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Monatsreport 12-22

Monatsreport 12-22

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

 

Ein ereignisreiches und forderndes Jahr neigt sich dem Ende zu. 
Nicht nur im vorliegenden Monatsreport steht für uns die Partizipation junger Menschen im Mittelpunkt. Ihnen Gehör und ihr Recht zu verschaffen, ist Ziel zahlreicher Aktivitäten des Paritätischen: vom Einsatz für die Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII, über die Forderung nach Absenkung des Wahlalters, die Interaktion mit jungen Menschen auf sozialen Plattformen, das Sichtbarmachen ihrer Herausforderungen, Wünsche und ihres Engagements, Anstrengungen für eine sozial-ökologische Wende, für eine inklusive Gesellschaft. Dafür setzen wir uns auch nach Ablauf des Europäischen Jahres der Jugend 2022 entschlossen ein. 

Heute wünschen wir vom Team Jugendsozialarbeit im Paritätischen Ihnen allen gesunde und erholsamen Feiertage und einen angenehmen Jahresausklang! Atmen Sie durch!   

Wir freuen uns, Sie auch in 2023 über Aktuelles aus der Jugendsozialarbeit informieren zu dürfen. Vorerst wünschen wir angenehme Lektüre des letzten Monatsreports für 2022. 

Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen 

Aktuelles

 

     In eigener Sache

Tina Hofmann ist im Paritätischen Gesamtverband seit dem 01.11.2022 in der Nachfolge von Birgit Beierling zuständig für Jugendsozialarbeit.
Sie ist Diplom-Verwaltungswissenschaftlerin. Ihr beruflicher Werdegang führte sie direkt nach ihrem Studium an der Universität Konstanz in die Freie Wohlfahrtspflege. Nach einer ersten beruflichen Station als persönliche Referentin des Caritasdirektors für die Diözese Limburg ist sie seit vielen Jahren als Referentin für den Paritätischen Gesamtverband tätig, zunächst als Referentin für Jugendsozialarbeit und bis vor kurzem als Referentin für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. In der erneuten fachlichen Verantwortung für das Thema Jugendsozialarbeit will sie im neu zugeschnittenen Referat „Arbeitsmarktpolitik/Jugendsozialarbeit“ vor allem einen Beitrag dazu leisten, dass möglichst alle jungen Menschen eine Chance auf eine vollqualifizierende Berufsausbildung bekommen.

Kontakt: Tina Hofmann, E-Mail: jsa@paritaet.org

 
Paritätischer für Absenkung des Wahlalters

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Planungen der Bundesregierung und der EU, das Wahlalter auf 16 Jahre absenken zu wollen. Aus Sicht des Paritätischen sollte die Absenkung des aktiven Wahlalters allerdings auf 14 Jahre erfolgen.

Die Positionierung des Paritätischen Gesamtverbandes zur Absenkung des Wahlalters in Deutschland und auf EU-Ebene finden Sie hier (Weblink).

 

#WasZuSagen: Aktionsmonat Jugendpartizipation

Der Paritätische hat im Europäischen Jahr der Jugend den November 2022 zum Aktionsmonat Jugendpartizipation ausgerufen. Im Rahmen verschiedener Aktivitäten ist der Verband mit jungen Menschen in Austausch getreten, um zu erfahren, was sie bewegt, was sie sorgt, ärgert, freut. Was sagen Jugendliche zu aktuellen politischen Themen? Was finden sie gut und was nervt sie an unserer Gesellschaft so richtig? Wie stellen sie sich ein Zusammenleben in der Zukunft vor?
Als Medium zur Interaktion wurde u.a. die Social Media Plattform TikTok gewählt. Den ganzen November über wurden TikTok-Clips zu aktuellen, verbandsrelevanten Themen, die Jugendliche betreffen, gepostet und dabei Themen wie Digitalisierung an Schulen, Armut, Klimaschutz, Wohnungssuche, mentale Gesundheit, Cybermobbing, Kinderrechte, Wahlrecht ab 14, Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Freizeitangeboten, Herausforderungen in Krisenzeiten usw. eingebracht.
Die Jugendlichen wurden unter jedem Clip dazu eingeladen, zu kommentieren und mit einem eigenen Video zu reagieren. Die Aktion lief unter dem gemeinsamen Hashtag #WasZuSagen.
Flankiert wurde der Aktionsmonat von einem Rahmenprogramm mit digitalen Informations- und Qualifizierungsformaten z.B. Workshops zu TikTok, Medienbildung für Fachkräfte in der Jugend(sozial)arbeit, Schönheitsbilder und Hass im Netz, Jugendschutz im Digitalen und Best Practice-Beispiele zur Jugendpartizipation aus der Mitgliedschaft etc.
Das aktuelle Verbandsmagazin zum Thema „Jugend partizipiert!“ bietet außerdem viele spannende Einblicke rund um Jugendpartizipation im Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Hier geht es zu den TikTok-Videos (Weblink).
Hier geht es zum Verbandsmagazin „Jugend partizipiert“ (Weblink).
Hier finden Sie relevante Informationen zu den Veranstaltungen im Aktionsmonat in unserem Blog (Weblink).

