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Monatsreport 05-18

NEUES INFORMATIONSFORMAT
Der Paritätische Gesamtverband - Bundeskoordination Jugendsozialarbeit

Monatsreport 05-18

 
Jugendsozialarbeit im Paritätischen
 

Aktuelles

Ein Kommentar zum Berufsbildungsbericht 2018

Hürden auf dem Weg zum Ausbildungsabschluss abbauen!

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat dem Bundeskabinett den Berufsbildungsbericht 2018 vorlegt und den Bericht verabschiedet. Darin wird deutlich: Für junge Menschen mit Benachteiligungen und Beeinträchtigungen sinken die Chancen auf eine Ausbildung weiter.

Alarmierender Anstieg Ungelernter

Trotz bester Wirtschaftslage und weiter wachsendem Fachkräftebedarf bleibt ein alarmierend hoher Anteil junger Menschen ohne Berufsabschluss. Dies gilt insbesondere für junge Menschen mit und ohne Hauptschulabschluss. Im Jahr 2016 gal-ten 2,13 Mio. der 20- bis 34-Jährigen in Deutschland als Ungelernte; 180.000 mehr als 2015. Unter diesen 180.000 waren vor allem junge Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Personen mit Migrationserfahrung.

... noch ein langer Weg zu einem inklusiven Ausbildungssystem

48.900 betriebliche Ausbildungsstellen blieben unbesetzt – so viele wie seit 1995 nicht mehr – gleichzeitig gab es rund 80.000 Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Ausbildungsplatz finden konnten. Unverändert hoch ist die Zahl der rund 290.000 jungen Menschen, die in Maßnahmen des Übergangsbereichs einmünden. Unter den Jugendlichen mit und ohne Hauptschulabschluss wechseln sogar 51 Prozent zunächst in eine dieser zahlreichen Maßnahmen, in denen kein Berufsabschluss erworben werden kann.

2016 war die Ausbildungsanfängerquote junger Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft etwa halb so hoch so wie die junger Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Ausländische Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger waren im Durchschnitt knapp zwei Jahre älter (21,2 Jahre) als deutsche Anfängerinnen und Anfänger (19,3 Jahre); dies ist auf die längeren und schwierigeren Übergange von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zurückzuführen.

Die Situation junger Geflüchteter zeigt den dringenden Handlungsbedarf noch deutlicher. Hier galten im Jahr 2017 26.428 Personen als ausbildungssuchend, mehr als doppelt so viele wie in 2016 (10.253). Nur 9.475 Geflüchtete konnten tatsächlich eine Berufsausbildung beginnen (35,9 Prozent) und 4284 Personen begannen zunächst eine Einstiegsqualifizierung im Betrieb. Ein besonderer Handlungsbedarf besteht in der kontinuierlichen Sprachförderung. Junge Geflüchtete äußern auch nach Einmünden in eine Ausbildung hier einen großen Unterstützungsbedarf, um diese erfolgreich abschließen zu können. Das deckt sich mit den Erfahrungen Paritätischer Träger, die diesem Unterstützungsbedarf derzeit mit kreativen (Einzelfall-)Lösungen begegnen.

Behinderung als Merkmal wird bei der statistischen Erhebung der neu abgeschlossenen dualen Ausbildungsverträge nicht erfasst. Über den Umfang der Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen im dualen System sind im Berufsbildungsbericht daher kaum Aussagen möglich. Die Erfahrungen zeigen jedoch immer noch starr vorzeichnete Wege und begrenzte Berufswahloptionen.

Im Jahr 2017 haben 507.411 junge Menschen mit und ohne Behinderung eine betriebliche und 16.000 junge Menschen eine außerbetriebliche Ausbildung begonnen; im selben Jahr waren 1.000 Eintritte in außerbetriebliche Berufsausbildungen zu verzeichnen, die als allgemeine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen gefördert wurden. Die Zahl der auf Basis von Fachpraktiker-Regelungen (§ 66 BBiG/§ 42m HwO) neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist von 8.679 in 2016 auf 7.913 in 2017 zurückgegangen. Im Vergleich zur Vielzahl anerkannter Ausbildungsberufe stehen bei einer „Fachpraktikerausbildung“ nur wenige Berufe zur Wahl; so beginnen z.B. 37 Prozent der jungen Frauen mit einem Ausbildungsvertrag mit Fachpraktikerregelung eine Ausbildung in der Hauswirtschaft.

