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Änderungen in „Maßstäbe und Grundsätze in der vollstationären Pflege“ sowie in „Maßstäbe und Grundsätze für die Kurzzeitpflege“ wurden am 30. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Neu sind vor allem Ergänzungen im Passus zur digitalen Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft (Kap. 2.3.2.3).

Demnach könne ab sofort „die Präsenzphasen gemeinsam vor Ort oder in Form von präsenzäquivalenten Online-Veranstaltungen mit entsprechendem Medieneinsatz, der eine direkte Kommunikation zwischen Dozierenden und Teilnehmenden sicherstellt (synchrones Lernen), stattfinden.“ Dies ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Weiterbildung, welche sich an den Bedürfnissen der Pflegefachkräfte orientieren kann.

Die Vertragspartner in den Ländern sind jetzt angehalten, die neuen Möglichkeiten in die vertraglichen Grundlagen zu übernehmen.

Die Veröffentlichung finden Sie unter diesem Link im Bundesanzeiger.