 

Einfach machen! Paritätischer startet Podcastreihe zu Partizipation und Inklusion in der Jugendsozialarbeit

Mitbestimmen - das ist für Jugendliche gar nicht so einfach, vor allem wenn sie benachteiligt oder durch Barrieren im Alltag beeinträchtigt werden. In unserem vierteiligen Podcast beleuchtet der Paritätische Gesamtverband das Thema Partizipation dieser jungen Menschen: Wie können Jugendliche in unserer Gesellschaft mitbestimmen, in der Schule oder der Ausbildung? Wie können die Stimmen und Bedarfe junger Menschen aller sozialer Schichten und Herkunftsfamilien gehört und in sie betreffende Entscheidungen einbezogen werden? Was brauchen Fachkräfte der Jugendsozialarbeit, um sie dabei zu unterstützen?

Die Podcastreihe „Inklusion und Partizipation in der Jugendsozialarbeit“  gibt es überall dort zu hören, wo es Podcasts gibt, unter anderem hier (Weblink).

 

Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII inklusive einer Regelung zum Ausbildungsgeld im Bundestag verabschiedet

Einstimmig hat der Bundestag am 10.11.2022 dem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII inklusive des Ergänzungsantrages zum Ausbildungsgeld zugestimmt.
 
Damit sieht der Gesetzgeber von der einkommensabhängigen Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII im Rahmen der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe ab und hebt den Tatbestand der Kostenheranziehung von Ehegatten und Lebenspartnern entsprechend ganz auf. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass junge Menschen in stationärer Unterbringung, Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII sowie Ehegatten und Lebenspartner vollständig, zumindest über ein selbst erzieltes Einkommen, verfügen können und dieses nicht mehr durch das Jugendamt herangezogen werden kann. Nachdem jahrelang der Verbleib des Einkommens bei 25% und seit Inkrafttreten des KJSG im Sommer 2021 bei 75% lag, ist der Gesetzgeber der Forderung von jungen Menschen und Verbänden endlich nachgekommen, die Kostenheranziehung gänzlich abzuschaffen.
 
Besonders erfreulich ist, dass der Gesetzentwurf – quasi in letzter Minute – auf Beschluss des Familienausschusses im Bundestag noch um die Regelungen zur teilweise Nichtheranziehung des Ausbildungsgeldes gemäß SGB III ergänzt werden konnte. In §93 Abs.1 S.3 SGB VIII heißt es nun zusätzlich, dass „monatliche Leistungen nach § 56 des Dritten Buches bis zu einer Höhe des in § 61 Absatz 2 Satz 1 und § 62 Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches für sonstige Bedürfnisse genannten Betrages und monatliche Leistungen nach § 122 des Dritten Buches bis zu einer Höhe des in § 123 Satz 1 Nummer 2, § 124 Nummer 2 und § 125 des Dritten Buches genannten Betrages“ ebenfalls nicht herangezogen werden können. Eine drohende Ungleichbehandlung zwischen jungen Menschen, die eine Ausbildungsvergütung im Rahmen einer betrieblichen regulären Ausbildung und somit ein Einkommen erhalten und jungen Menschen, die im Rahmen einer geförderten Ausbildung nach SGB III ein Ausbildungsgeld, was wie ein Unterhalt gilt, bekommen, konnte nun abgewendet werden. Nach bisherigem Gesetzentwurf war nur die Ausbildungsvergütung von der Kostenheranziehung befreit, jedoch nicht das Ausbildungsgeld.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Gesetz (Weblink).

 

Informationen zum Bürgergeld

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung für Arbeitsuchende ablösen. Das Bürgergeld wird stufenweise in Kraft gesetzt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang die Regelsätze erhöht und die Sanktionen wieder in Kraft gesetzt. Das ursprünglich bis Jahresmitte 2023 vorgesehene Sanktionsmoratorium wird damit vorzeitig beendet. Mitte des Jahres 2023 werden Elemente eines veränderten Eingliederungsprozesses und neue Förderleistungen greifen, von denen auch Jugendliche besonders profitieren sollen.
Zu den neuen Förderleistungen zählt die sog. „ganzheitliche Betreuung“ gem. § 16k SGB II, die auch zur Heranführung von jungen Menschen an eine Ausbildung oder Begleitung währenddessen genutzt werden kann.
 
