Abschluss eines Rahmenvertrages mit der Verwertungsgesellschaft MPLC
Lizenzierung von Filmen
Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege haben mit der Verwertungsgesellschaft MPLC (Motion Picture License Company) einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der die Lizenzierung der von der MPLC gehaltenen
Urheberrechte an Filmen ermöglicht. Die MPLC hatte in letzter Zeit vermehrt unsere Einrichtungen
angeschrieben und teilweise durch ein Inkassounternehmen (Palatina Collection) Zahlungen angemahnt.
Die MPLC hat das Verwertungsrecht für rund 800 Studios. Damit verfügt sie über ein umfassendes Repertoire von mehreren zehntausend Filmwerken. Auf der Homepage sind die Titel über eine Titelsuche einsehbar. Eine Liste der Produktionsfirmen ist beigefügt.
Alle Mitglieder der BAGFW und deren Einrichtungen erhalten einen Rabatt von 50%.
Besonders hervorzuheben ist, dass im Gegensatz zur Rechtsauffassung der GEMA die
MPLC sich unserer Ansicht anschließt und von keiner Vergütungspflicht in Aufenthaltsräumen
ausgeht. Nicht zu lizenzieren sind damit Filme, die in den Bewohnerzimmern oder deren
Aufenthaltsräumen z.B. beim Fernsehen angesehen werden, wenn dies im Kreis der
BewohnerInnen und ihrer ihnen persönlich verbundenen Bezugsperson stattfindet. Dies
können Sie der Regelung in § 1 Absatz 4 des Vertrages entnehmen.
Bitte beachten Sie aber, dass dann, wenn eine Einrichtung z.B. einen Kinoabend veranstalten
sollte, der Film zuvor zu lizenzieren wäre. Hierfür gibt es nun die Rabattmöglichkeit
durch den Rahmenvertrag.
Der Rahmenvertrag ist gültig seit dem 1.4.2022 bis zum 1.4.2023.