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Ausgabe 03 | 2024: Praktisch - Nützlich - Paritätisch
Schwerpunkt
Die Justitia ist die römische Götting der Gerechtigkeit (Symbolbild).

Recht gut beraten beim Paritätischen

Wer meint, Anwältinnen und Anwälte arbeiten alle in Kanzleien und verteidigen Straftäter vor Gericht, schaut wahrscheinlich viele Krimis. Das Anwendungsfeld der Juristerei ist weit. Einige Jurist*innen arbeiten auch beim Paritätischen Gesamtverband – in der Rechtsabteilung.

Eine davon ist Erika Koglin, die seit 16 Jahren beim Verband tätig ist.Sie leitetdie Abteilung mit dem schlichten Namen „Recht im Haus. Mit ihr arbeiten noch drei weitere Volljurist*innen und zwei Sachbearbeiterinnen.Im Studium lag ihr Schwerpunkt auf dem Familien- und dem Wirtschaftsrecht, zudem ist sie Mediatorin. Die Anwältin merkte aber, dass ihr Interesse im Bereich der Lobbyarbeit für Soziales liegt, was sie beruflich zum Paritätischen führte.Siearbeitet gern politisch und setzt sichfür Gerechtigkeit ein.  

Zu tun gibt es genug. „Morgens habe ich in der Regel eine lange Liste, die ich abarbeiten muss und meistens habe ich abends etwas anderes abgearbeitet,“ erzählt sie lachend. Zu ihren ersten Aufgaben am Tag gehöre es, die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben zu sichten. Ersteres ist wichtig für die Beratung der Mitglieder, die sich täglich per E-Mail und telefonisch melden, zweiteres wichtig für die Lobbyarbeit. Denn zu denAufgaben der Jurist*innen beim Paritätischen gehört es auch, beratend auf dieGesetzgebung Einfluss zu nehmen. Dazu kommenalle Tätigkeiten einer typischen Inhouse-Juristin.

Erika Koglin

Die Abteilungsleiterin illustriert ihre Tätigkeit an einem Beispiel. Aktuell sei das Jahressteuergesetz im parlamentarischen Verfahren. Einige Regelungen würden bei Umsetzung für die Mitglieder ein großes Thema werden. „Da sind wir gerade sehr aktiv“, so Erika Koglin. Im Entwurf des Gesetzes ist unter anderem vorgesehen, die Regelungen der zeitnahen Mittelverwendungsfrist und der Rücklagenbildung abzuschaffen. Das hätte konkrete Auswirkungen für viele Paritätische Mitgliedsorganisationen und würde eine große Rechtsunsicherheit bedeuten. Koglin verfasste daher gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege eine Stellungnahme. Außerdem führen sie Gesprächs- und Diskussionsrunden mit zuständigen Ministerien und Abgeordneten. Und es sieht so aus, als wäre die Arbeit nicht umsonst: „Wir sind optimistisch, dass die Regelung in unserem Sinne angepasstwerden wird“, so Erika Koglin. Aber noch sei die Tinte nicht trocken und man müsse abwarten, was im Bundestag und Bundesrat beschlossen werde. 

Wenn direkt um juristischen Rat gebeten wird, kommt dies meist von den Landesverbänden und den überregionalen Mitgliedsorganisationen, erklärt die Juristin. Oft geht es um Vereinsrecht. „Da wird dann gefragt, was zu tun ist, wie eine Satzung verändert werden kann oder was man machen soll, wenn der Vorstand etwas anders sieht als die Geschäftsführung.“ Komplexer wird es dann bei Fragen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht oder der Umsatzsteuer. Aber auch hier konnte bisher immer weitergeholfen werden. 

Fragen können zu allen möglichen juristischen Kategorien kommen und beantwortet werden. Auch Fragen aus dem Bereich des Arbeitsrechtes, zu Finanzierungsstrukturen, zum Zuwendungsrecht oder zum Sozialrecht erreichen die Abteilung regelmäßig. Es muss nur im weiteren Sinne mit der Wohlfahrt zu tun haben, so Erika Koglin: „Wir beschäftigen uns mit allen Rechtsfragen, die eine gemeinnützige Organisation im Bereich der Wohlfahrtspflege betrifft.“ 

Sehr viel anders als in einer Kanzlei ist es also in der Rechtsabteilung des Paritätischen gar nicht. Die Abteilungsleiterin bringt es auf den Punkt: „Unsere Mandanten sind die Mitglieder.“

Philipp Meinert

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