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Anhörung, Angehörigen-Entlastungsgesetz

Am 23.07.2019 fand die Anhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) statt.

In der Anhörung wurde die Entlastung der Angehörigen und weitere geplanten Regelungen zum Beispiel zur Entftristung der Fördermittel für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und zum Budget für Ausbildung grundsätzlich begrüßt. Allerdings gab es auch kritische Stimmen und weitergehende Anregungen.

So wurde beispielsweise gefordert, den Elternunterhalt komplett zu streichen, da die Zahl derer, die über ein Einkommen vom 100.000 Euro verfüge, sehr gering sei und eine Regelung für die Dynamisierung der Freigrenze zu schaffen. Einige Selbsthilfeverbände begrüßten die geplante Freistellung des Elterneinkommens, allerdings müsse die Anhebung auch für Menschen mit Behinderungen selbst nachvollzogen werden, da diese bisher nur eine Freigrenze von 30.000 € pro Jahr in Anspruch nehmen können oder ggf. die Freistellung der Angehörigen auf 70.000 oder 80.000 € pro Jahr zu reduzieren und dafür die Betroffenen in gleicher Weise freizustellen. Das BMAS signalisierte, die Vorschläge der Verbände zu verstehen, hält diese jedoch mit Blick auf den Koalitionsvertrag für politisch kaum realisierbar.

Zu den Regelungen der EUTB wurde u.a. vorgeschlagen künftig auch Sozialjurist*innen als EUTB zuzulassen und die Peer- und Tandemberatung explizit in den Gesetzestext aufzunehmen. Letzteres sei nach Ansicht des BMAS mit den Regelungen zur EUTB gemeint, eine minimale Anpassung wäre jedoch vorstellbar. Zu Höhe der künftigen Fördermittel informierte das BMAS, dass die Förderung dauerhaft „ab“ dem Jahr 2023 mit 65 Mill. Euro geplant sei (Formulierung im Entwurf „für“ das Jahr 2023).  Eine weitere Dynamisierung wie von einigen Verbänden – u.a. der BAGFW – vorgeschlagen, sei momentan nicht möglich. Weitere Regelungen, wie z.B. die Förderdauer, sollen aufgegriffen werden, wenn die Rechtsverordnung überarbeitet wird. Von den Selbsthilfevertreter*innen wurde vorgeschlagen, dass ein Beirat für behinderte Menschen an der Vergabe der Fördermittel beteiligt werden soll.

Zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde u.a. vorgeschlagen, die Ausgleichsabgabe anzuheben und die Verteilung zwischen Bund und Ländern neu zu regeln, damit mehr Geld für die Arbeitsassistenz und für andere Maßnahmen, die den Betroffenen direkt zu Gute kommen, zur Verfügung steht. Vertreter*innen der Leistungserbringer kritisierten, dass das Budget für Ausbildung nicht niedrigschwellig genug sei und damit für den Personenkreis, für den es bisher kaum bzw. keine Angebote gibt, nicht nutzbar sein wird.  Den Vorschlag, dass das Budget für Ausbildung auch für den Übergang zwischen WfbM und allgemeinem Arbeitsmarkt in Anspruch genommen werden kann, sah das BMAS kritisch, weil nicht klar sei, wie die Regelung der Kostenträgerschaft hierfür umgesetzt werden kann. Die Forderungen der BAGFW zu den Qualitätsstandards sind nach Ansicht des BMAS bereits über die AZAV-Zertifizierung, die ein Träger nachweisen muss, abgedeckt. Die von der BAGFW vorgeschlagene Ergänzung zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Leistungen bezüglich des Vorbehaltes der individuellen Bedarfsdeckung und der Zustimmung der Leistungsberechtigten will das BMAS prüfen.

Das BMAS kündigte an, den Referentenentwurf noch im August 2019 in das Kabinett einzubringen, so dass das Gesetz noch dieses Jahr im Deutschen Bundestag beschlossen werden könnte. 

Der Referentenentwurf und die Stellungnahme der BAGFW sind zur Arbeitserleichterung nochmals im Anhang beigefügt.

Sämtliche Stellungnahmen zum Referentenentwurf sind bereits auf der Homepage des BMAS veröffentlicht:  https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/angehoerigen-entlastungsgesetz.html

2019-07-04 Stellungnahme Angehörigenentlastungsgesetz.pdfref-gesetz-entlastung-unterhaltsverpflichteter-angehoeriger.pdf