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Anpassungen im Bundesteilhabegesetz

Mit dem "Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften" wurden auch Anpassungen am Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgenommen.

Im Wesentlichen handelt es sich bei den Korrekturen um die formale Fehler, z.B. die Anpassung des § 35a SGB VIII  in Bezug auf das in Krafttreten der Eingliederungshilfe zum 01.01.2020 oder die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Leistungen des Budgets für Arbeit. Die Anpassungen im BTHG sind in den Artikeln 23 sowie 25 bis 27 des Bundesversorgungsgesetzes finden.

Das Gesetz wurde bereits am 17.07.2017 Bundesanzeiger veröffentlicht und ist im Anhang beigefügt.

2017_Bundesvers_G_BTHG_Anpassungen.pdf