
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: Vorschläge zur Vereinfachung der Fördermittelverfahren
Bürokratie ist notwendig, um staatliches Handeln transparent und rechtskonform zu gestalten. Doch das Gleichgewicht zwischen notwendiger Kontrolle und vertretbarem Aufwand ist vielerorts verloren gegangen. Aufwendige Nachweisführungen, jährlich neu zu stellende Anträge für inhaltlich weitgehend unveränderte Projekte, redundante Stammdatenabfragen – das alles bindet Ressourcen, die in Pflege, Beratung, Jugendhilfe oder Bildung dringend gebraucht werden.
Sechs Vorschläge des Paritätischen Sachsen
Der Paritätische Sachsen hat Vorschläge zur Vereinfachung der Fördermittelverfahren entwickelt und an alle demokratisch gewählten Parteien sowie die zuwendungsgebenden Ministerien versandt. Unser Ziel ist es, den Verfahrensaufwand auf beiden Seiten auf ein vertretbares Maß zu reduzieren – ohne den wirtschaftlichen Mitteleinsatz zu gefährden. Ende Juni wird der Verband in der Enquete-Kommission Kommunalhaushalte im Sächsischen Landtag dazu sprechen und auch Bezüge zur geplanten Modernisierungsagenda des Freistaates herstellen.
1. Projektförderung mit wiederkehrendem Bedarf
Projekte mit konstanten Zielen und Inhalten müssen derzeit jährlich neu beantragt werden – auch wenn sich inhaltlich kaum etwas ändert. Das erzeugt unnötigen Aufwand auf beiden Seiten. Der Paritätische Sachsen schlägt vor, für solche Vorhaben einen einmaligen Antrag für mehrere Jahre zu ermöglichen. Auch in Berlin wurde dies in der Reform des Zuwendungsrechts diskutiert.
2. Verwaltungs-, Sach- und Overheadpauschalen
Die Sächsische Haushaltsordnung erlaubt vereinfachte Kostenoptionen – doch in manchen Richtlinien fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Konkretisierung, welche Ausgaben damit abgedeckt sind. Die Folge: bewährte Pauschalen werden durch aufwendige Nachweisführung, zum Teil mit Einzelbelegen, ersetzt. Bei jeder Richtliniennovellierung muss diese Konkretisierung verbindlich verankert werden.
3. Besserstellungsverbot
Der Paritätische Gesamtverband hat sich gemeinsam mit den Landesverbänden für eine faire und auskömmliche Bezahlung, eine stärkere Tarifbindung und damit für die Sicherung von Fachkräften eingesetzt. Tarifgebundene Träger haben keinen Einfluss auf Tarifabschlüsse, sind aber an deren Umsetzung gebunden. Eine restriktive Auslegung des Besserstellungsverbots schafft Rechtsunsicherheit und gefährdet die Fachkräftebindung. Der Paritätische Sachsen fordert, Personalausgaben tarifgebundener Zuwendungsempfänger in voller Höhe anzuerkennen.
4. Festbetragsfinanzierung und einfacher Verwendungsnachweis
Eine Kommission empfahl bereits 2019 den verstärkten Einsatz der Festbetragsfinanzierung, besonders für kleine Maßnahmen sollte dieser verpflichtend sein. Nach unseren Erfahrungen setzte der Freistaat dies zwischen 2021 und 2023 um, jedoch ab 2024 endete diese Praxis. Der Paritätische Sachsen fordert die Rückkehr zur Festbetragsfinanzierung sowie grundsätzlich den Übergang von der Detailprüfung zur Stichprobenprüfung.
5. Zentrale Datenbank
Dieselben Stammdaten werden von unterschiedlichen Förderstellen immer wieder separat in jeweils eigenen Formblättern abgefragt. Eine gemeinsame Datenbank, auf die alle Förderbehörden zugreifen, würde diesen Redundanzaufwand dauerhaft beseitigen.
6. Einbezug der Fachebene in den Ministerien
Verwaltungsbehörden der Fördermittelgeber verfügen nicht immer über die fachliche Expertise, um Bedarfe und Besonderheiten sozialer Projekte angemessen zu bewerten. Der Paritätische Sachsen fordert eine stärkere Einbindung der Fachreferate der zuständigen Ministerien in die Antragsbewertung.
Bürokratieabbau an der Wirkung bemessen
Bürokratieabbau ist dann erfolgreich, wenn er nicht nur Verwaltung entlastet, sondern dazu beiträgt, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Ziel muss ein Förderverfahren sein, das auf Vertrauen statt auf Misstrauen basiert – zum Nutzen aller Beteiligten.
Simone Zimmermann ist kaufmännische Geschäftsführerin beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen.