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Aktuelle Studie belegt: Hartz IV-Sanktionen verfehlen Wirkung und machen krank

Die Pläne der Ampel für ein „Bürgergeld“ seien absolut unzureichend, kritisieren Sanktionsfrei e.V., DIW und Paritätischer.

Hartz IV-Sanktionen verfehlen ihre Wirkung - das ist das Ergebnis der ersten wissenschaftlichen Langzeitstudie zu Sanktionen in der Grundsicherung. Anstatt Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen, haben Kürzungen der Grundsicherung bei Verstößen gegen Auflagen der Jobcenter einen einschüchternden Effekt und können sogar Krankheiten verursachen. Den Kontakt mit den Jobcentern empfinden die im Rahmen der Studie “Hartz Plus” Befragten größtenteils als hinderlich, statt als unterstützend. „Sanktionen verfehlen ihre behauptete Wirkung. Sie verursachen fast immer eine Kultur des Misstrauens. Die Menschen fühlen sich eingeschüchtert und stigmatisiert. Sanktionen bringen Menschen nicht in Arbeit und haben in einer modernen Grundsicherung nichts verloren", sagt die Gründerin von Sanktionsfrei e.V., Helena Steinhaus, anlässlich der Vorstellung der Studie in Berlin. Die Studie Hartz Plus wurde von Sanktionsfrei e.V. in Auftrag gegeben und vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung Berlin (INES) durchgeführt.

Gemeinsam mit dem Paritätischen Gesamtverband und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wurden die Ergebnisse heute von Sanktionsfrei e.V. vorgestellt. Alle drei fordern eine umfassende Reform der Grundsicherung, zu der auch zwingend eine substantielle, bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze gehört. Die bisher vorgestellten Pläne der Ampel-Koalition für ein Bürgergeld seien unzureichend, so die gemeinsame Kritik. Der vorliegende Gesetzesentwurf für das neue Bürgergeld gibt den Jobcentern weiterhin die Möglichkeit, Sanktionen bis zu 30 Prozent zu verhängen. Nach aktuellen Verlautbarungen soll der Regelsatz ab dem 1.1.2023 um lediglich 53 Euro auf dann 502 Euro angehoben werden.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, stellt klar: „Es muss endlich Schluss sein mit den Armutssätzen und Sanktionen gehören restlos abgeschafft. Nur dann kann von einer Überwindung von Hartz IV und einem echten Bürger*innengeld gesprochen werden.”

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) Marcel Fratzscher betont, besonders in Krisenzeiten sei es essenziell, dass soziale Leistungen ausreichend und gleichzeitig verlässlich sind. „Die Realität heute ist jedoch eine andere: Die Leistungen für die Grundsicherung sind angesichts hoher Preissteigerungen, beispielsweise bei Lebensmitteln von fast 20 Prozent, zu gering. Durch Sanktionen sind diese Leistungen für viele Menschen auch nicht verlässlich.“

Ab Januar 2023 soll Hartz IV durch das neue Bürgergeld ersetzt werden. Dafür müssen Bundestag und Bundesrat noch in diesem Herbst dem Gesetzentwurf zustimmen, der im August vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegt wurde. Die Neuregelung der Sanktionen war unter anderem deshalb nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht 2019 die Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Gericht hatte betont, Sanktionen seien ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und nur gerechtfertigt, wenn sie nachweislich eine positive Wirkung auf das Arbeitsverhalten der Betroffenen haben. Außerdem mahnte es an, dass die Regelungen zu Sanktionen einer wissenschaftlichen Grundlage bedürfen. Laut Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit lebten im Juli 2022 rund 5,6 Millionen Personen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften, unter ihnen rund 1,75 Millionen Kinder.

Die dreijährige Langzeitstudie „Hartz Plus“ wurde im Auftrag des Vereins Sanktionsfrei e.V. vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung Berlin (INES) durchgeführt. Eine Gruppe, die Interventionsgruppe, bekam quasi eine Versicherung gegen Sanktionen; der Verein Sanktionsfrei hat bei ihr alle finanziellen Kürzungen durch das Jobcenter bedingungslos ersetzt.