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Ausgabe 02 | 2026: Bürokratie!
Schwerpunkt

Bildungs- und Teilhabegesetz mit Schwächen

Gudrun Siebke-Richter berät beim Kinderschutzbund Marburg Eltern mit wenig Geld, die Schulkinder haben. Für sie hat das Bildungs- und Teilhabegesetz Licht und Schatten.

Frau Siebke-Richter, warum gibt es beim Kinderschutzbund Marburg eine spezialisierte Beratung zur Armut bei Schulkindern? 

Meine Stelle wurde nach einer Konferenz, die sich mit dem Thema Armut beschäftigt hat, eingerichtet. Auf dieser hat sich herausgestellt, dass es eine spezielle Problematik zur Armut bei Schulkindern gibt. 

Jedes siebte Kind in ihrem Landkreis lebt von Transferleistungen. Mit welchen Problemen kommen denn die Familien in Ihre Beratung? 

Die Menschen, die sich an mich wenden, haben in der Regel Probleme zu finanzieren, was die Schule von ihnen verlangt. Diese Probleme fangen schon bei der Einschulung an. Wenn heute ein Kind in die Schule kommt, kommen Kosten von etwa 500 bis 600 Euro auf die Familien zu. Allein der Schulranzen kostet mindestens 300 Euro, hinzu kommen Sportsachen, Buntstifte, Tuschkästen und vieles anderes. Das Geld haben die Menschen, die von Grundsicherung leben, nicht. Während der Schulzeit finden ja auch regelmäßig Klassenfahrten statt, für die oft zusätzliche Ausstattung nötig wird, etwa eine Regenausstattung im Herbst oder bei Winterfreizeiten Kleidung für Schlittenfahrten. Auch für Veranstaltungen, die besucht werden müssen, können noch einmal spontan 20 bis 30 Euro Kosten entstehen. Das hat eine Familie mit Bürgergeld nicht zusätzlich zur Verfügung. 

Und wie genau helfen sie? 

Wir haben mehrere Ansätze. Ich versuche immer eine Lösung zu finden, die nicht auf der geschäftlichen Ebene liegt. Wir sammeln Schulranzen, von denen viele noch wie neu sind, weil sie inzwischen nur kurz benutzt werden, bevor die Jugendlichen auf einen Rucksack umsatteln. Die konnten wir dann weiterverschenken. Wir haben auch schon einmal mit einem Marburger Kaufhaus kooperiert, das uns angeboten hat, bestimmte Schulranzen reduziert zu erwerben. Eine andere Möglichkeit sind Unternehmensspenden von Gewerbe oder Stiftungen vor Ort. So konnten wir auch kleinere Beträge um 100 Euro immer mal wieder unkompliziert zur Verfügung stellen. 

Welche Rolle spielt das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT in ihrem Alltag? 

Das BuT hatte einen holprigen Start. Als es 2011 initiiert wurde, tat man sich relativ schwer damit, die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten mit Inhalt zu füllen. Inzwischen ist das ganz gut gelungen. Es gibt Zuschüsse zu Klassenfahrten, zum Schulessen und zu Nachhilfe. Das ist aktuell ein wenig mein Schwerpunkt. Das Problem bei der Nachhilfe ist, dass die Schulen bestätigen müssen, dass bei dem Kind ein derartiges Defizit besteht, dass die Versetzung gefährdet ist. Logischerweise kann die Versetzung aber erst gefährdet sein, wenn es auf dem Halbjahreszeugnis steht. Das ist zu spät, um effizient mit Nachhilfe zu arbeiten. Dass Lehrer:innen bestätigen müssen, dass die Nachhilfe nötig ist, ist auch ein Problem. Sie bringen sich damit selbst auch in ein negatives Licht. Wir wünschen uns, dass die Zuschüsse zu Nachhilfe nicht erst bei Versetzungsgefährdung fließen, sondern wenn spürbar ist, dass die Kinder ein Defizit haben. So machen es ja auch Eltern, die Selbstzahler:innen sind. 

Häufig in der Kritik ist ja die bürokratische Ausgestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes. 

Ja, allein die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes setzt ein bestimmtes Wissen voraus. Es gibt immer noch Eltern, die nicht wissen, dass es sowas gibt. Wir sind hier in Marburg in der glücklichen Situation, dass wir im Jobcenter eine Leitung haben, die sich auch auf unsere Vorschläge einlässt. Die Menschen bekommen schon beim Antrag auf Grundsicherung einen Hinweis darauf, dass es das Bildungs- und Teilhabepaket gibt. Es gibt aber auch viele Menschen, die nicht perfekt Deutsch sprechen und dann immer noch ein großes Fragezeichen haben. 

Wie müsste das BuT ausgestaltet sein, damit es effizienter ist? 

Ich bleibe mal beim Beispiel der Nachhilfe: Es sollte eine einfache Bescheinigung des Lehrers ausreichen, damit Eltern mit Anspruch auf Leistungen das BuT erhalten. Leider muss man aktuell einen Gesamtantrag stellen und dann ankreuzen, was gefordert wird. Das sollte vereinfacht werden.

Das Interview führte Philipp Meinert

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