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Antwort der Bundesregierung: Fragen zu elektronischer Patientenakte

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Patientenakte bis Ende des Jahres 2018 durch die gematik abgeschlossen sind. Auf dieser Grundlage könnten die Krankenkassen ihren Versicherten elektronische Patientenakten anbieten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs.Nr. 19/3528).

Die elektronische Patientenakte (ePA) gilt als Schlüsselanwendung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie sei das zentrale Instrument zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Information und Kommunikation medizinischer Daten im Gesundheitswesen. Der Einsatz einrichtungsübergreifender elektronischer Patientenakten soll die Bereitstellung umfassender medizinischer Informationen der Versicherten im Rahmen ihrer persönlichen medizinischen Behandlung sicherstellen und damit zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beitragen, so die Einschätzung der Bundesregierung.

Die zuvor laufenden Projekte einzelner Krankenkassen könnten dabei wichtige Impulse zur geplanten Nutzung der elektronischen Patientenakten in der Telematikinfrastuktur liefern. Versicherte sollen künftig die Möglichkeit bekommen, allen berechtigten Leistungserbringern relevante medizinische Daten sicher zur Verfügung zu stellen.

Die ePA soll stufenweise eingeführt werden. In der ersten Umsetzungsstufe sollen Notfalldaten oder Medikationspläne gespeichert werden. Hinzu kommen elektronische Arztbriefe. Hier gehe es vor allem darum, einen Dokumentenaustausch zwischen Versicherten und Leistungserbringern zu ermöglichen. Für Versicherte soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, mit modernen und praktikablen Verfahren, selbstständig auf ihre Daten zugreifen zu können – ohne Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (sprich: die Nutzung auf mobilen Geräten wie Smartphone und Tablet).

Für Folgestufen sei die Einführung eines Zugriffskonzepts geplant, das Versicherten darüber hinaus auch eine differenziertere Vergabe von Zugriffsrechten ermöglicht, so dass Versicherte perspektivisch bestimmen können, dass bestimmte Daten auch nur bestimmten Behandlern zugänglich sind.

Laut Bundesregierung gelte für die Nutzung der elektronischen Patientenakten das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Versicherten könnten selbst entscheiden, ob sie die Technik nutzen möchten, welche Daten auf der Akte gespeichert und wem die Daten zugänglich gemacht werden.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen ist als pdf-Datei angefügt:

Antwort_BR_ePA_Drs._19_3528.pdfAntwort_BR_ePA_Drs._19_3528.pdf