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Aktion Mensch - Neue Förderaktion ab 01.März 2021 - Anpassung der bisherigen Mikroförderung

Fachinfo
Erstellt von Margitta Hagelskamp

Am 1. März 2021 startet die Aktion Mensch eine neue Förderaktion, detaillierte Informationen dazu folgen im Februar. Das hat auch Auswirkungen auf andere Förderprogramme. Anträge in weiten Teilen der Mikroförderung mit Fördersummen bis zu 5.000 Euro können nur noch bis zum 31. Dezember 2020 erstmalig eingereicht werden.

Konkret bedeutet das: Bereits angelegte und in der Bearbeitung befindliche Anträge beim Antragsteller können nur noch bis Donnerstag, den 31. Dezember 2020 beim Paritätischen Gesamtverband eingereicht werden. Ausgenommen davon sind Förderanträge in der Mikroförderung Barrierefreiheit (Förderprogramm Barrierefreiheit für alle), Anträge zum 5. Mai (Förderprogramm Aktionen zur Bewusstseinsbildung) sowie das Aktions-Förderangebot „Internet für alle“. Diese Förderangebote sind von der Anpassung nicht betroffen.

Bereits eingereichte Anträge beim Bundesverband sowie bei der Aktion Mensch werden im üblichen Verfahren bearbeitet.

 Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere zuständigen Teamkolleg*innen der Mikroförderung unter 030-24636-413 Tanja Wedde oder 030-24636-444 Margitta Hagelskamp.