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Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Die Regierungsfraktionen (CDU/CSU und SPD) haben den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vom 21.11.2016.

Der Gesetzentwurf sieht anstelle von individuell bedarfsdeckenden Leistungen für spezifische Bedarfe die Gewährung von pauschalen Leistungen für spezifische Bedarfe (Pauschalierung) ohne gesonderten Antrag vor. Dadurch soll es zu einer gerechteren und unkomplizierteren Verteilung der Mittel kommen, so dass die Leistungen die Betroffenen besser erreichen. Die infolge der Pauschalierung freiwerdenden Verwaltungskapazitäten sollen zur Beratung der Betroffenen eingesetzt werden. Des Weiteren sollen die Mindest- und Höchstbeträge der Conterganrenten an die aufgrund der Dynamisierung derzeit geltenden aktuellen Beträge angepasst werden.

Weitere Regelungen betreffen Kompetenzfragen zwischen Stiftungsvorstand und Stiftungsrat, die Haftung der ehrenamtlich tätigen Organmitglieder und den Zeitraum zur Vorlage eines Berichts der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes, der von zwei auf vier Jahre erweitert werden soll.

Das Gesetz soll noch in dieser Woche in den Bundestag eingebracht werden, da bereits am 28.11.2016 eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgesehen ist. Der Gesetzentwurf ist im Anhang beigefügt.

GE_Contergan.pdf