum Download bereit.

Veranstaltungen



Aus unserer Inforeihe Kinder, Jugend und Familie 2021


 

 

Die Pflegekinderhilfe - Was bringt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)?

 

8. Oktober 2021
10:00 -12:00 Uhr 
Online-Angebot

Die Pflegekinderhilfe hat notwendige Reformen im Zuge der Gesamtreform des SGB VIII erfahren. Zahlreiche Neuregelungen sind im KJSG festgeschrieben worden. So wird nun beispielsweise ein Beratungs- und Unterstützungsanspruch für Pflegepersonen, aber auch der Kinder und Jugendlichen in der Familienpflege formuliert. Diese erhalten zusätzlich das Recht auf Beschwerde. Das Jugendamt ist darüber hinaus verpflichtet im Rahmen des Pflegeverhältnisses ein Konzept zum Schutz vor Gewalt zu entwickeln, umzusetzen und zu überprüfen.

In der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Neureglungen in der Pflegekinderhilfe und zu den Neuregelungen, die auch auf Pflegekinder, Pflegepersonen und Herkunftsfamilien Auswirkungen haben.

Referentin: Dr. Carmen Thiele, Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien (PFAD e.V.)

Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 06.10.2021. 

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.  Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.  

Hier geht es direkt zur Anmeldung (Weblink).
Oben: Photo by S.H.Gue on Unsplash.
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