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Ausgabe 03 | 2022: Digitalisierung und Wohlfahrt
Schwerpunkt
Bildbeschreibung: Eine männliche Person sitzt in einer Bibliothek und liest in einem Buch mit Brailleschrift. Er hat Kopfhörer auf und trägt eine Sonnenbrille. Vor ihm steht ein PC. (Symbolbild)

Was Sie für mehr digitale Barrierefreiheit tun können

In vielen Organisationen und Einrichtungen hapert es mit der digitalen Barrierefreiheit. Leidtragende sind insbesondere auch blinde und sehbehinderte Berufstätige, die in ihrem Arbeitsalltag auf zahlreiche Probleme stoßen.

Ein Beispiel sind Präsentationen, beispielsweise bei Fortbildungen, in denen es von Bildern und Grafiken nur so wimmelt, und dazu passend ein Referent, der gern auf Tortendiagramme zeigt und alles nur mit „da, da und da“ kommentiert. Hier kann man für Abhilfe sorgen, indem man beispielsweise Betroffenen vorab barrierefrei aufbereitete Unterlagen zur Verfügung stellt, weitere Bedarfe abfragt und Vortragende wie auch die Moderation entsprechend brieft.

Auch die spezielle Hardware und Software Betroffener, die unter anderem zur Vergrößerung oder zum Vorlesen von Bildschirminhalten dient, läuft nicht immer reibungslos. Verantwortlich dafür sind in aller Regel die Schnittstellen zur Firmensoftware. Wenn dann ein Update kommt, sind Probleme im wahrsten Sinne des Wortes vorprogrammiert. Hier können Arbeitgeber unterstützen, indem sie bei Beschaffung von Firmensoftware die Barrierefreiheit „mitdenken“. Das betrifft dann sowohl die barrierefreie Nutzbarkeit der zu beschaffenden Software selbst als auch ihre möglichst reibungslose Kompatibilität mit vorhandenen assistiven Technologien.

Dafür ist es sinnvoll, Barrierefreiheit in organisatorischen Prozessen zu etablieren, intern für das Thema zu sensibilisieren und Wissen zu schaffen. In Ausschreibungen für beispielsweise Webkonferenzsysteme oder für Dienstleistungen wie die Überarbeitung der Webpräsenz oder die Erstellung eines Videoclips sollte das Kriterium der Barrierefreiheit verankert sein. Für Barrierefreiheit braucht es auch hin und wieder ein Budget, wenn zum Beispiel bei einer virtuellen Veranstaltung ein Bedarf an Gebärden- oder Schriftdolmetschung besteht oder Unterlagen gegebenenfalls extern barrierefrei aufbereitet werden müssen.

Eine „Baustelle“, an der man ganz einfach für mehr Barrierefreiheit sorgen kann, sind Social-Media-Accounts. In Facebook, Instagram und Twitter spielen Bilder oft die Hauptrolle. Um Menschen mit Seheinschränkung nicht auszuschließen, gibt es die Möglichkeit, Bilder zu beschreiben, ihnen einen sogenannten Alternativtext zuzuordnen. Leider wird diese Möglichkeit viel zu selten genutzt. Ergebnis: Blinde und sehbehinderte Menschen lesen einen Post, beispielsweise mit dem Text „Super Aktion!“, ihnen wird auch angezeigt, dass es ein Bild dazu gibt, aber sie erfahren nicht, um was es geht.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat deshalb in vier einfachen Regeln erklärt, wie man einen Alternativtext verfasst. Im Vorfeld hatte der Verband eine Umfrage unter blinden und sehbehinderten Menschen durchgeführt. Aus den Ergebnissen wurde dann die Anleitung entwickelt, zu finden unter www.dbsv.org/bildbeschreibung-4-regeln.

Jana Mattert ist Referentin für Barrierefreiheit beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)

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