Die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die im Jahresdurchschnitt an rehabilitationsspezifischen Maßnahmen mit dem Ziel eines Berufsschulabschlusses teilgenommen haben, ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 1000 auf 37.000 Personen gesunken. Unverändert zum Vorjahr befanden sich zudem rund 13.000 junge Rehabilitand/-innen jahresdurchschnittlich in berufsvorbereitenden Maßnahmen. Die Zahl junger Menschen mit Behinderungen, die im Jahresdurchschnitt an den Maßnahmen Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen teilgenommen haben, ist im Vergleich zum Vorjahr um 1000 auf 24.000 Personen gestiegen.

Ein inklusives System der beruflichen Ausbildung sollte die Zugänge in Ausbildung im Regelsystem ebnen und allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen flexible, individuelle Wege zum anerkannten Ausbildungsabschluss anbieten. Passgenaue und individuelle Unterstützungsangebote für den Weg in und durch die Ausbildung sollten daher dringend vor Ort ausgebaut werden.

Gesamte berufliche Ausbildung in den Blick nehmen und für Gleichwertigkeit sorgen!

Der Berufsbildungsbericht nimmt seit jeher nur die duale Ausbildung umfangreich in den Blick. Es ist an der Zeit die Entwicklung betrieblicher und vollzeitschulischer Ausbildung, nicht zuletzt unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten, gemeinsam zu betrachten. Der Anteil junger Frauen an den neu abgeschlossenen dualen Ausbildungsverträgen beträgt nur noch 37,8 Prozent und hat damit weiter abgenommen. In den Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialberufen ist die Zahl der Auszubildenden stark angestiegen; in diesen Ausbildungsberufen liegt der Frauenanteil bei 77 Prozent. Es gilt daher, auch die Angebote dualer Ausbildung für junge Frauen attraktiver und zugänglicher zu machen und die vollzeitschulische Berufsausbildung, in denen sich junge Frauen überproportional wiederfinden, auch tatsächlich aufzuwerten.

Den Bildungsbericht 2018 finden Sie unter:
https://www.bmbf.de/de/berufsbildungsbericht-2740.html

Auch der Bundesrat fordert eine fachliche Weiterentwicklung des Instruments "Assistierte Ausbildung"

Erfreulicherweise hat auch der Bundesrat eine Weiterentwicklung des Fachkonzeptes zur Assistierten Ausbildung gefordert. Auf Initiative der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg haben alle Länder in der Bundesratssitzung am 27.04.2018 nicht nur der Verlängerung des § 130 SGB III um weitere zwei Jahrgänge zugestimmt, sondern auch Hinweise zur Weiterentwicklung des Instrumentes gegeben. Diese Hinweise unterstützen die Ergebnisse der Paritätischen Fachgespräche zur Weiterentwicklung des Fachkonzeptes, an dem die Bundesländer beteiligt waren, und entsprechen im Kern dem Paritätischen Positionspapier vom 17.01.2017.

Die Dokumentation der letzten beiden Paritätischen Fachgespräche/Workshops (3/2017 und 1/2018) stehen nachfolgend zum Download bereit:
Dokumentation "Assistierte Ausbildung 2018ff?..."
Dokumentation "Ideenschmiede zur Weiterentwicklung..."
Das Paritätische Positionspapier zur Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung von 17.01.2017 können Sie über den folgenden Downloadbutton herunterladen:
Paritätisches Positionspapier zur Weiterentwicklung...
Verbesserungsbedarf sehen die Länder in der Zukunft insbesondere bei der Definition der Zielgruppe der Assistierten Ausbildung und schlagen eine Erweiterung vor. Außerdem solle sich die Unterstützungsdauer und -intensität nach dem individuellen Bedarf richten. Darüber hinaus plädiert der Bundesrat dafür, in Bedarfsfällen einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen und das Instrument bei allen Berufsausbildungen einzusetzen.

Die Stellungnahme des Bundesrates "Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen" steht nachfolgend als Download für Sie bereit.
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung...

"Hinschauen, zuhören, helfen. Kinder aus psychisch belasteten Familien" Paritätisches Positionspapier

Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 in Potsdam eine Positionierung zu Kindern aus psychisch belasteten Familien beschlossen.