Für die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration gerade bei jungen Menschen als hilfreich erachtet werden, erhalten Teilnehmende einen monatlichen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro. Darunter fallen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), die Vorphase der Assistierten Ausbildung (AsA flex) sowie Weiterbildungsmaßnahmen (FbW) mit einer Mindestdauer von acht Wochen, für die kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird und Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher nach § 16h SGB II.
 
Die Fördermöglichkeiten im Bereich der Weiterbildung werden umfassend gestärkt, u.a. durch die Einführung eines monatlichen Weiterbildungsgeldes in Höhe von 150 Euro monatlich für die Teilnahme an berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen. Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen sollen vermehrt auch in nicht verkürzter Form, z. B. als dreijährige Umschulung, gefördert werden können. Zur Anwendung kommen soll diese Verlängerungsoption, wenn Eignung und persönliche Verhältnisse dies erforderlich machen oder in Berufen, wie vor allem den GES-Berufen ausgebildet wird, die sich aus rechtlichen Gründen nicht verkürzen lassen. Bestehende Weiterbildungsprämien für den erfolgreichen Abschluss von Zwischen- und Abschlussprüfungen bleiben bestehen. Es wird klargestellt, dass Kosten einer sozialpädagogischen Begleitung während einer Weiterbildung übernommen werden können.
 
Ab Mitte 2023 schließen Arbeitsuchende und Jobcenter anstelle der bisherigen Eingliederungsvereinbarung einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit ab. Die Einhaltung von daraus resultierenden Verpflichtungen der Arbeitsuchenden wird vom Jobcenter regelmäßig und mit Verweis auf etwaige Sanktionen überprüft. Aufsuchende und sozialraumorientierte Formen der Beratung durch die Jobcenter sind gesetzlich möglich und ausdrücklich gewünscht. Der Vermittlungsvorrang, d.h. die  die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit, wird zurückgestellt zugunsten von Weiterbildung und dem Erwerb des Berufsabschlusses, mit dem Ziel, eine nachhaltigere Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen.
Die Sanktionen fallen ab Jahresanfang 2023 so aus: Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestuft. Beim ersten Verstoß greifen 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß. Sondersanktionen für Jugendliche gibt es nicht mehr. Sanktionierte Jugendliche sollen binnen vier Wochen nach der Sanktion ein Beratungsangebot vom Jobcenter erhalten, in dem die Inhalte des Kooperationsplans überprüft und ggf. fortgeschrieben werden und geprüft wird, ob eine Eingliederungsleistung, wie insbesondere die Förderung nach § 16h SGB II, angeboten wird.
Großzügigere Freistellungen bei Einkommen sollen Jugendliche zu eigener Leistung motivieren und sie dabei unterstützen, Perspektiven jenseits des Bürgergeldbezugs zu entwickeln. Jugendliche sollen in einer dreimonatigen Übergangszeit nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule vor Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums von höheren Freibeträgen beim Erwerbseinkommen profitieren. Junge Menschen behalten zukünftig das vollständige Einkommen aus Schüler*innen- und Student*innenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Auch das Einkommen aus Schüler*innenjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Das Taschengeld im Freiwilligendienst bleibt zukünftig anrechnungsfrei.

Hier finden Sie die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Bürgergeld-Gesetz (Weblink).
Hier finden Sie die Lesefassung des neuen Gesetzes, zur Verfügung gestellt durch den Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheless e.V. (Weblink).

 

Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung

Bundesjugendministerin Lisa Paus startete im November d. J. den Nationalen Aktionsplan (NAP) für Kinder- und Jugendbeteiligung. Die aus diesem Anlass frisch überarbeiteten Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung versuchen, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen sowie Chancen und Herausforderungen von Kinder- und Jugendbeteiligung in unterschiedlichen pädagogischen Handlungsfeldern sowie auf kommunaler, Landes-, Bundes- und europäischer beziehungsweise internationaler Ebene aufzuzeigen.
Mit dem NAP soll ein Dialogprozess gestartet werden, der bis 2025 läuft. In verschiedenen Formaten (z.B. Denkfabriken, Dialogforen, aber auch JugendPolitikTage 2023 und Bundesjugendkonferenz 2024) sollen Empfehlungen für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung formuliert werden. Die Ergebnisse dieses Dialogprozesses sollen im ersten Halbjahr 2025 als Beschlussempfehlung dem Bundeskabinett und der Jugend- und Familienministerkonferenz vorgelegt werden.
Die interministerielle Arbeitsgruppe Jugend sowie der Jugendpolitische Beirat fungieren als Begleitgremien zum NAP.

