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Ausgabe 02 | 2023: Armut? Abschaffen!
Schwerpunkt
Wer Wohngeld beantragen will, muss viele Dokumente ausfüllen und Geduld haben.
Wohngeld

Zielgerichtete Maßnahme zur Entlastung bei Wohnkosten stärken

Das Wohngeld soll Haushalten mit geringen Einkommen eine tragfähige Wohnkostenbelastung ermöglichen. Es ist eine vorgelagerte Sozialleistung, die verhindern soll, dass einkommensschwächere Haushalte Grundsicherungsleistungen aufgrund zu hoher Wohnkosten beantragen müssen. Dabei wird das Wohngeld Mieter*innen als Zuschuss zur Miete und Hauseigentümer*innen als Lastenzuschuss gewährt.

Im Vergleich zu Haushalten mit mittleren und hohen Einkommen ist bei Haushalten mit niedrigeren Einkommen der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen deutlich höher.Preissteigerungen bei den Heizkosten belasten diese Haushalte erheblich stärker.

Zur Stärkung der Entlastungswirkung des Wohngeldes und aufgrund der überproportional gestiegenen Energiekosten wurden zuletzt zwei Heizkostenzuschüsse und die Wohngeld-Plus-Reform beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung auch Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz, welches zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, wurde das Wohngeld umfassender reformiert. Mit der Reform wurde u.a. der Adressatenkreis des Wohngeldes erweitert, eine dauerhafte und in Abhängigkeit von den zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern pauschale Heizkostenkomponente eingeführt sowie eine pauschale Klimakomponente integriert. Mit der letzteren Komponente sollen Haushalte dabei unterstützt werden ihre Wohnungen auch nach energetischen Sanierungen zu behalten bzw. energetisch sanierte Wohnungen anmieten zu können. Insgesamt sollen von der Wohngeld-Plus-Reform in 2023 rund 2 Millionen Haushalte profitieren. Darunter sind rund 1,42 Millionen Haushalte, die durch die Wohngeldverbesserung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld erhalten.

Insbesondere vor dem Hintergrund erheblich gestiegener Lebenshaltungskosten und Energiepreise ist die Stärkung des Wohngeldes eine zielgerichtete Maßnahme, um jene Haushalte mit geringeren Einkommen zu unterstützen, welche eine finanzielle Hilfe am nötigsten haben. Dennoch gibt es auch beim Wohngeld weiteren Verbesserungsbedarf: Dazu zählt u.a., dass neben den Heizkosten auch die Stromkosten in einer dauerhaft bestehenden und dynamischen Energiekostenkomponente berücksichtigt werden sollten. Mit der Einführung der Klimakomponente setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, was begrüßenswert ist. Angesichts der unterschiedlich hohen Investitionskosten, die der Berechnung der auf die Miete umlegbaren Modernisierungskosten (§ 559 BGB) bei energetischen Sanierungen zugrunde liegen, bleibt abzuwarten, inwieweit die pauschale Klimakostenkomponente die Haushalte ausreichend entlasten kann. Für eine stärkere zielgerichtete Entlastung der Wohngeldhaushalte sollten die Mietenstufen das jeweilige Mietenniveau der Gemeinden zudem realitätsgerecht abbilden. Denn Grundlage der Mietenstufen sind die (niedrigeren) Mieten der Wohngeldempfänger*innen (§ 12 II WoGG) und nicht bspw. die ortsübliche Vergleichsmiete.

Zudem stellt die Bearbeitung der zahlreichen Anträge eine enorme Herausforderung für die Wohngeldstellen dar, so dass die Auszahlung des Wohngeldes vielerorts auf sich warten lässt. Hier muss dafür gesorgt werden, dass zumindest vorläufige Auszahlungen des Wohngeldes bei den Haushalten ankommen.

Die Verbesserung der Leistungen des Wohngeldes darf nicht dazu führen, dass die Preisspirale der Mieten weiter nach oben getrieben wird. Um diese einzudämmen, muss mindestens die im Koalitionsvertrag angekündigte Senkung der Kappungsgrenze auf 11 Prozent auf angespannten Wohnungsmärkten abgesenkt werden. Darüber hinaus sind jedoch weitere Maßnahmen nötig, um die Mietpreise wirksam einzudämmen. Dazu zählen u.a. die Verschärfung der Mietpreisbremse oder die Einführung eines Mietenstopps.

Mit der Kampagne „Wohngeld-Plus – Sorgenfreier wohnen“ stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen umfassende Informationen zum Wohngeld-Plus zur Verfügung.

Jennifer Puls ist Referentin für fachpolitische Grundsatzfragen

Dr. Joachim Rock, Abteilungsleiter für Sozial- und Europapolitik beim Paritätischen Gesamtverband, hält am 5. Mai um 10.15 Uhr einen Impulsvortrag zu Thema "Bürgergeld und neues Wohngeld auf dem Prüfstand" auf dem Aktionskongress 2023

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