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Aktualisierte 5. Auflage der Paritätischen Arbeitshilfe „Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen“ Gefährdung des Kindeswohls innerhalb von Institutionen

Schutzkonzepte in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind wesentlicher und für erlaubnispflichtige Einrichtungen verpflichtender Bestandteil ihrer Arbeit. Die Reform des SGB VIII im Jahr 2021 hat dazu wesentliche Änderungen hervorgebracht. In der aktualisierten 5. Auflage der Arbeitshilfe sind die neuen gesetzlichen Regelungen zu Grunde gelegt.

Die Themen Kinderschutz und Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bewegt den Paritätischen schon lange und immer wieder. Es muss selbstverständlich werden, dass Angebote für Kinder und Jugendliche – nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch in Schulen oder im Sport oder im Rahmen kultureller Angebote -  ein eigenes Schutzkonzept entwickeln und dieses lebendig in den Alltag und die Angebote für Kinder und Jugendliche integrieren. Dies gilt auch für alle in diesem Arbeitsfeld tätigen Mitglieder und Mitarbeiter*innen im Paritätischen.

Nur wenn soziale Einrichtungen und Dienste um die realen Möglichkeiten der Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen wissen, sich ihnen stellen und ihnen aktiv entgegenarbeiten, ist der erste Schritt zur Prävention von (unter anderem sexualisiertem) Machtmissbrauch, Übergriffen und Gewalt getan. „Denn Nichtwahrhabenwollen ist der beste Täterschutz.“

Es ist der Auftrag pädagogischer Fachkräfte, Kindern und Jugendlichen ein sicheres und geborgenes Umfeld zu bieten. Was aber passiert, wenn Sie in Ihrer Institution mit einem Fall von Machtmissbrauch konfrontiert werden? Wie reden Sie mit Eltern? Was müssen Sie tun? Was dürfen Sie auf keinen Fall tun? Wir wollen pädagogischen Fachkräften unbedingt ein angstfreies Arbeiten ermöglichen. Ziel ist es, Sicherheit im Umgang mit der Thematik zu befördern. Wie sicher und angstfrei das Team tatsächlich arbeiten kann, hängt unter anderem deutlich von der Kultur und dem Klima innerhalb einer Institution ab. Mehr als bei vielen anderen Themen gilt hier der Satz: „Unwissenheit macht Angst – Wissen macht stark“. (Auszug aus: Arbeitshilfe „Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen“ Paritätischer Gesamtverband, 5. Auflage, 2022, S.3)

Mit der Reform des SGB VIII im Jahr 2021 sind die Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe noch einmal erheblich in den Fokus gerückt worden. Diese sind in erlaubnispflichtigen Einrichtungen gemäß §45 Abs.2 Nr.4 SGB VIII obligatorisch vorzuhalten – dies betrifft also die Kindertageseinrichtung genauso wie die stationäre Wohngruppe. Aber auch alle anderen Bereiche, wie die ambulanten Angebot, die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit oder die Familienerholung sollten sich mehr und mehr auf den Weg machen und sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Dabei ist immer maßgeblich: Ein Schutzkonzept ist nichts, was ausgedruckt und abgeheftet wird. Die Entwicklung von Schutzkonzepten ist immer auch ein individueller Organisationsentwicklungsprozess. Dafür braucht es Verantwortung und Ressourcen. Wesentlich ist die Einbeziehung aller Mitarbeiter*innen und der Kinder und Jugendlichen in den Angeboten zur Erarbeitung des Schutzkonzeptes selbst. Schutzkonzept sind niemals fertig. Sie werden immer wieder an die Anforderungen in der Einrichtung/des Angebotes angepasst, Mitarbeiter*innen fortlaufend informiert, qualifiziert und einbezogen. Es wird beständig geprüft, ob der Schutz für Kinder und Jugendliche gewährleistet ist und funktioniert.

Die Arbeitshilfe bietet Einrichtungen, die sich auf den Weg machen oder weitere Unterstützung auf dem Weg, zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche zu werden, benötigen, entsprechende Informationen, Anleitung und Material für ein eigenes Schutzkonzept. In den nächsten Wochen wird auf der Homepage des Paritätischen Gesamtverbandes ein eigener ganzer Informationsbereich mit weiterführenden Informationen zum Thema Kinderschutz und Schutzkonzepte zur Verfügung gestellt.