Hier finden Sie die Broschüre des BMFSFJ zu den Qualitätsstandards (Weblink).
Hier finden Sie weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (Weblink).


Bündnis für die junge Generation

Bundesjugendministerin Lisa Paus hat im Dezember 2022 das "Bündnis für die junge Generation" gestartet. Dessen Ziel ist es, die Anliegen junger Menschen stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Mehr als 130 Persönlichkeiten aus Medien, Kultur, Wissenschaft und Politik sind der Einladung, sich dem breiten gesellschaftlichen Bündnis anzuschließen, bereits gefolgt und haben die Gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Zu ihnen gehört auch Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Hier finden Sie weitere Informationen auf der Website des BMFSFJ (Weblink).

 
Berufswahlprozesse wurden in Pandemiezeiten verzögert

Die COVID-19 Pandemie hat insbesondere die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mitunter stark beeinträchtigt und soziale Unterschiede verschärft. Dies zeigt sich auch an wichtigen Weichenstellungen in Bildungsverläufen, wie zum Beispiel am Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule und von der Schule in die Ausbildung. Die wissenschaftliche Jahrestagung 2022 des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im November 2022 in Berlin befasste sich mit Risiken für junge Menschen in verschiedenen Lebensphasen und mit wirksamer Prävention vor sich verstetigender Benachteiligung – von der Familie über die Kita und die offene Jugendarbeit bis zum Internet.
Eine wichtige Weiche in der Bildungsbiografie junger Menschen ist auch der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. DJI-Forschende untersuchten, wie sich Übergangswege bei Jugendlichen an Haupt- und Realschulen durch die Pandemie verändert haben, indem sie die Befragungsdaten zweier Kohorten aus Studien des Forschungsschwerpunkts „Übergänge im Jugendalter“ am DJI miteinander verglichen.
Die Ergebnisse des Kohortenvergleichs zeigen, dass Berufswahlprozesse in Pandemiezeiten verzögert wurden: Während die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen abnahm, stieg der Anteil an Jugendlichen, der eine weiterführende Schule besuchte. Gleichzeitig trafen die jungen Menschen die Übergangsentscheidung weniger selbstbestimmt: Der Anteil derjenigen, die diese Wahl als „Notlösung“ bezeichneten, war in der Corona-Kohorte doppelt so hoch. Von Autonomie und Kontinuität im Berufswahlprozess sprachen hingegen diejenigen, die einen konkreten Berufswunsch und Wissen über Berufe hatten.
 
Die Studie zeigt auch, dass die Schulleistungen bei vielen Jugendlichen nachgelassen haben und sich mehr als jeder dritte junge Mensch an Haupt- und Realschulen an der Schwelle ins Berufsleben Sorgen über seine Zukunft macht. Während der Corona-Pandemie betraf dies überproportional Mädchen sowie Jugendliche mit Migrationshintergrund, die beim Online-Unterricht verstärkt auf Sprachbarrieren stießen.

Hier geht es zur Auswertung der Studie auf der Website des DJI (Weblink).

 

Massive Auswirkungen von Prüfungsangst auf Abschlüsse und Berufswahl

Laut einer Studie der Internationalen Hochschule (IU) konnten 21 Prozent der 1600 Befragten aufgrund von Prüfungsangst einen bestimmten Schulabschluss nicht erlangen und jede*r vierte Betroffene wegen Prüfungsangst nicht den Wunschberuf ergreifen.

Hier geht es zu den Ergebnissen der Studie auf der Website der IU (Weblink).

