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Aktueller BGW-Branchenstandard (ambulante Pflege, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen)

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat am 28. Juli 2021 einen gemeinsamen „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen“ herausgegeben.

Dieser Standard ist ein neuer, aktualisierter Arbeitsschutzstandard, hervorgegangen aus den Branchenstandards für die stationäre Pflege / Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie ambulante Pflege, die zusammengelegt worden sind.

Im Zuge dieser Zusammenlegung wurde der Standard auf den neusten Stand gebracht, nachdem zuletzt auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung geändert worden war (siehe dazu unsere Fachinformation vom 28. Juni 2021 - Anpassung der Corona-ArbSchV / Auslaufen der Homeoffice-Pflicht).

Insbesondere die strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 m² pro Person ist nun herausgenommen worden. Allerdings sind betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen (auch in Pausenzeiten) durch mehrere Personen auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Weiterhin sind folgende Punkte hervorzuheben:

  • Verpflichtung zur Überprüfung und bei Bedarf Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie des betrieblichen Hygienekonzepts besteht weiter fort.
  • Maßnahmen wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht, AHA-L-Regel sowie sonstige Arbeitsschutzmaßnahmen sind weiterhin umzusetzen.
  • Es können Ausnahmen von der Testangebotspflicht für vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19-Erkrankung genesene Beschäftigte bestehen.

Der Standard bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für die angesprochenen Einrichtungen zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus. Die aktuelle Version und weitere Informationen finden sich anbei sowie auf der Homepage der BGW unter dem angegebenen Link.