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Ausgabe 03 | 2026: Armut bekämpfen!
Schwerpunkt

Beratung zur Vermeidung von Pflegearmut

Pflegebedürftigkeit kann zum Armutsrisiko für Betroffene und Angehörige werden. Unser Referent Thorsten Mittag benennt die Probleme und sagt, was zu tun ist, um finanzielle Belastungen einzudämmen.

Pflegearmut ist für uns als Sozialverband ein wichtiges Thema. Der Paritätische hat auch deshalb im März 2026 eine Studie zur „Pflegearmut“ im häuslichen Bereich veröffentlicht, die bei Prof. Dr. Thomas Klie von dem Freiburger Institut AGP Sozialforschung in Auftrag gegeben wurde.

Anhand der Ergebnisse lässt sich feststellen, dass die Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich zur Stärkung der häuslichen Pflege untergeordnet stattfindet, mit Ausnahme der Stadtstaaten Berlin und Hamburg. Bei über 4 Millionen Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden zwei bis fünf, die zu Hause gepflegt werden, waren es nicht einmal zwei Prozent. Im Gegensatz dazu sind es von rund 800.000 Pflegebedürftigen in Pflegeheimen laut der vorliegenden Studie 42 Prozent (334.515 Pflegebedürftige).

Es gibt Grund zur Annahme, dass im ambulanten bzw. häuslichen Bereich viel versteckte Armut vorhanden ist. Viele pflegebedürftige Menschen, die in der Häuslichkeit von Pflegearmut bedroht sind und die potenziell Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung, Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, den Bedarf zu decken, nehmen diese nicht in Anspruch oder erhalten sie nicht.

Die hohe Nichtinanspruchnahme von Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit sorgt dafür, dass verdeckte Pflegearmut unterhalb des politischen und öffentlichen Radars bleibt. Pflegearmut wird überwiegend anhand von steigenden Eigenanteilen in Pflegeheimen diskutiert. Der Paritätische bringt mit der explorativen Studie etwas Licht ins Dunkle, um so das Thema auf die Tagesordnung zu bringen.  

Die Gründe für die geringe Inanspruchnahme sind vielfältig und sehr schwer eindeutig festzumachen. Aber es gibt Anhaltspunkte: Im Alter ist Scham verbreitet, Sozialhilfeleistungen in Anspruch zu nehmen. Die unterschiedliche Gewährungspraxis in den Ländern lässt darauf schließen, dass zuständige Sozialhilfeträger in unterschiedlicher Weise Leistungen gewähren. Viele klagen ggf. auch nicht gegen Entscheidungen, wenn ihnen eigentlich zustehende finanzielle Mittel für die Pflege verweigert werden.

Experten sind sich einig, dass das Pflegegeld, welches an keine Leistungen geknüpft ist, sehr oft (teilweise) zur Aufstockung des Haushaltseinkommens verwendet wird, gerade in einkommensschwachen bzw. armutsgefährdeten Haushalten. Gleichzeitig wird der stabilisierende Charakter des Pflegegelds in diesen häuslichen Pflegesettings ebenfalls mit Studien belegt. Es wird auch nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Beziehende fürchten den Verlust des Pflegegeld, wenn Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen wird, was i.d.R. über Sachleistungen erfolgt, die ein Pflegedienst erbringt. Allerdings ist weniger bekannt, dass der Sozialhilfeträger durchaus einen Teil als Pflegegeld auszahlen kann, um bspw. dem besonderen Einsatz von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar Nahestehenden Rechnung zu tragen.

Außerdem wird zu wenig Beratung zu Pflegeleistungen angeboten. Da, wo sie stattfindet, ist eine höhere Inanspruchnahme zu verzeichnen. So legen Modellrechnungen nahe, dass die 15 bis 25 Prozent der Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit, die Sachleistungen durch ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen, im Zuge dieser Beratung häufiger Hilfe zur Pflege erhalten, als wenn sie nur Pflegegeld in Anspruch nehmen. Aber auch dies ist ein schwieriges Terrain, denn Pflegedienste gehen oft das Ausfallrisiko ein, wenn Sozialhilfeberechtigte versorgt werden und das sich über viele Monate hinziehende Bewilligungsverfahren der Hilfe zur Pflege nicht abgeschlossen ist. Ihnen fehlt eine Garantie, dass Leistungen bis zur Entscheidung übernommen werden.

Um den Betroffenen direkt zu helfen und sie bei der Sicherstellung der Pflegebedarfe zu unterstützen, lassen sich aus der Studie unterschiedliche politische Empfehlungen ableiten. Dazu haben wir drei Vorschläge:

  1. Erstens muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Realisierbarkeit von Hilfe zur Pflege in häuslichen Pflegesettings flächendeckend überprüft wird. Mit den Ergebnissen muss ein Maßstab an die Sicherstellung der häuslichen Pflege gestellt werden, der auch dort Existenzsicherung, Selbstbestimmtheit, Menschenwürde und Teilhabe ermöglicht und gleichzeitig „Pflegearmut“ differenziert beantwortet. Dabei kann und sollte man sich an der Praxis in Hamburg orientieren, wo einheitliche Verwaltungsvorschriften und eine Gewährungspraxis, die in Richtung der Gewährung in Pflegeheimen geht, umgesetzt werden.
  2. Voraussetzung für eine Praktizierung der Hilfe zur Pflege entsprechend der Gesetzeslage ist, dass örtliche und überörtliche Träger der Sozialhilfe dazu auch finanziell in die Lage versetzt werden müssen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, dafür Sorge zu tragen.
  3. Drittens brauchen wir mehr leistungserschließende Beratung. Bei der nächsten Pflegereform muss dringend der notwendige Ausbau der (pflege-)fachlichen Begleitung und Unterstützung bei der Pflege realisiert werden. Die Thematik muss auch von einer stärkeren Rolle der Kommunen in der Pflege getragen werden. Für Pflegedienste, die eine wichtige Rolle bei der leistungserschließenden Beratung einnehmen können, muss eine Garantie zur Übernahme von Leistungen bei ausstehenden Bewilligungen eingeführt werden, so dass sie nicht mehr das Ausfallsrisiko für Sozialhilfekosten tragen.  

Thorsten Mittag ist Referent für Altenhilfe und Pflege

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