In Deutschland wachsen gegenwärtig rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche mit einem psychisch kranken Elternteil auf. Die elterliche Erkrankung führt für Familien und ihr soziales Umfeld oft zu dauerhaften Belastungen. Kinder können in vielfältiger Weise von der elterlichen Erkrankung und den damit verbundenen sozialen sowie beruflichen Folgen betroffen sein. Die Beziehung der Eltern untereinander und zum Kind werden oft stark belastet, vielfach zerbrechen Beziehungen, werden Kontakte abgebrochen, zeigen sich Auswirkungen auf das soziale Umfeld. Bereits im 13. Kinder- und Jugendbericht wurde auf die bestehenden Versorgungslücken für die betroffenen Kinder hingewiesen. Mit hoher Intensität wird seither von Verbänden und Organisationen auf die Aktualität des Themas und den dringenden Handlungsbedarf aufmerksam gemacht. Bisher fehlte der politische Gestaltungswille, die Versorgungslücken zu schließen. Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes gibt es dringenden Handlungsbedarf. Notwendig ist ein Rechtsanspruch für Kinder und Jugendliche auf anonyme und kostenfreie Beratung. Es fehlen flächendeckend niedrigschwellige und bedingungslose Anlaufstellen für Kinder aus psychisch belasteten Familien. Be-sonders problematisch sind die zahlreichen, gesetzlich begründeten Schnittstellen zwischen den sozialen und gesundheitlichen Unterstützungssystemen, wie z.B. Leistungen der Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und psychosoziale Hilfen, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Der Paritätische Gesamtverband fordert in seiner Positionierung „Hinschauen, zuhören, helfen. Kinder aus psychisch belasteten Familien“ auch auskömmliche finanzielle Mittel für interdisziplinäre Unterstützungsangebote und die Arbeit in Netzwerken vor Ort.

Das Paritätische Positionspapier "Hinschauen, zuhören, helfen. Kinder aus psychisch belasteten Familien" steht nachfolgend als Download für Sie bereit.
Hinhören, zuhören, helfen

Projekt des BMFSFJ “jmd@school – Jugendsozialarbeit an Schulen“ im Rahmen des Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus gestartet

Das BMFSFJ setzt im Jahr 2018 20 Millionen Euro für 166 so genannte „Anti-Mobbing-Profis“ an Schulen ein. Finanziert über das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus und insbesondere angebunden an die Jugendmigrationsdienste, sollen Schulen dabei unterstützt werden, „Hass und Gewalt gegenüber Andersgläubigen einzudämmen, gegen unter anderem religiöses Mobbing vorzugehen und Toleranz und Demokratieverständnis zu fördern.“ (Pressemitteilung des BMFSFJ, Nr. 21 vom 9. Mai 2018) Mit der Bezeichnung des Projektes „jmd@school - Jugendsozialarbeit an Schulen“ hat das BMFSFJ in der Fachwelt für Irritationen gesorgt.

Der Paritätische hat die kritisch zu bewertende Überschneidung mit den länderfinanzierten Programmen der Schulsozialarbeit gegenüber dem BMFSFJ in einem persönlichen Gespräch frühzeitig angesprochen. Diese Überschneidung ist dem BMFSFJ bewusst, dennoch sollte das Programm so durchgeführt werden. Es erfolgt nun eine enge Abstimmung mit den Bundesländern. Außer Schleswig-Holstein beteiligen sich inzwischen alle Bundesländer. In Bayern gab und gibt es intensive Diskussionen um das Vorhaben: Die Namensgebung "JSA an Schulen" wird nicht übernommen werden.

Kritisch wurde auch der fachliche Ansatz vom Paritätischen angesprochen und diskutiert, der sich in seiner Ausrichtung lediglich als präventives Angebot gegen islamischen Extremismus verstehe, Jugendliche eher als potentielle Täter und weniger als Opfer extremistischer Übergriffe begreife sowie Jugendliche ohne Migrationshintergrund überhaupt nicht adressiere. Wir haben ebenfalls angesprochen, dass es im Verband zahlreiche Mitgliedsorganisationen gäbe, die bereits über Erfahrungen in der Arbeit mit gefährdeten jungen Menschen verfügen. Daher wäre eine Öffnung für neue Träger wünschenswert gewesen. Dies wurde mit Verweis auf den engen Zeitrahmen abgelehnt.

Das Vorhaben ist trotz aller umstrittenen Punkte und nach intensiven Diskussionen auf Länderebene zum 1. März 2018 gestartet.

Umsetzungspartner des Bundesvorhabens „Jugendsozialarbeit an Schulen“ sind Jugendmigrationsdienste, Schulen, Träger der Radikalisierungsprävention bzw. der politischen Kinder- und Jugendbildung und öffentliche Träger der Jugendhilfe. Beteiligt werden zudem die Landesdemokratiezentren.