 
Ergebnisse der JIM-Studie 2022

Der Alltag von Jugendlichen ist in den letzten Jahren durch Krisenerfahrungen stark beeinflusst. Seit 2020 hat die Corona-Pandemie Freizeit- und Medienaktivitäten verändert. Erst in diesem Jahr nähern sich die Umstände wieder denen vor Pandemiebeginn an. Dies spiegelt sich etwa in der Freizeitgestaltung Zwölf- bis 19-Jähriger wider. So treffen sich Jugendliche wieder mehr mit Freunden und besuchen Sportveranstaltungen. Auch die tägliche Internetnutzung in der Freizeit liegt 2022 wieder auf dem Niveau vor Pandemiebeginn. Dies sind Ergebnisse der JIM-Studie 2022.
Sie zeigt zudem, dass Desinformation und Beleidigungen im Netz für viele Jugendliche zum digitalen Alltag gehören. Demnach geben 56 Prozent der Zwölf- bis 19-Jährigen an, im letzten Monat im Netz Fake News begegnet zu sein. Extreme politische Ansichten und Verschwörungstheorien liegen bei jeweils 43 Prozent, gut ein Drittel der Befragten wurde mit Hassbotschaften konfrontiert und 16 Prozent waren persönlichen Beleidigungen ausgesetzt.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse in vielen Bereichen eine Rückkehr zur Lage vor Pandemiebeginn. In anderen Bereichen, wie beispielsweise den digitalen Spielen, ist allerdings eine Verstetigung der Entwicklung zu beobachten.
Die Studienreihe JIM (Jugend, Information, Medien) wird vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest, einer Kooperation der Landesanstalt für Kommunikation Baden- Württemberg (LFK) und der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, seit 1998 jährlich in Zusammenarbeit mit dem Südwestrundfunk (SWR) durchgeführt. Die repräsentative Studie bildet das Medienverhalten der Jugendlichen in Deutschland ab.

Hier finden Sie die aktuelle und alle anderen Ausgaben der JIMStudie von 1998 bis 2022 (Weblink).


Mehr Nachhaltigkeit in der Berufsbildung: Neuer Indikator für die nationale Bildungs-Berichterstattung empfohlen

Eine nachhaltigere Lebens- und Arbeitsweise ist heute ein Ziel, das in fast allen Bereichen unserer Gesellschaft angestrebt wird. Auch in der Berufsbildung sollen Aspekte wie Ressourcenschonung und fairer Handel ein stärkeres Gewicht erlangen.
Forscher*innen im Projekt „Indikatorenentwicklung Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung“ erarbeiteten ein Bündel an Indikatoren zur Erfassung der Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Berufsbildung (BBNE). Diese sollen als Teil der nationalen Berichterstattung den Umsetzungsstand einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in Deutschland aufzeigen und Weiterentwicklungen anregen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier (Weblink).


Bewerbungsphase für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis läuft noch bis 15. Januar 2023

Noch bis Mitte Januar 2023 sind Bewerbungen um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken.
Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Die Preisverleihung findet im Sommer im Europa-Park statt. Neben der Bekanntgabe der Gewinnerprojekte erwartet die Teilnehmenden dort ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Musik-Acts und Prominenten, die das Engagement der Kinder und Jugendlichen wertschätzen.

Hier gibt es alle Informationen zum Deutschen Kinder- und Jugendpreis (Weblink).


 Film über Entstehung der Berliner Straßensozialarbeit

Gangway e.V. hat einen anderthalbstündigen Dokumentarfilm über die Entstehung der Berliner Straßensozialarbeit in der Wendezeit veröffentlicht.

Hier gibt es die Teaser zum Film (Weblink).


Film „Die Jugend von heute – in der Krise“

Mit diesem Film möchte die Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik den Blick auf die junge Generation lenken und verdeutlichen, was die Ereignisse und Krisen der letzten Jahre mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen machen. Wie wirken sich die Pandemie, der Krieg in Europa und der Klimawandel auf sie aus? Und wie beeinflusst das ihr Bild der Zukunft und ihre Wahrnehmung heute? Gleichzeitig wird deutlich, wie die Situation "der Jugend" momentan von Angehörigen anderer Generationen wahrgenommen wird.
Nicht selten vermitteln Medien oder Politik wenig differenzierte Bilder von Jugend. Im Sinne der Eigenständigen Jugendpolitik soll der Film darauf aufmerksam machen, wie bedeutend wirklichkeitsnahe Jugendbilder für die Gesellschaft insgesamt sind.

Hier geht es direkt zum Film (Weblink).
Hier geht es zur Website der Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik (Weblink).

Neues aus dem Kooperationsverbund

 

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit nimmt Stellung zum Referent*innenentwurf für ein Demokratiefördergesetz

Mit der vorliegenden Stellungnahme hat sich der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit zu ausgewählten, v.a. für die Zielgruppen der Jugendsozialarbeit besonders relevanten Aspekten, des Referent*innenentwurfs geäußert und seine spezifische Expertise aktiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.

Hier finden Sie die Stellungnahme zum Download (Weblink).

 

Monitor Jugendarmut 2022

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat ihren aktuellen Monitor Jugendarmut 2022 veröffentlicht.

Hier finden Sie ausführliche Informationen auf der Website der BAGKJS (Weblink).
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