
So funktioniert die Entbürokratisierung im Zuwendungsrecht
Ein Bastelprojekt in der Kita, ein Bildungsausflug mit Jugendlichen oder ein Wochenend-Kongress einer Selbsthilfe-Initiative. Das alles kostet Geld. Sozialen Trägern ist es jedoch nur selten möglich, diese Kosten über ihre Klient*innen zu finanzieren. Deshalb sind sie auf Fördermittel angewiesen. Die Vergabe und Verwendung dieser Mittel wird durch das Zuwendungsrecht geregelt.
Dabei geht es um Gelder, die der Staat (z. B. Bund, Länder oder Kommunen) an Organisationen, Unternehmen oder auch Einzelpersonen vergibt, um dadurch bestimmte Projekte oder Zwecke zu fördern. Ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung besteht jedoch nicht. In der Regel steht ganz am Anfang der Antrag, der von der zuständigen Behörde geprüft und im besten Fall bewilligt wird.
Die gewährten Mittel sind mit einer Vielzahl von vorher festgelegten Bestimmungen verbunden, die die empfangende Stelle einzuhalten und nachzuweisen hat. Dafür müssen unter anderem Berichte erstellt und vorgelegt sowie Belege über Ausgaben gesammelt und aufbewahrt werden. Es muss nachvollziehbar sein, dass die bereitgestellten Gelder ordnungsgemäß verwendet wurden.
Die damit einhergehenden Verwaltungsaufgaben binden sowohl für Geber:innen und Nehmer*innen Arbeitskraft und Arbeitszeit. Daher sollte sich regelmäßig die Frage gestellt werden, ob diese Ressourcen durch die geltenden Verfahren und Regeln jeweils bestmöglich eingesetzt werden und dazu beitragen, dass staatliche Gelder so wirtschaftlich wie möglich verwendet werden.
Die aktuelle Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das Zuwendungsrecht verbessert werden soll. Dazu sollen sowohl das Antrags- als auch das Nachweisverfahren vereinfacht und Förderungen mittels Pauschalen ausgestaltet werden. Außerdem sollen eine zentrale Förderplattform eingerichtet und die Entscheidungen über Förderzusagen beschleunigt werden.
Ähnliches empfiehlt auch die Initiative für einen handlungsfähigen Staat in ihrem Abschlussbericht aus dem Jahr 2025. Der Staat solle seine Anforderungen an Berichts- und Nachweispflichten herabsenken und stattdessen den Bürger*innen und Unternehmen mit mehr Vertrauen begegnen.

Ein wichtiger Schritt hierfür könnte die vermehrte Ausgestaltung mit Pauschalen sein. Pauschalen haben den Vorteil, dass sich die Nachweis- und Berichtspflichten verringern. Pauschalen sind grundsätzlich Durchschnittswerte, bei denen einzelne Ausgaben durch Quittungen und Belege nicht nachgewiesen werden müssen.
Das bringt gleichermaßen Entlastung bei Stellen, die Fördermittel erhalten und bei der staatlichen Verwaltung, die dadurch weniger Unterlagen zu prüfen hat. Stichprobenartige Untersuchungen können sicherstellen, dass sich alle Beteiligten ordnungsgemäß verhalten.
Eine weitere Entlastung könnte durch eine flexiblere Projektförderung erfolgen – z. B. durch eine Verlängerung der Förderzeiträume und eine Vereinfachung für sich wiederholende Projekte. Auch eine Verlängerung der Verwendungsfristen könnte eine zusätzliche Abhilfe schaffen.
Ein weiteres Problem zeigt sich im Bereich des Besserstellungsverbots. Dies besagt, dass - im Rahmen einer Projektförderung - Beschäftigte einer Organisation, die überwiegend aus öffentlichen Fördermitteln finanziert wird, nicht bessergestellt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Bundesregierung scheint eine Tarifbindung grundsätzlich fördern zu wollen und hat dazu das Bundestariftreuegesetz erlassen. Zuwendungsempfänger*innen stellt eine Tarifbindung aber regelmäßig vor ein Problem, wenn durch ihre Tarifbindung öffentliche Tarifwerke überstiegen werden.
Schwierigkeiten können sich auch durch die unterschiedlichen Regelungen des Bundes und der einzelnen Länder ergeben. Hier lässt sich aber auch ein Lösungsansatz entdecken: In einigen Bundesländern gilt im Bereich der Projektförderung die Regelung, dass das Besserstellungsverbot erst ab einer bestimmten Zuwendungshöhe Anwendung findet. Eine Vereinfachung würde nicht nur bei der Überprüfung helfen, sondern auch den geförderten Einrichtungen, die dadurch in die Lage versetzt werden, Tariflöhne zu zahlen, ohne dadurch Förderungen zu riskieren. Einheitlichere Regelungen trügen dazu bei, Verfahren in Einrichtungen zu standardisieren – unabhängig vom jeweiligen Fördergeber.
Es ist zu hoffen, dass zukünftige Barrieren bei der Förderung abgebaut werden, damit wir in der Wohlfahrt wieder mehr Zeit für unsere Klient*innen und weniger Zeit für Bürokratie aufwenden können.