Die Projektpartner entwickeln gemeinsam Konzepte, wie primär-präventive Expertise und Ansätze Eingang in die Jugendsozialarbeit an Schulen finden und erprobt werden können. Die Basis für die Zusammenarbeit bildet ein gemeinsam erarbeitetes Präventionskonzept mit klaren Zielstellungen. Das Präventionskonzept muss sich in bereits vorhandene Konzepte der Länder und Kommunen einfügen und kann im Laufe der Zusammenarbeit entwickelt werden. Es geht konkret für die Jugendmigrationsdienste um die individuelle Begleitung von Schüler/-innen wie die Durchführung von Gruppenangeboten. Inhalte der Gruppenangebote können z.B. sein:
  • Vermittlung von interkultureller/-religiöser Kompetenz
  • Politische Bildung/Stärkung der Demokratiekompetenz
  • Kompetenzstärkung Übergang Schule-Beruf (auch Peer-to-Peer-Ansätze)

https://www.jugendmigrationsdienste.de/jmd-at-school/

Aktuelle Daten zum Thema Flucht und Asyl

Die aktuelle asylpolitische Diskussion wird teilweise so geführt, als befände man sich noch im Jahr 2015, als ca. 900.000 Asylsuchende aufgenommen wurden. Seitdem sind die Flüchtlingszahlen – und auch die Anerkennungsquoten – deutlich gesunken, haben sich die Rahmenbedingungen der Flüchtlingsaufnahme gravierend verändert. Im Folgenden werden einige zentrale Daten zur Flüchtlingsaufnahme weltweit, in Europa und in Deutschland in der Hoffnung zusammengestellt, dass dies zu einer rationalen Diskussion der anstehenden Aufgaben beiträgt.

Unter folgendem Downloadbutton können Sie sich das Dokument "Aktuelle Daten zum Thema Flucht und Asyl. Stand April 2018" herunterladen.
Aktuelle Daten...

Buchempfehlung

Ursula Bylinski; Joseph Rützel (Hrsg.) (2016): Inklusion als Chance und Gewinn für eine differenzierte Berufsbildung, Bundesinstitut für Berufsbildung, W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld

Das Ziel allen jungen Menschen, d.h. auch allen, die von gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen oder bedroht sind, gleiche Zugangschancen in die berufliche Bildung zu ermöglichen, steht im Zentrum der Beiträge dieses Sammelbands. Die Autorinnen und Autoren diskutieren die komplexe Aufgabe auf dem Weg zu einem inklusiven Berufsausbildungssystem auf verschiedenen Ebenen. Dabei werden berufs-, sozial- und sonderpädagogische Theoriebezüge entfaltet. Diese verbindet, Inklusion als Chance zu sehen und die Heterogenität von jungen Menschen als Normalzustand anzuerkennen. Inklusive berufliche Bildung greift dabei Unterschiedlichkeit als Ressource auf und kann individuelle (Lern-)Bedürfnisse berücksichtigen. Es gehe darum, das Bildungssystem an die Lernbedürfnisse des Lernenden anzupassen, und nicht den Lernenden in ein bestehendes System zu integrieren (S.12). Es gehe ebenfalls nicht um eine Eingliederung in Arbeitsmärkte, sondern in erster Linie darum, dass die Beteiligten mitzubestimmen haben, was Teilhabe für sie ist, und wie die Einrichtungen beruflicher Bildung, ebenso wie die Erwerbsarbeit, zu gestalten sind (S.55). Das beschreibt die „Forderung nach einem radikalen Perspektivenwechsel in der Berufsbildung von einer am Qualifikationsbedarf der Arbeitswelt orientierten Verwertungsperspektive hin zu einer subjektorientierten Entwicklungsperspektive.“ (S.254)

Konkret werden diese Argumente u.a. am Beispiel der Teilzeitausbildung diskutiert (S.155f). Die seit 2005 im Berufsbildungsgesetz (§ 8 Abs.1 BBiG) verankerte Regelung habe großes Potenzial für die inklusive Gestaltung des Berufsbildungssystems, nicht nur für junge Eltern, sondern u.a. auch für junge Menschen mit Behinderungen und junge Geflüchtete. Die Autorin Eva Anslinger weist jedoch auf hemmende Faktoren für die Umsetzung der Teilzeitausbildung hin. Bislang seien die Auswirkungen einer täglichen bzw. wöchentlichen Ausbildungszeitverkürzung auf die Ausbildungszeitvergütung vom Gesetzgeber nicht geregelt. Die Entscheidung über Höhe der Ausbildungsvergütung liege bei den Betrieben, und die komplizierte Misch- und Unterfinanzierung in Verbindung mit staatlichen Unterstützungsleistungen biete bislang keine ausreichende finanzielle Planungssicherheit für ausbildungsinteressierte junge Menschen.

