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35 Organisationen warnen vor Abkehr vom Flüchtlingsschutz an den EU-Außengrenzen

Am Donnerstag, 8. Dezember, sollen die EU-Inneminister*innen über einen Verordnungsentwurf abstimmen, dessen Inkrafttreten verheerende Folgen für den Flüchtlingsschutz an den EU-Außengrenzen hätte. Durch die sog. "Instrumentalisierungsverordnung" sollen Flüchtlingsschutz und Menschenrechte an den EU-Außengrenzen weitgehend ausgehebelt werden. Die 35 Organisationen rufen die Bundesregierung dazu auf, gegen die Verordnung zu stimmen.

Die Bundesregierung hat es sich mit dem Koalitionsvertrag zum Ziel gemacht, „die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen [zu] beenden“. Wie ernst es die Koalitionäre ein Jahr nach dem Koalitionsvertrag mit diesem Versprechen meinen, wird sich nun zeigen.

Recht einhalten, nicht verbiegen

Die Instrumentalisierungsverordnung sieht vor, europäische Vorschriften für Asylverfahren sowie für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden weit unter jedes erträgliche Minimum abzusenken. Die Verordnung würde es durch die Schließung von Grenzübergängen für fliehende Menschen nahezu unmöglich machen, an den Außengrenzen einen Asylantrag zu stellen. Statt schutzsuchende Menschen zu schützen, erhöht die Verordnung sogar noch die Gefahr, illegal – und oft mit Gewalt – zurückgeschoben zu werden. Wenn es doch jemand schafft, einen Asylantrag zu stellen, erlaubt es die Verordnung, die Menschen bis zu fünf Monate zu inhaftieren. Dies betrifft auch Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Familien und allein fliehende Kinder. An den Grenzen werden die Bedingungen, wie auf den griechischen Inseln und anderswo häufig genug gesehen, absehbar menschenunwürdig sein. Notwendige unabhängige rechtliche Beratung oder medizinische und psychologische Unterstützung werden kaum möglich sein.

Nein zur Instrumentalisierungsverordnung

Die Instrumentalisierungsverordnung droht, an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und gibt so denen, die es derzeit an den Außengrenzen brechen, recht. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung eindringlich auf, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.

Das vollständige Statement und die unterzeichnenden Organisationen finden Sie rechts.