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Änderungsgesetz SGB IX und XII

Heute Abend wird die zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften im Bundestag stattfinden (laut Tagesordnung von 19:55 bis 20:40 Uhr).

Entsprechend der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses soll es Anpassungen im Gesetzentwurf geben, die u.a. folgende Aspekte betreffen:

- Die Übergangsregelung zur Vermeidung der "Rentenlücke", von der auch die "Selbstzahler" erfasst werden sollen.

- Die Blindenhilfe, die bei der Festsetzung von Absetzbeträgen für Bezieher*innen von Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege einbezogen bzw. gleichgestellt werden soll.

Weitere Anpassungen sollen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz und die Bestimmung der Angemessenheitsgrenze der Wohnkosten betreffen. Die geplante Verschärfung der Kostenheranziehung für Jugendliche in stationären Einrichtungen im Rahmen des SGB VIII soll wieder aufgehoben werden.

Im Anhang beigefügt sind der Beschluss und der Bericht des Ausschusses sowie ein Auszug aus heute im Bundestag vom 16.10.2019.

1914120_AendG_Beschlussempfehlung_Aussch_AS.pdf