Fazit: Die Wege zu einem inklusiven Berufsbildungssystem werden umfassend aufgezeigt und die Potenziale und Hemmfaktoren im Detail diskutiert. Der Sammelband bietet einen konsequenten Perspektivenwechsel an und ist damit anregende Lektüre für Interessierte aus Theorie, Politik und Praxis.

Neues aus dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Fachtagung „Junge Menschen befähigen – Beiträge der Jugendsozialarbeit zu mehr Chancengerechtigkeit“ am 20./21. Juni 2018 in Frankfurt/Main

Im Rahmen seines Federführungsthemas „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in der Jugendsozialarbeit“ im KV JSA, plant der IB als inhaltlichen Auftakt die Durchführung einer Fachtagung. Dabei soll in das Federführungsthema eingeführt und Unterthemen herauskristallisiert werden, die im Nachgang aufgegriffen werden. Schwerpunkte der Tagung sind, angesichts aktueller Mechanismen von Ausgrenzung und Benachteiligung, Beiträge der Jugendsozialarbeit zu mehr Chancengerechtigkeit. Dazu gehören zum einen die gesellschaftliche Haltung, die z.B. in Form von Stereotypen über Zuwanderer/-innen, über Menschen mit Behinderung oder Genderstereotpye ausgrenzend wirken kann, zum anderen institutionelle Selektionsprozesse, die im Schulsystem nach wie vor eklatant sind und sich in weiteren Bildungsübergängen und im Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt fortsetzen. Die Überwindung sozialer Ungleichheiten und die Entkopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft sind nach wie vor Kernherausforderungen der Jugendsozialarbeit. Die Fachtagung beleuchtet empirische Daten und theoretische Erklärungsansätze für fehlende Chancengerechtigkeit und den Auftrag von Jugendsozialarbeit angesichts aktueller Mechanismen von Ausgrenzung und Benachteiligung. Zur Behandlung des Themas sind ein Fachvortrag zur Kopplung von sozialer Herkunft und Bildung, eine Podiumsdiskussion sowie Workshops zu Beiträgen der Jugendsozialarbeit, angesichts aktueller Mechanismen von Ausgrenzung und Benachteiligung, geplant. Die Fachtagung richtet sich an Fach- und Führungskräfte sowie an Multiplikator/-innen der Jugendsozialarbeit bei freien Trägern oder in den Kommunen.

Programm und Anmeldemöglichkeiten werden in Kürze versendet und dann hier zum Download zur Verfügung gestellt.

http://jugendsozialarbeit.de/veranstaltungen/fachtagung-junge-menschen-befaehigen-beitraege-der-jugendsozialarbeit-zu-mehr-chancengerechtigkeit/

Veröffentlichungen

Arbeitshilfe „Die Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung für junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung“ veröffentlicht

In der Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes geht es insbesondere um das „Förderloch“, das in vielen Fällen dazu führt, dass Schüler/-innen oder Auszubildende weder Leistungen der Ausbildungsförderung noch der Sozialhilfe erhalten und daher ihre Ausbildung absurderweise abbrechen müssen. Es werden detaillierte Hinweise zur Problematik der Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung gegeben.

Das Thema „Ausbildung“ ist momentan ein zentrales Thema für die Kolleginnen und Kollegen in der Beratung.

Der Weg in die Ausbildung und das erfolgreiche Absolvieren dieser ist für viele Ge-flüchtete noch mit großen Hürden verbunden. Für diejenigen, die es geschafft und eine Ausbildung aufgenommen haben, stellt sich die Frage, wie die betroffenen Personen während ihrer Ausbildung ihren Lebensunterhalt sicherstellen können, wenn keine oder zu wenig Ausbildungsvergütung gezahlt wird, und welche weiteren Förderleistungen in Anspruch genommen werden können. Insbesondere für Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung ergeben sich hier vielfältige Probleme, da die Rechtslage dazu widersprüchlich und zum Teil integrationsfeindlich ausgestaltet ist. Die Folge in nicht wenigen Fällen ist: Die Ausbildung muss abgebrochen werden, weil das Existenzminimum nicht gesichert ist.

Es darf nicht sein, dass junge motivierte Menschen in den erneuten Sozialleistungsbezug geschickt werden, anstatt eine Ausbildung absolvieren zu können. Dies widerspricht auch der im Koalitionsvertrag getroffenen Aussage, dass bei der Umsetzung der Ausbildungsduldung „zusätzliche Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme“ vermieden werden sollen.

Unter folgendem Downloadbutton können Sie sich die Arbeitshilfe "Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung für junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung" herunterladen.
Arbeitshilfe
Ihr Team der Jugendsozialarbeit im Paritätischen

Berlin, 24. Mai 2018
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