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Aktualisierung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) mit Wirkung zum 14. April 2022 an die neuen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben angepasst.

Hervorzuheben sind insbesondere folgende Punkte:

  • Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
  • Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Imfpungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb. Zudem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
  • Wegfall der Regelungen nach § 28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).

(Quelle: BGW)