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Aktion Mensch - Neue Förderbestimmungen für die Förderaktion Barrierefreiheit

Die Aktion Mensch hat ihre Förderbestimmungen für die Förderaktion Barrierefreiheit gelockert. Bisher konnten Projekt-Partner der Aktion Mensch nur einen einzigen Antrag in der Förderaktion Barrierefreiheit stellen.

Aktion Mensch Förderung: Neue Förderbestimmungen ermöglichen jährlich bis zu 5.000 Euro bei Förderaktion Barrierefreiheit!

Die Aktion Mensch hat ihre Förderbestimmungen für die Förderaktion Barrierefreiheit gelockert.

Bisher konnten Projekt-Partner der Aktion Mensch nur einen einzigen Antrag in der Förderaktion Barrierefreiheit stellen. Diese Einschränkung ist nun aufgehoben.

Ab sofort können Projekt-Partner mehrere Projektanträge stellen – ein Antrag ist jetzt einmal im Jahr pro Einrichtung möglich.

Bis zu 5.000 Euro Zuschuss können Sie für kleine bauliche Vorhaben wie zum Beispiel eine Rampe für Rollstuhlfahrer oder ein Leitsystem für blinde Menschen bekommen. Aber auch die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher, Informationen in Leichter Sprache oder Induktionsschleifen können bei der Aktion Mensch beantragt werden.

Auch ausgefallene und innovative Projekte aus dem digitalen Bereich haben beste Chancen auf Fördergelder. Das kann die barrierefreie Umgestaltung einer bestehenden Webseite sein, eine „sprechende“ Menükarte oder die Herstellung einer barrierefreien App!

Eigenmittel sind in der Förderaktion Barrierefreiheit nicht nötig und die Antragstellung ist einfach!

https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/foerderaktion.html